Wie kann ich meine Baufinanzierung vorzeitig umschulden?

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Baufinanzierung vorzeitig umschulden: Ihr Weg zu niedrigeren Zinsen

7 Jun 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ihre Zinsen für die Baufinanzierung sind hoch, aber die Zinsbindung läuft noch Jahre? Viele Darlehensnehmer wissen nicht, dass es legale Wege gibt, eine Baufinanzierung vorzeitig umzuschulden und so die monatliche Belastung deutlich zu senken. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten, von aktuellen Niedrigzinsen zu profitieren.

The topic in brief and concise terms

Nach zehn Jahren Laufzeit können Sie Ihre Baufinanzierung dank Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB) mit einer Frist von sechs Monaten ohne Zusatzkosten kündigen.

Eine Umschuldung lohnt sich oft schon bei einer Zinsdifferenz von null Komma zwei Prozentpunkten, da die Ersparnis über die Jahre erheblich sein kann.

Die von der Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung sollte immer geprüft werden, da sie aufgrund von BGH-Urteilen bei unklaren Vertragsklauseln unwirksam sein kann.

Eine langfristige Baufinanzierung kann sich über die Jahre als finanzielle Belastung erweisen, wenn die Zinsen am Markt fallen. Die Frage „Wie kann ich meine Baufinanzierung vorzeitig umschulden?“ stellen sich daher viele Immobilienbesitzer. Die gute Nachricht ist: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren teuren Altkredit vorzeitig beenden. Die bekannteste Möglichkeit ist das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren Laufzeit. Aber auch bei einem Hausverkauf oder durch strategische Planung mit einem Forward-Darlehen ergeben sich Chancen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die Umschuldung Ihrer Baufinanzierung erfolgreich umsetzen, welche Kosten wie die Vorfälligkeitsentschädigung anfallen und wie Sie diese minimieren können.

Vorzeitige Umschuldung: Wann ist der Ausstieg aus dem Baukredit möglich?

Eine Baufinanzierung vorzeitig umzuschulden, bedeutet, einen bestehenden Kredit durch ein neues Darlehen mit besseren Konditionen abzulösen. Dies ist in der Regel erst nach Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung ohne Zusatzkosten möglich. Es gibt jedoch drei wesentliche Ausnahmen, die eine frühere Umschuldung ermöglichen. Eine Zinsersparnis von nur null Komma zwei Prozentpunkten kann bereits eine Umschuldung rechtfertigen.

Die erste und wichtigste Option ist das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren. Zweitens können Sie bei einem Verkauf Ihrer Immobilie oft aus dem Vertrag aussteigen, müssen aber mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Die dritte Möglichkeit ist die strategische Nutzung eines Forward-Darlehens, um sich heutige Zinsen für die Zukunft zu sichern. Diese Optionen eröffnen Wege, um Tausende von Euro über die Restlaufzeit zu sparen.

Die genauen Bedingungen und Fristen zu kennen, ist der erste Schritt zur Optimierung Ihrer Finanzierung.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB für maximale Flexibilität nutzen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet Darlehensnehmern mit § 489 einen mächtigen Hebel. Unabhängig von Ihrer vertraglich vereinbarten Zinsbindung können Sie jeden Baukredit nach zehn Jahren kündigen. Diese Frist beginnt exakt einen Tag nach der vollständigen Auszahlung der Darlehenssumme. Haben Sie beispielsweise am 15. Mai 2015 die letzte Rate erhalten, können Sie ab dem 16. Mai 2025 kündigen.

Für die Kündigung gilt eine Frist von sechs Monaten. Das bedeutet, Sie reichen die Kündigung ein und können nach sechs weiteren Monaten die Restschuld an die Bank zurückzahlen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Dieses Recht steht nur Ihnen als Kreditnehmer zu, nicht der Bank. Bei Anschlussfinanzierungen oder Prolongationen beginnt die Zehn-Jahres-Frist sogar schon mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung. Eine genaue Prüfung Ihrer Baufinanzierungsunterlagen ist hier entscheidend.

Diese Regelung schafft eine verlässliche Planungsgrundlage für eine kostengünstige Umschuldung.

Vorfälligkeitsentschädigung: Kostenfallen bei der Umschuldung vermeiden

Wenn Sie vor Ablauf der Zinsbindung und außerhalb des Zehn-Jahres-Fensters kündigen, verlangt die Bank eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann schnell mehrere Tausend Euro betragen. Die Bank berechnet ihren Schaden, indem sie die Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und den aktuellen Zinsen für eine Wiederanlage in sichere Hypothekenpfandbriefe ermittelt.

Allerdings sind die Forderungen der Banken nicht immer korrekt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Rechte von Verbrauchern gestärkt. So entschied der BGH am 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23), dass der Anspruch auf eine Entschädigung entfällt, wenn die Vertragsklauseln zur Berechnung für Verbraucher nicht klar und verständlich sind. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im ursprünglichen Vertrag kann ebenfalls ein Hebel sein, um die Zahlung zu umgehen.

Unser Experten-Tipp: Lassen Sie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung immer von einer unabhängigen Stelle prüfen. Schon kleine Fehler in der Berechnung können Ihre Kosten um zehn Prozent oder mehr senken.

Eine genaue Prüfung der Vertragsdetails ist somit unerlässlich, um unnötige Kosten zu identifizieren und zu vermeiden.

