Vorsorge & Vermögen

Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Versorgungsleistung: Ihr Wegweiser zur Zusatzrente und finanziellen Sicherheit im Alter

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet umfassende Informationen zur betrieblichen Altersversorgung.

Deutsche Rentenversicherung stellt eine informative Broschüre zur betrieblichen Altersversorgung bereit.

Gesetze im Internet bietet den vollständigen Text des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).

Statista liefert aktuelle Statistiken und Daten zur betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt Statistiken zu Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge bereit.

Wikipedia bietet einen umfassenden Artikel zur betrieblichen Altersversorgung mit grundlegenden Informationen.

ifo Institut veröffentlicht wissenschaftliche Papiere zur Altersvorsorge, die auch die betriebliche Altersversorgung beleuchten.

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) informiert über die betriebliche Altersversorgung im Kontext der Rentenpolitik.

Bundesfinanzministerium bietet in seinem Glossar eine Definition der betrieblichen Altersversorgung.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

26.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Eine betriebliche Versorgungsleistung kann diese Lücke schließen und bietet zudem attraktive Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie das Beste aus Ihrer Betriebsrente herausholen.

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Das Thema kurz und kompakt

Die betriebliche Versorgungsleistung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente, die vom Arbeitgeber zugesagt wird und steuerliche Vorteile bietet.

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, und Arbeitgeber müssen sich seit 2019/2022 mit mindestens fünfzehn Prozent beteiligen, wenn sie Sozialabgaben sparen.

Es gibt fünf Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) mit unterschiedlichen Eigenschaften und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Quick Facts: Das Wichtigste zur betrieblichen Versorgungsleistung auf einen Blick

Die betriebliche Versorgungsleistung ist eine Zusage Ihres Arbeitgebers für Ihre Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, bei der Teile des Bruttogehalts in eine Betriebsrente fließen. Beiträge sind in der Ansparphase bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialabgabenfrei. Es gibt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Die Leistungen werden im Alter nachgelagert besteuert, oft zu einem dann geringeren persönlichen Steuersatz.

Praxis-Teil: So funktioniert die betriebliche Versorgungsleistung im Alltag

Stellen Sie sich vor, Sie verdienen 3.500 Euro brutto monatlich und entscheiden sich, 150 Euro davon per Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Durch die Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben beträgt Ihr Nettoaufwand oft nur etwa die Hälfte, also circa 75 Euro. Ihr Arbeitgeber ist seit 2019 gesetzlich verpflichtet, mindestens fünfzehn Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss zu leisten, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Das wären in diesem Beispiel zusätzlich 22,50 Euro, die in Ihren Vertrag fließen. So wächst Ihr Versorgungskapital schneller an.

Ein weiteres Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, 30 Jahre alt, zahlt monatlich 100 Euro per Entgeltumwandlung ein. Ihr Arbeitgeber gibt den Pflichtzuschuss von fünfzehn Prozent (15 Euro) dazu. Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von drei Prozent hätte sie nach 37 Jahren bereits über 90.000 Euro angespart. Die genaue Höhe der späteren Rente hängt von vielen Faktoren ab, wie der Rendite und dem gewählten Durchführungsweg. Es ist ratsam, verschiedene Szenarien durchzurechnen. Die steuerliche Behandlung der Beiträge ist ein wesentlicher Vorteil.

Die fünf Durchführungswege bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile:

  • Direktversicherung: Arbeitgeber schließt Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab; sehr verbreitet.

  • Pensionskasse: Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, oft bei tarifgebundenen Unternehmen.

  • Pensionsfonds: Bietet flexiblere Anlagemöglichkeiten, potenziell höhere Renditen, aber auch höhere Risiken.

  • Unterstützungskasse: Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber finanziert wird; Arbeitnehmer hat keinen direkten Rechtsanspruch gegenüber der Kasse.

  • Direktzusage (Pensionszusage): Arbeitgeber zahlt Rente direkt aus Betriebsvermögen; Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).

Die Wahl des Durchführungsweges obliegt in der Regel dem Arbeitgeber. Er muss Sie über die gewählte Form und die Konditionen informieren. Die Vorteile für Arbeitgeber sind nicht zu unterschätzen, da sie Mitarbeiter binden und Lohnnebenkosten sparen können. Diese Grundlagen helfen Ihnen, die verschiedenen Optionen besser zu verstehen.

Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Urteile zur betrieblichen Versorgungsleistung

Die rechtliche Basis für die betriebliche Versorgungsleistung bildet das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Es regelt unter anderem den Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG), die Unverfallbarkeit von Anwartschaften (§ 1b BetrAVG) und die Anpassungsprüfungspflicht für laufende Leistungen (§ 16 BetrAVG). Steuerliche Aspekte sind vor allem im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 3 Nr. 63 EStG zur Steuerfreiheit der Beiträge, geregelt. Die genaue Kenntnis dieser Paragraphen ist für ein tiefes Verständnis unerlässlich.

