Zahnzusatzversicherung trotz laufender Behandlung abschließen: So sichern Sie Kosten ab
18 Jul 2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Der Zahnarzt hat eine teure Behandlung empfohlen und Sie haben keine Versicherung? Die meisten Policen lehnen eine Kostenübernahme jetzt ab. Doch es gibt spezielle Tarife, die auch bei einer laufenden Behandlung noch Schutz bieten.
The topic in brief and concise terms
Ein Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist trotz laufender Behandlung nur bei sehr wenigen Spezialtarifen mit Sofortschutz möglich.
Eine Behandlung gilt bereits als „angeraten“, wenn ein Vermerk in der Patientenakte existiert – ein Heil- und Kostenplan ist nicht zwingend erforderlich.
Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist eine gesetzliche Pflicht; Falschangaben führen zur Leistungsverweigerung.
Eine Krone für 1.200 Euro, ein Implantat für über 2.500 Euro – Zahnersatz ist kostspielig. Wer jetzt schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, um diese Kosten zu decken, steht vor einem Problem: Versicherer schließen bereits laufende oder angeratene Behandlungen meist von der Leistung aus. Der Grund liegt im Versicherungsprinzip, das nur unvorhergesehene, zukünftige Risiken abdeckt. Dennoch ist die Frage „Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz laufender Behandlung abschließen?“ nicht pauschal mit Nein zu beantworten. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche wenigen, aber wirksamen Möglichkeiten es gibt, wie Sie den richtigen Tarif finden und worauf Sie bei den Gesundheitsfragen achten müssen, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden.
Die Ausgangslage: Warum Versicherer bei laufenden Behandlungen ablehnen
Der Kern des Problems liegt im Versicherungsrecht: Eine Versicherung deckt Risiken, keine Gewissheiten. Sobald ein Zahnarzt eine Behandlung anrät oder beginnt, gilt dies als eingetretener Versicherungsfall. Für den Versicherer ist das Kostenrisiko damit zu 100 Prozent sicher, was dem Grundprinzip der Risikogemeinschaft widerspricht. Eine Behandlung gilt bereits als angeraten, wenn ein entsprechender Vermerk in Ihrer Patientenakte existiert, selbst ohne Heil- und Kostenplan. Vorsorgeuntersuchungen oder eine professionelle Zahnreinigung fallen jedoch nicht darunter. Diese Unterscheidung ist entscheidend für den späteren Leistungsanspruch. Der Abschluss lohnt sich oft trotzdem für alle zukünftigen Behandlungen. So sichern Sie sich gegen neue, unerwartete Kosten ab, auch wenn die aktuelle Maßnahme nicht mehr versichert ist.
Spezialtarife als Lösung: Versicherungsschutz mit Sofortleistung
Einige wenige Anbieter haben die Marktlücke erkannt und bieten eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz an. Diese Tarife verzichten auf die üblichen Wartezeiten und leisten teilweise sogar für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen. Der Haken: Diese Policen sind oft mit höheren Beiträgen oder anfänglichen Leistungsbegrenzungen verbunden. Ein solcher Tarif kann zum Beispiel die Kosten für bis zu drei fehlende Zähne übernehmen, selbst wenn bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt. Prüfen Sie hier genau, welche Behandlungen konkret abgedeckt sind und welche nicht. Diese Spezialtarife sind der einzige Weg, um eine Antwort auf die Frage „Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz laufender Behandlung abschließen?“ zu finden, die eine Kostenübernahme ermöglicht. Ohne diese Spezialisierung ist eine rückwirkende Absicherung ausgeschlossen.
Kosten-Nutzen-Analyse: Wann sich der Abschluss wirklich rechnet
Ob sich ein solcher Spezialtarif lohnt, zeigt eine einfache Rechnung. Angenommen, eine Zahnkrone verursacht Kosten von 1.300 Euro, wovon die gesetzliche Kasse nur 450 Euro übernimmt. Ihr Eigenanteil beträgt somit 850 Euro. Ein Sofort-Tarif kostet Sie vielleicht 45 Euro pro Monat, also 540 Euro im ersten Jahr. Selbst mit diesen Beiträgen sparen Sie im ersten Jahr 310 Euro. Die Ersparnis übersteigt die Jahresprämie oft schon bei der ersten größeren Behandlung. Hier eine beispielhafte Kostenaufstellung:
Gesamtkosten Behandlung: 1.300 Euro
Zuschuss Krankenkasse: 450 Euro
Verbleibender Eigenanteil: 850 Euro
Tarifkosten pro Jahr: 540 Euro (12 x 45 Euro)
Ihre Ersparnis im ersten Jahr: 310 Euro
Diese Kalkulation zeigt, warum eine genaue Prüfung der Kosten einer Zahnzusatzversicherung im Verhältnis zur erwarteten Leistung so wichtig ist. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung.
Die Hürde der Gesundheitsfragen: Ehrlichkeit als oberstes Gebot
Beim Antrag müssen Sie Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Dies ist keine Bitte, sondern eine gesetzliche Pflicht (vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG). Verschweigen Sie eine angeratene Behandlung, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern. Selbst Tarife, die als Versicherung ohne Gesundheitsfragen beworben werden, schließen in den Bedingungen oft bereits bekannte Schäden aus. Ein vergessener Hinweis auf eine empfohlene Wurzelbehandlung kann den gesamten Vertrag gefährden. Die Versicherer prüfen die Angaben im Leistungsfall sehr genau, oft durch Rückfrage beim behandelnden Zahnarzt. Unehrlichkeit führt hier fast immer zur Ablehnung der Kostenübernahme.
