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Betriebliche Altersvorsorge Rückkaufswert: Optionen, Kosten und kluge Alternativen für Ihre Betriebsrente

18.05.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sie denken über den Rückkaufswert Ihrer betrieblichen Altersvorsorge nach? Eine Kündigung ist oft mit hohen Verlusten verbunden und nur selten möglich. Erfahren Sie hier, welche Fallstricke lauern und welche besseren Optionen Sie haben.

Das Thema kurz und kompakt

Der Rückkaufswert einer betrieblichen Altersvorsorge ist oft nur ein Bruchteil (20-30%) der eingezahlten Beiträge, da hohe Kosten und Steuernachzahlungen anfallen.

Eine Kündigung der bAV ist nur in Ausnahmefällen wie einer Kleinstanwartschaft (unter ca. 37 Euro Monatsrente) oder mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Alternativen zur Kündigung, wie Beitragsfreistellung oder Vertragsübertragung bei Jobwechsel, sind meist die finanziell besseren Optionen.

Rückkaufswert der betrieblichen Altersvorsorge: Was Sie wissen müssen

Der Rückkaufswert einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bezeichnet die Summe, die bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung ausgezahlt würde. Dieser Wert entspricht den angesparten Beiträgen inklusive Zinsen und Gewinnen, abzüglich aller Verwaltungs- und Abschlusskosten sowie möglicher Steuernachzahlungen. Eine Kündigung der bAV ist gesetzlich stark eingeschränkt, da sie dem Vorsorgeziel widerspricht. In den meisten Fällen ist ein Rückkauf mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Die Bedeutung der bAV als langfristige Vorsorge wird hier deutlich. Die Entscheidung für einen Rückkauf sollte daher nie leichtfertig getroffen werden.

Hohe Verluste drohen: Die Realität des Rückkaufswerts

Die Auszahlung des vollen Vertragsguthabens ist beim Rückkauf einer bAV eine Illusion. Oft umfasst der Rückkaufswert lediglich zwanzig bis dreißig Prozent der eingezahlten Beiträge. Das bedeutet einen potenziellen Verlust von siebzig bis achtzig Prozent Ihrer Altersvorsorgegelder. Hinzu kommt, dass durch die Kündigung keine weitere zusätzliche Altersversorgung aufgebaut wird. Die eingesparten Steuern und Sozialabgaben während der Ansparphase werden bei einer Kündigung sofort fällig. Es kann sogar passieren, dass diese Nachzahlungen zusammen mit Verwaltungskosten die Ansparsumme übersteigen. Eine sorgfältige Prüfung, ob eine bAV sinnvoll ist, ist daher unerlässlich.

Kündigung der bAV: Nur in Ausnahmefällen möglich

Eine ordentliche Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer ist in der Regel ausgeschlossen. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass das angesparte Kapital tatsächlich für die Altersversorgung verwendet wird. Es gibt jedoch wenige Ausnahmesituationen, in denen eine Auflösung denkbar ist:

  • Kleinstanwartschaft: Liegt die zu erwartende monatliche Rente unter einer bestimmten Geringfügigkeitsgrenze (z.B. 37,45 Euro im Jahr 2025), kann der Vertrag ohne Zustimmung des Arbeitgebers gekündigt werden.

  • Zustimmung des Arbeitgebers: Bei bestehendem Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber einer Kündigung zustimmen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Unter bestimmten Umständen kann nach Ausscheiden aus dem Betrieb eine Abfindung ausgehandelt werden, die sich am Rückkaufswert orientiert.

Selbst wenn eine Kündigung möglich ist, wiegt der finanzielle Nachteil oft schwerer als der kurzfristige Nutzen. Die Option, die bAV mitzunehmen, sollte stets geprüft werden.

Steuerliche Fallstricke beim Rückkaufswert

Die steuerliche Behandlung des Rückkaufswerts einer betrieblichen Altersvorsorge ist komplex und oft nachteilig. Wurden die Beiträge zur bAV steuerfrei gestellt (nach § 3 Nr. 63 EStG), ist der gesamte Rückkaufswert voll steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass die während der Ansparphase erzielten Steuervorteile zunichtegemacht werden. Bei pauschal versteuerten Beiträgen (nach § 40b EStG a.F.) wird in der Regel nur der Ertragsanteil besteuert. Die Nachversteuerung kann den ausgezahlten Betrag erheblich schmälern. Es ist ratsam, sich hierzu individuell beraten zu lassen, um die genauen Auswirkungen auf die Steuerlast der bAV zu verstehen. Eine unüberlegte Kündigung kann zu einer unerwartet hohen Steuerforderung führen.

