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Riester-Rente und Krankenversicherung: Das müssen Sie zu Beiträgen wissen

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Die Deutsche Rentenversicherung bietet umfassende Informationen zur staatlichen Förderung der Riester-Rente.

Wikipedia liefert einen allgemeinen Überblick über die Riester-Rente und ihre Funktionsweise.

Der Sozialverband VdK Deutschland informiert über die Beitragsfreiheit von Riester-Verträgen und relevante Gerichtsurteile.

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert detailliert, wie die Auszahlung der Riester-Rente funktioniert.

Die AOK bietet Informationen zu den Regelungen für Krankenkassenbeiträge auf Versorgungsbezüge.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt eine Broschüre mit grundlegenden Informationen zur Riester-Rente bereit.

Die Deutsche Rentenversicherung gibt Auskunft darüber, für wen sich die Riester-Rente besonders lohnt.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bietet ein Arbeitspapier mit tiefergehenden Analysen zur Riester-Rente.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

9 Jun 2025

4

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Viele Riester-Sparer fragen sich, ob auf ihre zusätzliche Altersvorsorge später Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Artikel beleuchtet die Details und zeigt Ihnen, was Sie beachten müssen.

The topic in brief and concise terms

Privat finanzierte Riester-Renten sind für KVdR-Pflichtversicherte in der Auszahlungsphase meist von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit.

Seit 2018 gilt die Beitragsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung auch für betriebliche Riester-Renten.

Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen hingegen in der Regel Beiträge auf ihre Riester-Rente zahlen.

Krankenversicherungsbeiträge auf Riester-Renten: Die Grundlagen verstehen

Die Frage, ob auf eine Riester-Rente Krankenversicherungsbeiträge entfallen, beschäftigt viele Sparer. Generell sind privat finanzierte Riester-Renten für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beitragsfrei. Dies bedeutet, dass Sie für Ihre selbst angesparte Riester-Rente in der Auszahlungsphase in der Regel keine zusätzlichen Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung befürchten müssen. Diese Regelung gilt seit einer Klarstellung durch die Rechtsprechung und betrifft einen Großteil der Riester-Sparer. Es ist jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen zu kennen, da es Ausnahmen gibt. Die Unterscheidung zwischen privat und betrieblich geförderten Verträgen spielt hier eine wesentliche Rolle. Für betriebliche Riester-Renten galten zeitweise andere Regelungen, doch auch hier gab es Anpassungen zugunsten der Versicherten. Die Beitragsfreiheit für privat besparte Riester-Renten stellt einen deutlichen Vorteil dieser Vorsorgeform dar. So bleibt Ihnen im Alter mehr von Ihrer zusätzlichen Rente. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Diese klare Regelung gibt Planungssicherheit für Millionen Riester-Sparer in Deutschland. Die nächste Sektion beleuchtet die Unterschiede bei verschiedenen Riester-Varianten genauer.

Beitragspflicht bei verschiedenen Riester-Modellen: Privat vs. Betrieblich

Die Beitragspflicht zur Krankenversicherung unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um eine privat finanzierte oder eine betriebliche Riester-Rente handelt. Bei rein privat finanzierten Riester-Verträgen, für die Sie als Arbeitnehmer die Beiträge direkt aus Ihrem versteuerten Einkommen leisten, fallen für KVdR-Pflichtversicherte in der Auszahlungsphase keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Dies ist ein signifikanter Vorteil, der die Attraktivität dieser Vorsorgeform steigert. Anders sah die Situation lange Zeit bei der betrieblichen Riester-Rente aus, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wird (z.B. über Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen). Hier wurden Leistungen oft als Versorgungsbezüge gewertet, was eine Beitragspflicht zur Folge hatte. Seit 2018 gibt es jedoch eine wichtige Änderung: Auch betriebliche Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreit. Diese Gleichstellung war ein wichtiger Schritt und beseitigte eine frühere Ungleichbehandlung. Für freiwillig gesetzlich Versicherte können jedoch weiterhin Beiträge anfallen, sowohl bei privaten als auch bei betrieblichen Riester-Renten. Es ist daher entscheidend, Ihren Versicherungsstatus genau zu prüfen. Eine Beratung zur Riester-Rente kann hier Klarheit schaffen. Die Unterscheidung ist also nicht mehr so gravierend wie früher, aber Details sind weiterhin wichtig. Im Folgenden betrachten wir die Situation bei Kapitalauszahlungen.

