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Betriebliche Altersvorsorge
betriebliche altersvorsorge mitnehmen
Betriebliche Altersvorsorge mitnehmen: So sichern Sie Ihre Zusatzrente beim Jobwechsel
Ein Jobwechsel wirft oft Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf. Viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie ihre betriebliche Altersvorsorge mitnehmen können und welche Schritte dafür notwendig sind. Dieser Artikel erklärt Ihnen fundiert und praxisnah, wie Sie Ihre bAV erfolgreich übertragen.
Das Thema kurz und kompakt
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) in der Regel mitnehmen; Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.
Es gibt verschiedene Optionen: Übernahme des Altvertrags, Übertragung des Kapitals oder Beitragsfreistellung/private Weiterführung.
Achten Sie auf Fristen (meist ein Jahr für Antrag), mögliche Kosten und die steuerlichen Aspekte der Übertragung.
Grundlagen verstehen: Die Mitnahmeoptionen Ihrer bAV
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, stellt sich die Frage: Was geschieht mit meiner betrieblichen Altersvorsorge? Die gute Nachricht ist, dass Ihre angesparten Beiträge in der Regel nicht verloren gehen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre betriebliche Altersvorsorge mitzunehmen. Die konkreten Optionen hängen vom Durchführungsweg Ihrer bAV und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Für Verträge, die nach 2004 abgeschlossen wurden, gibt es oft einen Rechtsanspruch auf Mitnahme, insbesondere bei Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Die Übertragung muss meist innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel beantragt werden. Es ist wichtig, die Details frühzeitig zu klären, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Die sogenannte Portabilität, also die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge mitzunehmen, ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG), insbesondere in Paragraph vier, geregelt. Dieses Gesetz schafft die Grundlage dafür, dass Arbeitnehmer ihre erworbenen Anwartschaften nicht verlieren. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie bei Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme haben können. Die Unverfallbarkeit Ihrer Ansprüche spielt hierbei eine zentrale Rolle; mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Unverfallbarkeit prüfen: Ihre gesicherten bAV-Ansprüche
Ein zentraler Begriff im Kontext der Mitnahme Ihrer betrieblichen Altersvorsorge ist die Unverfallbarkeit. Unverfallbar bedeutet, dass Ihnen Ihre Ansprüche auf die zugesagte Betriebsrente auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. Für Anwartschaften aus Entgeltumwandlung, also Beiträge, die Sie selbst von Ihrem Bruttogehalt eingezahlt haben, gilt die sofortige Unverfallbarkeit. Das bedeutet, diese Ansprüche sind Ihnen vom ersten Tag an sicher. Auch der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss ist sofort unverfallbar.
Bei rein arbeitgeberfinanzierten Zusagen gelten bestimmte Fristen. Nach aktueller Regelung (seit 1. Januar 2018) ist eine arbeitgeberfinanzierte bAV unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer bei Austritt mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat. Für ältere Zusagen können abweichende, längere Fristen gelten. Prüfen Sie daher genau, seit wann Ihre Zusage besteht und welche Finanzierungsform vorliegt, um Ihre Unverfallbarkeit korrekt einzuschätzen. Die Kenntnis Ihrer unverfallbaren Ansprüche ist die Basis für die weiteren Schritte zur Mitnahme Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.
Praxisleitfaden: So nehmen Sie Ihre bAV erfolgreich mit
Haben Sie Ihre unverfallbaren Ansprüche geklärt, geht es an die praktische Umsetzung der Mitnahme Ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Es gibt hierfür im Wesentlichen drei Wege, wie Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge mitnehmen können. Die erste Möglichkeit ist, dass der neue Arbeitgeber Ihren bestehenden Vertrag unverändert übernimmt und fortführt. Dies ist die einfachste Variante, erfordert aber die Zustimmung des neuen Arbeitgebers, da dieser nicht dazu verpflichtet ist.
Die zweite Option ist die Übertragung des Versorgungskapitals (Deckungskapitalübertragung) auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Ihr angespartes Kapital wird dabei in einen neuen Vertrag beim Anbieter des neuen Arbeitgebers transferiert. Hierbei ist zu beachten, dass der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen darf (im Jahr 2023 West 87.600 Euro). Die dritte Möglichkeit besteht darin, den alten Vertrag beitragsfrei zu stellen und privat weiterzuführen oder ruhen zu lassen. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine Übertragung nicht möglich oder nachteilig ist. Unser Experten-Tipp: Klären Sie frühzeitig mit Ihrem neuen Arbeitgeber, welche Option er anbietet und vergleichen Sie die Konditionen genau. Beachten Sie, dass für die Übertragung Gebühren anfallen können.
Folgende Schritte sind typischerweise bei der Mitnahme zu beachten:
Informieren Sie Ihren alten Arbeitgeber über den Wechsel und erfragen Sie den aktuellen Stand Ihrer bAV (Übertragungswert).
Sprechen Sie Ihren neuen Arbeitgeber auf die Möglichkeit der Fortführung oder Übertragung Ihrer bAV an, idealerweise vor Vertragsunterzeichnung.