Experten-Tipps: So gehen Sie mit dem Thema Rückkaufswert um

Der Umgang mit dem Rückkaufswert der betrieblichen Altersvorsorge erfordert Weitsicht. Unser Experten-Tipp: Handeln Sie nicht überstürzt. Eine Kündigung sollte immer die letzte Option sein, nachdem alle Alternativen sorgfältig geprüft wurden. Holen Sie unbedingt eine professionelle Beratung ein, um die individuellen Folgen einer Kündigung oder die Vorteile alternativer Lösungen für Ihre betriebliche Altersvorsorge zu bewerten. Dokumentieren Sie alle Schritte und Vereinbarungen sorgfältig. Eine fundierte Entscheidung schützt Ihr Vermögen für den Ruhestand. Denken Sie daran, dass die gesetzlichen Regelungen, wie das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), den Rahmen vorgeben und den Schutz der Altersvorsorgeansprüche bezwecken.

Gesetzliche Grundlagen und Unverfallbarkeit verstehen

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die rechtliche Basis für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland. Es regelt unter anderem die Unverfallbarkeit von Anwartschaften. Das bedeutet, dass Ihre Ansprüche auf die Leistungen aus der bAV auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben. Für Beiträge aus Entgeltumwandlung gilt die sofortige Unverfallbarkeit. Die gesetzliche Unverfallbarkeit sichert zumindest einen Teil Ihrer Ansprüche, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Bevor Sie über einen Rückkauf nachdenken, prüfen Sie den Status Ihrer Unverfallbarkeit. Dies ist ein wichtiger Faktor für Ihre Entscheidung.

Fazit: Rückkauf der bAV meist ein Verlustgeschäft – Beratung ist entscheidend

Der Rückkaufswert einer betrieblichen Altersvorsorge ist selten eine attraktive Option. Die finanziellen Verluste durch Gebühren, Kosten und Steuernachzahlungen können immens sein und bis zu achtzig Prozent der Einzahlungen betragen. Eine Kündigung ist zudem nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder die Übertragung des Vertrags sind in der Regel die besseren Wege, um Ihr angespartes Kapital für das Alter zu sichern. Eine gründliche Analyse Ihrer Situation und eine professionelle Beratung sind unerlässlich, bevor Sie eine Entscheidung über die Zukunft Ihrer betrieblichen Altersvorsorge treffen. Denken Sie daran, dass alte Verträge oft gute Konditionen haben können, die es zu bewahren gilt.

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FAQ

Was genau ist der Rückkaufswert bei einer betrieblichen Altersvorsorge?

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei einer vorzeitigen Auflösung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge erhalten würden. Er setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen plus erwirtschafteten Zinsen und Gewinnen zusammen, von dem jedoch diverse Kosten (Verwaltung, Abschluss, Storno) und eventuell anfallende Steuernachzahlungen abgezogen werden.

Ist es möglich, den Rückkaufswert meiner bAV ohne Verluste zu erhalten?

Nein, in der Regel ist ein Rückkauf ohne Verluste nicht möglich. Oft gehen bis zu 70-80% der eingezahlten Beiträge verloren. Der Gesetzgeber sieht die bAV als langfristige Altersvorsorge, weshalb eine vorzeitige Kündigung mit finanziellen Nachteilen verbunden ist.

Unter welchen Umständen kann ich meine betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Eine Kündigung ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei einer sogenannten Kleinstanwartschaft (sehr geringe zu erwartende Rente, z.B. unter 37,45 Euro monatlich in 2025) oder wenn Ihr Arbeitgeber der Kündigung zustimmt.

Welche steuerlichen Konsequenzen hat der Rückkauf einer bAV?

Wenn Ihre Beiträge steuerfrei waren, muss der gesamte Rückkaufswert versteuert werden. Dadurch gehen die ursprünglichen Steuervorteile verloren. Auch Sozialversicherungsbeiträge können nachträglich fällig werden.

Gibt es bessere Alternativen als den Rückkauf der betrieblichen Altersvorsorge?

Ja, die Beitragsfreistellung ist eine häufige Alternative. Dabei stoppen Sie die Beitragszahlungen, Ihr angespartes Kapital bleibt aber erhalten und wird weiter verzinst. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann oft auch eine Übertragung des Vertrags auf den neuen Arbeitgeber erfolgen.

Was sollte ich tun, bevor ich eine Entscheidung über den Rückkauf treffe?

Holen Sie unbedingt professionelle Beratung ein. Ein Experte kann Ihre individuelle Situation analysieren, die finanziellen Auswirkungen eines Rückkaufs berechnen und Ihnen helfen, die beste Lösung für Ihre Altersvorsorge zu finden. Prüfen Sie alle Alternativen sorgfältig.

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