Gesundheit & Pflege

Krankenzusatzversicherung

versicherungsnehmer versicherte person

(ex: Foto von

versicherungsnehmer-versicherte-person

on

(ex: Foto von

versicherungsnehmer-versicherte-person

on

(ex: Foto von

versicherungsnehmer-versicherte-person

on

Versicherungsnehmer und versicherte Person: Ihre Rollen und Rechte klar definiert

versicherungsnehmer-versicherte-person

Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die Rolle des Versicherungsnehmers.

Wikipedia erläutert die Definition und Bedeutung der versicherten Person.

Das Portal Gesetze im Internet stellt den vollständigen Text des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zur Verfügung, welches die rechtlichen Grundlagen für Versicherungsverträge bildet.

Das Bundesgesundheitsministerium bietet offizielle Informationen und Einblicke in das deutsche Krankenversicherungssystem.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung liefert detaillierte Informationen zu den verschiedenen Aspekten der Krankenversicherung und sozialen Absicherung.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

15 May 2025

4

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Wer schließt den Vertrag, wer ist geschützt? Oft sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, doch Abweichungen bergen Chancen und Risiken. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigen Unterschiede und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.

The topic in brief and concise terms

Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab und hat die Pflichten (z.B. Prämienzahlung), die versicherte Person genießt den Schutz.

Bei Lebensversicherungen kann durch geschickte Wahl von Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigtem Erbschaftsteuer vermieden werden (z.B. Über-Kreuz-Versicherung).

Die versicherte Person benötigt bei Personenversicherungen oft ihre Zustimmung, wenn sie nicht selbst Versicherungsnehmer ist (§ 150 Abs. 2 VVG).

Rollen im Versicherungsvertrag: Die Grundlagen verstehen

Der Versicherungsnehmer (VN) ist die Person oder das Unternehmen, das den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt. Er ist der primäre Ansprechpartner und Inhaber der Police. Die versicherte Person (VP) ist diejenige, deren Risiko – sei es Leben, Gesundheit oder Eigentum – durch den Vertrag abgedeckt ist. In vielen Fällen, beispielsweise bei einer privaten Haftpflichtversicherung für sich selbst, sind VN und VP identisch; hier gibt es nur zwei beteiligte Parteien. Es können aber auch bis zu vier Parteien involviert sein, wenn beispielsweise der Beitragszahler und der Bezugsberechtigte im Leistungsfall von VN und VP abweichen.

Die Kernunterschiede auf einen Blick

Die Unterscheidung ist wesentlich für die Rechte- und Pflichtenverteilung. Der Versicherungsnehmer ist zur Prämienzahlung verpflichtet, wie in Paragraph 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt. Er hat das Recht, den Versicherungsschein zu erhalten (Paragraph 3 VVG) und Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Die versicherte Person hingegen ist diejenige, auf die sich der Versicherungsschutz bezieht und die im Leistungsfall die versicherte Leistung erhält, sofern sie auch bezugsberechtigt ist. Das Verständnis dieser Trennung ist der erste Schritt zu einem maßgeschneiderten Schutz. Diese klare Rollenverteilung sorgt für Transparenz und ist die Basis für alle weiteren Interaktionen mit dem Versicherer. Die genaue Definition dieser Rollen im Vertrag ist somit entscheidend für die Leistungsabwicklung.

Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers optimieren

Der Versicherungsnehmer hat eine Reihe von Rechten und Pflichten, die im VVG verankert sind. Zu den wichtigsten Pflichten (Obliegenheiten) zählt die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämien gemäß Paragraph 33 VVG. Eine weitere zentrale Obliegenheit ist die vorvertragliche Anzeigepflicht nach Paragraph 19 VVG: Alle gefahrerheblichen Umstände müssen dem Versicherer vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Auch während der Vertragslaufzeit müssen wesentliche Änderungen, wie eine Gefahrerhöhung bei einer Gebäudeversicherung, unverzüglich gemeldet werden (Paragraph 23 VVG). Im Schadensfall besteht die Pflicht zur unverzüglichen Meldung (Paragraph 30 VVG) und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Schadens (Paragraph 31 VVG), sowie zur Schadensminderung (Paragraph 82 VVG). Die sorgfältige Erfüllung dieser Pflichten sichert den vollen Leistungsanspruch. Verstöße können, je nach Verschulden, zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (z.B. nach Paragraphen 21, 26, 28 VVG). Zu den Rechten des Versicherungsnehmers gehört das Recht auf Beratung und das Kündigungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. ordentliche Kündigung nach Paragraph 11 VVG oder außerordentliche nach Paragraph 40 VVG). Die Kenntnis dieser Aspekte ermöglicht es, den Vertrag aktiv zu gestalten.

