Ab welchem Gehalt private Krankenversicherung 2026

Ab welchem Gehalt private Krankenversicherung 2026: Der komplette Leitfaden für Angestellte

03.06.26

12

Minuten

Katrin Straub
Katrin Straub

Katrin Straub ist CEO von nextsure und verantwortet die digitale Versicherungsplattform.

Angestellte können 2026 in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Brutto-Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 77.400 Euro überschreitet. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.450 Euro. Der Wechsel ist möglich, sobald das Gehalt diese Grenze vorausschauend für das laufende und das kommende Kalenderjahr übersteigt. Bestimmte Gehaltsbestandteile wie feste Boni zählen mit.

Das Thema kurz und kompakt

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt 2026 auf 77.400 Euro brutto.

Nur regelmäßige, vertraglich zugesicherte Gehaltsbestandteile fließen in die Berechnung ein.

Der Wechsel erfordert eine vorausschauende Prognose für das laufende und kommende Jahr.

Die Versicherungspflichtgrenze 2026 im Detail

Der neue Schwellenwert für Angestellte

Die Versicherungspflichtgrenze markiert den exakten finanziellen Schwellenwert für Angestellte in Deutschland. Ab einem Brutto-Jahresgehalt von 77.400 Euro im Jahr 2026 endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse [1]. Dieser Wert entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von exakt 6.450 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales passt diese Rechengröße jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung an. Wer diesen Betrag überschreitet, gilt als versicherungsfrei. Angestellte erhalten dadurch das Recht auf einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Die Entscheidung erfordert eine präzise Analyse der eigenen Gehaltsstruktur: Nur wer die Zahlen genau kennt, kann den Wechsel sicher planen.

Historische Entwicklung der Grenze

Die historische Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zeigt einen kontinuierlichen Aufwärtstrend in den letzten Dekaden. Diese Dynamik spiegelt die allgemeine Lohnentwicklung und Inflation wider. Für Angestellte bedeutet dies, dass ihr Gehalt schneller steigen muss als die Grenze selbst, um dauerhaft versicherungsfrei zu bleiben. Ein einmaliges Überschreiten reicht oft nicht aus, wenn die Grenze im Folgejahr stärker angehoben wird als das eigene Einkommen wächst. Die Planung der beruflichen Laufbahn sollte diese jährlichen Anpassungen zwingend berücksichtigen. Strategische Gehaltsverhandlungen sind hierbei ein wichtiges Instrument. Sie sichern den Status. Wer knapp an der Grenze liegt, muss besonders wachsam sein.

Bedeutung für die Systemwahl

Die Bedeutung dieses Schwellenwerts geht weit über eine bloße Zahl auf der Gehaltsabrechnung hinaus. Er fungiert als regulatorisches Tor zwischen zwei fundamental unterschiedlichen Gesundheitssystemen. Auf der einen Seite steht das Solidarprinzip der gesetzlichen Kassen, auf der anderen das Äquivalenzprinzip der privaten Anbieter. Der Wechsel in die PKV bietet Zugang zu exklusiven medizinischen Leistungen und oft kürzeren Wartezeiten bei Fachärzten. Gleichzeitig erfordert dieser Schritt eine langfristige finanzielle Verpflichtung. Die individuelle Lebensplanung spielt eine zentrale Rolle. Jeder Fall ist einzigartig. Eine fundierte Entscheidung basiert auf harten Fakten und einer klaren Zukunftsvision.

Wichtige Fakten zur JAEG 2026

  • Jahreswert: 77.400 Euro brutto

  • Monatswert: 6.450 Euro brutto

  • Gilt bundeseinheitlich in allen Bundesländern

  • Wird jährlich vom BMAS neu festgelegt

  • Ist die Voraussetzung für den PKV-Wechsel von Angestellten

Die Werte basieren auf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.

Berechnung des maßgeblichen Jahresarbeitsentgelts

Was zählt zum Einkommen?

Die Berechnung des Einkommens erfordert eine detaillierte Betrachtung aller vertraglich zugesicherten Gehaltsbestandteile. Für die Feststellung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAEG übersteigt, ist immer eine vorausschauende Prognose der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Einnahmen maßgebend [2]. Zum maßgeblichen Entgelt zählen das monatliche Festgehalt, vertraglich fixiertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige, fest zugesagte Sonderzahlungen. Auch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers fließen in die Summe ein. Variable, erfolgsabhängige Boni bleiben unberücksichtigt. Die exakte Definition ist streng reguliert. Fehler bei der Berechnung sind teuer. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen hier eng zusammenarbeiten.

