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Auslandsschadenschutz: Ihr finanzieller Schutzschild bei unverschuldeten Unfällen im Ausland

01.06.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein unverschuldeter Unfall im Ausland kann schnell zu einer finanziellen Belastung von mehreren tausend Euro werden. Erfahren Sie, wie der Auslandsschadenschutz Sie vor diesen Kosten bewahrt und die gesamte Schadenregulierung erheblich vereinfacht.

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Das Thema kurz und kompakt

Der Auslandsschadenschutz sichert bei unverschuldeten Kfz-Unfällen im Ausland die Schadenregulierung nach deutschem Recht und schließt finanzielle Lücken zu oft niedrigeren ausländischen Standards.

Für einen geringen Jahresbeitrag von oft unter dreißig Euro bietet er umfassenden Schutz vor hohen Kosten und vereinfacht die Abwicklung.

Er gilt in der EU und vielen weiteren europäischen Ländern, jedoch nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Schäden in Deutschland.

Auslandsschadenschutz verstehen: Die wichtigsten Fakten für Ihre Sicherheit

Der Auslandsschadenschutz ist ein Zusatzbaustein zu Ihrer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Er greift, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Die Kernleistung besteht darin, dass Ihr Schaden so reguliert wird, als wäre der ausländische Unfallverursacher bei Ihrer deutschen Versicherung versichert – und zwar nach deutschem Recht und deutschen Standards. Dies ist ein entscheidender Vorteil, da die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Kfz-Haftpflichtversicherungen im europäischen Ausland oft deutlich niedriger sind als in Deutschland; beispielsweise liegen sie in einigen Ländern bei nur einer Million Euro für Sachschäden. Der Auslandsschadenschutz schließt diese Lücke und bewahrt Sie vor finanziellen Nachteilen, die schnell mehrere tausend Euro betragen können. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Schutz nicht bei selbstverschuldeten Unfällen oder bei Unfällen innerhalb Deutschlands greift. Der Geltungsbereich umfasst in der Regel die Länder der Europäischen Union sowie weitere europäische Staaten wie die Schweiz oder Norwegen, oft über 35 Länder. Dieser Schutz sorgt für eine erhebliche Erleichterung bei der Schadenabwicklung und gibt Ihnen finanzielle Sicherheit auf Reisen.

Praktische Vorteile nutzen: So wirkt der Auslandsschadenschutz für Sie

Unterschiedliche Entschädigungshöhen meistern: Ein Rechenbeispiel

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen unverschuldeten Unfall in Italien, bei dem Ihr Fahrzeug stark beschädigt wird; die Reparaturkosten belaufen sich auf 6.000 Euro. Die italienische Versicherung des Unfallgegners würde aufgrund lokaler Sätze und geringerer Deckungssummen möglicherweise nur 3.500 Euro erstatten und keine Mietwagenkosten übernehmen. Mit einem Auslandsschadenschutz reguliert Ihre deutsche Versicherung den Schaden nach deutschen Standards und übernimmt die vollen 6.000 Euro Reparaturkosten sowie anfallende Mietwagenkosten für bis zu vierzehn Tage. Viele Autofahrer unterschätzen die mögliche Differenz von über vierzig Prozent bei Entschädigungsleistungen ohne diesen Schutz. Ein weiterer Vorteil ist die unkomplizierte Abwicklung direkt mit Ihrem deutschen Versicherer, was Sprachbarrieren und langwierige Korrespondenz mit ausländischen Stellen vermeidet. So wird aus einem Ärgernis keine finanzielle Falle.

Personenschäden im Ausland absichern: Ein Fallbeispiel

Ein unverschuldeter Unfall in Osteuropa führt zu Verletzungen eines Mitfahrers, wodurch Heilbehandlungskosten von 15.000 Euro und Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen. Ohne Auslandsschadenschutz müssten Sie sich mit der ausländischen Versicherung auseinandersetzen, was oft mit niedrigeren Schmerzensgeldsätzen und komplizierten Verfahren verbunden ist. Der Auslandsschadenschutz sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche nach deutschem Recht geltend gemacht werden, was in der Regel zu einer höheren Entschädigung führt, beispielsweise einem Schmerzensgeld von 8.000 Euro statt vielleicht nur 3.000 Euro nach lokalem Recht. Ihre Auslandskrankenversicherung deckt zwar medizinische Notfälle, aber der Auslandsschadenschutz kümmert sich um die fahrzeugbezogenen und haftungsrechtlichen Aspekte nach deutschem Standard. Die Übernahme von Anwaltskosten nach deutschem Gebührenrecht kann ebenfalls ein Vorteil sein, wie Urteile deutscher Gerichte bestätigen. Dies verdeutlicht den umfassenden Schutz bei Personenschäden.

