Gesundheit & Pflege
Auslandskrankenversicherung
gilt meine krankenversicherung auch im ausland
Gilt meine Krankenversicherung auch im Ausland? Ihr umfassender Ratgeber für Reisen und Langzeitaufenthalte
Eine plötzliche Erkrankung im Urlaub kann teuer werden. Erfahren Sie, wann Ihre deutsche Krankenversicherung im Ausland greift und welche zusätzlichen Absicherungen für Sie sinnvoll sind, um sorglos zu reisen.
Das Thema kurz und kompakt
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung bietet über die EHIC nur einen Basisschutz im EU-Ausland; ein Krankenrücktransport ist fast nie abgedeckt.
Eine private Auslandskrankenversicherung ist für wenige Euro im Jahr erhältlich und schließt wichtige Deckungslücken, insbesondere bei Rücktransport und Privatbehandlungen.
Außerhalb der EU ist der Schutz durch die GKV oft nicht gegeben, was eine private Absicherung unverzichtbar macht.
Quick Facts: Ihr Krankenversicherungsschutz im Ausland auf einen Blick
Für eilige Leser haben wir die wichtigsten Punkte zum Thema „Gilt meine Krankenversicherung auch im Ausland?“ zusammengestellt. Innerhalb der EU und des EWR besteht ein Grundschutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese deckt medizinisch notwendige Behandlungen zu den Konditionen des Reiselandes ab. Allerdings werden Kosten oft nur bis zur Höhe der deutschen Sätze erstattet. Ein Krankenrücktransport ist fast nie enthalten. Außerhalb der EU ist der Schutz meist noch geringer oder nicht vorhanden. Eine private Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücken für wenige Euro pro Jahr.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Basisschutz in Europa verstehen
Die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, finden Sie meist auf der Rückseite Ihrer deutschen Gesundheitskarte. Sie ermöglicht Ihnen in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen. Das bedeutet, Sie werden im Krankheitsfall so behandelt, als wären Sie im jeweiligen Land versichert. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen den Sozialversicherungsträgern, oft müssen Sie jedoch in Vorleistung treten. Wichtig ist: Die EHIC deckt nur Leistungen ab, die im staatlichen System des Reiselandes vorgesehen sind. Behandlungen in Privatkliniken oder durch Privatärzte sind oft nicht abgedeckt. Für eine umfassendere Absicherung, auch bei Reisen innerhalb Europas, ist eine Reisekrankenversicherung Europa eine sinnvolle Ergänzung. Die EHIC gilt für vorübergehende Aufenthalte, wie Urlaubsreisen von bis zu sechs Wochen. Planen Sie einen längeren Aufenthalt, sollten Sie sich genauer informieren. Die Karte ist kein Ersatz für eine private Auslandskrankenversicherung, da sie viele Kosten nicht übernimmt. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird beispielsweise von der EHIC grundsätzlich nicht bezahlt. Die Kosten hierfür können schnell mehrere zehntausend Euro betragen. Denken Sie daran, dass die medizinischen Standards und Kostenstrukturen im Ausland stark variieren können.
Leistungsumfang der GKV im Ausland: Was wird wirklich bezahlt?
Wenn Sie im EU-Ausland medizinische Hilfe benötigen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Behandlungen, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland warten können. Dies gilt für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Der Umfang entspricht den Leistungen, die auch Einheimische im jeweiligen Land erhalten. Das kann bedeuten, dass Sie Zuzahlungen leisten müssen, die in Deutschland unüblich sind. Ein Beispiel: In einigen Ländern ist eine Selbstbeteiligung von zwanzig Prozent für Arztbesuche normal. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen. Die deutsche Krankenkasse erstattet maximal den Betrag, der für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Liegen die Kosten im Ausland höher, tragen Sie die Differenz. Für Länder außerhalb der EU, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, besteht oft gar kein Schutz durch die GKV. Hier ist eine Reisekrankenversicherung unverzichtbar. Selbst bei Reisen innerhalb der EU, beispielsweise nach Spanien, kann es zu Versorgungslücken kommen, wenn Sie einen Privatarzt aufsuchen. Informieren Sie sich daher vorab über die Krankenversicherung in Spanien.
Folgende Kosten werden von der GKV im Ausland typischerweise nicht oder nur teilweise übernommen:
Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport (oft über 10.000 Euro).
Behandlung in Privatkliniken oder durch Privatärzte (kann hundert Prozent Eigenanteil bedeuten).
Mehrkosten durch höhere Behandlungssätze im Ausland (Differenz zu deutschen Sätzen).
Spezifische Wahlleistungen wie Einbettzimmer im Krankenhaus.
Behandlungen, die nicht als medizinisch notwendig gelten oder planbar sind.
Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze.
Diese potenziellen Kosten machen deutlich, wie wichtig eine zusätzliche Absicherung ist.
