Pferde-OP-Versicherung für mehrere Pferde

Pferde-OP-Versicherung für mehrere Pferde: Konzepte, Wartezeiten und Tarifdetails

13.06.26

12

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Katrin Straub

Katrin Straub ist CEO von nextsure und verantwortet die digitale Versicherungsplattform.

Eine Pferde-OP-Versicherung für mehrere Pferde lässt sich oft in einem gemeinsamen Vertrag oder über gebündelte Einzelverträge organisieren. Die vertragliche Wartezeit gilt dabei für jedes Pferd einzeln ab dem jeweiligen Versicherungsbeginn. Spezielle Herden-Tarife bieten finanzielle Vorteile für Mehrpferdehalter. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in der Regel sofort für das betroffene Tier.

The topic in brief and concise terms

Die Wartezeit wird für jedes Pferd individuell ab dem jeweiligen Versicherungsbeginn berechnet.

Spezielle Herden-Tarife bieten Kostenvorteile gegenüber separaten Einzelverträgen.

Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit für das betroffene Pferd sofort.

Grundlagen der Pferde-OP-Versicherung für Mehrpferdehalter

Definition des Versicherungsfalls

Die Grundlagen der Pferde-OP-Versicherung für Mehrpferdehalter umfassen die Absicherung von chirurgischen Eingriffen unter Narkose. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige Operation wegen Krankheit oder Unfall durchgeführt wird. Der Eingriff muss unter Vollnarkose, Sedierung, Lokalanästhesie oder Standnarkose erfolgen. Dabei muss die Haut oder das darunter liegende Gewebe mehr als nur punktförmig durchtrennt werden. Diese präzise Definition schützt den Versicherungsnehmer vor unklaren Leistungsgrenzen. Auch Wundversorgungen durch Nähen oder Klammern fallen unter diesen Schutz. Die genaue Kenntnis dieser Parameter ist entscheidend. Mehrpferdehalter müssen wissen, wann genau der Schutz greift. Dies verhindert Überraschungen im Ernstfall. Die Barmenia definiert in ihren Bedingungen (Stand 01.01.2024) den Versicherungsfall exakt nach diesen Kriterien, um Missverständnisse bei der Leistungsabrechnung zu vermeiden.

Mitversicherte Eingriffe und Zahnbehandlungen

Neben klassischen chirurgischen Schnitten sind auch spezifische Eingriffe im Kopfbereich abgedeckt. Zahnextraktionen, einschließlich der Entfernung von sogenannten Wolfszähnen, gelten als Operation. Ebenso sind Zahnwurzelbehandlungen unter Sedierung oder Narkose versichert. Diese Eingriffe sind bei Pferden häufig und oft mit erheblichen Kosten verbunden. Wer sich über die grundlegenden Leistungen einer Pferde-OP-Versicherung informiert, stellt fest, dass diese Details den Wert eines Tarifs maßgeblich bestimmen. Die Erstattung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Die exakte Dokumentation durch den behandelnden Tierarzt ist zwingend erforderlich. Ohne korrekte Rechnungstellung kann die Erstattung abgelehnt werden. Die Barmenia schließt jedoch kosmetische Zahnbehandlungen und Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien explizit vom Versicherungsschutz aus.

Abgrenzung zur Vollkrankenversicherung

Für Besitzer mehrerer Tiere stellt sich oft die Frage nach dem optimalen Deckungskonzept. Eine reine Operationskostenversicherung deckt ausschließlich chirurgische Eingriffe und deren unmittelbare Vor- und Nachbehandlung ab. Konservative Behandlungen ohne Operation sind hierbei ausgeschlossen. Wer auch reguläre Tierarztkosten für die Herde abdecken möchte, sollte eine umfassende Pferdekrankenversicherung in Betracht ziehen. Die Prämien für Vollversicherungen sind naturgemäß deutlich höher. Für Bestände ab drei Pferden ist die reine OP-Deckung oft die wirtschaftlichere Wahl. Sie schützt vor existenziellen finanziellen Risiken. Kleinere Behandlungen werden dann aus laufenden Mitteln bezahlt. Die Barmenia bietet hierfür spezielle Tarife, die sich auf die kostenintensiven chirurgischen Eingriffe konzentrieren.