Kosten-Nutzen-Analyse: Geringer Beitrag, große Sicherheit

Die Kosten für einen Auslandsschadenschutz sind überraschend gering und liegen oft nur zwischen zehn und dreißig Euro pro Jahr. Einige Versicherer bieten diesen wichtigen Baustein sogar ohne Zusatzkosten in ihren Premium-Tarifen der Kfz-Haftpflichtversicherung an. Angesichts der potenziellen Kosten eines Unfalls im Ausland – die schnell mehrere zehntausend Euro bei Personenschäden erreichen können – ist dieser Beitrag minimal. Die Vorteile sind unter anderem:

  • Übernahme von Reparaturkosten nach deutschen Standards.

  • Erstattung von Mietwagenkosten, oft für bis zu vierzehn Tage.

  • Ausgleich der Wertminderung Ihres Fahrzeugs.

  • Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen nach deutschem Recht.

  • Keine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse.

  • Direkte Abwicklung mit Ihrer deutschen Versicherung.

Die geringen jährlichen Kosten von beispielsweise 15 Euro stehen in keinem Verhältnis zum finanziellen Risiko eines ungedeckten Schadens von 5.000 Euro oder mehr. Dieser Schutz ist somit eine sehr sinnvolle Investition für jeden, der mit dem Auto ins Ausland fährt.


Expertenwissen vertiefen: Rechtliche Aspekte und Abgrenzungen des Auslandsschadenschutzes

Gesetzliche Rahmenbedingungen und wichtige Dokumente verstehen

Obwohl der Auslandsschadenschutz eine vertragliche Zusatzleistung Ihrer Versicherung ist, bewegt er sich im Kontext internationaler und nationaler Regelungen. Die Grüne Karte dient als international anerkannter Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und ist in einigen Ländern außerhalb der EU, wie Albanien oder der Türkei, weiterhin Pflicht. Sie bestätigt jedoch nur den Basisschutz nach den Regeln des Gastlandes, nicht die erweiterten Leistungen des Auslandsschadenschutzes. Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das die Aufnahme eines Unfalls im Ausland erleichtert und von allen Beteiligten ausgefüllt werden sollte; er ist in vielen Sprachen erhältlich und hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Das Führen dieser zwei Dokumente kann die Abwicklung eines Schadensfalls erheblich beschleunigen. Das deutsche Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz (AuslPflVG) regeln grundsätzliche Versicherungspflichten. Der Auslandsschadenschutz geht aber darüber hinaus, indem er die qualitative Lücke bei der Entschädigung schließt. Die Regulierung nach deutschem Recht, wie sie der Auslandsschadenschutz bietet, kann beispielsweise die Erstattung von Sachverständigenkosten oder Anwaltsgebühren nach deutschen Sätzen umfassen, was ohne diesen Schutz oft nicht der Fall ist. So sind Sie rechtlich bessergestellt.

Leistungsgrenzen kennen: Wann der Auslandsschadenschutz nicht zahlt

Trotz seiner vielen Vorteile gibt es Situationen, in denen der Auslandsschadenschutz nicht leistet. Es ist wichtig, diese Grenzen zu kennen:

  1. Selbstverschuldete Unfälle: Hierfür ist Ihre eigene Vollkaskoversicherung zuständig, sofern vorhanden. Der Auslandsschadenschutz deckt nur unverschuldete Schäden.

  2. Unfälle in Deutschland: Der Schutz ist explizit für Schäden im Ausland konzipiert.

  3. Diebstahl des Fahrzeugs: Hier greift Ihre Teilkaskoversicherung, nicht der Auslandsschadenschutz.

  4. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer: Viele Policen begrenzen den Schutz auf eine bestimmte Reisedauer, oft zwölf Wochen.

  5. Schäden an mitgeführten Anhängern: Dies kann je nach Vertrag variieren und sollte geprüft werden; manchmal ist eine separate Absicherung nötig.

  6. Nutzung auf Privatwegen: Einige Verträge schließen Schäden aus, die auf nicht-öffentlichen Straßen passieren.

Prüfen Sie daher vor Reiseantritt die genauen Bedingungen Ihres Vertrags, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies sichert Ihnen den erwarteten Schutz im Ernstfall.


