Augen lasern und private Krankenkasse: Kostenübernahme und wichtige Tipps für Sie
04.04.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Träumen Sie von einem Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen? Eine Augenlaser-Operation kann diesen Wunsch erfüllen. Erfahren Sie hier, wie Ihre private Krankenkasse Sie dabei finanziell unterstützen kann und welche Schritte für eine Kostenübernahme notwendig sind.
Das Thema kurz und kompakt
Private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für Augenlaser-Operationen in der Regel seit einem BGH-Urteil von zweitausendsiebzehn, sofern eine medizinische Notwendigkeit (Fehlsichtigkeit) besteht.
Die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung variieren je nach Methode und Klinik zwischen achthundert und dreitausend Euro pro Auge.
Die genaue Erstattungshöhe hängt vom individuellen PKV-Tarif ab; ein Kostenvoranschlag sollte vorab eingereicht werden.
Kostenübernahme verstehen: Das BGH-Urteil als Wendepunkt
Die Kostenübernahme für das Augen lasern durch die private Krankenkasse änderte sich grundlegend. Dies geschah im Jahr zweitausendsiebzehn.
Ein BGH-Urteil (Az. IV ZR 533/15) klärte dies. Fehlsichtigkeit gilt nun als Krankheit.
Daher müssen private Krankenversicherer Kosten erstatten. Dies gilt bei medizinischer Notwendigkeit.
Zuvor lehnten viele Versicherer Anträge ab. Sie nannten es einen kosmetischen Eingriff.
Auch der Verweis auf Brillen oder Kontaktlinsen als Alternative entfällt. Dies verbessert die Situation für Versicherte.
Die medizinische Notwendigkeit ist bei einer Sehschwäche immer gegeben. Überprüfen Sie Ihre Tarifbedingungen Ihrer PKV.
Die Erstattungshöhe hängt von diesen individuellen Vertragsdetails ab. Dies ist entscheidend für Ihre Planung.
Dieser Paradigmenwechsel stärkt Versicherte erheblich.
Rund 150.000 Menschen in Deutschland entscheiden sich jährlich für eine Augenlaser-Operation.
Die PKV darf nicht mehr pauschal auf Sehhilfen verweisen. Augenlasern ist eine Heilbehandlung.
Diese Entwicklung erleichtert den Zugang zu modernen Korrekturverfahren deutlich. Überlegen Sie die nächsten Schritte.
Wir betrachten nun konkrete Voraussetzungen und übliche Kosten.
Voraussetzungen und Kostenrahmen: Was Sie einplanen müssen
Für eine Kostenübernahme müssen Voraussetzungen erfüllt sein.
Die wichtigste ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Fehlsichtigkeit erfüllt dies.
Seit dem BGH-Urteil von zweitausendsiebzehn ist dies klar. Ihr Augenarzt bescheinigt die Diagnose.
Zudem müssen Sie mindestens achtzehn Jahre alt sein. Ihre Sehstärke muss ein Jahr stabil sein.
Bestimmte Augenerkrankungen können den Eingriff ausschließen.
Die Kosten für das Augenlasern variieren erheblich.
Sie liegen typischerweise zwischen achthundert und dreitausend Euro pro Auge.
Gängige Verfahren sind LASIK, Femto-LASIK, PRK/LASEK und ReLEx SMILE.
Jede Methode hat spezifische Vor- und Nachteile sowie Kostenpunkte.
Eine LASIK kostet achthundert bis zweitausendfünfhundert Euro pro Auge.
Die ReLEx SMILE Methode kann zweitausend bis dreitausend Euro kosten.
Ein Kostenvoranschlag ist vor dem Eingriff unerlässlich.
Dies klärt die genaue Erstattungshöhe mit Ihrer PKV.
Viele Tarife haben Summenbegrenzungen, z.B. eintausendfünfhundert Euro pro Auge.
Informieren Sie sich über Vorteile einer Privatversicherung.
Wir zeigen, wie Sie die Kostenübernahme beantragen.
Praxisleitfaden: Schritte zur Kostenerstattung durch Ihre PKV
Kostenerstattung erfordert sorgfältige Vorbereitung.
Lassen Sie eine detaillierte augenärztliche Untersuchung durchführen.
Diese bestätigt die Fehlsichtigkeit und Eignung für die OP.
Ihr Arzt erstellt einen Kostenvoranschlag. Reichen Sie diesen mit ärztlicher Bescheinigung ein.
Dies erfolgt bei Ihrer privaten Krankenkasse.
Handeln Sie vor dem Eingriff. Holen Sie eine schriftliche Zusage ein.
Augenärztliche Voruntersuchung und Beratung zur geeigneten Methode.
Einholung eines detaillierten Kostenvoranschlags von der Augenklinik.