Stellen Sie den Antrag auf Übertragung fristgerecht (meist innerhalb von zwölf Monaten nach Jobwechsel).
Prüfen Sie die Vertragsunterlagen des neuen Anbieters sorgfältig, insbesondere hinsichtlich Kosten und Garantiezins.
Lassen Sie sich bei Bedarf von unabhängiger Seite beraten, um die für Sie beste Entscheidung zu treffen.
Die Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel erfordert also einige Initiative, sichert aber Ihre wertvollen Rentenansprüche.
Kosten und Steuern im Blick: Finanzielle Aspekte der bAV-Mitnahme
Die Mitnahme Ihrer betrieblichen Altersvorsorge kann mit Kosten verbunden sein. Bei einer Deckungskapitalübertragung können beispielsweise erneut Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die Ihre Rendite schmälern. Einige Anbieter haben sich zwar im Rahmen von Übertragungsabkommen auf kostenneutrale Übertragungen verständigt, dies ist aber nicht immer der Fall. Fragen Sie daher explizit nach allen anfallenden Gebühren, bevor Sie einer Übertragung zustimmen. Es ist wichtig, dass der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, um steuerliche Nachteile zu vermeiden (aktuell rund 90.600 Euro im Jahr 2024).
Steuerlich ist die Ansparphase der bAV meist begünstigt, da Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt werden und somit Steuern und Sozialabgaben sparen. Bei der Auszahlung im Alter werden die Leistungen dann versteuert. Wenn Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge mitnehmen, bleibt dieser Grundsatz meist erhalten. Eine Kündigung und Auszahlung des Kapitals während der Ansparphase ist oft nachteilig, da dann die gesparten Steuern und Sozialabgaben nachversteuert werden müssen und oft hohe Gebühren anfallen. Eine sorgfältige Prüfung der finanziellen Konsequenzen ist daher unerlässlich.
Ihre Zusatzrente sichern: nextsure unterstützt Sie
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Absicherung im Alter. Die Möglichkeit, Ihre betriebliche Altersvorsorge mitzunehmen, sorgt dafür, dass Ihre aufgebauten Ansprüche auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. Dies erfordert zwar etwas Initiative und genaue Prüfung, aber der Aufwand lohnt sich, um Ihre Zusatzrente zu optimieren. Denken Sie daran, dass eine sinnvolle betriebliche Altersvorsorge langfristig geplant sein sollte.
Wir bei nextsure verstehen, dass die Details der bAV-Mitnahme komplex sein können. Als Ihr Partner für digitale Versicherungslösungen helfen wir Ihnen, Klarheit zu gewinnen und die richtigen Entscheidungen für Ihre Altersvorsorge zu treffen. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre betriebliche Altersvorsorge optimal zu gestalten.
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Weitere nützliche Links
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet umfassende Informationen zur betrieblichen Altersversorgung.
Ihre Vorsorge informiert detailliert über die betriebliche Altersvorsorge im Kontext eines Jobwechsels.
Deutscher Bundestag stellt ein PDF-Dokument mit relevanten Informationen zur betrieblichen Altersversorgung bereit.
Deutsche Rentenversicherung bietet eine Broschüre zur betrieblichen Altersversorgung an.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert, wie die betriebliche Altersversorgung nach einem Arbeitgeberwechsel fortgeführt werden kann.
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba-online) bietet eine Definition des Begriffs „Übertragung“ im Kontext der bAV.
Verbraucherzentrale stellt einen Leitfaden zur betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.
Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) bietet den vollständigen Text des Paragraphen 4 des Betriebsrentengesetzes.
FAQ
Welche gesetzliche Grundlage regelt die Mitnahme der bAV?
Die Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge (Portabilität) ist vor allem in Paragraph vier des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt.
Was bedeutet Unverfallbarkeit bei der bAV?
Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ihre Ansprüche auf die Betriebsrente auch dann erhalten bleiben, wenn Sie das Unternehmen vor Renteneintritt verlassen. Beiträge aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.
Muss mein neuer Arbeitgeber meinen alten bAV-Vertrag übernehmen?
Nein, der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihren alten Vertrag unverändert zu übernehmen. Er muss Ihnen aber eine Form der bAV anbieten und kann das Kapital in sein System übertragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist eine Deckungskapitalübertragung?
Bei einer Deckungskapitalübertragung wird das angesparte Kapital Ihres bAV-Vertrags auf einen neuen Vertrag beim Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers transferiert.
Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge auch privat weiterführen?
Ja, je nach Durchführungsweg können Sie Ihren bAV-Vertrag privat mit eigenen Beiträgen aus dem Nettogehalt weiterführen oder beitragsfrei stellen, falls eine Übertragung nicht gewünscht oder möglich ist.
Welche Fristen gelten für die Unverfallbarkeit arbeitgeberfinanzierter bAV-Anteile?
Seit 1. Januar 2018 gilt: Die arbeitgeberfinanzierte bAV ist unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer bei Austritt mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage mindestens drei Jahre bestand.