
BU Versicherung mit Übergewicht: BMI, Zuschläge & Tipps
Eine BU Versicherung mit Übergewicht abzuschließen ist möglich. Alles über BMI-Grenzen, Risikozuschläge und Alternativen bei hohem Gewicht.
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Inhaltsverzeichnis
Eine BU Versicherung mit Übergewicht ist möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Versicherer bewerten den Body-Mass-Index streng und erheben ab einem BMI von etwa 28 bis 30 häufig Risikozuschläge. Eine Ablehnung droht meist erst bei starker Adipositas oder zusätzlichen Vorerkrankungen. Anonyme Risikovoranfragen und spezielle Tarifaktionen ohne Gewichtabfrage helfen dabei, den optimalen Schutz zu finden.
Der BMI als zentraler Maßstab in der Risikoprüfung
Die mathematische Grundlage der Bewertung
Der BMI fungiert als primärer Filter in der Risikoprüfung der Versicherer. Wenn Antragsteller eine Police anfragen, berechnet die Gesellschaft sofort diesen Wert aus Körpergröße und Gewicht. Die Formel lautet Körpergewicht in Kilogramm geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat. Das Ergebnis liefert eine standardisierte Kennzahl. Diese Kennzahl entscheidet über den weiteren Verlauf des Antrags. Schon ab einem Body-Mass-Index von 25 spricht man in der Medizin von Übergewicht, während ab einem Wert von 30 die Adipositas Grad I beginnt [4]. Versicherer nutzen diese festen Grenzen, um das statistische Risiko für zukünftige Erkrankungen zu bewerten. Ein hoher Wert führt fast immer zu einer genaueren Prüfung der Krankenakte. Die reine Zahl reicht oft aus, um einen automatisierten Prozess zu stoppen. Sachbearbeiter übernehmen dann die manuelle Bewertung. Das kostet Zeit und Nerven.
Übergewicht als isolierter Risikofaktor
Die Risikoprüfung betrachtet das Gewicht nicht nur im Zusammenhang mit bestehenden Krankheiten. Selbst wenn ein Antragsteller alle medizinischen Fragen im BU-Antrag verneinen kann, kann ein erhöhter BMI allein zu erschwerten Bedingungen führen [2]. Die Versicherungsmathematiker kalkulieren auf Jahrzehnte im Voraus. Sie wissen aus umfangreichen Datenbeständen, dass starkes Übergewicht die Wahrscheinlichkeit für spätere gesundheitliche Probleme drastisch erhöht. Daher wird das Gewicht als völlig isolierter Risikofaktor behandelt. Ein kerngesunder Mensch mit einem BMI von 32 wird folglich anders eingestuft als ein ebenso gesunder Mensch mit einem BMI von 23. Diese strikte Trennung überrascht viele Verbraucher. Sie fühlen sich fit und leistungsfähig. Die Statistik der Versicherer spricht jedoch eine andere Sprache. Diese Diskrepanz zwischen persönlichem Empfinden und statistischer Risikobewertung führt oft zu Frustration bei der Antragstellung.
Unterschiedliche Grenzwerte der Anbieter
Die Grenzwerte für Zuschläge variieren stark zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Einige Anbieter zeigen sich bei leichtem Übergewicht sehr tolerant und erheben bis zu einem BMI von 29 keinerlei Zuschläge. Andere Gesellschaften reagieren bereits ab einem Wert von 27 mit ersten Prämienaufschlägen. Ein BMI von etwas über 30 kann bei verschiedenen Versicherern zu unterschiedlichen Risikobewertungen und Beitragszuschlägen führen [5]. Diese Intransparenz macht den Markt für Laien extrem unübersichtlich. Wer den erstbesten Tarif wählt, zahlt möglicherweise über Jahrzehnte hinweg zu viel. Ein detaillierter Vergleich der Annahmerichtlinien ist daher unerlässlich. Das nextsure-Team kennt die internen Tabellen der Versicherer genau und wählt gezielt die Anbieter aus, die bei einem spezifischen BMI die besten Konditionen bieten. Das spart bares Geld. Die richtige Auswahl entscheidet über den langfristigen finanziellen Aufwand.