Einreichung des Kostenvoranschlags und der medizinischen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer PKV.
Abwarten der schriftlichen Leistungszusage Ihrer Versicherung vor der Operation.
Durchführung der Augenlaser-Behandlung nach Zusage.
Einreichung der Rechnung bei Ihrer PKV zur Erstattung.
Proaktive Kommunikation mit Ihrer Versicherung minimiert Unklarheiten.
Klären Sie Nachsorgeuntersuchungen und Medikamentenabdeckung.
Einige Tarife decken Sehhilfen ab. Dies ist bei Restfehlsichtigkeit relevant.
Nun folgen Expertentipps, die Ihnen zusätzlich helfen.
Expertenwissen: Tarife optimieren und Fallstricke vermeiden
Maximieren Sie die Kostenübernahme durch Tarifprüfung.
Nicht alle Tarife erstatten den vollen Betrag.
Oft gibt es Höchstgrenzen pro Auge oder Selbstbehalte.
Ein Premiumtarif bietet hier Vorteile. Prüfen Sie Vertragsdetails genau.
Experten-Tipp: Klären Sie schriftlich mit Ihrer Versicherung.
Fragen Sie nach spezifischen Verfahren und Kostenanteilen.
Eine Krankenzusatzversicherung kann Lücken der Haupt-PKV schließen.
Lehnt Ihre PKV ab, legen Sie schriftlich Widerspruch ein.
Berufen Sie sich auf das BGH-Urteil IV ZR 533/15.
Erfolgsaussichten sind seit dem Urteil deutlich gestiegen.
Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig. Arztberichte sind wichtig.
Kostenvoranschläge und Korrespondenz sind ebenfalls unerlässlich. Gute Dokumentation ist Gold wert.
Denken Sie auch an die Augenarzt Vorsorge.
Diese Vorsorge ist unabhängig von einer Laser-OP wichtig.
Mit diesen Informationen meistern Sie die finanzielle Seite.
Weitere nützliche Links
Der Bundesgerichtshof bietet eine Pressemitteilung zum richtungsweisenden Urteil über Augenlaser-Operationen und die private Krankenversicherung.
Wikipedia liefert einen umfassenden Artikel zur refraktiven Chirurgie, die verschiedene Augenlaser-Verfahren umfasst.
LTO.de beleuchtet das BGH-Urteil, das den Krankheitsbegriff im Kontext von Augenlaser-Operationen für die private Krankenversicherung klärt.
Beck-Online informiert über die mögliche Verpflichtung privater Krankenversicherungen zur Kostenübernahme von Augen-LASIK-Operationen nach einem BGH-Urteil.
FAQ
Übernimmt jede private Krankenkasse die Kosten für das Augenlasern?
Grundsätzlich sind private Krankenversicherungen seit dem BGH-Urteil von zweitausendsiebzehn zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Umfang der Erstattung (vollständig oder teilweise) hängt jedoch stark von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Es ist wichtig, die Tarifbedingungen zu prüfen und vorab eine Kostenzusage einzuholen.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Augenlaser-Behandlung?
Die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung pro Auge liegen in Deutschland typischerweise zwischen achthundert Euro und dreitausend Euro. Die Preise variieren je nach gewählter Methode (z.B. LASIK, Femto-LASIK, ReLEx SMILE) und der jeweiligen Klinik.
Was passiert, wenn meine private Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?
Sollte Ihre PKV die Kostenübernahme ablehnen, legen Sie schriftlich Widerspruch ein und beziehen Sie sich auf das BGH-Urteil IV ZR 533/15. Die Chancen auf eine nachträgliche Genehmigung sind seit diesem Urteil gestiegen. Eine anwaltliche Beratung kann ebenfalls hilfreich sein.
Muss ich vor der Augenlaser-OP einen Kostenvoranschlag bei meiner PKV einreichen?
Ja, es wird dringend empfohlen, vor der Operation einen detaillierten Kostenvoranschlag der Augenklinik bei Ihrer privaten Krankenkasse einzureichen. So erhalten Sie eine schriftliche Zusage über die Höhe der Kostenübernahme und vermeiden finanzielle Überraschungen.
Welche Augenlaser-Methoden werden in der Regel von der PKV erstattet?
Die PKV erstattet in der Regel die Kosten für gängige und anerkannte Augenlaser-Verfahren wie LASIK, Femto-LASIK, PRK/LASEK oder ReLEx SMILE, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und der Tarif die Leistung nicht ausschließt. Klären Sie dies am besten vorab mit Ihrer Versicherung.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) auch Kosten für das Augenlasern?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt die Kosten für Augenlaser-Behandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten in aller Regel nicht. Diese Eingriffe gelten bei der GKV meist als kosmetische Operationen oder individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).








