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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Konkrete Schadenbeispiele und wie Sie teure Haftungsfallen vermeiden

15.05.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein lockerer Dachziegel, ein vereister Gehweg – als Immobilienbesitzer haften Sie schnell für Schäden Dritter. Erfahren Sie anhand realer Schadenbeispiele, warum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht existenzrettend sein kann und wie Sie sich optimal schützen.

Das Thema kurz und kompakt

Als Immobilienbesitzer haften Sie für Schäden, die Dritten durch Ihr Eigentum entstehen; eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist daher oft unerlässlich.

Typische Schadenfälle umfassen Stürze durch mangelnden Winterdienst (Kosten oft >9.000 Euro), Schäden durch herabfallende Gebäudeteile oder umstürzende Bäume (Kosten oft >3.000 Euro).

Die gesetzliche Haftung basiert u.a. auf § 836 BGB (Gebäudeeinsturz, mangelhafte Unterhaltung) und § 823 BGB (allgemeine Verkehrssicherungspflicht).

Die unterschätzte Gefahr: Typische Schadenfälle im Überblick

Viele Immobilienbesitzer sind sich des vollen Haftungsrisikos nicht bewusst, das mit ihrem Eigentum einhergeht. Ein Moment der Unachtsamkeit oder ein übersehener Mangel kann bereits zu Schadensersatzforderungen in empfindlicher Höhe führen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt genau hier ein. Sie ist für Eigentümer von vermieteten Immobilien, unbebauten Grundstücken und Eigentümergemeinschaften unerlässlich.

Ein klassisches Beispiel ist der Sturz eines Passanten auf einem nicht geräumten Gehweg im Winter. Hier können schnell Forderungen von über 9.000 Euro für Behandlungskosten und Schmerzensgeld entstehen. Auch herabfallende Dachziegel, die ein parkendes Auto beschädigen, sind keine Seltenheit. Solche Vorfälle verdeutlichen, wie schnell ein Schaden die finanzielle Existenz bedrohen kann.

Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die Kosten bei berechtigten Forderungen. Damit bietet sie einen wichtigen Schutzschild. Im Folgenden betrachten wir spezifische Risikobereiche genauer.

Winterdienst: Pflichten und Haftungsrisiken bei Schnee und Eis

Die winterliche Räum- und Streupflicht ist eine der häufigsten Ursachen für Haftungsfälle bei Haus- und Grundbesitzern. Grundsätzlich sind Sie als Eigentümer für die Sicherheit der Gehwege an Ihrem Grundstück verantwortlich. Diese Pflicht kann zwar oft per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden, jedoch verbleibt bei Ihnen eine Kontroll- und Überwachungspflicht.

Versäumnisse können teuer werden: Stürzt ein Fußgänger aufgrund von Glätte, können die Forderungen, inklusive Schmerzensgeld und Verdienstausfall, schnell fünfstellige Beträge erreichen. Ein Urteil des OLG Hamm sprach einem gestürzten Mieter aufgrund einer gebrochenen Treppenstufe 8.000 Euro Schmerzensgeld zu, weil der Vermieter seine Kontrollpflichten vernachlässigt hatte. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernahm diesen Schaden.

Beachten Sie die kommunalen Satzungen, die Zeiträume für den Winterdienst meist von sieben Uhr morgens bis 20 Uhr abends festlegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zudem präzisiert, dass nicht jede vereinzelte Glättestelle, sondern eine „allgemeine Glättebildung“ die Streupflicht auslöst. Eine solide private Haftpflichtversicherung ist hier eine wichtige Ergänzung, deckt aber nicht alle Risiken für Vermieter ab.

Baum auf Nachbargrundstück: Wer zahlt bei Sturmschäden?

Ein umstürzender Baum kann erhebliche Schäden am Nachbargrundstück verursachen. Die Haftungsfrage hängt entscheidend vom Zustand des Baumes und der Ursache des Umsturzes ab. Hat der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem er beispielsweise einen ersichtlich kranken oder morschen Baum nicht ausreichend gesichert oder gefällt hat, haftet er für den entstandenen Schaden. Ein solcher Fall kann schnell Reparaturkosten von beispielsweise 3.400 Euro nach sich ziehen, wenn Äste auf das Nachbargebäude fallen.