Strategische Planung: Mit einem Forward-Darlehen die Zinsen von heute sichern

Ein Forward-Darlehen ist ein wirksames Instrument, um sich die aktuellen Zinsen für eine zukünftige Anschlussfinanzierung zu sichern. Sie schließen heute einen Kreditvertrag ab, der aber erst in bis zu 66 Monaten ausgezahlt wird. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie in den nächsten Jahren eine Umschuldung planen und mit steigenden Zinsen rechnen.

Für diese Zinssicherheit verlangen Banken einen moderaten Zinsaufschlag. Dieser Aufschlag steigt mit der Länge der Vorlaufzeit (Forward-Periode). Der Vorteil liegt in der absoluten Planungssicherheit über Ihre zukünftige monatliche Rate. Sie können die aktuelle Bauzinsentwicklung entspannt beobachten, da Ihr Zinssatz bereits feststeht. Die Kosten für die Grundbuchumschreibung bei einer Umschuldung zu einer neuen Bank sind überschaubar und liegen bei einer Darlehenssumme von 100.000 Euro bei etwa 200 Euro.

Die Entscheidung für ein Forward-Darlehen erfordert eine sorgfältige Abwägung der Zinsentwicklung und Ihrer persönlichen Risikobereitschaft.

Experten-Tipps: So maximieren Sie Ihre Ersparnis bei der Umschuldung

Neben den bekannten Wegen gibt es weitere Stellschrauben, um das Maximum aus Ihrer Umschuldung herauszuholen. Ein oft übersehener Punkt ist die Verhandlung mit der eigenen Bank. Konfrontieren Sie Ihren Berater mit einem Konkurrenzangebot; manchmal erhalten Sie bessere Konditionen, um Sie als Kunden zu halten. Dies erspart Ihnen die Kosten für den Bankenwechsel.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die genaue Analyse der Gesamtkosten. Berücksichtigen Sie alle anfallenden Gebühren, nicht nur den offensichtlichen Sollzins. Hier sind einige Punkte, die Sie prüfen sollten:

  • Sondertilgungsrechte: Können Sie im neuen Vertrag jährlich mindestens fünf Prozent der Darlehenssumme sondertilgen?

  • Tilgungssatzwechsel: Ermöglicht der neue Vertrag eine Anpassung der Tilgungsrate, zum Beispiel zweimal während der Laufzeit?

  • Bereitstellungszinsen: Wie lange ist die bereitstellungszinsfreie Zeit, falls Sie das Darlehen nicht sofort komplett abrufen?

  • Kontoführungsgebühren: Verlangt die neue Bank Gebühren für das Darlehenskonto?

Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie Ihren alten Darlehensvertrag auf formale Fehler, insbesondere bei den Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Ein BGH-Urteil von Ende 2024 hat die Anforderungen an die Transparenz deutlich erhöht, was Ihnen eine starke Verhandlungsposition verschafft.

Am Ende des Prozesses steht die wichtigste Entscheidung: die Auswahl des richtigen Partners für Ihre Finanzierung.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern

Die vorzeitige Umschuldung Ihrer Baufinanzierung ist eine große Chance, Ihre finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern. Doch der Prozess birgt auch Komplexität und erfordert eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Situation und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine professionelle Beratung schützt Sie vor kostspieligen Fehlern und stellt sicher, dass Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Bedürfnisse finden. Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wie kann ich meine Baufinanzierung vorzeitig umschulden?

Sie haben mehrere Möglichkeiten: die kostengünstigste ist die Kündigung nach zehn Jahren Laufzeit gemäß § 489 BGB. Alternativ können Sie bei einem Hausverkauf umschulden, müssen aber eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Läuft Ihre Zinsbindung bald aus, können Sie mit einem Forward-Darlehen die aktuellen Zinsen sichern.

Lohnt sich eine Umschuldung immer?

Nein, eine Umschuldung lohnt sich nur, wenn die Zinsersparnis durch den neuen Kredit die anfallenden Kosten (Vorfälligkeitsentschädigung, Gebühren) übersteigt. Eine Faustregel besagt, dass sich der Wechsel ab einer Zinsdifferenz von null Komma zwei Prozentpunkten lohnen kann.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist für das Sonderkündigungsrecht verpasse?

Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB erlischt nicht. Sie können auch nach elf, zwölf oder mehr Jahren jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Sie müssen also keinen exakten Stichtag treffen.

Kann die Bank eine Umschuldung ablehnen?

Ihre alte Bank kann die Kündigung nach zehn Jahren nicht ablehnen. Eine neue Bank kann Ihren Antrag für eine Umschuldungsfinanzierung jedoch ablehnen, wenn sich Ihre Bonität verschlechtert hat oder der Wert der Immobilie gesunken ist.

Muss ich für eine Umschuldung zum Notar?

Ja, wenn Sie die Bank wechseln, muss die Grundschuld im Grundbuch von der alten auf die neue Bank übertragen werden. Dies erfordert eine notarielle Beglaubigung und eine Eintragung durch das Grundbuchamt.

Kann ich auch einen KfW-Kredit umschulden?

Ja, auch KfW-Darlehen können grundsätzlich umgeschuldet werden. Allerdings fällt hier bei einer vorzeitigen Ablösung ebenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung an, deren Konditionen Sie direkt bei der KfW erfragen müssen.

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