Typische versicherte Eingriffe in der OP-Versicherung

  • Klassische chirurgische Eingriffe mit Gewebedurchtrennung

  • Wundversorgung durch primäre und sekundäre Wundnaht

  • Zahnextraktionen inklusive Wolfszähne

  • Zahnwurzelbehandlungen unter Sedierung

  • Kolik-Operationen mit Eröffnung der Bauchhöhle

Die genauen Leistungsgrenzen variieren je nach gewähltem Tarif und Anbieter.

Wartezeiten und Besonderheiten bei mehreren Tieren

Individuelle Berechnung der Wartezeit

Versicherer berechnen die Wartezeiten bei mehreren Tieren für jedes Pferd individuell ab dem jeweiligen Versicherungsbeginn. Es gibt keine pauschale Wartezeit, die für den gesamten Bestand gleichzeitig abläuft. Wenn ein neues Pferd in den bestehenden Vertrag aufgenommen wird, beginnt für dieses Tier eine eigene, neue Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit beträgt in der Regel drei Monate. Für Bauchhöhlen-Operationen, insbesondere bei Koliken, ist diese Frist oft auf fünf Tage verkürzt. Diese kurze Frist ist lebensrettend. Koliken treten unvorhersehbar auf und erfordern sofortiges Handeln. Die Barmenia wendet diese Fristen konsequent an, um das Risiko für die Versichertengemeinschaft kalkulierbar zu halten.

Besondere Wartezeiten für spezifische Diagnosen

Für bestimmte orthopädische und spezifische Erkrankungen gelten verlängerte Fristen. Bei Gelenkoperationen aufgrund von isolierten Verschattungen, Osteochondrosis (OC), Osteochondrosis dissecans (OCD), Birkelandfrakturen oder Chips beträgt die besondere Wartezeit zwölf Monate. Auch für Kastrationen, die wegen gynäkologischer, andrologischer oder onkologischer Erkrankungen medizinisch notwendig sind, gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. Wer nach Möglichkeiten ohne Wartezeit sucht, muss die Bedingungen genau prüfen. Die Wartezeit dient den Versicherern als Schutz vor dem Missbrauch, Verträge erst kurz vor einer absehbaren Operation abzuschließen [1]. Die Barmenia definiert diese besonderen Wartezeiten in ihren AVB sehr detailliert.

Wegfall der Wartezeit bei Unfällen

Ein entscheidender Vorteil vieler Tarife ist der sofortige Schutz bei Unfällen. Bei Versicherungsfällen, die ausschließlich und nachweislich auf ein Unfallereignis zurückzuführen sind, entfällt die Wartezeit komplett. Ein Unfall ist definiert als ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt. Auch Gesundheitsschäden durch die Aufnahme von Giftködern oder Schadködern gelten als Unfall. In diesen Fällen greift die Deckung ab dem ersten Tag des Versicherungsbeginns. Der Tierarzt muss den Unfallbericht präzise ausfüllen. Nur so ist die Erstattung gesichert. Die Barmenia bestätigt diesen sofortigen Schutz bei Unfällen in ihren Versicherungsbedingungen ausdrücklich.

Leistungsumfang und abgedeckte Operationskosten

Erstattung nach der Gebührenordnung (GOT)

Der Leistungsumfang umfasst die Erstattung von Tierarztkosten nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte. Tierärzte rechnen bis zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Gebührensatz ab. Standardtarife decken oft den zweifachen Satz der GOT ab. Hochwertige Tarife erstatten bis zum dreifachen oder sogar vierfachen Satz. Dies ist besonders wichtig, da Tierkliniken bei komplizierten Eingriffen häufig höhere Sätze abrechnen. Die Pferde-OP-Versicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Operationen inklusive der vereinbarten Vor- und Nachbehandlungen [4]. Die Wahl des richtigen Erstattungssatzes schützt vor hohen Zuzahlungen. Die Barmenia bietet Tarife an, die bis zum vierfachen Satz der GOT erstatten.