Die Pflicht zur regelmäßigen Baumkontrolle ergibt sich aus § 823 BGB. Hier einige Aspekte zur Baumpflege und Haftung:

  • Regelmäßige Sichtkontrollen auf Standfestigkeit und Totholz sind unerlässlich, mindestens zwei Mal jährlich (belaubt und unbelaubt).

  • Bei Verdacht auf Schäden sollte ein Fachmann (Baumkontrolleur oder Baumpfleger) hinzugezogen werden.

  • Dokumentieren Sie durchgeführte Kontrollen und Pflegemaßnahmen sorgfältig.

  • Stürzt ein gesunder Baum durch höhere Gewalt (z.B. Sturm ab Windstärke acht) um, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht tritt ein, wenn dem Baumeigentümer eine Pflichtverletzung nachgewiesen wird. Sie übernimmt dann die Kosten für Personen- und Sachschäden. Ohne diesen Schutz können die finanziellen Folgen erheblich sein.

Vermieter aufgepasst: Typische Schadenquellen in Mietobjekten

Als Vermieter tragen Sie gemäß Artikel vierzehn Grundgesetz eine besondere Verantwortung: „Eigentum verpflichtet“. Schäden, die Mietern oder Dritten durch Mängel an der Mietsache entstehen, fallen in Ihren Haftungsbereich. Eine Vermieterhaftpflicht ist daher ein Muss. Sie ist oft in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten oder als Zusatzbaustein wählbar.

Ein häufiges Szenario ist ein Wasserschaden durch ein defektes Rohr in der vermieteten Wohnung, der die darunterliegende Wohnung beschädigt. Auch Personenschäden sind relevant: Verletzt sich ein Mieter durch einen Stromschlag aufgrund einer defekten Elektroinstallation, haftet der Vermieter, wenn er seine Instandhaltungspflicht vernachlässigt hat. Solche Fälle können Behandlungskosten, Schmerzensgeld und sogar Rentenzahlungen nach sich ziehen.

Unser Experten-Tipp: Führen Sie regelmäßige Inspektionen Ihrer Mietobjekte durch und dokumentieren Sie diese. Achten Sie besonders auf sicherheitsrelevante Bauteile wie Elektroanlagen, Wasserleitungen und Treppengeländer. Dies hilft nicht nur Schäden vorzubeugen, sondern stärkt auch Ihre Position im Falle eines Haftungsanspruchs. Die Kenntnis welche Versicherungen man als Vermieter braucht, ist hierbei fundamental.

Experten-Tipps zur Risikominimierung und optimalen Absicherung

Neben dem Abschluss einer leistungsstarken Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht können Sie selbst viel zur Risikominimierung beitragen. Eine proaktive Herangehensweise schützt nicht nur vor Schäden, sondern kann auch Ihre Versicherungskosten positiv beeinflussen. Hier einige praxisnahe Handlungsempfehlungen:

  1. Führen Sie mindestens zweimal jährlich eine gründliche Inspektion Ihrer Immobilie und des Grundstücks durch. Achten Sie auf lose Teile, Risse im Mauerwerk, den Zustand von Bäumen und die Funktionalität von Beleuchtung und Wegen.

  2. Dokumentieren Sie alle Inspektionen und durchgeführten Instandhaltungs- sowie Reparaturarbeiten sorgfältig mit Datum und Fotos. Dies dient als wichtiger Nachweis im Schadensfall.

  3. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Verkehrssicherungspflichten (z.B. Winterdienst, Laubentfernung) zuverlässig erfüllt werden, auch wenn diese an Dritte delegiert wurden. Eine Stichprobenkontrolle ist hier oft ausreichend.

  4. Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme in Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Experten empfehlen mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  5. Informieren Sie sich über spezielle Risiken wie Öltanks oder Photovoltaikanlagen und prüfen Sie, ob diese im Versicherungsschutz enthalten sind oder eine Zusatzdeckung benötigen.

Unser Experten-Tipp: Lassen Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge regelmäßig, beispielsweise alle drei bis fünf Jahre, von einem unabhängigen Berater überprüfen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Schutz noch aktuell ist und optimal zu Ihrer Situation passt. Die Frage wofür man eine Haftpflichtversicherung braucht, sollte hierbei stets im Mittelpunkt stehen.