Ausschlusskriterien bei der Gehaltsermittlung

Nicht jeder Euro auf der Gehaltsabrechnung qualifiziert für das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze. Vergütungen für Überstunden, Familienzuschläge und reine Aufwandsentschädigungen bleiben bei der Berechnung außen vor. Auch einmalige Prämien für besondere Leistungen oder Jubiläumszuwendungen zählen nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Angestellte durch kurzfristige Sondereffekte aus der Versicherungspflicht fallen. Die Stabilität des Einkommens steht im Vordergrund. Dies schützt die Versicherten. Eine künstliche Aufblähung des Gehalts für den PKV-Wechsel ist somit rechtlich ausgeschlossen. Die Personalabteilung dokumentiert die anrechenbaren Bestandteile rechtssicher.

Sonderfälle und Sachbezüge

Ein oft übersehener Aspekt bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts sind geldwerte Vorteile und Sachbezüge. Die private Nutzung eines Firmenwagens erhöht das maßgebliche Bruttoeinkommen und kann entscheidend sein, um die Schwelle von 77.400 Euro zu knacken. Auch vom Arbeitgeber finanzierte Direktversicherungen oder Pensionskassenbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen relevant sein. Die korrekte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung dieser Bausteine ist komplex. Ein Steuerberater oder spezialisierter Makler liefert hier wertvolle Unterstützung. Details machen den Unterschied. Wer die Regeln kennt, optimiert seine Position. Die ganzheitliche Betrachtung der Vergütung ist der Schlüssel zum Erfolg.

Anrechenbare vs. nicht anrechenbare Gehaltsbestandteile

Gehaltsbestandteil

Anrechenbar für JAEG

Bedingung

Monatliches Festgehalt

Ja

Vertraglich fixiert

Weihnachtsgeld

Ja

Wenn vertraglich garantiert

Überstundenvergütung

Nein

Gilt als unregelmäßig

Firmenwagen (geldwerter Vorteil)

Ja

Regelmäßige Überlassung

Die finale Bewertung obliegt der zuständigen Krankenkasse in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.

Der Prognosezeitraum für den Wechsel

Die vorausschauende Betrachtung

Der Prognosezeitraum bestimmt den exakten Zeitpunkt, ab dem ein Angestellter versicherungsfrei wird. Die Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAEG wird im Wege einer vorausschauenden Prognose für das laufende und das kommende Kalenderjahr festgestellt [3]. Das bedeutet, dass nicht der Rückblick auf das vergangene Jahr entscheidend ist, sondern der Blick in die Zukunft. Wenn ein Arbeitsvertrag im Oktober 2026 mit einem Gehalt von 80.000 Euro beginnt, ist die Person ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei. Die Prognose muss belastbar sein - Schätzungen reichen nicht aus. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag dient als wichtigstes Dokument für diesen Prozess.

Gehaltserhöhungen im laufenden Jahr

Erhöht sich das Gehalt im Laufe des Jahres über die Grenze, endet die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, sofern auch die Grenze des Folgejahres überschritten wird [3]. Wer im Mai 2026 eine Gehaltserhöhung auf 80.000 Euro erhält, bleibt bis zum 31. Dezember 2026 pflichtversichert. Erst am 1. Januar 2027 tritt die Versicherungsfreiheit ein. Diese Verzögerung dient der Systemstabilität und verhindert ein ständiges Hin- und Herwechseln unterjährig. Angestellte müssen diese Fristen bei ihrer Planung berücksichtigen. Geduld ist hier gefragt. Der Wechsel lässt sich nicht künstlich beschleunigen. Die Kündigungsfristen der GKV laufen parallel.

Berufseinsteiger und Arbeitgeberwechsel

Für Berufseinsteiger und bei einem Arbeitgeberwechsel gelten besondere Regeln für die Prognose. Bei neuen Beschäftigungsverhältnissen rechnet die Kasse das vereinbarte Gehalt auf ein volles Jahr hoch. Überschreitet dieser fiktive Jahreswert die JAEG von 77.400 Euro, besteht sofortige Versicherungsfreiheit. Der Arbeitnehmer kann sich direkt für die private Krankenversicherung entscheiden oder als freiwilliges Mitglied in der GKV verbleiben. Diese sofortige Wahlmöglichkeit ist ein großer Vorteil für hochqualifizierte Fachkräfte. Der Start in den neuen Job erfordert schnelle Entscheidungen. Fristen sind extrem wichtig. Wer die Frist verpasst, bleibt vorerst im gesetzlichen System gebunden.

