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Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge Steuer absetzen: Ihr Weg zur optimierten Rente 2025

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Bundesfinanzministerium bietet ein detailliertes Dokument, das sich auf Einkommensteuerregelungen und Anhänge beziehen könnte.

Bundesfinanzministerium stellt eine Broschüre zur Verfügung, die die Besteuerung von Alterseinkünften erläutert.

Deutsche Rentenversicherung bietet eine Broschüre zur betrieblichen Altersversorgung.

Deutsche Rentenversicherung stellt einen Lexikon-Eintrag bereit, der die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber und Steuerberater erklärt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz).

Gesetze im Internet bietet das Betriebsrentengesetz auf der offiziellen deutschen Gesetzeswebsite.

Statistisches Bundesamt (Destatis) veröffentlicht eine Pressemitteilung, die wahrscheinlich Statistiken zu Renten oder Altersvorsorge enthält.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

10.06.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Wussten Sie, dass Sie mit Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Ihre Steuerlast senken können? Viele Arbeitnehmer nutzen diese Chance noch nicht optimal. Erfahren Sie hier, wie Sie die betriebliche Altersvorsorge steuerlich absetzen und so mehr Netto vom Brutto für Ihre Zukunft sichern.

Das Thema kurz und kompakt

Beiträge zur bAV sind 2025 bis zu 7.728 Euro jährlich steuerfrei und bis zu 3.864 Euro sozialabgabenfrei.

Die Entgeltumwandlung reduziert das Bruttogehalt und somit die sofortige Steuer- und Abgabenlast.

In der Auszahlungsphase erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung, oft aber zu einem geringeren persönlichen Steuersatz.

Steuervorteile der bAV in der Ansparphase maximieren

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht es Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt für die Rente anzusparen. Im Jahr 2025 können Beiträge bis zu 7.728 Euro jährlich steuerfrei in bestimmte bAV-Verträge wie Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds eingezahlt werden. Das entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West). Davon sind bis zu 3.864 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) zusätzlich sozialabgabenfrei. Diese Regelung reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre unmittelbare Abgabenlast. Viele Arbeitnehmer unterschätzen das jährliche Sparpotenzial durch diese Freibeträge erheblich. Die genaue Höhe der Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Einkommen und Ihrer Steuerklasse ab. Eine sinnvolle bAV-Gestaltung berücksichtigt diese Faktoren. Diese steuerliche Förderung macht die bAV zu einem attraktiven Instrument, um die eigene Altersvorsorge aufzustocken.

Entgeltumwandlung: So funktioniert das Steuersparmodell

Das Kernstück der steuerlichen Vorteile bei der bAV ist die Entgeltumwandlung. [1,2] Hierbei wird ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in Ihren bAV-Vertrag eingezahlt. [1] Dieser Betrag mindert Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. [2] Angenommen, Sie wandeln monatlich 200 Euro um: Diese 200 Euro werden nicht mit Ihrem üblichen Steuersatz und Sozialabgaben belastet, was zu einer direkten Nettoersparnis führt. [3] Der tatsächliche Nettoaufwand für Ihre Altersvorsorge ist also geringer als der eingezahlte Betrag. Seit 2019 sind Arbeitgeber bei Neuverträgen zudem verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens fünfzehn Prozent zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. [4,5] Dies erhöht die Effektivität Ihrer Beiträge zusätzlich. Die Direktversicherung ist ein häufig gewählter Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung. Die genauen Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt lassen sich individuell berechnen.

Durchführungswege der bAV und ihre steuerliche Behandlung verstehen

Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge, die steuerlich leicht unterschiedlich behandelt werden können: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. [5,6] Bei den ersten drei (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) gelten die bereits genannten Steuerfreibeträge von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 7.728 Euro) und Sozialabgabenfreiheit bis vier Prozent (2025: 3.864 Euro). [5,4] Für Direktzusagen und Unterstützungskassen können Beiträge in der Ansparphase sogar unbegrenzt steuerfrei sein. [1,4] Allerdings sind bei Entgeltumwandlung auch hier die Beiträge nur bis zur Vier-Prozent-Grenze sozialversicherungsfrei. [1] Die Wahl des Durchführungsweges hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte gut überlegt sein. Informieren Sie sich, ob eine betriebliche Altersvorsorge für Sie sinnvoll ist. Die Komplexität der verschiedenen Modelle unterstreicht die Wichtigkeit einer guten Beratung.

