Zusatzversicherung Reiseimpfungen EU-Ausland

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Zusatzversicherung für Reiseimpfungen im EU-Ausland: So vermeiden Sie Kostenfallen.

25 Oct 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein spontaner Wanderurlaub in Österreich oder eine Reise nach Osteuropa steht an, doch mit der Vorfreude kommen Fragen zu notwendigen Impfungen. Viele Reisende gehen von einem vollen Schutz durch ihre Krankenkasse aus und erleben bei der Abrechnung eine Kostenüberraschung. Dieser Artikel zeigt, warum eine Zusatzversicherung für Reiseimpfungen im EU-Ausland eine kluge finanzielle Entscheidung ist.

The topic in brief and concise terms

Die Kostenübernahme für Reiseimpfungen im EU-Ausland ist bei gesetzlichen Krankenkassen eine freiwillige Leistung und daher nicht garantiert.

Besonders bei Impfungen wie FSME für Reisen nach Österreich oder Osteuropa entstehen oft Deckungslücken von 150 Euro oder mehr pro Person.

Eine Zusatzversicherung für Reiseimpfungen schließt diese finanzielle Lücke für einen geringen Jahresbeitrag und sorgt für umfassende Kostensicherheit.

Die Planung einer Reise innerhalb der EU wirkt oft unkompliziert, doch der Impfschutz birgt finanzielle Tücken. Während Standardimpfungen in Deutschland klar geregelt sind, gehören Reiseimpfungen wie die gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) nicht zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kostenübernahme ist eine freiwillige Satzungsleistung, die von Kasse zu Kasse stark variiert. Das Resultat sind oft unerwartete Eigenbeteiligungen von mehreren hundert Euro. Wir erklären Ihnen die Regelungen, zeigen die Deckungslücken auf und erläutern, wie eine private Zusatzversicherung für nur wenige Euro im Jahr für vollständige Kostensicherheit sorgt.

GKV-Leistungen für Reiseimpfungen im EU-Ausland analysieren

Reiseimpfungen für private Urlaube im EU-Ausland sind keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung der Krankenkassen. Die Kostenübernahme ist eine freiwillige Satzungsleistung, was bedeutet, dass jede der rund 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eigene Regeln hat. Viele Kassen erstatten zwar die Kosten für von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfungen, doch der Umfang ist oft begrenzt. Beispielsweise bieten einige Kassen ein Gesundheitskonto mit einem Budget von bis zu 300 Euro pro Jahr, das für solche Präventionsmaßnahmen genutzt werden kann.

In der Praxis bedeutet dies, dass Versicherte die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Behandlung zunächst selbst tragen. Anschließend reichen sie die Rechnungen zur Erstattung ein, ohne eine Garantie auf vollständige Deckung zu haben. Oft werden nur achtzig bis neunzig Prozent der Kosten übernommen. Eine vorherige Anfrage bei der eigenen Krankenkasse ist daher unerlässlich, um den genauen Erstattungsrahmen sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt zu klären. Diese Lücke in der Absicherung führt direkt zur nächsten Frage: Wann wird es für Reisende teuer?

Kostendeckungslücke bei Reisen in FSME-Risikogebiete identifizieren

Ein klassisches Beispiel für eine Deckungslücke ist die Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die von Zecken übertragen wird. Während die Kosten für eine Impfung bei Reisen in deutsche Risikogebiete wie Teile Bayerns oder Baden-Württembergs meist von der GKV getragen werden, gilt dies nicht automatisch für das EU-Ausland. Planen Sie eine Reise in Risikogebiete in Österreich, Tschechien oder den skandinavischen Ländern, kann Ihre Kasse die Leistung verweigern. Die Kosten für eine vollständige Grundimmunisierung mit drei Impfdosen belaufen sich auf etwa 150 Euro pro Person.

Diese Summe müssen Reisende dann vollständig selbst tragen, wenn ihre Krankenkasse dies in ihrer Satzung ausschließt. Für eine vierköpfige Familie summiert sich das schnell auf 600 Euro. Hier zeigt sich der konkrete Nutzen einer Zusatzversicherung für Reiseimpfungen im EU-Ausland, die genau solche Szenarien abdeckt. Sie schließt die finanzielle Lücke, die durch die unterschiedlichen Regelungen der gesetzlichen Kassen entsteht.