Rückkehr bei sinkendem Einkommen

Die automatische Versicherungspflicht

Eine Rückkehr in das gesetzliche System erfolgt oft automatisch, wenn das Gehalt sinkt. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im laufenden Arbeitsverhältnis unterschritten, tritt sofort wieder Krankenversicherungspflicht ein [4]. Dies kann durch den Wechsel in Teilzeit, ein Sabbatical oder eine Reduzierung von Bonuszahlungen geschehen. Fällt das Einkommen unter die JAEG, müssen Angestellte grundsätzlich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, es sei denn, sie können sich befreien lassen [5]. Dieser Automatismus schützt Arbeitnehmer vor der finanziellen Überforderung durch private Beiträge bei geringerem Einkommen. Der Prozess ist gesetzlich strikt geregelt. Ausnahmen sind sehr selten. Die Krankenkasse prüft den Status kontinuierlich.

Ausnahmen bei vorübergehender Minderung

Nicht jede Gehaltseinbuße führt zwingend zum Verlust der privaten Krankenversicherung. Kurzfristige und vorübergehende Entgeltminderungen von maximal drei Monaten lösen keine sofortige Versicherungspflicht aus [4]. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Kurzarbeit oder ein unbezahlter Urlaub von wenigen Wochen. In diesen Fällen bleibt der Status als Privatpatient erhalten, auch wenn das tatsächliche Einkommen in diesem Jahr unter die Grenze von 77.400 Euro rutscht. Die Prognose für die Zukunft bleibt entscheidend. Das System toleriert kleine Schwankungen. Wer dauerhaft weniger verdient, muss jedoch die Konsequenzen tragen. Eine genaue Dokumentation der Ausfallzeiten ist unerlässlich.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Tritt die Versicherungspflicht wieder ein, haben Angestellte unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. Angestellte müssen diesen Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Pflicht stellen. Die Befreiung ist unwiderruflich und bindet den Arbeitnehmer dauerhaft an die private Krankenversicherung, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht. Dieser Schritt sollte extrem gut überlegt sein. Wer sich befreien lässt, verbaut sich den Weg zurück in die GKV, selbst wenn das Gehalt weiter sinkt. Eine professionelle Beratung ist hier unabdingbar. Risiken müssen abgewogen werden. Die langfristige Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter ist das Hauptkriterium.

Schritte bei Unterschreiten der JAEG

  1. Arbeitgeber meldet das gesunkene Gehalt an die Krankenkasse.

  2. Krankenkasse stellt die Versicherungspflicht offiziell fest.

  3. Arbeitnehmer wird automatisch wieder Mitglied der GKV.

  4. PKV muss innerhalb der gesetzlichen Fristen gekündigt oder auf Anwartschaft umgestellt werden.

  5. Optional: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht prüfen.

Die Frist für den Befreiungsantrag beträgt exakt drei Monate.

Auswirkungen auf Angehörige

Die Situation der Kinder

Die Auswirkungen auf die Familie sind ein zentraler Faktor bei der Entscheidung für die PKV. Wenn ein Ehepartner privat versichert ist und mit seinem Einkommen die JAEG überschreitet, entfällt oft die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung für die Kinder in der GKV. Die Kinder müssen dann ebenfalls privat versichert werden, was zusätzliche monatliche Kosten verursacht. Diese Regelung greift, wenn der privat versicherte Partner das höhere Einkommen hat. Familien müssen diese Auswirkungen auf die Familienversicherung genau kalkulieren. Das Budget wird belastet - eine detaillierte Gegenüberstellung der Kosten ist zwingend erforderlich.

