Gesetzliche Krankenversicherung im EU-Ausland: Ihr umfassender Ratgeber für lückenlosen Schutz
25.05.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Ein medizinischer Notfall im EU-Urlaub oder während eines längeren Aufenthalts kann schnell teuer werden. Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung bietet zwar einen Grundschutz, doch es gibt wichtige Details zu beachten. Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sich optimal absichern.
Das Thema kurz und kompakt
Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung gilt mit der EHIC im EU-Ausland für medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System, aber Leistungen und Kostenübernahme richten sich nach den Regeln des Gastlandes.
Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird von der gesetzlichen Kasse in der Regel nicht übernommen und kann zehntausende Euro kosten; eine private Auslandskrankenversicherung ist hier essenziell.
Eine private Auslandskrankenversicherung schließt wichtige Deckungslücken, übernimmt Kosten für Privatbehandlungen und den Rücktransport und kostet oft nur wenige Euro pro Jahr.
Quick Facts: Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz in der EU
Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung gilt grundsätzlich auch in anderen EU-Ländern. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte ist Ihr Nachweis. Sie erhalten medizinisch notwendige Leistungen zu den Bedingungen des jeweiligen EU-Landes. Das bedeutet, Sie werden so behandelt, als wären Sie dort versichert. Wichtig ist, dass dies nur für das öffentliche Gesundheitssystem gilt. Private Ärzte oder Kliniken sind oft nicht abgedeckt. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird von der gesetzlichen Kasse in der Regel nicht übernommen. Für Langzeitaufenthalte sollten Sie Ihre Krankenkasse informieren und gegebenenfalls das Formular S1 beantragen. Diese ersten Punkte verdeutlichen bereits, dass trotz des EU-weiten Schutzes Lücken bestehen können.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) im Praxiseinsatz
Die EHIC vereinfacht den Zugang zu medizinischer Versorgung in 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Sie deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können. Dazu zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und auch Medikamente. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der ausländischen und Ihrer deutschen Krankenkasse. Allerdings können Zuzahlungen anfallen, die im Gastland üblich sind. Diese müssen Sie oft vor Ort selbst tragen. Ein Beispiel: Müssen Sie in Frankreich zehn Prozent der Arztkosten selbst zahlen, gilt das auch für Sie. Die EHIC ist kein Freifahrtschein für kostenlose Behandlungen und deckt keine geplanten Behandlungen im Ausland ab, wenn der alleinige Zweck der Reise die medizinische Behandlung ist. Es ist ratsam, sich vorab über das Gesundheitssystem des Reiselandes zu informieren. Die EHIC ist ein wichtiger Baustein, aber nicht immer ausreichend, wie der nächste Abschnitt zeigen wird.
Grenzen des gesetzlichen Schutzes: Wann wird es teuer?
Trotz EHIC gibt es Situationen, in denen erhebliche Kosten auf Sie zukommen können. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im EU-Ausland nur Leistungen, die auch im jeweiligen Land zum Leistungskatalog der dortigen gesetzlichen Versicherung gehören. Das Leistungsniveau kann niedriger sein als in Deutschland. Besonders kritisch sind die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Diese werden von der gesetzlichen Kasse fast nie übernommen und können je nach Entfernung und Zustand des Patienten mehrere zehntausend Euro betragen. Auch die Behandlung in Privatkliniken oder durch Privatärzte, die im EU-Ausland oft schneller verfügbar sind, wird meist nicht oder nur anteilig erstattet. Ein Beispiel: Ein komplizierter Beinbruch beim Skifahren in Österreich kann in einer Privatklinik schnell über zehntausend Euro kosten, von denen die GKV vielleicht nur einen Bruchteil übernimmt. Hier eine Übersicht über mögliche Kostenfallen:
Kosten für einen medizinisch sinnvollen oder notwendigen Rücktransport (oft über 10.000 Euro).
Behandlung in Privatkliniken oder durch Privatärzte (Differenzkosten oft mehrere tausend Euro).
