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Unfallversicherung kündigen: Fristen, Rechte und clevere Alternativen für 2025

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt Statistiken und Fakten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Deutschland bereit.

Statistisches Bundesamt (Destatis) liefert Statistiken zu Todesursachen, einschließlich Unfällen, in Deutschland.

Gesetze im Internet stellt den Gesetzestext des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zur Verfügung.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht Statistiken zu tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland.

Deutsche Rentenversicherung informiert über die von ihr angebotenen Rehabilitationsleistungen.

Bundesministerium für Gesundheit bietet Informationen zur medizinischen Versorgung und den Leistungen der Krankenversicherung in Deutschland.

Gesetze im Internet enthält den Gesetzestext des deutschen Arbeitsschutzgesetzes.

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

19 May 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sie denken darüber nach, Ihre Unfallversicherung zu kündigen? Viele Versicherte sind unsicher bezüglich Fristen und Vorgehensweisen. Dieser Artikel erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Unfallversicherung ordentlich oder außerordentlich kündigen und was Sie dabei beachten müssen.

The topic in brief and concise terms

Die ordentliche Kündigungsfrist für Unfallversicherungen beträgt meist <strong>drei Monate</strong> zum Vertragsende; eine außerordentliche Kündigung ist z.B. bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsplus möglich.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen; bewahren Sie einen Nachweis über den Versand auf (z.B. Einschreiben mit Rückschein).

Prüfen Sie vor einer Kündigung Alternativen wie einen Tarifwechsel oder eine Beitragsfreistellung, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Kündigung der Unfallversicherung: Die Grundlagen verstehen

Die Kündigung einer Unfallversicherung ist ein formaler Prozess mit festen Regeln. Üblicherweise beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Es ist daher entscheidend, das genaue Datum der Hauptfälligkeit Ihrer Police zu kennen; oft ist dies der erste Januar. Eine Kündigung sollte stets schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis zu haben. Bevor Sie Ihre Unfallversicherung vergleichen und kündigen, prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau. Diese enthalten alle relevanten Informationen zu Laufzeiten und Fristen. Die Kenntnis dieser Details ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Kündigung.

Ordentliche Kündigung: Der reguläre Weg aus dem Vertrag

Eine ordentliche Kündigung Ihrer Unfallversicherung erfordert keinen speziellen Grund. Sie können diese einfach aussprechen, wenn der Vertrag nicht mehr zu Ihren Lebensumständen passt oder Sie ein besseres Angebot gefunden haben. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von beispielsweise einem Jahr, die am ersten Oktober begonnen haben, muss die Kündigung dem Versicherer spätestens am dreißigsten Juni des Folgejahres vorliegen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren ist eine Kündigung oft erstmals zum Ende des dritten Vertragsjahres möglich, danach jährlich. Es ist wichtig, die Kündigung aktiv und schriftlich einzureichen. Eine automatische Beendigung erfolgt üblicherweise nur im Todesfall des einzigen Versicherten. Überlegen Sie gut, ob eine Unfallversicherung notwendig ist, bevor Sie diesen Schritt gehen.

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie außerordentlich kündigen können

Unter bestimmten Umständen können Sie Ihre Unfallversicherung auch außerhalb der regulären Fristen kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht greift beispielsweise bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer, ohne dass sich die Leistungen der Unfallversicherung verbessern. In diesem Fall haben Sie in der Regel einen Monat nach Zugang der Mitteilung Zeit, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung kann die Abwicklung eines Schadensfalls sein. Sind Sie mit der Regulierung unzufrieden oder lehnt der Versicherer die Leistung ab, können Sie nach Abschluss des Vorgangs innerhalb eines Monats kündigen. Auch eine Reduzierung der Leistungen bei gleichbleibendem Beitrag kann ein Sonderkündigungsrecht begründen. Es ist wichtig, den Grund für die außerordentliche Kündigung im Schreiben anzugeben.

Folgende Situationen ermöglichen oft eine außerordentliche Kündigung:

  • Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung (Kündigungsfrist: ein Monat nach Mitteilung).

  • Nach Abschluss eines regulierten Schadensfalls (Kündigungsfrist: ein Monat nach Leistungsentscheidung).

  • Reduzierung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer ohne Beitragsanpassung.

  • Wegfall des versicherten Risikos (z.B. Aufgabe eines gefährlichen Hobbys, falls dies Grundlage für einen speziellen Tarif war).

Prüfen Sie stets Ihre individuellen Vertragsbedingungen (AVB), da dort die genauen Regelungen festgehalten sind. Das Wissen um Ihr Sonderkündigungsrecht kann Ihnen helfen, flexibel auf Veränderungen zu reagieren.

Kündigung durch den Versicherer: Auch das ist möglich

Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, auch der Versicherer kann den Vertrag zur Unfallversicherung kündigen. Ein häufiger Grund hierfür sind nicht gezahlte Beiträge. Leistet der Versicherungsnehmer trotz Mahnung keine Zahlung innerhalb der gesetzten Frist, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Ein weiterer Anlass für eine Kündigung durch den Versicherer kann nach der Regulierung eines Schadenfalls gegeben sein. Hat der Versicherer eine Leistung erbracht, kann er den Vertrag mit einer Frist von meist einem Monat kündigen. Auch falsche Angaben bei Vertragsabschluss oder arglistige Täuschung können zu einer Anfechtung oder Kündigung des Vertrages führen. Es ist daher wichtig, stets korrekte Angaben zu machen und Beiträge pünktlich zu zahlen. Die genauen Bedingungen hierzu finden sich ebenfalls in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Experten-Tiefe: Rechtliche Aspekte und Fallstricke