Notdienstgebühren und erhöhte Sätze

In Notfällen, die nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen auftreten, berechnen Tierärzte gesetzlich vorgeschriebene Notdienstgebühren. Gute Versicherungstarife übernehmen diese pauschale Notdienstgebühr anstandslos. Zudem erstatten sie in diesen definierten Zeiträumen die tierärztlichen Leistungen bis zur vierfachen Höhe des Gebührensatzes. Das Vorliegen eines Notfalles muss durch den behandelnden Tierarzt auf der Rechnung ausdrücklich bestätigt werden. Fehlt diese Bestätigung, wird nur der reguläre Satz erstattet. Mehrpferdehalter profitieren enorm von dieser Regelung. Notfälle in großen Beständen treten statistisch häufiger außerhalb der regulären Sprechzeiten auf. Die Barmenia erstattet die Notdienstgebühr und den vierfachen Satz, sofern dies im Versicherungsschein dokumentiert ist.

Operationsvorbereitende Untersuchungen

Wird eine Operation tatsächlich durchgeführt, erstattet der Versicherer auch die Kosten der operationsvorbereitenden Untersuchungen. Dazu zählt die Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose erforderlich war. Ebenso sind weitere Maßnahmen versichert, die der direkten Operationsvorbereitung dienen. Hierzu gehören klinische Untersuchungen, Röntgen, Endoskopie, Biopsie und Laboruntersuchungen. Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Narkose, gilt die Operation als durchgeführt. Die Kosten werden erstattet, auch wenn der eigentliche chirurgische Eingriff noch nicht begonnen hatte. Diese Klausel bietet finanzielle Sicherheit im schlimmsten anzunehmenden Fall. Die Barmenia regelt dies in ihren AVB unter Ziffer 2.3.3 sehr eindeutig.

Erstattungssätze nach GOT im Vergleich

Tarif-Level

Regulärer GOT-Satz

Notdienst GOT-Satz

Notdienstgebühr

Basis

2-fach

2-fach

Nicht erstattet

Komfort

3-fach

3-fach

Erstattet

Premium

4-fach

4-fach

Erstattet

Die Erstattung der Notdienstgebühr setzt eine tierärztliche Bestätigung des Notfalls voraus.

Ausschlüsse und Vorerkrankungen im Bestand

Umgang mit bekannten Vorerkrankungen

Die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen regeln klar, welche Eingriffe nicht erstattungsfähig sind. Der Versicherungsschutz schließt Krankheiten, Unfälle oder angeborene Fehlentwicklungen aus, die dem Halter bei Antragstellung bereits bekannt waren. Für Erkrankungen, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, besteht hingegen voller Versicherungsschutz. Dies gilt auch für genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, sofern sie erst nach Ablauf der Wartezeit diagnostiziert werden. Eine ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag ist zwingend erforderlich. Verschwiegene Vorerkrankungen führen zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Versicherer kann in solchen Fällen vom Vertrag zurücktreten. Die Barmenia formuliert diesen Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen in Ziffer 3.1 ihrer Bedingungen.

Nicht versicherte Routineeingriffe

Bestimmte veterinärärztliche Leistungen sind grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen. Dazu gehören Routineuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und freiwillige Behandlungen, die nicht direkt mit einer Krankheit oder einem Unfall zusammenhängen. Auch Zahnpflege, Zahnsteinentfernung, kosmetische Zahnbehandlungen und Zahnersatz werden nicht übernommen. Operationen, die lediglich der Herstellung eines bestimmten Rassestandards dienen, fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz. Wegegeld, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes müssen vom Halter selbst getragen werden. Transportkosten für das Pferd zur Klinik sind in der Regel ebenfalls ausgeschlossen. Diese klaren Grenzen halten die Prämien bezahlbar. Die Barmenia listet diese Ausschlüsse detailliert in Ziffer 3.2 auf.