Beitragszuschläge und finanzielle Auswirkungen kalkulieren
Mechanik der Risikozuschläge
Beitragszuschläge sind die direkte finanzielle Konsequenz, wenn die Risikoprüfung ein erhöhtes Ausfallrisiko feststellt. Versicherer berechnen diese Zuschläge meist als prozentualen Aufschlag auf die normale Nettoprämie. Bei einem BMI zwischen 30 und 35 verlangen viele Versicherer einen Aufschlag von 20 bis 30 Prozent. Das bedeutet, dass eine Police, die regulär 100 Euro im Monat kosten würde, plötzlich 120 bis 130 Euro kostet. Über eine Laufzeit von 30 Jahren summiert sich dieser Betrag auf mehrere tausend Euro. Diese Mehrkosten sind schmerzhaft, aber oft unvermeidlich. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Zuschlag die Leistung im Ernstfall nicht schmälert. Der Versicherte erhält bei Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Rente. Der Zuschlag kompensiert lediglich das statistisch höhere Risiko für den Versicherer. Das ist ein fairer Deal.
Gefahren der Leistungskürzung
Die Versuchung ist groß, bei hohen Beitragszuschlägen einfach die versicherte Rente zu reduzieren. Wer aufgrund von Risikozuschlägen einen zu hohen Beitrag zahlen muss, neigt oft fälschlicherweise dazu, die versicherte BU-Rente zu stark zu senken [1]. Das ist ein fataler Fehler. Eine zu niedrig angesetzte Rente schützt im Ernstfall nicht vor dem finanziellen Ruin. Wenn die monatlichen Fixkosten 2000 Euro betragen, hilft eine BU-Rente von 1000 Euro kaum weiter. Die Lücke zum bisherigen Einkommen bleibt zu groß. Experten raten dringend davon ab, an der falschen Stelle zu sparen. Stattdessen sollten Verbraucher mögliche Kosten und Beiträge vorab berechnen, um das Budget realistisch zu planen. Eine solide Absicherung hat ihren Preis. Wer hier knausert, gefährdet seine gesamte wirtschaftliche Existenz im Krankheitsfall.
Ausschlussklauseln als seltene Alternative
Versicherer wenden Ausschlussklauseln bei Übergewicht nur in absoluten Ausnahmefällen an. Während bei Vorerkrankungen wie Knieproblemen oft das betroffene Gelenk vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird, funktioniert das beim Gewicht nicht. Übergewicht betrifft den gesamten Organismus. Man kann nicht einfach Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes pauschal ausschließen, da diese Krankheiten komplexe Ursachen haben. Daher arbeiten die Versicherer bei einem hohen BMI fast ausschließlich mit Beitragszuschlägen. Nur wenn das Übergewicht bereits zu manifesten, isolierbaren Folgeschäden geführt hat, kommen Ausschlüsse ins Spiel. In der Praxis bedeutet das für den Kunden eine klare finanzielle Belastung, aber immerhin einen umfassenden Schutz. Ein Zuschlag ist immer besser als ein Leistungsausschluss. Der Versicherte weiß genau, woran er ist. Er genießt den vollen Schutz für alle denkbaren Ursachen einer Berufsunfähigkeit.
| BMI-Bereich | Klassifikation | Typische Reaktion der Versicherer |
|---|---|---|
| 18,5 bis 24,9 | Normalgewicht | Normale Annahme ohne Zuschläge |
| 25,0 bis 29,9 | Übergewicht | Meist normale Annahme, selten geringe Zuschläge |
| 30,0 bis 34,9 | Adipositas Grad I | Beitragszuschläge von 10% bis 30% wahrscheinlich |
| Ab 35,0 | Adipositas Grad II+ | Hohe Zuschläge, individuelle Prüfung, oft Ablehnung |
Die genauen Grenzwerte und Zuschläge variieren je nach Versicherungsgesellschaft erheblich.