Die versicherte Person: Schutz ohne direkte Vertragspflichten nutzen

Die versicherte Person (VP) ist der Nutznießer des Versicherungsschutzes, auch wenn sie den Vertrag nicht selbst abgeschlossen hat. Ihre primäre Rolle ist es, das versicherte Risiko zu „verkörpern“. In der Regel hat die VP keine direkten vertraglichen Pflichten gegenüber dem Versicherer, wie beispielsweise die Prämienzahlung – diese obliegt dem Versicherungsnehmer. Jedoch können sich für die VP Mitwirkungspflichten ergeben, insbesondere im Leistungsfall, etwa durch wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenshergang. Gemäß Paragraph 44 VVG stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag bei einer Versicherung für fremde Rechnung grundsätzlich der versicherten Person zu. Allerdings kann sie über diese Rechte oft nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder bei Vorlage des Versicherungsscheins verfügen.

Wichtig ist die Zustimmung der VP bei Personenversicherungen. So bedarf es bei einer Lebensversicherung auf das Leben einer anderen Person deren schriftlicher Einwilligung, wenn die Leistung die üblichen Beerdigungskosten übersteigt (Paragraph 150 Abs. 2 VVG). Ähnliches gilt für die Unfallversicherung (Paragraph 179 Abs. 2 VVG). Die Kenntnis und das Verhalten der VP können dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden (Paragraph 47 VVG). Dies verdeutlicht, wie eng die Beziehung zwischen VN und VP rechtlich ausgestaltet ist, auch wenn die VP nicht direkter Vertragspartner ist.

Praxisfälle: Versicherungsnehmer und versicherte Person im Alltag

Die Trennung von Versicherungsnehmer (VN) und versicherter Person (VP) findet in vielen Alltagssituationen Anwendung und bietet oft Vorteile. Ein häufiges Beispiel ist die Kfz-Versicherung: Eltern (VN) versichern das Fahrzeug ihres Kindes (VP und Halter), um von einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse zu profitieren. In der Risikolebensversicherung sichern sich Partner oft gegenseitig ab. Eine steuerlich optimierte Variante ist die „Über-Kreuz-Versicherung“: Partner A ist VN und bezugsberechtigt für einen Vertrag, bei dem Partner B die VP ist, und umgekehrt. Verstirbt eine VP, erhält der VN die Leistung direkt und nicht aus dem Nachlass, was die Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren kann, da Freibeträge für Ehepartner bei fünfhunderttausend Euro alle zehn Jahre liegen (gemäß Paragraph 16 ErbStG). Hier ein paar typische Konstellationen:

  • Eltern schließen eine Unfallversicherung für ihr Kind ab: Eltern sind VN, Kind ist VP.

  • Ein Unternehmen schließt eine betriebliche Altersversorgung für einen Mitarbeiter ab: Unternehmen ist VN, Mitarbeiter ist VP.

  • Ein Partner schließt eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen Partners ab, um im Todesfall finanziell abgesichert zu sein.

  • Bei einer abweichenden Halterschaft in der Kfz-Versicherung ist der Halter oft auch die hauptsächlich fahrende Person und somit eine versicherte Person.

Diese Beispiele zeigen die Flexibilität und Notwendigkeit, die Rollen klar zu definieren. Die genaue Vertragsgestaltung hat direkte Auswirkungen auf Leistung und eventuelle Steuerfolgen. Ein Versicherungsnehmerwechsel kann bei bestehenden Verträgen eine Option sein, um die Konstellation anzupassen.

Handlungsempfehlungen für Versicherungsnehmer und versicherte Personen

Für eine optimale Absicherung und zur Vermeidung von Problemen sollten sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Personen einige Punkte beachten. Versicherungsnehmer sollten stets alle Angaben korrekt und vollständig machen, Prämien pünktlich zahlen und Änderungen umgehend melden; dies sichert den Versicherungsschutz für die versicherte Person. Versicherte Personen, die nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer sind, sollten sich über den bestehenden Schutz informieren und wissen, wer ihr Ansprechpartner (der Versicherungsnehmer) ist. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

  1. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungspolicen: Sind VN und VP korrekt und aktuell eingetragen? Passen die versicherten Summen noch zur Lebenssituation?