Aktuelle Urteile prägen die Landschaft der betrieblichen Altersversorgung kontinuierlich. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat beispielsweise mehrfach zur Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Leistungskürzungen durch Pensionskassen Stellung genommen (z.B. BAG, Urteil v. 14.03.2023, 3 AZ R 197/22). Hierbei wurde klargestellt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich für die zugesagte Leistung haftet, auch wenn die Durchführung über einen externen Träger erfolgt. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Umstellung von Rentenzusagen auf Kapitalleistungen, wo das BAG Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und den Vertrauensschutz stellt (z.B. BAG, Urteil v. 20.06.2023, 3 AZR 231/22). Solche Urteile zeigen, wie dynamisch das Rechtsgebiet ist und wie wichtig eine fundierte Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge ist.

Unser Expertentipp: Achten Sie bei Vertragsabschluss genau auf die Formulierungen bezüglich der Anpassung von Rentenleistungen. Nach § 16 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen zu prüfen und darüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Kriterien sind die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers. Eine klare Regelung hierzu kann spätere Unstimmigkeiten vermeiden. Informieren Sie sich auch, was bei einer Kündigung mit Ihren Ansprüchen geschieht.

Gestaltungstipps: So optimieren Sie Ihre betriebliche Versorgungsleistung

Um Ihre betriebliche Versorgungsleistung optimal zu gestalten, sollten Sie einige Punkte beachten. Nutzen Sie den maximal möglichen steuer- und sozialabgabenfreien Rahmen für Ihre Beiträge. Im Jahr 2025 können bis zu 7.728 Euro steuerfrei und 3.864 Euro sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Dies maximiert Ihre Ersparnis in der Ansparphase erheblich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Seit 2022 ist dieser auch für Altverträge (vor 2019 geschlossen) in Höhe von mindestens fünfzehn Prozent des Umwandlungsbetrags verpflichtend, wenn der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.

Prüfen Sie die Flexibilität Ihres Vertrages. Ist eine Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel möglich? Seit 2005 besteht ein Rechtsanspruch auf Portabilität für neu abgeschlossene Verträge bestimmter Durchführungswege, wenn der Übertragungswert eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Klären Sie auch, welche Optionen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten haben, beispielsweise eine Beitragsfreistellung oder -reduzierung. Eine frühzeitige Planung, ob eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist, zahlt sich aus.

Unser Expertentipp: Lassen Sie sich nicht allein von hohen Renditeversprechen leiten. Achten Sie auch auf die Sicherheit der Anlage und die Kostenstruktur des gewählten Produkts. Eine transparente Darstellung aller Gebühren ist hierbei entscheidend. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Wahlmöglichkeit lässt oder Sie über einen externen Berater zusätzliche Informationen einholen können. Die Kündigung und Auszahlung einer bAV ist oft mit Nachteilen verbunden und sollte gut überlegt sein.

Folgende Aspekte sollten Sie bei der Auswahl und Gestaltung berücksichtigen:

  • Höhe der eigenen Beiträge und des Arbeitgeberzuschusses.

  • Flexibilität bei Beitragsanpassungen und Zahlungspausen.

  • Möglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität).

  • Regelungen zur Hinterbliebenen- und Invalidenabsicherung.

  • Kostenstruktur und Transparenz des Angebots.

  • Sicherheit und Renditechancen der Kapitalanlage.

  • Optionen bei Auszahlung (Rente, Kapital oder Kombination).

Eine sorgfältige Abwägung dieser Punkte führt zu einer passgenauen Altersvorsorgelösung. Damit sind Sie gut gerüstet, um die Weichen für eine finanziell abgesicherte Zukunft zu stellen.

FAQ

Wie hoch sind die steuerfreien Beiträge zur betrieblichen Versorgungsleistung?

Im Jahr 2025 können Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden. Das sind 7.728 Euro jährlich. Sozialabgabenfrei sind Beiträge bis zu vier Prozent (3.864 Euro).

Welche Durchführungswege gibt es bei der betrieblichen Versorgungsleistung?

Es gibt fünf Durchführungswege: Direktzusage (Pensionszusage), Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Jeder Weg hat spezifische Merkmale bezüglich Finanzierung, Haftung und Insolvenzschutz.

Ist der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Versorgungsleistung Pflicht?

Ja, seit Januar 2019 für Neuverträge und seit Januar 2022 auch für bestehende Verträge zur Entgeltumwandlung (die vor 2019 abgeschlossen wurden) muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens fünfzehn Prozent des umgewandelten Entgelts leisten, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Wie werden Leistungen aus der betrieblichen Versorgungsleistung im Alter besteuert?

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, die Beiträge sind in der Ansparphase steuerbegünstigt, die späteren Renten oder Kapitalauszahlungen müssen dann aber mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Was ist der Unterschied zwischen einer Direktzusage und einer Direktversicherung?

Bei einer Direktzusage (Pensionszusage) verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Versorgungsleistungen direkt aus dem eigenen Betriebsvermögen zu zahlen. Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers bei einem externen Versicherungsunternehmen ab.

Kann ich meine betriebliche Versorgungsleistung kündigen und mir auszahlen lassen?

Eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung ist in der Regel nicht vorgesehen und oft mit Nachteilen verbunden, wie dem Verlust von Förderungen oder steuerlichen Konsequenzen. Die Bedingungen hängen vom spezifischen Vertrag und Durchführungsweg ab. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur in engen Grenzen möglich.

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