Was tun im Schadensfall? Die richtigen Schritte nach einem Vorfall

Trotz aller Vorsicht kann es zu einem Schadensfall kommen. In einer solchen Situation ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend, um den Schaden zu begrenzen und die Abwicklung mit der Versicherung zu erleichtern. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor. Dokumentieren Sie den Schaden umgehend und umfassend mit Fotos oder Videos aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie sich das Datum und die genaue Uhrzeit des Vorfalls sowie die Kontaktdaten von möglichen Zeugen.

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die meisten Versicherer bieten hierfür eine 24-Stunden-Hotline oder ein Online-Portal an. Füllen Sie die Schadenmeldung wahrheitsgemäß und so detailliert wie möglich aus. Geben Sie ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung kein Schuldanerkenntnis ab. Die Versicherung prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie für den Schaden haften.

Leisten Sie Erste Hilfe, falls Personen verletzt wurden, und sichern Sie die Schadenstelle, um Folgeschäden zu vermeiden. Beispielsweise sollten Sie bei einem herabgefallenen Ast den Bereich absperren. Diese ersten Maßnahmen sind wichtig, bevor die Versicherung weitere Anweisungen gibt. Die Frage, ob die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden steigt, ist zwar für die Privathaftpflicht relevant, das Prinzip der Schadenmeldung bleibt jedoch ähnlich.

Kosten und Leistungen: Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung variieren je nach Objektart, Größe, Lage und gewünschtem Leistungsumfang. Ein Einfamilienhaus ist in der Regel günstiger zu versichern als ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten. Unbebaute Grundstücke haben oft die niedrigsten Prämien. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich immer, um ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die enthaltenen Leistungen und die Höhe der Deckungssummen.

Wichtige Leistungspunkte sind neben einer hohen Versicherungssumme (mindestens zehn Millionen Euro) auch der Einschluss von Schäden durch allmähliche Einwirkung (z.B. Feuchtigkeit), Schäden an gemieteten Sachen (bei Vermietung) und die Absicherung von Bauherrenrisiken bis zu einer bestimmten Summe, falls kleinere Umbauten geplant sind. Prüfen Sie auch, ob deliktunfähige Kinder mitversichert sind, falls diese sich auf dem Grundstück aufhalten und einen Schaden verursachen könnten. Viele Tarife beinhalten auch eine Forderungsausfalldeckung. Diese greift, wenn Ihnen ein Dritter einen Schaden zufügt, diesen aber nicht bezahlen kann und auch keine eigene Haftpflichtversicherung hat.

Unser Experten-Tipp: Nutzen Sie unseren kostenfreien Service zur individuellen Risikoanalyse. Wir prüfen Ihre bestehende Versicherungssituation und zeigen Ihnen konkrete Optimierungsvorschläge auf, damit Sie im Fall der Fälle bestens geschützt sind. Ein verlorener Schlüssel zur Schließanlage kann beispielsweise hohe Kosten verursachen; prüfen Sie, ob dies in Ihrer Haftpflicht für Schlüsselverlust abgedeckt ist oder in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten sein sollte.

FAQ

Ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aufgrund der unbegrenzten Haftung des Eigentümers für Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen, dringend zu empfehlen und kann existenzsichernd sein.

Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ungefähr?

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie Art und Größe der Immobilie, Anzahl der Wohneinheiten und dem gewünschten Leistungsumfang. Für ein Einfamilienhaus beginnen die Jahresbeiträge oft schon unter 50 Euro, für Mehrfamilienhäuser liegen sie höher.

Kann ich die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf meine Mieter umlegen?

Ja, die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Welche Deckungssumme ist bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?

Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, um auch bei sehr großen Schäden ausreichend abgesichert zu sein.

Was ist der Unterschied zur privaten Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Privatperson anderen zufügen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hingegen deckt Risiken ab, die spezifisch mit dem Besitz und der Vermietung von Immobilien und Grundstücken zusammenhängen.

Was passiert, wenn ich meiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkomme?

Wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflichten (z.B. Streupflicht im Winter, Instandhaltung des Gebäudes) verletzen und dadurch jemand zu Schaden kommt, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen berechtigte Schadensersatzansprüche.

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