Trächtigkeit und spezifische Diagnosen

Kosten für Operationen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder einer Scheinträchtigkeit stehen, werden nicht übernommen. Eine wichtige Ausnahme bildet der Kaiserschnitt. Die Operationskosten für einen Kaiserschnitt, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist, sind einmalig je versichertes Tier abgedeckt. Standardmäßige Kastrationen oder Sterilisationen sind ausgeschlossen. Sie werden nur erstattet, wenn sie wegen schwerer Erkrankungen wie Tumoren medizinisch zwingend erforderlich sind. Auch Operationen aufgrund von Hufabszessen oder Hufgeschwüren sind oft ausgeschlossen. Operationen bei tierärztlich diagnostiziertem Hufkrebs bleiben hingegen versichert. Die Barmenia regelt diese spezifischen Ausschlüsse und Ausnahmen in den Ziffern 3.3 und 3.4 ihrer AVB.

Nachbehandlung und alternative Heilmethoden

Dauer und Umfang der Nachbehandlung

Die Nachbehandlung spielt eine zentrale Rolle für die vollständige Genesung des Pferdes nach einem Eingriff. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen alle Behandlungen, die im direkten Zusammenhang mit der Operation stehen. Der Zeitraum für die Nachbehandlung ist im Versicherungsschein fest definiert und variiert je nach Tarif. Oft sind Zeiträume von 15 bis 30 Tagen nach dem Operationstag abgedeckt. Tarife bezuschussen die Unterbringung in einer Tierklinik nach einer Operation für eine bestimmte Anzahl an Tagen [3]. Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der Nachbehandlung, bleiben laufende Behandlungen für den definierten Zeitraum weiterhin versichert. Die Barmenia dokumentiert die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage im Versicherungsschein.

Alternative und komplementäre Tiermedizin

Moderne Tarife integrieren zunehmend alternative Heilmethoden in die Nachbehandlung. Erstattungsfähig sind Verfahren wie Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie. Voraussetzung ist, dass deren Wirksamkeit veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert ist. Die Behandlung muss von einem Tierarzt angewandt oder verordnet werden und nach der Gebührenordnung für Tierärzte abrechenbar sein. Diese ganzheitlichen Ansätze beschleunigen oft den Heilungsprozess erheblich. Sie reduzieren den Einsatz von starken Schmerzmitteln. Für Halter, die auf sanfte Medizin setzen, ist dieser Baustein ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Tarifwahl. Die Barmenia schließt diese Methoden explizit in die Nachbehandlung ein, sofern sie nach der GOT abgerechnet werden.

Physiotherapie im Premium-Segment

Bei der Wahl eines Premium-Schutzes erweitert sich das Leistungsspektrum deutlich. Im Rahmen der Nachbehandlung sind zusätzlich oft mehrere physiotherapeutische Behandlungen versichert. Diese können bis zu 60 Minuten pro Sitzung dauern. Die Physiotherapie kann von einem Tierarzt oder einem anerkannten Tierphysiotherapeuten nach vorheriger Überweisung durchgeführt werden. Dies ist besonders nach orthopädischen Eingriffen entscheidend für die Wiederherstellung der vollen Beweglichkeit. Medikamente, Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel, die vom Tierarzt verschrieben werden, sind in dieser Phase ebenfalls abgedeckt. Eine lückenlose Dokumentation der Verordnungen sichert die problemlose Kostenerstattung. Die Barmenia bietet im Premium-Schutz bis zu fünf physiotherapeutische Behandlungen an.