Höhere Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen als in Deutschland (können sich schnell auf hunderte Euro summieren).
Zahnbehandlungen, die über eine reine Schmerzbehandlung hinausgehen.
Leistungen, die im Gastland nicht zum Standard gehören (z.B. bestimmte Therapien).
Diese Beispiele zeigen, dass eine zusätzliche Absicherung oft unerlässlich ist. Doch welche Möglichkeiten gibt es hier?
Zusatzschutz: Die unverzichtbare Auslandskrankenversicherung
Eine private Auslandskrankenversicherung schließt die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung im EU-Ausland. Sie übernimmt in der Regel Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport, Behandlungen in Privatkliniken und höhere Arzthonorare. Viele Tarife kosten nur wenige Euro pro Jahr, bieten aber einen umfassenden Schutz. Achten Sie darauf, dass der Tarif den medizinisch sinnvollen Rücktransport abdeckt, nicht nur den medizinisch notwendigen. Ein Beispiel: Auch wenn eine Behandlung im Ausland möglich wäre, kann ein Rücktransport sinnvoll sein, um in vertrauter Umgebung und Sprache versorgt zu werden. Eine gute Jahresreise-Krankenversicherung deckt alle Reisen innerhalb eines Jahres ab, oft bis zu einer Dauer von sechs oder acht Wochen pro Reise. Für längere Aufenthalte gibt es spezielle Tarife. Unser Experten-Tipp: Schließen Sie die Versicherung immer vor Reiseantritt ab. Die genauen Bedingungen und Leistungen können sich unterscheiden, daher lohnt ein genauer Blick in die Vertragsdetails.
Handlungsempfehlungen für Ihre nächste EU-Reise
Um optimal für medizinische Notfälle im EU-Ausland gewappnet zu sein, empfehlen wir folgende Schritte. Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese befindet sich meist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte. Informieren Sie sich über das Gesundheitssystem Ihres Reiselandes. Nicht überall ist der Standard mit Deutschland vergleichbar. Schließen Sie unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung ab. Diese sollte mindestens den medizinisch sinnvollen Rücktransport und die Kostenübernahme für Privatbehandlungen umfassen. Führen Sie wichtige Notfallnummern und die Kontaktdaten Ihrer Auslandskrankenversicherung mit sich. Hier eine Checkliste für Ihre Reisevorbereitung:
EHIC prüfen: Ist sie aktuell und unbeschädigt?
Auslandskrankenversicherung abschließen: Achten Sie auf Leistungsumfang (Rücktransport, Privatklinik).
Reiseapotheke zusammenstellen: Basismedikamente für kleinere Beschwerden.
Notfallkontakte speichern: Versicherung, Botschaft, lokale Notrufnummer.
Kopien wichtiger Dokumente anfertigen: Reisepass, Versicherungskarte, Versicherungspolice.
Bei Vorerkrankungen: Ärztliches Attest (ggf. in Englisch) über notwendige Medikamente mitführen.
Unser Experten-Tipp: Speichern Sie die Notrufnummer Ihrer Auslandskrankenversicherung direkt im Handy ab. So sind Sie im Ernstfall schnell handlungsfähig. Mit diesen Vorkehrungen können Sie Ihre Reise entspannter antreten.
Ihr nächster Schritt zu sorgenfreiem Reisen
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen Basisschutz im EU-Ausland, doch die Praxis zeigt immer wieder Lücken auf. Zuzahlungen, Kosten für Privatbehandlungen und vor allem ein nicht abgedeckter Rücktransport können schnell zu einer finanziellen Belastung von mehreren tausend Euro führen. Eine private Auslandskrankenversicherung ist daher für jeden EU-Reisenden, auch für kurze Trips, eine wichtige Ergänzung. Sie schützt Sie vor unvorhergesehenen Ausgaben und sichert Ihnen im Notfall die bestmögliche Versorgung. Bei nextsure finden Sie maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir helfen Ihnen, den passenden Schutz für Ihre Reisen zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
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Weitere nützliche Links
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) bietet ein Merkblatt zur Krankenversicherung im Ausland speziell für Rentner.
