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Direktversicherung steuerlich absetzbar: Ihr Weg zu cleverer Altersvorsorge 2025

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Bundesfinanzministerium bietet steuerliche Richtlinien, die für die Einkommensteuer und Altersvorsorge relevant sind.

Bundesfinanzministerium stellt ein Dokument zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge bereit.

Deutsche Rentenversicherung bietet eine detaillierte Erklärung zur Direktversicherung.

Statistisches Bundesamt (Destatis) veröffentlicht Pressemitteilungen, die Statistiken zu Altersvorsorge oder Demografie enthalten können.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert über zusätzliche Altersvorsorgeoptionen.

Publikationen der Bundesregierung bieten Veröffentlichungen zum Thema Altersvorsorge.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

04.06.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Wussten Sie, dass Sie mit einer Direktversicherung Ihre Steuerlast senken und gleichzeitig für das Alter vorsorgen können? Viele Arbeitnehmer nutzen diese Chance noch nicht optimal. Erfahren Sie hier, wie Sie Beiträge zur Direktversicherung steuerlich absetzbar machen und was Sie dabei beachten müssen.

Das Thema kurz und kompakt

Beiträge zur Direktversicherung sind für Neuverträge (ab 2005) bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (2025: 644 Euro/Monat) und bis zu vier Prozent sozialabgabenfrei (2025: 322 Euro/Monat).

Die Steuerersparnis erfolgt direkt über die Gehaltsabrechnung; eine separate Angabe in der Steuererklärung ist während der Ansparphase meist nicht nötig.

In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen der vollen Einkommensteuer (nachgelagerte Besteuerung) und für gesetzlich Versicherte den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Freibetrag beachten).

Quick Facts: Steuerliche Vorteile der Direktversicherung auf einen Blick

Die Direktversicherung bietet attraktive Möglichkeiten, Steuern zu sparen und die Altersvorsorge aufzustocken. Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgeführt, was das zu versteuernde Einkommen senkt. Für das Jahr 2025 können bis zu 644 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden. Dies entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.

Zusätzlich zur Steuerersparnis fallen bis zu einem Betrag von 322 Euro monatlich (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze 2025) keine Sozialabgaben an. Diese doppelte Ersparnis macht die Direktversicherung zu einem starken Instrument der betrieblichen Altersvorsorge. Die steuerliche Förderung erfolgt in der Ansparphase; die Auszahlungen im Rentenalter unterliegen dann der nachgelagerten Besteuerung. Für Altverträge (Abschluss vor 2005) gelten teils andere Regelungen, oft mit Pauschalversteuerung der Beiträge. Die genaue Handhabung und ob eine Direktversicherung steuerlich absetzbar ist, hängt vom individuellen Vertrag ab.

Praxis-Teil: So wirken sich Steuerersparnisse konkret aus

Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer verdient 3.000 Euro brutto monatlich und wandelt davon 150 Euro in eine Direktversicherung um. Sein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich dadurch auf 2.850 Euro. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von dreißig Prozent spart er monatlich 45 Euro an Einkommensteuer. Zusätzlich spart er Sozialabgaben auf die 150 Euro, da dieser Betrag unter der Sozialversicherungsfreigrenze von 322 Euro (Stand 2025) liegt.

Ein Rechenbeispiel für 2025 verdeutlicht das Potenzial: Bei einer monatlichen Einzahlung von 200 Euro in eine Direktversicherung und einem Bruttogehalt von 3.500 Euro (Steuerklasse eins, kinderlos, Kirchensteuerpflicht) kann die monatliche Nettoersparnis durch geringere Steuern und Sozialabgaben bei etwa 80 bis 100 Euro liegen. Der tatsächliche Nettoaufwand für die Altersvorsorge ist also deutlich geringer als der umgewandelte Bruttobetrag. Die genaue Ersparnis hängt von der individuellen Steuerklasse und dem Einkommen ab. Mehr Informationen zur Altersvorsorge in der Steuererklärung finden Sie in unserem Blog. Diese Beispiele zeigen, wie Beiträge zur Direktversicherung steuerlich absetzbar sind und die Nettobelastung reduzieren.