Ehepartner ohne eigenes Einkommen

Für Ehepartner ohne eigenes Einkommen ändert sich durch den Wechsel des Hauptverdieners in die PKV ebenfalls die rechtliche Situation. Sie können nicht beitragsfrei in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden, da das Äquivalenzprinzip gilt: Jede versicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag. Bleibt der nicht erwerbstätige Partner freiwillig in der gesetzlichen Kasse, wird das Einkommen des privat versicherten Partners teilweise zur Beitragsberechnung herangezogen. Dies kann zu unerwarteten finanziellen Belastungen führen. Die Systemtrennung zeigt hier ihre Härte: Solidarität endet an der Systemgrenze. Paare sollten diese Konstellation vor der Hochzeit oder dem Systemwechsel intensiv besprechen.

Elternzeit und Mutterschutz

Während der Elternzeit und des Mutterschutzes gelten für privat versicherte Angestellte besondere Herausforderungen. Anders als in der GKV laufen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe weiter, während das Einkommen durch das Elterngeld sinkt. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt in dieser Phase komplett. Einige PKV-Tarife bieten spezielle Beitragsbefreiungen für die Dauer der Elternzeit an, dies ist jedoch nicht der Standard. Die Liquiditätsplanung für diese Monate ist entscheidend für junge Familien: Rücklagen sind zwingend nötig. Wer hier nicht vorsorgt, gerät schnell unter Druck. Die Wahl des richtigen Tarifs im Vorfeld mildert diese Risiken erheblich ab.

Beitragsentwicklung und finanzielle Planung

Kosten im Alter kalkulieren

Die Beitragsentwicklung erfordert eine weitsichtige finanzielle Planung über Jahrzehnte hinweg. Während die Beiträge in jungen Jahren oft deutlich unter dem Höchstsatz der GKV liegen, steigen sie mit zunehmendem Alter an. Die Entwicklung der Krankenversicherungsbeiträge ist ein vieldiskutiertes Thema. Um diesen Anstieg abzufedern, bilden private Krankenversicherungen gesetzliche Altersrückstellungen. Dennoch müssen Versicherte zusätzliche private Rücklagen bilden, um die Beiträge im Rentenalter sicher tragen zu können. Die Ersparnisse der jungen Jahre sollten zwingend investiert werden - Konsum ist der falsche Weg. Ein disziplinierter Vermögensaufbau flankiert den PKV-Wechsel und sichert langfristige Stabilität.

Der Arbeitgeberzuschuss 2026

Privat versicherte Angestellte profitieren ebenso wie gesetzlich Versicherte von einem Arbeitgeberzuschuss. Dieser beträgt exakt die Hälfte des Beitrags, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für das Jahr 2026 steigt dieser Maximalzuschuss parallel zur Beitragsbemessungsgrenze an. Dies dämpft die effektive Belastung für den Arbeitnehmer erheblich. Wählt der Angestellte einen sehr teuren Premium-Tarif, muss er die Differenz zum Maximalzuschuss jedoch komplett aus eigener Tasche zahlen. Die Tarifauswahl bestimmt die Eigenbeteiligung. Rechnen lohnt sich hier. Ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis schützt das monatliche Nettoeinkommen und lässt Raum für andere Vorsorgeaufwendungen.

Einkommenssicherung bei Krankheit

Ein oft unterschätzter Aspekt der finanziellen Planung ist der Verdienstausfall bei längerer Krankheit. Privat Versicherte haben keinen automatischen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Die Absicherung durch ein Krankentagegeld ist daher ein absolutes Muss für jeden Angestellten in der PKV. Dieser Tarifbaustein schließt die Lücke zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und den laufenden Fixkosten nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung. Die Höhe des Tagegeldes muss individuell an den Lebensstandard angepasst werden. Lücken sind existenzbedrohend - dabei kostet der Schutz nur wenige Euro im Monat. Wer hier spart, riskiert im Ernstfall den finanziellen Ruin.

Alternativen unterhalb der Gehaltsgrenze

Alternativen unterhalb der Gehaltsgrenze

Zusatzversicherungen als Brücke

Sinnvolle Alternativen bieten sich an, wenn das Gehalt die Marke von 77.400 Euro noch nicht erreicht. Für Angestellte, die unterhalb der JAEG verdienen, ist eine ambulante Zusatzversicherung als Alternative der beste Weg, um Privatpatienten-Status zu erlangen. Diese Policen ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Kasse gezielt dort, wo Lücken bestehen. Ob Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Heilpraktikerleistungen oder hochwertige Zahnimplantate - der Schutz lässt sich modular zusammenstellen. Der große Vorteil liegt in der Flexibilität. Das Grundrisiko bleibt beim Staat; die Kosten sind überschaubar und transparent. So genießen auch Normalverdiener exzellente medizinische Versorgung.

