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Augen lasern und private Kranken­kasse: Kosten­übernahme und wichtige Tipps für Sie

04.04.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Träumen Sie von einem Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen? Eine Augenlaser-Operation kann diesen Wunsch erfüllen. Erfahren Sie hier, wie Ihre private Kranken­kasse Sie dabei finanziell unterstützen kann und welche Schritte für eine Kosten­übernahme notwendig sind.

Das Thema kurz und kompakt

Private Kranken­versicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für Augenlaser-Operationen in der Regel seit einem BGH-Urteil von zweitausendsiebzehn, sofern eine medizinische Notwendigkeit (Fehlsichtigkeit) besteht.

Die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung variieren je nach Methode und Klinik zwischen achthundert und dreitausend Euro pro Auge.

Die genaue Erstattungshöhe hängt vom individuellen PKV-Tarif ab; ein Kostenvoranschlag sollte vorab eingereicht werden.

Kostenübernahme verstehen: Das BGH-Urteil als Wendepunkt

Die Kosten­übernahme für das Augen lasern durch die private Kranken­kasse änderte sich grundlegend. Dies geschah im Jahr zweitausendsiebzehn.

Ein BGH-Urteil (Az. IV ZR 533/15) klärte dies. Fehlsichtigkeit gilt nun als Krankheit.

Daher müssen private Kranken­versicherer Kosten erstatten. Dies gilt bei medizinischer Notwendigkeit.

Zuvor lehnten viele Versicherer Anträge ab. Sie nannten es einen kosmetischen Eingriff.

Auch der Verweis auf Brillen oder Kontaktlinsen als Alternative entfällt. Dies verbessert die Situation für Versicherte.

Die medizinische Notwendigkeit ist bei einer Sehschwäche immer gegeben. Überprüfen Sie Ihre Tarifbedingungen Ihrer PKV.

Die Erstattungshöhe hängt von diesen individuellen Vertragsdetails ab. Dies ist entscheidend für Ihre Planung.

Dieser Paradigmenwechsel stärkt Versicherte erheblich.

Rund 150.000 Menschen in Deutschland entscheiden sich jährlich für eine Augenlaser-Operation.

Die PKV darf nicht mehr pauschal auf Sehhilfen verweisen. Augenlasern ist eine Heilbehandlung.

Diese Entwicklung erleichtert den Zugang zu modernen Korrekturverfahren deutlich. Überlegen Sie die nächsten Schritte.

Wir betrachten nun konkrete Voraussetzungen und übliche Kosten.

Voraussetzungen und Kostenrahmen: Was Sie einplanen müssen

Für eine Kosten­übernahme müssen Voraussetzungen erfüllt sein.

Die wichtigste ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Fehlsichtigkeit erfüllt dies.

Seit dem BGH-Urteil von zweitausendsiebzehn ist dies klar. Ihr Augenarzt bescheinigt die Diagnose.

Zudem müssen Sie mindestens achtzehn Jahre alt sein. Ihre Sehstärke muss ein Jahr stabil sein.

Bestimmte Augenerkrankungen können den Eingriff ausschließen.

Die Kosten für das Augenlasern variieren erheblich.

Sie liegen typischerweise zwischen achthundert und dreitausend Euro pro Auge.

Gängige Verfahren sind LASIK, Femto-LASIK, PRK/LASEK und ReLEx SMILE.

Jede Methode hat spezifische Vor- und Nachteile sowie Kostenpunkte.

Eine LASIK kostet achthundert bis zweitausendfünfhundert Euro pro Auge.

Die ReLEx SMILE Methode kann zweitausend bis dreitausend Euro kosten.

Ein Kostenvoranschlag ist vor dem Eingriff unerlässlich.

Dies klärt die genaue Erstattungshöhe mit Ihrer PKV.

Viele Tarife haben Summenbegrenzungen, z.B. eintausendfünfhundert Euro pro Auge.

Informieren Sie sich über Vorteile einer Privat­versicherung.

Wir zeigen, wie Sie die Kostenübernahme beantragen.

Praxisleitfaden: Schritte zur Kosten­erstattung durch Ihre PKV

Kosten­erstattung erfordert sorgfältige Vorbereitung.

Lassen Sie eine detaillierte augenärztliche Untersuchung durchführen.

Diese bestätigt die Fehlsichtigkeit und Eignung für die OP.

Ihr Arzt erstellt einen Kostenvoranschlag. Reichen Sie diesen mit ärztlicher Bescheinigung ein.

Dies erfolgt bei Ihrer privaten Kranken­kasse.