Ihre Strategie zum Erfolg: In vier Schritten zum passenden Schutz
Um trotz laufender Behandlung den bestmöglichen Schutz zu erhalten, ist ein strategisches Vorgehen entscheidend. Mit der richtigen Vorbereitung finden Sie eine passende Zahnzusatzversicherung, die Ihre Kosten spürbar senkt. Gehen Sie die folgenden vier Schritte sorgfältig durch:
Status exakt dokumentieren: Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt, was genau in Ihrer Akte vermerkt ist. Handelt es sich um eine vage Empfehlung oder einen konkreten Heil- und Kostenplan?
Gezielt nach Sofort-Tarifen suchen: Konzentrieren Sie Ihre Suche ausschließlich auf Versicherungen, die explizit für angeratene oder laufende Behandlungen leisten. Nur etwa fünf Prozent der Tarife bieten dies an.
Leistungsdetails vergleichen: Achten Sie nicht nur auf den Erstattungssatz, sondern vor allem auf die Zahnstaffel, Ausschlüsse und die genaue Definition des versicherten Ereignisses.
Gesundheitsfragen präzise beantworten: Nehmen Sie sich Zeit und beantworten Sie jede Frage zu 100 Prozent korrekt. Im Zweifel lieber eine Information zu viel als zu wenig geben.
Dieses strukturierte Vorgehen minimiert das Risiko einer Ablehnung und maximiert Ihre Chance auf eine Kostenübernahme. So gelangen Sie von der Problemstellung zur konkreten Lösung.
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Die Suche nach dem richtigen Tarif bei laufender Behandlung ist komplex und fehleranfällig. Eine falsche Angabe oder die Wahl des unpassenden Produkts kann Sie Tausende von Euro kosten. Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei von unseren Experten prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind.
More useful links
Die Verbraucherzentrale bietet umfassende Informationen zu den Risiken und Vorteilen von Zahnzusatzversicherungen.
Statista stellt eine Statistik über die Ausgaben für zahnmedizinische Behandlungen nach Art der Behandlung bereit.
Eine weitere Statistik von Statista zeigt die Ausgaben je zahnärztlich behandeltem Versicherten nach Bundesland.
Der Jahresbericht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bietet Einblicke in die zahnmedizinische Versorgung.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht einen Qualitätsbericht zur Kostenstruktur im medizinischen Bereich (2021).
Die offizielle Webseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bietet Zugang zu vielfältigen amtlichen Statistiken.
Das Statistische Jahrbuch 2024 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) enthält aktuelle Daten zur zahnärztlichen Versorgung.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert über Aspekte der zahnärztlichen Behandlung in Deutschland.
Das Portal gesund.bund.de, eine Initiative der Bundesregierung, bietet Informationen zu zahnmedizinischen Leistungen.
FAQ
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz laufender Behandlung abschließen?
In der Regel ist dies bei den meisten Versicherern nicht möglich. Es gibt jedoch wenige Spezialanbieter, deren Tarife auch bei einer bereits angeratenen oder laufenden Behandlung noch abgeschlossen werden können und leisten. Diese sind aber oft teurer oder in der Leistungshöhe anfangs begrenzt.
Übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn der Heil- und Kostenplan schon erstellt ist?
Nein, wenn der Heil- und Kostenplan vor dem Vertragsabschluss erstellt wurde, gilt die Behandlung als bereits eingetretener Versicherungsfall. Die Kosten hierfür werden von 99 Prozent aller Tarife nicht übernommen. Nur spezielle "Soforthilfe"-Tarife können hier eine Ausnahme bilden.
Was passiert, wenn ich eine laufende Behandlung beim Antrag verschweige?
Das Verschweigen einer laufenden oder angeratenen Behandlung ist eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Der Versicherer kann im Leistungsfall die Zahlung verweigern, vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz und bleiben auf den Kosten sitzen.
Lohnt sich ein Abschluss auch, wenn die aktuelle Behandlung nicht bezahlt wird?
Ja, der Abschluss kann sich trotzdem lohnen. Sie sichern sich damit für alle zukünftigen, heute noch nicht bekannten Zahnbehandlungen ab. Die Beiträge sind oft niedriger als bei Spezialtarifen und Sie vermeiden, bei der nächsten Behandlung vor demselben Problem zu stehen.
Gibt es Tarife, die bei laufender kieferorthopädischer Behandlung leisten?
Nein, eine laufende kieferorthopädische Behandlung ist bei allen uns bekannten Tarifen von der Leistung ausgeschlossen. Der Abschluss ist hier nur für zukünftige, neue Behandlungen sinnvoll, nicht aber zur Deckung der bereits laufenden Maßnahmen.
Decken Tarife ohne Gesundheitsfragen laufende Behandlungen ab?
Nicht zwangsläufig. Auch Tarife ohne Gesundheitsfragen schließen in ihren Vertragsbedingungen oft Leistungen für Behandlungen aus, die vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen wurden. Der Verzicht auf die Fragen vereinfacht nur den Antragsprozess.