Unser Experten-Tipp: Für wen sich der Auslandsschadenschutz besonders empfiehlt

Der Abschluss eines Auslandsschadenschutzes ist grundsätzlich für jeden Autofahrer empfehlenswert, der mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland reist, selbst wenn es nur einmal im Jahr für den Urlaub ist. Die geringen Kosten von oft unter zwanzig Euro jährlich stehen in keinem Verhältnis zu dem potenziellen finanziellen Schaden und dem Ärger, den man sich erspart. Besonders sinnvoll ist der Schutz für folgende Personengruppen:

  • Vielfahrer im europäischen Ausland.

  • Reisende in Länder mit bekanntermaßen niedrigen Versicherungssummen oder komplexen Rechtssystemen (z.B. einige süd- oder osteuropäische Länder).

  • Besitzer von Wohnmobilen oder teuren Fahrzeugen, bei denen Schäden schnell hohe Kosten verursachen.

  • Familien, die auf ihr Fahrzeug im Urlaub angewiesen sind und bei einem Ausfall schnell einen Ersatz benötigen.

Unser Experten-Tipp: Klären Sie vor Abschluss, ob der Auslandsschadenschutz bereits in Ihrem aktuellen Kfz-Haftpflichttarif enthalten ist oder als günstiger Zusatzbaustein hinzugebucht werden kann. Eine kurze Prüfung kann Ihnen im Schadenfall tausende Euro sparen. Denken Sie auch an eine umfassende Reiseversicherung für weitere Risiken.


Abgrenzung zu ähnlichen Versicherungen verstehen

Es gibt einige Versicherungen, die ähnlich klingen, aber andere Bereiche abdecken als der Auslandsschadenschutz. Eine klare Unterscheidung ist wichtig: Die Mallorca-Police ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflicht für Mietwagen im Ausland und erhöht deren oft unzureichende Haftpflichtdeckungssumme auf deutsches Niveau; sie gilt nicht für Ihr eigenes Fahrzeug. Der Ausland-Kfz-Schutzbrief bietet Serviceleistungen wie Pannenhilfe, Fahrzeugrücktransport oder Krankenrücktransport, übernimmt aber nicht die Schadenregulierung nach deutschem Recht bei einem unverschuldeten Unfall. Die Auslandskrankenversicherung ist unerlässlich für medizinische Kosten im Ausland, hat aber nichts mit Schäden am oder durch das Fahrzeug zu tun. Der Auslandsschadenschutz ist die spezifische Lösung, um bei einem unverschuldeten Unfall mit dem eigenen Auto im Ausland so gestellt zu werden, als wäre der Unfall in Deutschland passiert und der Gegner hier versichert. Diese klare Abgrenzung hilft Ihnen, den richtigen Schutz für Ihre Bedürfnisse zu wählen.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Auslandsschadenschutz und Mallorca-Police?

Der Auslandsschadenschutz gilt für Ihr eigenes, in Deutschland zugelassenes Fahrzeug bei unverschuldeten Unfällen im Ausland. Die Mallorca-Police ist eine Zusatzdeckung für Mietwagen im Ausland und erhöht deren Haftpflichtdeckungssumme.

Deckt der Auslandsschadenschutz auch Schäden durch höhere Gewalt ab?

Nein, der Auslandsschadenschutz ist für unverschuldete Verkehrsunfälle mit einem anderen beteiligten Fahrzeug konzipiert. Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Sturm, Hagel) werden in der Regel über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt, sofern vorhanden.

Wie lange darf mein Auslandsaufenthalt maximal dauern, damit der Schutz greift?

Die meisten Versicherer begrenzen die Dauer des Versicherungsschutzes im Ausland, oft auf bis zu zwölf Wochen am Stück. Bei längeren Aufenthalten sollten Sie dies mit Ihrer Versicherung klären.

Muss ich nach einem Unfall im Ausland die Polizei rufen?

Ja, es ist dringend empfohlen, bei jedem Unfall im Ausland die Polizei hinzuzuziehen und einen Unfallbericht aufnehmen zu lassen. Dies erleichtert die spätere Schadenregulierung erheblich.

Hat der Auslandsschadenschutz Auswirkungen auf meine Schadenfreiheitsklasse?

Nein, da es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt und die Leistung quasi von der (fiktiven) Versicherung des Unfallgegners erbracht wird, erfolgt keine Rückstufung Ihrer eigenen Schadenfreiheitsklasse.

Was passiert, wenn der Unfallgegner im Ausland nicht versichert ist oder Fahrerflucht begeht?

Auch in solchen Fällen kann der Auslandsschadenschutz greifen und Ihren Schaden nach deutschen Standards regulieren. Die genauen Bedingungen hierzu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. Zusätzlich gibt es nationale Entschädigungsfonds, aber der Auslandsschadenschutz vereinfacht die Abwicklung für Sie.

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