Auszahlungsphase: Nachgelagerte Besteuerung und Freibeträge nutzen

Die in der Ansparphase eingesparten Steuern und Sozialabgaben werden in der Auszahlungsphase fällig – das nennt man nachgelagerte Besteuerung. [1,4] Ihre Betriebsrente wird dann als zusätzliches Einkommen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. [2] Da der Steuersatz im Rentenalter oft niedriger ist als während des Erwerbslebens, kann sich hieraus dennoch ein Vorteil ergeben. [4] Zusätzlich fallen auf die Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. [1] Für gesetzlich krankenversicherte Rentner gibt es seit 2020 einen Freibetrag für die Krankenversicherungsbeiträge, der 2025 bei 187,25 Euro monatlich liegt. [6,2] Erst für Betriebsrentenanteile, die diesen Freibetrag übersteigen, müssen Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Dieser Freibetrag gilt jedoch nicht für die Pflegeversicherung. Bei Kapitalauszahlungen kann unter Umständen die Fünftelregelung zur steuerlichen Entlastung genutzt werden. [4] Es ist wichtig, die Regelungen zur Versteuerung der Altersvorsorge genau zu kennen. Eine sorgfältige Planung der Auszahlungsphase ist daher entscheidend.

Hier sind einige Aspekte, die Sie bei der Auszahlung beachten sollten:

  • Persönlicher Steuersatz im Rentenalter.

  • Anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

  • Nutzung des Freibetrags für Krankenversicherungsbeiträge (2025: 187,25 Euro). [6]

  • Möglichkeit der Kapitalauszahlung versus lebenslange Rente.

  • Anwendung der Fünftelregelung bei Kapitalauszahlungen prüfen. [4]

  • Eventuelle Auswirkungen auf andere Einkünfte und Sozialleistungen.

Diese Punkte helfen Ihnen, die finanzielle Auswirkung Ihrer bAV im Alter besser einzuschätzen.

Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Urteile im Blick behalten

Die rechtliche Basis für die betriebliche Altersvorsorge bildet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). [3] Dieses Gesetz regelt unter anderem den Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) und die Unverfallbarkeit von Anwartschaften. [2,4] Die steuerlichen Aspekte sind vor allem im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 3 Nr. 63 EStG für die Steuerfreiheit der Beiträge, verankert. [5,2] Die Gesetzgebung und Rechtsprechung zur bAV entwickeln sich stetig weiter. Zum Beispiel gab es 2024 ein BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung der Rückabwicklung eines Versorgungsausgleichs. [3] Auch die Beitragsbemessungsgrenzen und Freibeträge werden regelmäßig angepasst, für 2025 ist beispielsweise eine Angleichung der Grenzen in Ost- und Westdeutschland vorgesehen. [1] Unser Experten-Tipp: Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen, um Ihre bAV optimal zu gestalten und alle Vorteile nutzen zu können. Ein Verständnis der drei Schichten der Altersvorsorge hilft, die bAV richtig einzuordnen. Bleiben Sie am Ball, um keine wichtigen Entwicklungen zu verpassen.

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit der bAV

Viele Arbeitnehmer haben spezifische Fragen, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge und Steuern geht. Eine häufige Frage betrifft die Notwendigkeit, die bAV in der Steuererklärung anzugeben. In der Ansparphase ist dies für Arbeitnehmer meist nicht erforderlich, da die Beiträge direkt vom Brutto abgehen und der Arbeitgeber die Daten elektronisch übermittelt. [6,5] Erst in der Auszahlungsphase müssen die Leistungen als Einkünfte versteuert und entsprechend in der Steuererklärung (z.B. Anlage R-AV/bAV oder Anlage N) deklariert werden. [5] Eine weitere Frage dreht sich um die Mitnahme der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel. Grundsätzlich ist eine Mitnahme des bAV-Vertrags möglich, die genauen Modalitäten hängen jedoch vom alten und neuen Arbeitgeber sowie vom Durchführungsweg ab. Wichtig ist, dass die Übertragung steuerneutral erfolgen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. [1] Die Klärung solcher Fragen im Vorfeld schafft Sicherheit. Für individuelle Situationen ist eine professionelle Beratung oft unerlässlich.