Tarifvergleich und Herden-Rabatte

Vorteile von Herden-Tarifen

Ein detaillierter Tarifvergleich zeigt die finanziellen Unterschiede zwischen Einzelverträgen und speziellen Herden-Tarifen auf. Die Herden-OP-Versicherung bietet einen deutlichen Kostenvorteil gegenüber Einzelverträgen, wenn mindestens zwei Pferde versichert werden [5]. Versicherer gewähren oft Rabatte von fünf bis fünfzehn Prozent auf die Gesamtprämie, wenn mehrere Tiere in einem Vertrag gebündelt sind. Es ist möglich, mehrere Pferde gleichzeitig zu versichern, was oft zu günstigeren Beiträgen pro Tier führt [1]. Diese Bündelung reduziert den administrativen Aufwand für beide Seiten. Der Halter hat nur eine Police und einen Ansprechpartner für den gesamten Bestand. Die Barmenia ermöglicht die Versicherung mehrerer Pferde in einem Vertrag.

Deckungssummen und Limits

Ein kritischer Punkt beim Vergleich ist die Jahreshöchstentschädigung. Einige Anbieter limitieren die Auszahlung pro Jahr und Pferd auf feste Beträge wie 5.000 oder 10.000 Euro. Die R+V bietet Tarife ohne Jahreshöchstentschädigung an, sodass auch sehr teure Eingriffe voll abgedeckt sind [2]. Wer den Unterschied zur Vollkrankenversicherung analysiert, erkennt, dass unlimitierte OP-Tarife oft den besten Schutz vor Ruinrisiken bieten. Für Operationen von Gelenkchips gelten bei vielen Tarifen spezielle Entschädigungsgrenzen pro Eingriff [3]. Diese Sublimits müssen vor Vertragsabschluss genau geprüft werden. Die Barmenia dokumentiert die Höchstentschädigung je Operation im Versicherungsschein.

Integration weiterer Tierarten

Viele Mehrpferdehalter besitzen landwirtschaftliche Betriebe oder Höfe mit weiteren Tierarten. Einige Versicherer erlauben es, neben Pferden auch andere Tiere in Rahmenverträge aufzunehmen. Wer eine Absicherung für Hobby- und Nutztiere sucht, kann durch die Kombination verschiedener Sparten bei einem Anbieter weitere Bündelnachlässe erzielen. Neugeborene Fohlen sind in den ersten Lebenstagen oft beitragsfrei und ohne Wartezeit über die versicherte Mutterstute mitversichert [5]. Diese automatische Vorsorge schließt gefährliche Deckungslücken in den ersten, kritischen Wochen nach der Geburt. Die Barmenia bietet umfassende Lösungen für Tierhalter an.

Schritte zur optimalen Absicherung mehrerer Pferde

  1. Bestandserfassung: Alter, Rasse und Vorerkrankungen aller Pferde dokumentieren.

  2. Bedarfsanalyse: Gewünschten GOT-Satz und Notwendigkeit von Alternativmedizin festlegen.

  3. Angebotsvergleich: Spezielle Herden-Tarife und Bündelrabatte aktiv anfragen.

  4. Vertragsprüfung: Sublimits für spezifische Operationen (z. B. Chips) kontrollieren.

  5. Abschluss: Alle Tiere eindeutig über Chipnummer im Vertrag identifizieren.

Eine sorgfältige Vorbereitung verhindert spätere Deckungslücken im Schadensfall.

Kündigung, Vertragsdauer und administrative Prozesse

Kündigung, Vertragsdauer und administrative Prozesse

Vertragslaufzeiten und Verlängerung

Die Kündigung eines Vertrages unterliegt klaren Fristen und vertraglichen Regelungen für beide Seiten. Verträge werden in der Regel für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, häufig für ein oder drei Jahre. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Während der ursprünglich vereinbarten Laufzeit kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf kündigen. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres räumen moderne Bedingungen oft ein tägliches Kündigungsrecht ein. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Dies bietet maximale Flexibilität für den Halter. Die Barmenia regelt diese Kündigungsfristen in Ziffer 9.2.3 ihrer AVB.