Gesundheitsfragen im Antragsprozess korrekt beantworten
Die vorvertragliche Anzeigepflicht
Gesundheitsfragen bilden das rechtliche Fundament jedes Versicherungsvertrages. Beim Abschluss einer Police müssen alle Gesundheitsfragen im Antrag absolut wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dies nennt man die vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherer verlässt sich auf die Angaben des Kunden, um das Risiko einzuschätzen. Dazu gehören zwingend die aktuelle Körpergröße und das genaue Gewicht am Tag der Antragstellung. Schätzungen oder beschönigte Werte sind hier fehl am Platz. Wer sich ein paar Zentimeter größer und einige Kilogramm leichter macht, begeht eine Anzeigepflichtverletzung - mit oft fatalen Folgen. Der Versicherer prüft die Angaben im Leistungsfall sehr genau nach. Wenn dann Diskrepanzen auffallen, steht der gesamte Schutz auf dem Spiel. Ehrlichkeit ist die oberste Regel. Nur so entsteht ein rechtssicherer Vertrag.
Konsequenzen bei Falschangaben
Falschangaben im Antrag rächen sich fast immer, wenn es ernst wird. Beim BU-Abschluss müssen Gesundheitsfragen zum BMI vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, da Falschangaben den Versicherungsschutz gefährden [3]. Stellt der Versicherer bei der Prüfung eines Leistungsantrags fest, dass das Gewicht beim Abschluss bewusst falsch angegeben wurde, kann er vom Vertrag zurücktreten. Im schlimmsten Fall verweigert die Gesellschaft die Zahlung der monatlichen Rente komplett. Der Kunde hat dann jahrelang Beiträge gezahlt und steht im Moment der Berufsunfähigkeit ohne Geld da. Zudem kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das bedeutet den totalen Verlust aller Ansprüche. Um dieses Risiko auszuschließen, müssen die Angaben auf das Kilogramm genau stimmen. Ein Gang auf die Waage vor dem Ausfüllen des Antrags ist Pflicht.
Umgang mit Gewichtsschwankungen
Gewichtsschwankungen sind menschlich, werfen aber bei der Antragstellung Fragen auf. Maßgeblich ist immer das tatsächliche Gewicht am Tag der Unterschrift unter den Antrag. Wenn jemand in den Wochen zuvor abgenommen hat, darf er das neue, niedrigere Gewicht angeben. Einige Versicherer fragen jedoch explizit nach starken Gewichtsschwankungen in den letzten zwölf Monaten. Wer innerhalb kurzer Zeit 20 Kilogramm verloren hat, muss dies oft angeben und medizinisch begründen. Die Gesellschaften wollen ausschließen, dass der Gewichtsverlust das Symptom einer schweren, unentdeckten Krankheit ist. Eine gesunde Diät ist unproblematisch. Ein unerklärlicher Gewichtsverlust führt hingegen zu kritischen Nachfragen. Makler helfen dabei, solche Situationen im Vorfeld sauber zu dokumentieren. Transparenz schafft Vertrauen. Der Versicherer honoriert eine offene Kommunikation meist mit einer fairen Risikobewertung.
Ursachen für die strenge Bewertung durch Versicherer
Statistische Risikomodelle
Ursachen für die harte Risikoprüfung liegen in der reinen Mathematik. Versicherer werten kontinuierlich Millionen von Datensätzen aus, um die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit zu analysieren. Diese Daten zeigen eindeutig, dass ein hoher BMI stark mit einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit korreliert. Übergewicht und insbesondere Adipositas erhöhen das Risiko einer Berufsunfähigkeit, weshalb der Abschluss einer BU-Versicherung für Betroffene oft erschwert ist [3]. Die Gesellschaften handeln nicht aus Schikane, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Sie müssen sicherstellen, dass die eingenommenen Prämien ausreichen, um alle zukünftigen Renten zu bezahlen. Ein Kollektiv mit überdurchschnittlich vielen stark übergewichtigen Versicherten würde dieses Gleichgewicht gefährden. Daher steuern die Versicherer über Beitragszuschläge gegen. Das System basiert auf Solidarität, aber auch auf risikogerechter Tarifierung. Jeder zahlt für sein individuelles Risiko.