Hier eine Liste typischer Fragen zur bAV und Steuern:

  1. Muss ich meine bAV-Beiträge in der Steuererklärung angeben? (Antwort: In der Ansparphase meist nein) [5]

  2. Wie werden bAV-Leistungen im Alter versteuert? (Antwort: Nachgelagerte Besteuerung mit individuellem Steuersatz) [1]

  3. Welche Freibeträge gibt es bei der Auszahlung? (Antwort: z.B. 187,25 Euro/Monat für KV-Beiträge 2025) [6]

  4. Was passiert mit meiner bAV bei einem Jobwechsel? (Antwort: Übertragung oft möglich) [1]

  5. Lohnt sich eine bAV auch bei niedrigem Einkommen? (Antwort: Ja, ggf. mit staatlicher Förderung) [2]

  6. Kann ich eine bAV auch als Minijobber abschließen? (Antwort: Ja, Anspruch besteht) [5]

Diese Antworten geben erste Orientierungspunkte für Ihre Planung.

Ihre nächsten Schritte zur optimalen bAV-Nutzung

Die betriebliche Altersvorsorge bietet eine hervorragende Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen. Durch die Entgeltumwandlung können Sie jährlich bis zu 7.728 Euro steuerfrei (Stand 2025) ansparen und so Ihre Steuerlast senken. Die verschiedenen Durchführungswege und die Regelungen zur nachgelagerten Besteuerung erfordern eine genaue Betrachtung Ihrer individuellen Situation. Nutzen Sie die staatliche Förderung und den potenziellen Arbeitgeberzuschuss, um Ihre Altersvorsorge effektiv zu gestalten. Eine sorgfältige Planung, insbesondere im Hinblick auf die Auszahlungsphase und mögliche Jobwechsel, ist entscheidend. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die betriebliche Altersvorsorge optimal für sich nutzen können, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen, die komplexen Regelungen zu verstehen und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre finanzielle Zukunft zu finden. Denken Sie daran, dass eine gut strukturierte betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Pfeiler Ihrer finanziellen Sicherheit im Ruhestand ist. Zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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FAQ

Wo trage ich die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung ein?

In der Ansparphase müssen Sie als Arbeitnehmer die Beiträge zur bAV in der Regel nicht in der Steuererklärung eintragen, da diese bereits vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. [5] Leistungen in der Auszahlungsphase müssen Sie als Einkünfte in der Anlage R-AV/bAV (für Renten aus Altersvorsorgeverträgen/betrieblicher Altersversorgung) oder Anlage N (für Versorgungsbezüge wie Direktzusagen) angeben. [5]

Welche Freibeträge gelten für die bAV-Auszahlung 2025?

Für gesetzlich krankenversicherte Rentner gilt 2025 ein monatlicher Freibetrag von 187,25 Euro für Beiträge zur Krankenversicherung auf Betriebsrenten. [6,2] Für die Besteuerung der Rente selbst gibt es den allgemeinen Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro), der für alle Einkünfte gilt. [4]

Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre bAV in der Regel mitnehmen. Entweder wird der bestehende Vertrag beim neuen Arbeitgeber weitergeführt (wenn dieser zustimmt und der Durchführungsweg es erlaubt), auf den neuen Anbieter übertragen (Portabilität) oder beitragsfrei gestellt. Die Übertragung des Kapitals kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral erfolgen. [1]

Sind Beiträge zur Unterstützungskasse unbegrenzt steuerfrei?

Ja, Beiträge zu Unterstützungskassen (und Direktzusagen) sind in der Ansparphase für den Arbeitnehmer in unbegrenzter Höhe steuerfrei. [1,4] Erfolgt die Finanzierung jedoch über Entgeltumwandlung, sind die Beiträge nur bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. [1]

Muss der Arbeitgeber immer einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen?

Seit 2019 müssen Arbeitgeber für Neuverträge (und seit 2022 für viele Altverträge) einen Zuschuss von pauschal fünfzehn Prozent des umgewandelten Entgelts zahlen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten. [4,5]

Kann ich mir meine bAV vorzeitig auszahlen lassen?

Eine vorzeitige Auszahlung des Kapitals aus einer bAV vor Rentenbeginn ist in der Regel nicht möglich oder mit erheblichen Nachteilen verbunden. Die bAV ist zweckgebunden für die Altersversorgung. [2]

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