Spezifische Leistungsbausteine

Die Auswahl der richtigen Zusatzbausteine hängt von den persönlichen Präferenzen ab. Besonders beliebt ist die Kostenübernahme für Behandlungen wie Augenlasern, die von der GKV komplett abgelehnt wird. Auch Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Standard hinaus und Reisekrankenversicherungen sind häufig nachgefragte Ergänzungen. Diese Mikrotarife bieten ein hervorragendes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Sie lösen konkrete Probleme im Alltag - die Abrechnung erfolgt meist unkompliziert per App. nextsure kuratiert genau diese Nischenprodukte, um den Dschungel der Angebote für den Verbraucher zu lichten und nur die leistungsstärksten Tarife anzubieten.

Anwartschaftsversicherungen für die Zukunft

Wer absehbar in den nächsten Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschreiten wird, sollte strategisch vorsorgen. Eine Anwartschaftsversicherung friert den aktuellen Gesundheitszustand und das Eintrittsalter ein. Wenn das Gehalt schließlich die 77.400 Euro übersteigt, kann der Wechsel in die Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Dies ist besonders wertvoll, wenn in der Zwischenzeit chronische Erkrankungen auftreten sollten, die einen späteren Wechsel unmöglich machen würden. Die kleine Anwartschaft kostet wenig, sichert aber Optionen: Für aufstrebende Fachkräfte ein essenzieller Baustein der Karriereplanung. Der Gesundheitszustand von heute ist das Kapital von morgen.

Der Wechselprozess mit nextsure

Digitale Bedarfsanalyse

Der Wechselprozess verlangt eine strukturierte Herangehensweise und absolute Transparenz. nextsure positioniert sich hier nicht als unübersichtlicher Bauchladen, sondern als kuratierte Plattform für handverlesene Tarife. Im ersten Schritt erfolgt eine digitale Bedarfsanalyse, die weit über das reine Gehalt hinausgeht. Der Algorithmus erfasst Lebensplanung, Familienstand und individuelle Gesundheitsrisiken systematisch. Die Algorithmen filtern unpassende Angebote sofort heraus. Das spart enorm viel Zeit und vermeidet Frustration. Angestellte erhalten nur Vorschläge, die exakt zu ihrem Profil und der JAEG-Situation passen. Die Datenhoheit bleibt dabei stets beim Nutzer, gesichert durch aktuelle Verschlüsselungsstandards.

Persönliche Expertenberatung

Trotz aller Digitalisierung bleibt die persönliche Beratung ein unverzichtbarer Kern des Maklermodells. Die iMatch GmbH, Betreiberin von nextsure, agiert als zugelassener Versicherungsmakler nach §34d GewO. Erfahrene Experten prüfen die maschinellen Vorschläge und validieren die Prognoseberechnungen zur Versicherungspflichtgrenze. Sie klären komplexe Fragen zur Familienversicherung oder zu Vorerkrankungen im direkten Gespräch. Dieser hybride Ansatz vereint die Geschwindigkeit von Software mit der Empathie und Erfahrung echter Menschen. Vertrauen entsteht durch Kompetenz. Die Beratung ist für den Endkunden kostenfrei. Der Makler steht rechtlich auf der Seite des Kunden, nicht auf der der Versicherungsgesellschaft.

Sicherer Online-Abschluss

Der finale Abschluss erfolgt komplett papierlos und rechtssicher über die nextsure-Plattform. Ein sicherer digitaler Tresor speichert alle Dokumente - von der Beratungsdokumentation bis zur elektronischen Versicherungsbestätigung. Der Kunde behält jederzeit den vollen Überblick über seine Verträge. Der Service stößt auch die Kündigung der alten gesetzlichen Krankenkasse automatisiert an. Der Übergang erfolgt direkt. Deckungslücken sind ausgeschlossen. Mit diesem Setup beweist nextsure, dass komplexe Versicherungsprodukte einfach und verständlich zugänglich gemacht werden können. Der Start in die private Krankenversicherung wird so zu einem positiven, gut begleiteten Erlebnis.

FAQ

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2026?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt im Jahr 2026 bei 77.400 Euro brutto jährlich. Das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 6.450 Euro. Nur wer diesen Betrag regelmäßig überschreitet, darf als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln.

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