Medizinische Folgeerkrankungen
Medizinische Folgeerkrankungen sind der eigentliche Grund für die Sorge der Versicherer. Ein hoher BMI belastet den gesamten Bewegungsapparat, insbesondere die Kniegelenke und die Wirbelsäule. Gelenkverschleiß und Bandscheibenvorfälle treten bei starkem Übergewicht deutlich häufiger und früher auf. Noch schwerwiegender sind die Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System. Bluthochdruck, Arteriosklerose und Herzinfarkte zählen zu den typischen Begleiterscheinungen der Adipositas. Auch das Risiko für Diabetes Typ 2 steigt exponentiell an. Diese Krankheiten führen oft zu langen Ausfallzeiten im Beruf. Irgendwann ist die Arbeitskraft dauerhaft zerstört. Die Versicherer kennen diese Kausalketten genau. Sie preisen das Risiko dieser Folgeerkrankungen bereits beim Abschluss der Police ein. Prävention ist wichtig. Wer sein Gewicht reduziert, senkt aktiv sein Risiko für diese schweren Erkrankungen.
Psychische Belastungen als Faktor
Psychische Erkrankungen rücken zunehmend in den Fokus der Risikoprüfer. Sie sind mittlerweile die Hauptursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Studien belegen, dass starkes Übergewicht oft mit psychischen Belastungen einhergeht. Stigmatisierung im Alltag, ein vermindertes Selbstwertgefühl und soziale Isolation können zu Depressionen oder Angststörungen führen. Diese psychischen Leiden beeinträchtigen die Arbeitsfähigkeit massiv. Versicherer betrachten Adipositas daher nicht nur als rein physisches Problem. Sie sehen auch die psychologische Komponente. Ein ganzheitlicher Blick auf die Gesundheit des Antragstellers ist Standard. Wenn bereits psychotherapeutische Behandlungen in der Akte stehen, potenziert sich das Risiko aus Sicht der Gesellschaft. Eine Annahme wird dann extrem schwierig. Die Kombination aus hohem BMI und psychischen Vorerkrankungen führt fast immer zur Ablehnung. Hier sind Spezialkonzepte gefragt.
Typische Folgeerkrankungen bei hohem BMI
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck und Arteriosklerose
- Stoffwechselstörungen, insbesondere Diabetes mellitus Typ 2
- Gelenkverschleiß (Arthrose) an Knien und Hüften
- Erkrankungen der Wirbelsäule und Bandscheibenvorfälle
- Schlafapnoe-Syndrom und chronische Erschöpfung
Diese Krankheitsbilder führen statistisch gesehen besonders häufig zu einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit.
Sonderaktionen und vereinfachte Gesundheitsprüfung nutzen
Strategische Abkürzungen im Antrag
Sonderaktionen der Versicherer bieten eine strategische Abkürzung für bestimmte Berufsgruppen. Einige Sonderaktionen verzichten komplett auf die Abfrage von Körpergröße und Gewicht, was für Personen mit hohem BMI vorteilhaft sein kann [4]. Solche Aktionen werden oft in Kooperation mit Berufsverbänden oder großen Arbeitgebern angeboten. Auch für junge Akademiker, Ärzte oder Ingenieure gibt es regelmäßig spezielle Tarife mit stark reduzierten Gesundheitsfragen. Wenn die Frage nach dem BMI komplett fehlt, muss das Übergewicht nicht angegeben werden. Der Versicherer darf später keine Nachteile daraus ableiten. Das ist eine enorme Chance für Betroffene. Sie erhalten den vollen Schutz ohne lästige Risikozuschläge. Die Suche nach solchen Aktionen erfordert jedoch tiefes Marktwissen. Ein spezialisierter Makler ist hier unerlässlich.