Private Auslandskrankenversicherung: Der unverzichtbare Schutzschild
Eine private Auslandskrankenversicherung ist für nahezu jede Reise außerhalb Deutschlands dringend zu empfehlen. Sie schließt die erheblichen Deckungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung für oft weniger als zehn Euro pro Jahr für Einzelpersonen. Der wichtigste Vorteil ist die Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder sinnvollen Krankenrücktransport. Dieser kann, je nach Entfernung und Zustand des Patienten, schnell fünfstellige Summen erreichen. Zudem deckt eine gute Auslandskrankenversicherung auch Behandlungen in Privatkliniken und bei Privatärzten ab. Dies kann im Ernstfall einen schnelleren Zugang zu besserer medizinischer Versorgung bedeuten. Die Kostenübernahme erfolgt oft bis zu hundert Prozent, auch wenn die Behandlungssätze höher sind als in Deutschland. Viele Tarife gelten weltweit und für Reisen bis zu einer Dauer von sechs bis acht Wochen. Für längere Aufenthalte, wie ein Auslandssemester oder eine Weltreise, gibt es spezielle Langzeittarife. Achten Sie beim Abschluss auf die genauen Konditionen, beispielsweise ob Vorerkrankungen mitversichert sind oder ob es eine Selbstbeteiligung gibt. Eine Auslandskrankenversicherung für 30 Tage ist oft schon sehr günstig zu haben. Vergleichen Sie die Kosten einer Auslandskrankenversicherung, um den passenden Schutz zu finden.
Fazit: Sorgenfrei reisen mit dem richtigen Schutz
Die Frage „Gilt meine Krankenversicherung auch im Ausland?“ lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Innerhalb der EU bietet die EHIC einen Grundschutz, der jedoch oft nicht ausreicht und wichtige Leistungen wie den Krankenrücktransport ausschließt. Für Reisen außerhalb der EU ist eine private Auslandskrankenversicherung ohnehin meist unerlässlich. Angesichts der geringen Kosten von oft unter zehn Euro pro Jahr für einen umfassenden Schutz, sollte eine gute Auslandskrankenversicherung bei keiner Reise fehlen. Sie bietet Sicherheit und bewahrt Sie vor potenziell ruinösen Kosten im Krankheitsfall. Investieren Sie in Ihre Gesundheit und Reisefreude. Eine umfassende Beratung hilft Ihnen, den passenden Tarif für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. So können Sie Ihren Urlaub oder Auslandsaufenthalt unbeschwert genießen, wissend, dass Sie im Notfall bestens versorgt sind. Denken Sie daran: Die beste Versicherung ist die, die man hoffentlich nie braucht, aber im Ernstfall zuverlässig leistet.
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Weitere nützliche Links
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) bietet umfassende Informationen zur Koordination der Krankenversicherung im internationalen Kontext und zu Sozialversicherungsabkommen.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert detailliert über den Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen und die geltenden Regelungen.
Das Auswärtige Amt stellt allgemeine Hinweise zu Reise und Gesundheit bereit, um Reisende über wichtige Vorsichtsmaßnahmen zu informieren.
Spezifische Informationen zu Gesundheitsrisiken und medizinischer Versorgung in einzelnen Ländern finden Sie ebenfalls beim Auswärtigen Amt.
Der GKV-Spitzenverband bietet Einblicke in europäische und internationale Aspekte der gesetzlichen Krankenversicherung.
Detaillierte Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und deren Nutzung im Ausland erhalten Sie ebenfalls beim GKV-Spitzenverband.
FAQ
Gilt meine deutsche Krankenversicherung weltweit?
Nein, die deutsche gesetzliche Krankenversicherung gilt primär im EU-/EWR-Raum und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Außerhalb dieser Gebiete besteht meist kein oder nur sehr eingeschränkter Schutz. Eine private Auslandskrankenversicherung ist daher für weltweite Reisen essenziell.
Übernimmt die Auslandskrankenversicherung auch Kosten bei einer Corona-Erkrankung?
Die meisten neueren Tarife für Auslandskrankenversicherungen decken auch Behandlungen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung ab. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen im Vertrag zu prüfen oder direkt beim Versicherer nachzufragen.
Was passiert, wenn ich meine EHIC im Ausland vergesse?
Sollten Sie Ihre EHIC vergessen haben, kann Ihre Krankenkasse Ihnen eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) ausstellen und diese z.B. per Fax oder E-Mail an den ausländischen Leistungserbringer senden. Kontaktieren Sie hierzu umgehend Ihre Krankenkasse.
Sind Kinder in meiner Auslandskrankenversicherung mitversichert?
Viele Auslandskrankenversicherungen bieten Familientarife an, in denen Kinder bis zu einem bestimmten Alter mitversichert sind. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs oder fragen Sie beim Abschluss einer neuen Versicherung nach entsprechenden Optionen.
Deckt die Auslandskrankenversicherung auch Zahnbehandlungen ab?
Ja, die meisten Auslandskrankenversicherungen übernehmen die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Füllungen. Umfangreicher Zahnersatz ist oft nicht oder nur teilweise gedeckt. Die genauen Leistungen variieren je nach Tarif.
Muss ich bei einer Behandlung im Ausland in Vorkasse treten?
Auch mit EHIC kann es vorkommen, dass Sie im Ausland in Vorkasse treten müssen, insbesondere in Ländern, in denen dies üblich ist, oder bei Privatärzten. Eine private Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen diese Kosten dann gegen Vorlage der Rechnungen.