Handeln Sie vor dem Eingriff. Holen Sie eine schriftliche Zusage ein.

  • Augenärztliche Voruntersuchung und Beratung zur geeigneten Methode.

  • Einholung eines detaillierten Kostenvoranschlags von der Augenklinik.

  • Einreichung des Kostenvoranschlags und der medizinischen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer PKV.

  • Abwarten der schriftlichen Leistungszusage Ihrer Versicherung vor der Operation.

  • Durchführung der Augenlaser-Behandlung nach Zusage.

  • Einreichung der Rechnung bei Ihrer PKV zur Erstattung.

Proaktive Kommunikation mit Ihrer Versicherung minimiert Unklarheiten.

Klären Sie Nachsorgeuntersuchungen und Medikamentenabdeckung.

Einige Tarife decken Sehhilfen ab. Dies ist bei Restfehlsichtigkeit relevant.

Nun folgen Expertentipps, die Ihnen zusätzlich helfen.

Expertenwissen: Tarife optimieren und Fallstricke vermeiden

Maximieren Sie die Kosten­übernahme durch Tarifprüfung.

Nicht alle Tarife erstatten den vollen Betrag.

Oft gibt es Höchstgrenzen pro Auge oder Selbstbehalte.

Ein Premiumtarif bietet hier Vorteile. Prüfen Sie Vertragsdetails genau.

Experten-Tipp: Klären Sie schriftlich mit Ihrer Versicherung.

Fragen Sie nach spezifischen Verfahren und Kostenanteilen.

Eine Krankenzusatz­versicherung kann Lücken der Haupt-PKV schließen.

Lehnt Ihre PKV ab, legen Sie schriftlich Widerspruch ein.

Berufen Sie sich auf das BGH-Urteil IV ZR 533/15.

Erfolgsaussichten sind seit dem Urteil deutlich gestiegen.

Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig. Arztberichte sind wichtig.

Kostenvoranschläge und Korrespondenz sind ebenfalls unerlässlich. Gute Dokumentation ist Gold wert.

Denken Sie auch an die Augenarzt Vorsorge.

Diese Vorsorge ist unabhängig von einer Laser-OP wichtig.

Mit diesen Informationen meistern Sie die finanzielle Seite.

FAQ

Übernimmt jede private Kranken­kasse die Kosten für das Augenlasern?

Grundsätzlich sind private Kranken­versicherungen seit dem BGH-Urteil von zweitausendsiebzehn zur Kosten­übernahme verpflichtet, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Umfang der Erstattung (vollständig oder teilweise) hängt jedoch stark von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Es ist wichtig, die Tarifbedingungen zu prüfen und vorab eine Kosten­zusage einzuholen.

Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Augenlaser-Behandlung?

Die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung pro Auge liegen in Deutschland typischerweise zwischen achthundert Euro und dreitausend Euro. Die Preise variieren je nach gewählter Methode (z.B. LASIK, Femto-LASIK, ReLEx SMILE) und der jeweiligen Klinik.

Was passiert, wenn meine private Kranken­kasse die Kosten­übernahme ablehnt?

Sollte Ihre PKV die Kosten­übernahme ablehnen, legen Sie schriftlich Widerspruch ein und beziehen Sie sich auf das BGH-Urteil IV ZR 533/15. Die Chancen auf eine nachträgliche Genehmigung sind seit diesem Urteil gestiegen. Eine anwaltliche Beratung kann ebenfalls hilfreich sein.

Muss ich vor der Augenlaser-OP einen Kostenvoranschlag bei meiner PKV einreichen?

Ja, es wird dringend empfohlen, vor der Operation einen detaillierten Kostenvoranschlag der Augenklinik bei Ihrer privaten Kranken­kasse einzureichen. So erhalten Sie eine schriftliche Zusage über die Höhe der Kosten­übernahme und vermeiden finanzielle Überraschungen.

Welche Augenlaser-Methoden werden in der Regel von der PKV erstattet?

Die PKV erstattet in der Regel die Kosten für gängige und anerkannte Augenlaser-Verfahren wie LASIK, Femto-LASIK, PRK/LASEK oder ReLEx SMILE, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und der Tarif die Leistung nicht ausschließt. Klären Sie dies am besten vorab mit Ihrer Versicherung.

Übernimmt die gesetzliche Kranken­kasse (GKV) auch Kosten für das Augenlasern?

Nein, die gesetzliche Kranken­kasse (GKV) übernimmt die Kosten für Augenlaser-Behandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten in aller Regel nicht. Diese Eingriffe gelten bei der GKV meist als kosmetische Operationen oder individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

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