Einschränkungen der Sonderaktionen
Sonderaktionen sind attraktiv, haben aber oft strenge Limitierungen. Die Versicherer begrenzen ihr eigenes Risiko, indem sie die maximal versicherbare monatliche Rente deckeln. Oft ist bei 1.000 oder 1.500 Euro Schluss. Für Gutverdiener reicht diese Summe nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Zudem sind die Aktionen meist zeitlich befristet oder an ein bestimmtes Höchstalter geknüpft. Wer älter als 35 Jahre ist, fällt oft durch das Raster. Auch die restlichen Gesundheitsfragen müssen genau geprüft werden. Zwar wird das Gewicht nicht abgefragt, aber Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes müssen weiterhin angegeben werden. Wenn das Übergewicht bereits zu solchen Diagnosen geführt hat, hilft auch die Sonderaktion nicht weiter. Die Aktion ist kein Freifahrtschein für kranke Antragsteller. Sie hilft nur bei isoliertem Übergewicht.
Kombination mehrerer Policen
Die Kombination mehrerer Policen ist ein cleverer Ausweg aus der Deckelung. Wenn eine Sonderaktion maximal 1.000 Euro Rente erlaubt, der Bedarf aber bei 2.000 Euro liegt, kann man Verträge splitten. Man schließt zwei verschiedene Sonderaktionen bei zwei unterschiedlichen Versicherern ab. So summiert sich der Schutz auf das gewünschte Niveau, ohne dass das Gewicht deklariert werden muss. Diese Strategie erfordert viel Fingerspitzengefühl. Die Versicherer fragen im Antrag oft nach bereits bestehenden oder parallel beantragten Policen. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das nextsure-Team koordiniert solche Mehrfachanträge professionell. Er stellt sicher, dass alle finanziellen Angemessenheitsgrenzen eingehalten werden. Das Splitting ist legal und effektiv. Es ist die beste Methode, um hohen Schutz trotz hohem BMI zu generieren.
Gewichtsreduktion für eine nachträgliche Beitragsanpassung
Der Weg zur Beitragsreduktion
Gewichtsreduktion öffnet die Tür für deutlich bessere Konditionen im laufenden Vertrag. Eine dauerhafte, ärztlich bestätigte Gewichtsreduktion kann dazu führen, dass ein zuvor vereinbarter Risikozuschlag reduziert wird oder ganz entfällt [3]. Wer beim Abschluss einen Zuschlag von 25 Prozent akzeptieren musste, ist nicht für immer daran gebunden. Wenn der Versicherte durch Sport und Ernährungsumstellung nachhaltig abnimmt, kann er eine Überprüfung beantragen. Der Versicherer verlangt dafür in der Regel ein ärztliches Attest, das das neue Gewicht bestätigt. Oft muss das reduzierte Gewicht über einen bestimmten Zeitraum, meist zwölf Monate, stabil gehalten werden. Das schützt die Gesellschaft vor dem Jo-Jo-Effekt. Die Mühe lohnt sich finanziell enorm. Die Streichung des Zuschlags spart über die Restlaufzeit tausende Euro.
