Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt: Finanzielle Sicherheit bei Verlust der Arbeitskraft optimieren
01.05.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Als Zahnarzt sind Ihre Hände und Ihr präzises Arbeiten Ihr Kapital. Ein Ausfall kann existenzbedrohend sein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) speziell für Zahnärzte sichert Ihr Einkommen und Ihre Zukunft.
Das Thema kurz und kompakt
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Zahnärzte unerlässlich, da das Versorgungswerk oft nur eine Grundversorgung bei hundertprozentiger Berufsunfähigkeit bietet.
Achten Sie auf wichtige Klauseln wie den Verzicht auf abstrakte Verweisung und eine umfassende Infektionsklausel, die speziell auf die Risiken im Zahnarztberuf zugeschnitten ist.
Schließen Sie die BU-Versicherung möglichst früh ab – idealerweise während des Studiums – um von günstigeren Beiträgen und besseren Konditionen zu profitieren.
Die Notwendigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte verstehen
Zahnärzte sehen sich täglich mit hohen physischen und psychischen Belastungen konfrontiert. Eine spezialisierte Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte ist daher kein Luxus, sondern eine finanzielle Notwendigkeit. Statistisch gesehen wird etwa jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig.
Die spezifischen Risiken für Zahnärzte, wie Erkrankungen des Bewegungsapparates oder Infektionsgefahren, erhöhen diese Wahrscheinlichkeit zusätzlich. Das Versorgungswerk bietet oft nur eine Basisabsicherung, die im Leistungsfall meist nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine private BU schließt diese Lücke und sichert Ihre Existenzgrundlage.
Spezifische Risiken im Zahnarztberuf präzise absichern
Die tägliche Arbeit am Behandlungsstuhl birgt für Zahnärzte erhebliche gesundheitliche Risiken. Über fünfzig Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle bei Zahnärzten sind auf Nervenerkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates zurückzuführen. Langes Arbeiten in gebückter Haltung führt oft zu chronischen Rückenproblemen.
Auch die feine motorische Arbeit kann Erkrankungen der Handgelenke verursachen. Ein weiteres signifikantes Risiko stellen Infektionskrankheiten dar, bedingt durch den häufigen Kontakt mit Blut und Speichel. Psychische Belastungen durch hohen Arbeitsdruck und Verantwortung können zu Burnout führen, was ebenfalls eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit ist. Eine BU für Ärzte muss diese vielfältigen Risiken abdecken.
Das Versorgungswerk: Eine Grundabsicherung mit Lücken erkennen
Viele Zahnärzte sind Mitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk, das im Falle einer Berufsunfähigkeit Leistungen erbringt. Diese Absicherung ist jedoch oft nur eine Grundversorgung und an strenge Bedingungen geknüpft. Häufig leistet das Versorgungswerk erst bei einer hundertprozentigen Berufsunfähigkeit und der vollständigen Aufgabe der zahnärztlichen Tätigkeit.
Zudem kann eine abstrakte Verweisung erfolgen, bei der der Zahnarzt auf eine andere Tätigkeit verwiesen wird, die er theoretisch noch ausüben könnte. Ein Beispiel verdeutlicht die Situation: Im Jahr 2020 erhielten im Versorgungswerk der Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg und Bremen lediglich 63 von 9.914 organisierten Zahnärzten eine Berufsunfähigkeitsrente von durchschnittlich nur 1.324 Euro. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit einer ergänzenden privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier individuelleren und umfassenderen Schutz.
Optimale BU-Vertragsgestaltung: Auf diese Klauseln müssen Zahnärzte achten
Die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte bemisst sich maßgeblich an den Vertragsbedingungen. Es gibt einige Klauseln, die für Zahnärzte von besonderer Bedeutung sind. Eine davon ist die Infektionsklausel.