  2. Klären Sie das Bezugsrecht: Wer soll im Leistungsfall die Versicherungssumme erhalten? Ist dies steuerlich optimal gestaltet, besonders bei Lebensversicherungen? Ein Gespräch mit einem Experten kann hier fünfstellige Beträge an Steuern sparen.

  3. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten: Lesen Sie die Bedeutung des Versicherungsnehmers und der VP in Ihren Vertragsbedingungen genau nach.

  4. Handeln Sie bei Änderungen: Ein Umzug, Heirat oder die Geburt eines Kindes können Anpassungen im Vertrag notwendig machen.

  5. Dokumentieren Sie alles: Halten Sie wichtige Korrespondenz und Vertragsunterlagen sorgfältig fest.

Unser Experten-Tipp: Bei Unklarheiten oder komplexen Konstellationen, wie der Absicherung von Geschäftspartnern oder bei Patchwork-Familien, ist eine professionelle Beratung unerlässlich. So stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz im Ernstfall auch wirklich greift und die gewünschten Personen absichert. Die sorgfältige Planung und klare Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist der Schlüssel.

Fazit: Klarheit bei Versicherungsnehmer und versicherter Person schafft Sicherheit

Die korrekte Unterscheidung und Definition von Versicherungsnehmer und versicherter Person ist fundamental für einen wirksamen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer gestaltet den Vertrag und trägt die Verantwortung, während die versicherte Person den Schutz genießt. In der Praxis, von der Kfz-Versicherung bis zur Risikolebensversicherung mit dem Ziel der Erbschaftssteueroptimierung, zeigen sich die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten – aber auch die potenziellen Fallstricke. Eine bewusste Auseinandersetzung mit den jeweiligen Rechten und Pflichten, die sich aus dem VVG und dem spezifischen Vertrag ergeben, ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Leistungsfall die Erwartungen erfüllt werden und keine unerwarteten Probleme, beispielsweise durch eine fehlerhafte Bezugsberechtigung oder eine Obliegenheitsverletzung, auftreten. Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Versicherungssituation und gegebenenfalls eine Anpassung an veränderte Lebensumstände sind daher unerlässlich. Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten ist die Konsultation eines Versicherungsexperten immer eine gute Investition in die eigene finanzielle Sicherheit und die der versicherten Personen.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wer ist Versicherungsnehmer?

Der Versicherungsnehmer ist die natürliche oder juristische Person, die einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließt. Er ist Inhaber der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere zur Zahlung der Prämie verpflichtet und erhält den Versicherungsschein.

Wer ist versicherte Person?

Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben, Gesundheit, Eigentum oder sonstiges Risiko sich der Versicherungsschutz erstreckt. Im Leistungsfall ist sie oder der Bezugsberechtigte empfangsberechtigt.

Können Versicherungsnehmer und versicherte Person dieselbe Person sein?

Ja, in vielen Fällen sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. Schließt jemand beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sich selbst ab, ist er beides zugleich.

Welche Rolle spielt der Bezugsberechtigte?

Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Leistungsfall (z.B. Tod der versicherten Person bei einer Lebensversicherung) die vereinbarte Versicherungssumme erhält. Der Versicherungsnehmer legt den Bezugsberechtigten fest.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person bei der Erbschaftsteuer wichtig?

Bei Lebensversicherungen kann die Auszahlung erbschaftsteuerpflichtig sein, wenn die versicherte Person zugleich Versicherungsnehmer war und kein abweichender Bezugsberechtigter eingesetzt wurde, der selbst Versicherungsnehmer ist. Durch eine geschickte Vertragsgestaltung (z. B. „Über-Kreuz-Versicherung“, bei der der Begünstigte auch Versicherungsnehmer ist) kann die Erbschaftsteuer oft vermieden werden, da die Leistung dann nicht in den Nachlass der verstorbenen versicherten Person fällt.

Benötigt die versicherte Person immer ihre Zustimmung?

Ja, insbesondere bei Personenversicherungen wie der Lebens- oder Unfallversicherung ist die schriftliche Zustimmung der versicherten Person erforderlich, wenn sie nicht selbst der Versicherungsnehmer ist und die Versicherung auf ihr Leben oder ihre Gesundheit abgeschlossen wird (siehe § 150 Abs. 2 VVG, § 179 Abs. 2 VVG).

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.