Kapitalauszahlungen und Krankenversicherung: Was gilt bei Einmalbezug?

Viele Riester-Sparer nutzen die Möglichkeit, sich zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu dreißig Prozent des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen zu lassen. Die Frage ist dann, ob auf diese Kapitalauszahlung Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Für privat finanzierte Riester-Verträge gilt auch hier: Wenn Sie pflichtversichert in der KVdR sind, bleiben Kapitalauszahlungen bis zu dieser Höhe beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dies ist eine erfreuliche Regelung für viele Rentner, die sich mit dem Einmalbetrag Wünsche erfüllen oder finanzielle Flexibilität sichern möchten. Bei einer vollständigen Kapitalauszahlung, die als „schädliche Verwendung“ gilt und zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führt, sieht die Situation anders aus und ist komplexer. Hier können Beiträge anfallen. Bei betrieblichen Riester-Renten, die als Kapitalleistung ausgezahlt werden, galt früher oft eine Beitragspflicht. Durch die Gesetzesänderungen seit 2018 sind aber auch hier Erleichterungen eingetreten, und betriebliche Riester-Kapitalauszahlungen sind nun ebenfalls von der Beitragspflicht befreit. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass die volle Kapitalauszahlung einer Riester-Rente steuerliche Konsequenzen hat und die erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Eine vorzeitige Kündigung mit Kapitalabfindung ist meist nachteilig. Die Regelungen zur Beitragsfreiheit bei Teilkapitalauszahlungen sind ein wichtiger Aspekt bei der Planung Ihres Ruhestands. Als Nächstes werfen wir einen Blick auf die Situation für freiwillig Versicherte.

Sonderfall Freiwillige Krankenversicherung: Hier können Beiträge anfallen

Für Rentner, die nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind, sondern freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gelten andere Regeln. Bei dieser Gruppe können auf Leistungen aus der Riester-Rente – sowohl auf laufende Rentenzahlungen als auch auf Kapitalauszahlungen – Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Dies betrifft beispielsweise Selbstständige oder besserverdienende Arbeitnehmer, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft entschieden haben. Der Beitragssatz entspricht dann dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und des Pflegeversicherungsbeitrags. Diese Regelung kann die Netto-Riester-Rente für freiwillig Versicherte spürbar schmälern. Es ist daher für freiwillig Versicherte besonders wichtig, diesen Aspekt bei der Altersvorsorgeplanung zu berücksichtigen. Die genaue Höhe der Beiträge hängt vom individuellen Einkommen und den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse ab. Eine Information zur freiwilligen Krankenversicherung ist hier ratsam. Die Unterscheidung zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung hat also direkte finanzielle Auswirkungen auf Ihre Riester-Rente. Im nächsten Abschnitt gehen wir auf Freibeträge und gesetzliche Grundlagen ein.

Experten-Tipps zur Riester-Rente und Krankenversicherung: Optimal planen

Um das Beste aus Ihrer Riester-Rente herauszuholen und unerwartete Abzüge zu vermeiden, sollten Sie einige Punkte beachten. Unser Experten-Tipp: Klären Sie frühzeitig Ihren Status in der Krankenversicherung im Rentenalter. Sind Sie voraussichtlich pflichtversichert in der KVdR oder freiwillig versichert? Davon hängt maßgeblich ab, ob Beiträge auf Ihre Riester-Rente anfallen. Zweitens, wenn Sie eine betriebliche Riester-Rente haben, stellen Sie sicher, dass diese korrekt als Riester-gefördert klassifiziert ist, um von der Beitragsfreiheit zu profitieren. Drittens, bei einer geplanten Kapitalauszahlung sollten Sie die Dreißig-Prozent-Grenze im Auge behalten, um die Beitragsfreiheit (für KVdR-Versicherte) und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Eine vollständige Kapitalauszahlung kann nachteilig sein. Viertens, prüfen Sie, ob eine Riester-Rente für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Alternativen es gibt. Hier eine Checkliste für Ihre Planung:

  • Versicherungsstatus im Rentenalter prüfen (KVdR oder freiwillig).