Diese Klausel ist entscheidend, da sie auch dann leistet, wenn ein Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektionsgefahr ausgesprochen wird, selbst wenn der Zahnarzt nicht im klassischen Sinne krank ist. Ein behördliches Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten kann hier bereits ausreichen. Ebenso wichtig ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Dadurch kann der Versicherer Sie nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten, und muss die vereinbarte Rente zahlen, wenn Sie Ihren Zahnarztberuf nicht mehr ausüben können. Für selbstständige Zahnärzte mit eigener Praxis ist zudem die Umorganisationsklausel relevant. Sie regelt, ob und unter welchen Bedingungen die Praxis umorganisiert werden muss, um weiterarbeiten zu können. Einige Versicherer verzichten auf eine Umorganisationsprüfung, wenn weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt sind. Achten Sie auf eine klare Definition von Berufsunfähigkeit in Ihrem Vertrag.
Kostenbeispiele und Einflussfaktoren auf den Beitrag verstehen
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte variieren stark. Sie hängen von mehreren Faktoren ab, darunter Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Höhe der gewünschten Rente und Vertragslaufzeit. Ein junger, gesunder Zahnmedizinstudent zahlt in der Regel deutlich weniger als ein älterer Zahnarzt mit Vorerkrankungen.
Ein Kostenbeispiel: Ein dreißigjähriger Zahnarzt könnte für eine monatliche BU-Rente von 2.500 Euro mit einem Beitrag von etwa 117 Euro rechnen. Ein vierundzwanzigjähriger Medizinstudent für 1.500 Euro Rente mit circa 50 Euro. Je früher der Abschluss, desto günstiger die Beiträge über die gesamte Laufzeit. Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist dabei unerlässlich, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Auch die Wahl von Zusatzoptionen wie einer Leistungsdynamik beeinflusst den Beitrag. Eine Zahnzusatzversicherung ist zwar ein anderes Produkt, aber auch hier spielen Alter und Gesundheit eine Rolle bei den Kosten.
Experten-Tipps für Zahnärzte: Den BU-Schutz optimieren
Um den bestmöglichen BU-Schutz zu erhalten, sollten Zahnärzte einige Expertentipps berücksichtigen. Beginnen Sie mit der Absicherung so früh wie möglich, idealerweise schon während des Studiums. Dies sichert nicht nur günstigere Beiträge, sondern auch den Einschluss später auftretender Erkrankungen. Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen absolut ehrlich und vollständig; ziehen Sie hierzu gegebenenfalls Ihre Patientenakte bei.
Achten Sie auf flexible Anpassungsmöglichkeiten:
Dynamikoptionen: Diese ermöglichen eine jährliche Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, um die Inflation auszugleichen.
Nachversicherungsgarantien: Damit können Sie Ihre Rente bei bestimmten Lebensereignissen (z.B. Heirat, Geburt, Einkommenserhöhung um mehr als zehn Prozent) ohne Gesundheitsprüfung erhöhen.
Keine abstrakte Verweisung: Stellen Sie sicher, dass der Versicherer Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann.
Spezifische Zahnarztklauseln: Die Infektionsklausel ist ein Muss.
Prüfen Sie Ihren Vertrag regelmäßig und passen Sie ihn bei Bedarf an veränderte Lebensumstände an. Eine professionelle Beratung, wie sie nextsure anbietet, hilft, den optimalen Tarif auszuwählen und Fallstricke zu vermeiden. Denken Sie auch über eine umfassende Gesundheitsvorsorge nach.
Rechtliche Aspekte und Gerichtsurteile zur BU für Zahnärzte kennen
Im Leistungsfall kann es zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer kommen. Kenntnisse über rechtliche Aspekte und relevante Gerichtsurteile sind daher vorteilhaft. Ein Urteil des Landgerichts Göttingen, bestätigt vom Oberlandesgericht Braunschweig, betraf einen Zahnarzt mit Arthrose im Ellenbogen. Das Gericht sprach ihm Leistungen zu, da die Schmerzen und der Kontrollverlust zu einem erhöhten Verletzungsrisiko für Patienten führten.