Beitragsgrenzen und Sozialversicherungsfreiheit verstehen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Direktversicherung ist an Höchstgrenzen gekoppelt. Im Jahr 2025 können bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von voraussichtlich 8.050 Euro monatlich für 2025 (West) ergibt das einen steuerfreien Höchstbetrag von 644 Euro pro Monat oder 7.728 Euro pro Jahr.

Für die Sozialversicherungsfreiheit gilt eine andere Grenze: Beiträge sind nur bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei. Das entspricht für 2025 einem Betrag von 322 Euro monatlich oder 3.864 Euro jährlich. Beiträge, die über diesen vier Prozent, aber noch innerhalb der acht Prozent liegen, sind zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Es ist wichtig, diese zwei unterschiedlichen Grenzen zu kennen, um die Vorteile optimal zu nutzen. Die drei Schichten der Altersvorsorge bieten weitere Optionen. Die Einhaltung dieser Grenzen ist entscheidend, damit die Direktversicherung steuerlich absetzbar bleibt und Sozialabgaben gespart werden.

Hier eine Übersicht der Grenzen für 2025 (basierend auf prognostizierter BBG West von 8.050 Euro/Monat):

  • Steuerfrei: bis zu 644 Euro monatlich (acht Prozent der BBG)

  • Sozialabgabenfrei: bis zu 322 Euro monatlich (vier Prozent der BBG)

  • Jährlicher steuerfreier Höchstbetrag: 7.728 Euro

  • Jährlicher sozialabgabenfreier Höchstbetrag: 3.864 Euro

Diese Regelungen gelten für Neuverträge (Abschluss ab 2005). Für ältere Verträge können abweichende Regelungen zur Anwendung kommen.

Experten-Tiefe: Gesetzliche Grundlagen und wichtige Paragraphen

Die steuerliche Förderung der Direktversicherung ist primär im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der zentrale Paragraph hierfür ist § 3 Nr. 63 EStG. Dieser Paragraph legt die Steuerfreiheit der Beiträge des Arbeitgebers (aus dem ersten Dienstverhältnis) an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung fest. Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ist in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) verankert, die sich auf Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze bezieht.

Für Altverträge, die vor dem ersten Januar 2005 abgeschlossen wurden, kommt oft § 40b EStG (alte Fassung) zur Anwendung. Hier konnten Beiträge pauschal mit zwanzig Prozent vom Arbeitgeber versteuert werden, was zu einer steuerfreien oder steuerbegünstigten Auszahlung führte. Die nachgelagerte Besteuerung, also die volle Steuerpflicht der Leistungen im Alter, ist im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) geregelt und betrifft Neuverträge. Die Verbindung von Versicherung und Steuer ist komplex. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie bei bestehenden Verträgen genau, welche Regelungen Anwendung finden, insbesondere bei einem Wechsel des Arbeitgebers.

Auszahlungsphase: Steuern und Sozialabgaben im Alter

Während in der Ansparphase die Beiträge zur Direktversicherung steuerlich absetzbar sind und Sozialabgaben gespart werden, erfolgt in der Auszahlungsphase die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Leistungen aus der Direktversicherung (sowohl Renten als auch Kapitalauszahlungen bei Neuverträgen) als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen. Dieser ist im Alter oft niedriger als während des Berufslebens, was dennoch einen Steuervorteil bedeuten kann.

Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen auf Leistungen aus der Direktversicherung auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, wenn der Rentner gesetzlich versichert ist. Hierbei gilt der volle Beitragssatz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), was etwa achtzehn bis neunzehn Prozent ausmachen kann. Es gibt jedoch einen Freibetrag für die Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten. Für 2025 liegt dieser voraussichtlich bei 187,25 Euro monatlich (Anpassung jährlich). Nur der übersteigende Betrag der Rente ist beitragspflichtig. Bei einer Kapitalauszahlung wird diese fiktiv auf zehn Jahre verteilt, um die monatliche Belastung für die Sozialabgaben zu berechnen. Die Frage, ob eine private Rente krankenversicherungspflichtig ist, wird oft gestellt. Für die Direktversicherung ist die Antwort bei gesetzlich Versicherten klar.

Wichtige Punkte zur Auszahlungsphase:

  1. Volle Einkommensteuerpflicht auf Leistungen (nachgelagerte Besteuerung).

  2. Persönlicher Steuersatz im Alter ist maßgeblich.

  3. Volle Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) für gesetzlich Versicherte.

  4. Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge (2025: ca. 187,25 Euro/Monat).