Optimale Absicherung durch eine Zusatzversicherung gestalten

Eine Zusatzversicherung für Reiseimpfungen ist darauf ausgelegt, die von der GKV nicht gedeckten Kosten vollständig zu übernehmen. Für einen Jahresbeitrag von oft weniger als 20 Euro sichert sie Impfkosten von mehreren hundert Euro ab. Dies ist besonders relevant bei teureren Impfungen, die auch für Reisen in bestimmte EU-Regionen empfohlen werden können. Eine Tollwut-Prophylaxe kann beispielsweise Kosten von über 250 Euro verursachen.

Die Versicherung deckt in der Regel folgende Posten ab:

  • Die vollen Kosten für den ärztlich empfohlenen Impfstoff.

  • Das ärztliche Honorar für die Beratung und Durchführung der Impfung.

  • Auch Impfungen, die von der GKV nur bezuschusst werden, werden bis zu 100 Prozent aufgestockt.

  • Schutz für alle von der STIKO für das jeweilige Reiseland empfohlenen Impfungen.

Der Abschluss einer solchen Police ist oft bis kurz vor Reiseantritt möglich. Damit bietet sie eine flexible und kostengünstige Alternative zur unsicheren Erstattungspraxis der GKV, was uns zu den rechtlichen Details führt.

Rechtliche Grundlagen und Experten-Tipps zur Kostenerstattung

Die rechtliche Grundlage für die Kostenübernahme von Schutzimpfungen durch die GKV findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB V). Ein Anspruch besteht laut § 20i SGB V vor allem, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt ist. Für private Reisen bleibt es jedoch bei der erwähnten freiwilligen Satzungsleistung. Diesen Unterschied zu kennen, ist für die Planung entscheidend. Eine Ausnahme bildet die Impfung gegen Poliomyelitis, deren Kosten die GKV auch bei Privatreisen trägt, um eine Einschleppung nach Deutschland zu verhindern.

Unser Experten-Tipp: Achten Sie bei der Einreichung Ihrer Kosten immer auf eine korrekte Rechnungstellung durch Ihren Arzt. Fordern Sie eine detaillierte Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an. Diese listet die erbrachten Leistungen präzise auf und erleichtert sowohl der gesetzlichen Kasse als auch Ihrer Krankenzusatzversicherung die schnelle und korrekte Bearbeitung. So vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen die Erstattung erheblich. Mit diesem Wissen lassen sich konkrete Reiseszenarien besser bewerten.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiseimpf-Zusatzversicherung?

Eine <a href="/solutions/subsolutions/auslandskrankenversicherung">Auslandskrankenversicherung</a> deckt die Kosten für medizinische Behandlungen bei akuten Erkrankungen oder Unfällen im Ausland. Die Reiseimpf-Zusatzversicherung hingegen übernimmt die Kosten für die präventiven Impfungen, die Sie vor der Reise in Deutschland erhalten.

Wie reiche ich die Kosten für eine Reiseimpfung korrekt ein?

Sie bezahlen den Impfstoff und den Arzt zunächst selbst. Reichen Sie dann die Privatrechnung des Arztes (nach GOÄ) und das Rezept für den Impfstoff bei Ihrer Zusatzversicherung oder GKV ein. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.

Übernimmt die Zusatzversicherung auch die Kosten für eine reisemedizinische Beratung?

Ja, die meisten guten Tarife übernehmen nicht nur die Kosten für den Impfstoff, sondern auch für die dazugehörige ärztliche Beratung und die Durchführung der Impfung selbst.

Gibt es Wartezeiten bei einer Zusatzversicherung für Reiseimpfungen?

In der Regel gibt es für Reiseimpfungen keine oder nur sehr kurze Wartezeiten. Sie können den Schutz oft auch kurzfristig vor einer Reise abschließen und die Leistungen sofort in Anspruch nehmen.

Welche Impfungen werden für Reisen im EU-Ausland am häufigsten benötigt?

Neben der Überprüfung der Standardimpfungen (Tetanus, Diphtherie) ist für viele Regionen in Mittel-, Ost- und Nordeuropa eine FSME-Impfung relevant. Je nach Reisestil und -ziel kann auch eine Impfung gegen Hepatitis A sinnvoll sein.

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