Entscheidend war hier die sogenannte "Stuhlklausel", die darauf abstellt, ob die Tätigkeit am Behandlungsstuhl noch ausgeübt werden kann. Das Gericht betonte, dass allein die Gefährdung von Patienten für die Annahme einer Berufsunfähigkeit ausreichen kann. Dies zeigt, dass die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit und die Sicherheit der Patienten wichtige Faktoren sind. Bei einer privaten Krankenversicherung können ähnliche Detailfragen im Leistungsfall relevant werden.
Ihr nächster Schritt zur optimalen Absicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Zahnärzte eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt Ihr Einkommen und Ihre finanzielle Zukunft, falls Sie Ihren anspruchsvollen Beruf nicht mehr ausüben können. Eine sorgfältige Auswahl des Tarifs und die genaue Prüfung der Vertragsbedingungen sind entscheidend. Verlassen Sie sich nicht allein auf das Versorgungswerk, sondern schaffen Sie eine solide private Absicherung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse als Zahnarzt zugeschnitten ist. Nehmen Sie Ihre Vorsorge selbst in die Hand.
Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.
Weitere nützliche Links
Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Zahnärztekammer Hamburg stellt einen Gruppenvertrag der Bundeszahnärztekammer zur Berufsunfähigkeitsversicherung bereit.
Die Landeszahnärztekammer Thüringen bietet ein Merkblatt zum Versorgungswerk und zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert über die Erwerbsminderungsrente und deren Bedingungen.
Die Deutsche Rentenversicherung liefert eine detaillierte Definition des Begriffs Berufsunfähigkeit.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht Pressemitteilungen und Statistiken, die auch Daten zur Berufsunfähigkeit umfassen können.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) informiert über freiwillige Versicherungsoptionen für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Springer Medizin beleuchtet Berufskrankheiten, die im zahnärztlichen Bereich auftreten können.
Der Marburger Bund bietet spezielle Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt eine Definition von Berufsunfähigkeit im Kontext des Rentenlexikons bereit.
FAQ
Ab wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte?
In der Regel leistet die BU, wenn Sie Ihren zahnärztlichen Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausüben können. Bei Vorliegen einer Infektionsklausel kann auch ein behördliches Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten ausreichen.
Was bedeutet "abstrakte Verweisung" in der BU für Zahnärzte?
Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen könnte, den Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen theoretisch noch ausüben könnten, um die Leistung zu verweigern. Gute BU-Verträge für Zahnärzte verzichten auf diese Klausel.
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente für einen Zahnarzt sein?
Die Rentenhöhe sollte so gewählt werden, dass Sie Ihren Lebensstandard halten können. Empfohlen wird oft, das aktuelle Nettoeinkommen oder sechzig bis siebzig Prozent des Bruttoeinkommens abzusichern.
Bis zu welchem Alter sollte eine BU-Versicherung für Zahnärzte laufen?
Die Versicherung sollte idealerweise bis zum geplanten Renteneintrittsalter laufen, üblicherweise bis zum 67. Lebensjahr, um eine Versorgungslücke zu vermeiden.
Kann ich meine BU-Rente später noch anpassen?
Ja, durch Dynamikoptionen (jährliche automatische Erhöhung) oder Nachversicherungsgarantien (Erhöhung bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat oder Einkommenssteigerung) können Sie Ihre Rente meist ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.
Was passiert, wenn ich als Zahnarzt berufsunfähig werde und eine eigene Praxis habe?
Hier greift die Umorganisationsklausel. Der Versicherer prüft, ob Sie Ihre Praxis so umorganisieren können, dass Sie weiterhin (z.B. in leitender Funktion) tätig sein können. Gute Verträge haben klare Regelungen, wann eine Umorganisation zumutbar ist oder verzichten unter bestimmten Bedingungen (z.B. weniger als fünf Angestellte) darauf.