  • Bei betrieblicher Riester: Korrekte Klassifizierung als Riester-gefördert sicherstellen.

  • Kapitalauszahlung: Dreißig-Prozent-Option und deren Folgen bedenken.

  • Steuerliche Aspekte der Auszahlung berücksichtigen (nachgelagerte Besteuerung).

  • Langfristige Rentabilität und Kosten des Vertrags prüfen.

  • Gegebenenfalls unabhängige Beratung zur Altersvorsorge in Anspruch nehmen.

Eine sorgfältige Planung und Information schützt vor Überraschungen im Alter. Diese Überlegungen helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre zusätzliche Altersvorsorge zu treffen. Abschließend fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen und geben einen Ausblick.

Zusammenfassung und Ausblick: Ihre Riester-Rente optimal nutzen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auf privat finanzierte Riester-Renten für pflichtversicherte Rentner in der KVdR in der Regel keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Dies gilt sowohl für laufende Rentenzahlungen als auch für Teilkapitalauszahlungen bis zu dreißig Prozent. Auch betriebliche Riester-Renten sind seit 2018 von dieser Beitragspflicht befreit. Eine Ausnahme bilden freiwillig gesetzlich Versicherte, bei denen Beiträge erhoben werden können. Die Unterscheidung ist also wesentlich. Die Beitragsfreiheit macht die Riester-Rente für einen großen Personenkreis attraktiver. Es ist jedoch immer ratsam, die individuellen Vertragsbedingungen und den eigenen Versicherungsstatus genau zu prüfen. Die steuerliche Behandlung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung) bleibt davon unberührt. Für eine umfassende Planung Ihrer Altersvorsorge und Klärung spezifischer Fragen zu Ihrer Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Expertise für Ihre finanzielle Zukunft. Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit finden Sie ebenfalls bei uns. Die richtige Strategie sichert Ihnen ein höheres Nettoeinkommen im Ruhestand.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Sind Riester-Renten generell krankenversicherungspflichtig?

Nein, für den Großteil der Riester-Sparer, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, fallen auf privat finanzierte und seit 2018 auch auf betriebliche Riester-Renten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Eine Ausnahme besteht für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Was hat sich 2018 bezüglich der Krankenversicherungsbeiträge auf betriebliche Riester-Renten geändert?

Seit 2018 sind auch betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreit. Damit wurden sie den privat finanzierten Riester-Renten gleichgestellt.

Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Muss ich Beiträge auf meine Riester-Rente zahlen?

Ja, als freiwillig gesetzlich Versicherter müssen Sie in der Regel sowohl auf laufende Riester-Rentenzahlungen als auch auf Kapitalauszahlungen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten.

Wie hoch ist der maximale Betrag, den ich mir aus meiner Riester-Rente beitragsfrei (KVdR-pflichtversichert) auszahlen lassen kann?

Sie können sich zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Riester-Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen, ohne dass darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, sofern Sie pflichtversichert in der KVdR sind.

Spielt es eine Rolle, ob mein Arbeitgeber an der Riester-Rente beteiligt war?

Früher war dies relevant für die Beitragspflicht (Stichwort betriebliche Altersversorgung). Seit der Gesetzesänderung 2018 sind jedoch auch betriebliche Riester-Renten, bei denen der Arbeitgeber involviert ist, für KVdR-Versicherte von Krankenversicherungsbeiträgen in der Auszahlungsphase befreit.

Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur Beitragspflicht auf Riester-Renten?

Die relevanten Regelungen finden sich unter anderem im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), insbesondere § 229 SGB V bezüglich Versorgungsbezügen. Entscheidungen des Bundessozialgerichts haben ebenfalls zur Klärung beigetragen.

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