Der formelle Überprüfungsprozess
Der Überprüfungsprozess muss formell korrekt beim Versicherer angestoßen werden. Der Kunde reicht einen schriftlichen Antrag auf Herabsetzung des Risikozuschlags ein. Der Versicherer sendet daraufhin einen speziellen Fragebogen zur aktuellen Gesundheitssituation. Hier lauert eine Gefahr. Die Gesellschaft prüft nicht nur das Gewicht, sondern fragt oft auch nach neu aufgetretenen Krankheiten. Wenn der Kunde zwar abgenommen hat, aber mittlerweile an Rheuma leidet, wird der Versicherer den Zuschlag nicht streichen. Er verrechnet das gesunkene BMI-Risiko mit dem neuen Krankheitsrisiko. Daher sollte eine Überprüfung nur beantragt werden, wenn keine neuen gravierenden Diagnosen vorliegen. Makler beraten vorab, ob der Antrag strategisch sinnvoll ist. Ein unbedachter Schnellschuss kann nach hinten losgehen. Die Vorbereitung ist entscheidend.
Klauseln zur Nachprüfung im Vertrag
Klauseln zur Nachprüfung sollten bereits beim Vertragsabschluss beachtet werden. Gute Versicherungsbedingungen sichern dem Kunden das Recht auf eine regelmäßige Überprüfung von Risikozuschlägen. Diese Garantie ist wichtig, da der Versicherer sonst eine Überprüfung schlicht ablehnen könnte. Zudem sollte vertraglich fixiert sein, dass eine solche Nachprüfung niemals zu einer Verschlechterung der Konditionen führen darf. Wenn der Kunde also noch weiter zugenommen hat, darf der Versicherer den Zuschlag nicht nachträglich erhöhen. Die Überprüfung darf nur in eine Richtung wirken: zugunsten des Kunden. Diese Details im Kleingedruckten trennen gute von schlechten Tarifen. nextsure achtet bei der Tarifauswahl streng auf solche verbraucherfreundlichen Klauseln. Sie bieten Flexibilität für die Zukunft. Das Leben ändert sich, und der Vertrag muss sich anpassen können.
Schritte zur Streichung des Risikozuschlags
- Nachhaltige Gewichtsreduktion über mindestens 12 Monate stabil halten.
- Aktuelles Gewicht und Gesundheitszustand durch einen Arzt attestieren lassen.
- Schriftlichen Antrag auf Überprüfung beim Versicherer einreichen.
- Eventuelle Rückfragen der Risikoprüfung wahrheitsgemäß beantworten.
- Bestätigung der Beitragsreduktion prüfen und neuen Versicherungsschein abheften.
Die Überprüfung darf laut guten Versicherungsbedingungen niemals zu einer Erhöhung des Beitrags führen.
Alternativen bei Ablehnung und die Risikovoranfrage
Die Grundfähigkeitsversicherung als Plan B
Alternativen sichern den Schutz, wenn die klassische Police scheitert. Wenn das Übergewicht extrem ist oder bereits schwere Folgeerkrankungen vorliegen, lehnen viele Versicherer den BU-Antrag komplett ab. In diesem Fall ist die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative die erste Wahl. Diese Police versichert nicht den konkreten Beruf, sondern elementare körperliche und geistige Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Gehen oder den Gebrauch der Hände. Die Risikoprüfung ist hier oft etwas großzügiger gestaltet als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein hoher BMI führt seltener zur direkten Ablehnung. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet einen soliden Basisschutz für den Alltag. Sie ist günstiger und leichter zu bekommen. Für Handwerker und körperlich tätige Menschen ist sie ohnehin eine sehr bedarfsgerechte Lösung.
Das Instrument der anonymen Risikovoranfrage
Das Instrument der anonymen Risikovoranfrage ist der wichtigste Hebel für Antragsteller mit hohem BMI. Wer einfach auf gut Glück Anträge bei verschiedenen Gesellschaften einreicht, riskiert Ablehnungen. Diese Ablehnungen werden oft in der Sonderwagnisdatei (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert. Ein solcher Eintrag macht zukünftige Abschlüsse bei anderen Anbietern extrem schwer. Um das zu verhindern, nutzen Profis die anonyme Risikovoranfrage. Dabei gehen die Gesundheitsdaten und der BMI ohne Nennung des Namens an mehrere Versicherer. Die Gesellschaften geben dann ein unverbindliches Votum ab. Sie teilen mit, ob sie den Kunden normal annehmen, einen Zuschlag verlangen oder ablehnen würden. Der Kunde kann in Ruhe das beste Angebot auswählen. Das Risiko eines negativen HIS-Eintrags ist komplett gebannt.