Bundesgesundheitsministerium informiert umfassend über die Krankenversicherung im Ausland.
GKV-Spitzenverband stellt detaillierte Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bereit.
Europäische Kommission bietet Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) im Kontext der EU-Sozialversicherungskoordination.
Europa.eu erläutert Ihre Rechte auf Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land.
Statistisches Bundesamt (Destatis) stellt eine Publikation zur Krankenversicherung basierend auf dem Mikrozensus bereit.
Europäische Kommission bietet einen Überblick über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU.
Deutsche Rentenversicherung informiert über Rentenbezug und Krankenversicherung im Ausland.
Verbraucherzentrale gibt Auskunft zur Krankenversicherung bei Langzeitaufenthalten im Ausland.
FAQ
Welche Leistungen genau übernimmt meine gesetzliche Krankenversicherung im EU-Ausland?
Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt über die EHIC medizinisch notwendige Behandlungen bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die dem öffentlichen System des jeweiligen EU-Landes angeschlossen sind. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Vorschriften des Reiselandes. Das bedeutet, Sie erhalten die gleichen Leistungen wie ein dort Versicherter, müssen aber auch die dort üblichen Zuzahlungen leisten.
Was passiert, wenn ich meine EHIC im EU-Ausland vergessen habe?
Sollten Sie Ihre EHIC vergessen haben, kontaktieren Sie umgehend Ihre Krankenkasse in Deutschland. Diese kann Ihnen eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) ausstellen und oft auch per Fax oder E-Mail direkt an den ausländischen Leistungserbringer oder an Sie senden.
Deckt die gesetzliche Krankenversicherung auch geplante Behandlungen im EU-Ausland ab?
Für geplante Behandlungen im EU-Ausland gelten besondere Regeln. Ambulante Behandlungen sind oft ohne vorherige Genehmigung möglich, sofern die Leistung auch in Deutschland zum Leistungskatalog gehört. Für geplante Krankenhausbehandlungen benötigen Sie jedoch fast immer eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Sprechen Sie dies unbedingt vorab mit Ihrer Kasse ab.
Wie verhält es sich mit dem Krankenversicherungsschutz bei einem längeren Aufenthalt oder Umzug ins EU-Ausland?
Bei längeren Aufenthalten (z.B. Sabbatical, Studium) bleibt der deutsche Versicherungsschutz oft bestehen, solange der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt. Bei einem dauerhaften Umzug oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im EU-Ausland gelten meist die sozialrechtlichen Bestimmungen des neuen Wohn- bzw. Beschäftigungslandes. Informieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig und klären Sie Ihren Status (ggf. Formular S1).
Was ist der Unterschied zwischen einem medizinisch notwendigen und einem medizinisch sinnvollen Rücktransport?
Ein medizinisch notwendiger Rücktransport liegt vor, wenn eine adäquate Behandlung im Ausland nicht möglich ist. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport kann auch dann erfolgen, wenn eine Behandlung vor Ort zwar möglich wäre, aber eine Verlegung in die Heimat aus verschiedenen Gründen (z.B. bessere Heilungschancen, soziale Gründe, Sprache) vorteilhafter ist. Die gesetzliche Kasse zahlt meist keinen von beiden, viele private Auslandskrankenversicherungen decken den medizinisch sinnvollen Rücktransport ab.
Übernimmt die Auslandskrankenversicherung auch Kosten bei einer Pandemie-Reisewarnung?
Das hängt vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Einige Auslandskrankenversicherungen leisten auch bei einer Erkrankung (z.B. an COVID-19) im Ausland trotz bestehender Reisewarnung, andere schließen dies aus. Prüfen Sie die Bedingungen genau oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Generell gilt: Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist kein Reiseverbot, kann aber versicherungsrechtliche Auswirkungen haben.