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage für Kündigungen. Beispielsweise regelt § 40 VVG das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen. Achten Sie darauf, dass eine Kündigung bei dynamischen Verträgen mit automatischer Leistungs- und Beitragsanpassung oft kein Sonderkündigungsrecht bei planmäßigen Erhöhungen auslöst. Ein weiterer Punkt ist der Rückkaufswert: Bei reinen Risiko-Unfallversicherungen gibt es in der Regel keine Beitragsrückerstattung bei Kündigung. Anders verhält es sich bei Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung (UGBR); hier kann ein (oft geringer) Rückkaufswert anfallen. Im Todesfall des Versicherungsnehmers endet der Vertrag automatisch, wenn dieser die einzige versicherte Person war. Bei Familienpolicen können andere versicherte Personen den Vertrag oft übernehmen. Informieren Sie sich auch, ob Ihre Unfallversicherung steuerlich absetzbar ist, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Nach der Kündigung: Was passiert jetzt?

Nachdem Sie Ihre Kündigung versendet haben, sollten Sie auf die schriftliche Bestätigung des Versicherers warten. Diese sollte das genaue Enddatum des Vertrags nennen. Ihr Versicherungsschutz bleibt bis zu diesem Datum bestehen. Das bedeutet, dass Unfälle, die bis zum Vertragsende eintreten, weiterhin versichert sind und gemeldet werden können. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um gegebenenfalls einen neuen, passenderen Versicherungsschutz abzuschließen, damit keine Lücke entsteht. Ein Kostenvergleich für Unfallversicherungen kann sich hier lohnen. Denken Sie daran, dass bei einem Neuabschluss Gesundheitsfragen erneut relevant werden können. Eine frühzeitige Planung ist daher empfehlenswert, um durchgehend abgesichert zu sein. Überlegen Sie auch, ob eine Unfallversicherung Pflicht ist oder eine freiwillige, aber wichtige Absicherung darstellt.

Alternativen zur Kündigung prüfen

Bevor Sie Ihre Unfallversicherung endgültig kündigen, lohnt es sich, Alternativen in Betracht zu ziehen. Ist der Beitrag zu hoch geworden? Fragen Sie Ihren Versicherer nach günstigeren Tarifoptionen mit angepassten Leistungen. Vielleicht reicht eine Reduzierung der Versicherungssumme oder der Verzicht auf Zusatzbausteine, um die Prämie zu senken. Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen bieten manche Versicherer eine Beitragsfreistellung für einen gewissen Zeitraum an. Während dieser Zeit ruht der Vertrag, und es besteht meist kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz, aber der Vertrag bleibt bestehen. Eine weitere Möglichkeit ist die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Lebensumstände, beispielsweise bei Wegfall eines risikoreichen Hobbys. Eine Beratung kann hier oft individuelle Lösungen aufzeigen, die besser passen als eine sofortige Kündigung. Manchmal ist auch ein interner Tarifwechsel beim bestehenden Anbieter mit weniger als fünf Prozent Aufwand verbunden.

Mögliche Alternativen sind:

  1. Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft zu günstigeren Konditionen.

  2. Reduzierung der Versicherungssumme oder einzelner Leistungsbausteine.

  3. Beitragsfreistellung bei Zahlungsschwierigkeiten (oft mit Leistungseinschränkungen verbunden).

  4. Anpassung des Vertrags an geänderte Risikoverhältnisse (z.B. Aufgabe eines Extremsports).

Eine sorgfältige Prüfung dieser Optionen kann Ihnen helfen, weiterhin versichert zu bleiben, ohne die finanzielle Belastung unnötig hoch zu halten. Dies ist besonders relevant, wenn man bedenkt, wie schnell ein Unfall mit Folgekosten von über zehntausend Euro passieren kann.

nextsure: Ihr Partner für maßgeschneiderten Schutz

Die Kündigung einer Unfallversicherung ist ein wichtiger Schritt, der gut überlegt sein will. Bei nextsure verstehen wir, dass sich Lebenssituationen ändern und damit auch der Bedarf an Versicherungsschutz. Unsere Mission ist es, Ihnen als digitales Versicherungsportal umfassende und individuelle Absicherungslösungen anzubieten. Wir helfen Ihnen, den passenden Schutz zu finden, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Mit unserer Expertise im Bereich der Nischenversicherungen und unserem vollständig digitalisierten Prozess machen wir Versicherung einfach und verständlich. Wir bieten Ihnen eine fachkundige Beratung, um Ihre aktuelle Situation zu analysieren und Optimierungspotenziale aufzuzeigen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur korrekt kündigen, sondern auch zukünftig optimal abgesichert sind. Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihre Sicherheit.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was ist die normale Kündigungsfrist für eine Unfallversicherung?

Die normale (ordentliche) Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Die genaue Frist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wann kann ich meine Unfallversicherung außerordentlich kündigen?

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht z.B. bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung, nach einem regulierten Schadensfall oder bei einer Reduzierung der Leistungen durch den Versicherer. Die Frist beträgt dann meist einen Monat.

Muss die Kündigung der Unfallversicherung schriftlich erfolgen?

Ja, eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis zu haben.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Wenn Sie die ordentliche Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. Sie können dann erst zum nächsten regulären Termin kündigen.

Endet die Unfallversicherung automatisch im Todesfall?

Ja, wenn der Versicherungsnehmer die einzige versicherte Person ist, endet der Vertrag mit dessen Tod automatisch. Bei Policen mit mehreren Versicherten (z.B. Familie) gelten oft andere Regelungen.

Gibt es Alternativen zur Kündigung meiner Unfallversicherung?

Ja, Alternativen können ein interner Tarifwechsel, eine Reduzierung der Versicherungssumme oder eine zeitweise Beitragsfreistellung sein. Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem Versicherer oder einem unabhängigen Berater.

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