Die Rolle des spezialisierten Maklers
Die Rolle des spezialisierten Maklers ist bei diesem Prozess unverzichtbar. Ein Laie kann keine anonyme Risikovoranfrage durchführen, da die Versicherer diese nur von registrierten Vermittlern bearbeiten. Das nextsure-Team bereitet die Unterlagen professionell auf. Sie wissen, welche medizinischen Befunde mitgeschickt werden müssen, um ein positives Votum zu erzielen. Sie verhandeln auf Augenhöhe mit den Risikoprüfern der Gesellschaften. Oft lässt sich durch eine gute Argumentation ein drohender Zuschlag noch abwenden oder reduzieren. Wer den Weg über einen Makler wählt, findet deutlich schneller die passende Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Beratung ist für den Endkunden kostenfrei, da der Makler über Courtagen vergütet wird. Es ist der sicherste Weg zum optimalen Vertrag.
Häufig gestellte Fragen
- Ab welchem BMI verlangen Versicherer einen Risikozuschlag bei der BU?
Die Grenzen variieren je nach Anbieter. Die meisten Versicherer erheben ab einem Body-Mass-Index von 28 bis 30 erste Beitragszuschläge. Ab einem BMI von 35 wird die Annahme oft sehr schwierig oder ist mit extrem hohen Zuschlägen verbunden. Ein Vergleich der Annahmerichtlinien über eine anonyme Risikovoranfrage ist daher unerlässlich.
- Kann ich eine BU-Versicherung abschließen, wenn ich stark übergewichtig bin?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Solange keine schweren Folgeerkrankungen wie Diabetes oder schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorliegen, bieten viele Gesellschaften Schutz an. Allerdings ist mit prozentualen Beitragszuschlägen zu rechnen. Bei extremer Adipositas kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle und leichter zugängliche Alternative sein.
- Was passiert, wenn ich mein Gewicht im Antrag falsch angebe?
Falsche Angaben zu Größe und Gewicht stellen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Stellt der Versicherer im Leistungsfall fest, dass das Gewicht beim Abschluss deutlich höher war als angegeben, kann er vom Vertrag zurücktreten oder die Rentenzahlung komplett verweigern. Ehrlichkeit ist hier zwingend erforderlich.
- Wird der Risikozuschlag gestrichen, wenn ich später abnehme?
In den meisten Fällen ja. Wer das Gewicht deutlich reduziert und dieses neue Gewicht über einen längeren Zeitraum (meist 12 Monate) stabil hält, kann eine Überprüfung beantragen. Bestätigt ein Arzt die Gewichtsabnahme und sind keine neuen Krankheiten hinzugekommen, streicht der Versicherer den Zuschlag für die Zukunft.
- Gibt es BU-Tarife, die gar nicht nach dem Gewicht fragen?
Ja, im Rahmen von speziellen Sonderaktionen verzichten einige Versicherer auf die Abfrage von Größe und Gewicht. Diese Aktionen richten sich oft an bestimmte Berufsgruppen oder junge Akademiker. Allerdings ist die maximal versicherbare Rente bei diesen Tarifen meist auf 1.000 bis 1.500 Euro im Monat begrenzt.
- Warum ist eine anonyme Risikovoranfrage bei Übergewicht so wichtig?
Eine anonyme Risikovoranfrage verhindert, dass eine Ablehnung oder ein erschwertes Angebot in der Sonderwagnisdatei (HIS) gespeichert wird. Das schützt den Kunden. Der Makler fragt die Konditionen bei mehreren Versicherern ohne Nennung des Namens an. So lässt sich das beste Angebot auswählen, ohne sich bei anderen Anbietern die Türen zu verschließen.
Quellen
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