Kündigungsverzicht des Versicherers

Ein herausragendes Qualitätsmerkmal hochwertiger Tarife ist der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht durch den Versicherer. Sofern das versicherte Pferd bei Vertragsbeginn ein bestimmtes Alter (z. B. sieben Jahre) nicht überschritten hat, verzichtet der Versicherer ab dem siebten Versicherungsjahr auf sein Kündigungsrecht zum Ablauftermin. Auch nach einem regulären Versicherungsfall darf der Anbieter den Vertrag dann nicht mehr kündigen. Ausnahmen bestehen nur bei arglistiger Täuschung, Nichtzahlung der Beiträge oder wenn der Versicherer die gesamte Produktlinie vom Markt nimmt. Diese Klausel sichert den lebenslangen Schutz für das alternde Pferd. Die Barmenia bietet diesen Kündigungsverzicht im Premium-Schutz an.

Abrechnung und Direktzahlung

Im Schadensfall reicht der Halter Rechnungen unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach Beendigung der Behandlung, ein. Die Rechnung muss den Namen des Halters, die Chipnummer des Pferdes, die Diagnose und die berechneten GOT-Positionen enthalten. Auf ausdrückliche Anweisung des Versicherungsnehmers rechnen viele Gesellschaften direkt mit der behandelnden Tierklinik ab. Der Versicherer zahlt den erstattungsfähigen Betrag unmittelbar an den Tierarzt. Dies entlastet den Halter enorm, da er bei teuren Operationen nicht in Vorleistung treten muss. Die Direktabrechnung sollte jedoch vor dem Eingriff mit der Klinik vertraglich geklärt werden. Die Barmenia ermöglicht diese Direktabrechnung nach vorheriger Absprache.

FAQ

Kann ich mehrere Pferde in einer Pferde-OP-Versicherung versichern?

Mehrere Pferde lassen sich in einem gemeinsamen Vertrag oder über gebündelte Einzelverträge bei einem Anbieter versichern. Viele Versicherer bieten spezielle Herden-Tarife an, die ab dem zweiten oder dritten Pferd attraktive Beitragsrabatte gewähren. Jedes Pferd muss dabei eindeutig über seine Chipnummer im Vertrag identifiziert werden.

Gilt die Wartezeit für jedes Pferd separat?

Ja, die vertragliche Wartezeit wird für jedes Pferd individuell ab dem jeweiligen Versicherungsbeginn berechnet. Wird ein neues Pferd in einen bestehenden Vertrag aufgenommen, beginnt für dieses Tier eine neue, eigene Wartezeit. Jedes Tier zählt einzeln. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in der Regel sofort für das betroffene Tier.

Gibt es einen Rabatt für mehrere Pferde?

Die meisten Versicherer gewähren einen Mehrpferderabatt, wenn zwei oder mehr Tiere versichert werden. Dieser Rabatt liegt oft zwischen fünf und fünfzehn Prozent auf die Gesamtprämie. Die genaue Höhe hängt vom Anbieter und der Anzahl der versicherten Pferde ab. Ein Tarifvergleich lohnt sich hier besonders.

Muss jedes Pferd einzeln über Chip identifiziert sein?

Zwingend ja. Voraussetzung für den Versicherungsschutz und die Leistungserstattung ist, dass das behandelte Pferd eindeutig identifizierbar ist. Dies erfolgt in der Regel über die im Vertrag hinterlegte Transpondernummer (Chipnummer) oder die Lebensnummer des Pferdes. Ohne diese Zuordnung kann der Versicherer die Kostenübernahme ablehnen.

Wie melde ich ein weiteres Pferd nach?

Ein weiteres Pferd lässt sich jederzeit formlos oder über das Kundenportal nachmelden. Benötigt werden dafür das Geburtsdatum, die Rasse, die Chipnummer und Angaben zu eventuellen Vorerkrankungen des neuen Tieres. Der Versicherer stellt dann einen Nachtrag zum Versicherungsschein aus, und die Wartezeit für das neue Pferd beginnt.

Sind Fohlen automatisch über die Mutterstute mitversichert?

In vielen hochwertigen Tarifen sind neugeborene Fohlen in den ersten Lebenstagen oder Wochen beitragsfrei und ohne Wartezeit über die Police der Mutterstute mitversichert. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie als eigenständiges Risiko angemeldet werden. Die genauen Fristen sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen definiert.

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