  5. Kapitalauszahlungen werden für Sozialabgaben auf zehn Jahre umgelegt.

  6. Altverträge (vor 2005) können steuerlich günstiger in der Auszahlung sein.

Nachteile und was Sie beachten sollten

Obwohl die Direktversicherung viele Vorteile bietet, gibt es auch Aspekte, die bedacht werden sollten. Die nachgelagerte Besteuerung und die vollen Sozialabgaben in der Rentenphase können die Nettoauszahlung schmälern. Die Rendite der Verträge kann durch Kosten beeinflusst werden, daher ist ein genauer Vergleich wichtig. Ein weiterer Punkt ist die geringere Flexibilität im Vergleich zu rein privaten Anlageformen. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Mitnahme des Vertrages manchmal kompliziert sein, auch wenn es gesetzliche Regelungen zur Übertragung gibt (was tun, wenn der neue Arbeitgeber die Direktversicherung nicht übernimmt).

Zudem reduzieren die umgewandelten Gehaltsanteile die Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Rente und andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile ist unerlässlich. Es kann sinnvoll sein, die Direktversicherung als einen Baustein einer diversifizierten Altersvorsorgestrategie zu sehen, die auch vermögenswirksame Leistungen oder andere private Vorsorgeformen berücksichtigt. Die Frage, ob eine Direktversicherung steuerlich absetzbar ist, sollte immer im Gesamtkontext der persönlichen Finanzplanung betrachtet werden.

Optimieren Sie Ihre Altersvorsorge mit nextsure

Die steuerliche Absetzbarkeit der Direktversicherung bietet eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge effizient zu gestalten und dabei heute schon Steuern zu sparen. Mit den richtigen Informationen und einer passenden Strategie können Sie die Vorteile voll ausschöpfen. Bei nextsure verstehen wir, dass jede finanzielle Situation einzigartig ist. Deshalb bieten wir Ihnen als digitales Versicherungsportal maßgeschneiderte und leicht verständliche Versicherungslösungen.

Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und die optimale Lösung für Ihre betriebliche Altersvorsorge zu finden. Wir helfen Ihnen, die Komplexität der steuerlichen Regelungen zu verstehen und Ihre Direktversicherung optimal zu gestalten. Eine gut geplante Direktversicherung kann einen signifikanten Beitrag zu Ihrer finanziellen Sicherheit im Alter leisten.

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FAQ

Ist die Direktversicherung immer steuerlich absetzbar?

Ja, Beiträge zu Direktversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen (§ 3 Nr. 63 EStG) steuerfrei. Das bedeutet, sie mindern das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Für Altverträge (vor 2005) galten andere Regelungen, oft mit Pauschalversteuerung nach § 40b EStG a.F.

Wie hoch ist der maximale steuerfreie Beitrag zur Direktversicherung 2025?

Für das Jahr 2025 können voraussichtlich bis zu 7.728 Euro jährlich (entspricht 644 Euro monatlich) steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Dies sind acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West).

Spare ich auch Sozialabgaben bei der Direktversicherung?

Ja, bis zu einem Betrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2025: voraussichtlich 3.864 Euro jährlich bzw. 322 Euro monatlich) sind die Beiträge zur Direktversicherung auch sozialabgabenfrei.

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung bei der Direktversicherung?

Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei sind, die Leistungen (Rente oder Kapitalauszahlung) im Alter aber voll mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.

Fallen auf die Auszahlung der Direktversicherung Krankenkassenbeiträge an?

Ja, wenn Sie im Rentenalter gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie auf die Leistungen aus der Direktversicherung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Es gilt der volle Beitragssatz, jedoch wird ein Freibetrag berücksichtigt (2025: ca. 187,25 Euro monatlich).

Lohnt sich eine Direktversicherung trotz Steuern und Abgaben im Alter?

Ob sich eine Direktversicherung lohnt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, wie der Höhe der Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase, der Rendite des Vertrags und dem persönlichen Steuersatz im Alter. Eine genaue Berechnung und Beratung ist empfehlenswert. Der Arbeitgeberzuschuss (mindestens fünfzehn Prozent bei Entgeltumwandlung) verbessert die Attraktivität zusätzlich.

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