Zahnversicherung für Ihr Kind abschließen: Ein Leitfaden für finanzielle Sicherheit
12 Jul 2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Etwa jedes zweite Kind in Deutschland benötigt eine Zahnspange, doch die gesetzliche Kasse zahlt oft nur einen Teil. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann diese Lücke schließen und vierstellige Kosten abfedern. Wir zeigen Ihnen, wann und wie Sie Ihr Kind am besten absichern.
The topic in brief and concise terms
Eine Zahnversicherung für Kinder ist sinnvoll, da die GKV Kosten für Zahnspangen (oft mehrere tausend Euro) nur bei schweren Fehlstellungen (KIG 3-5) übernimmt.
Der beste Zeitpunkt für den Abschluss ist im Alter von drei bis fünf Jahren, bevor ein Kieferorthopäde eine Fehlstellung diagnostiziert hat.
Achten Sie bei der Tarifwahl auf hohe Erstattungssätze (mind. 80-90 %), den Einschluss aller KIG-Stufen, geringe Wartezeiten und ausreichende Prophylaxe-Leistungen.
Die Frage „Kann ich eine Zahnversicherung für mein Kind abschließen?“ stellen sich viele Eltern zurecht. Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen können schnell zwischen 2.000 und 6.000 Euro liegen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt diese Kosten nur bei schweren Fehlstellungen. Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Eigenanteilen und sichert Ihrem Kind Zugang zu modernen Behandlungsmethoden. Dieser Artikel erklärt Ihnen die drei wichtigsten Ebenen: die Grundlagen der Kostenübernahme, praxisnahe Beispiele und Experten-Tipps für den richtigen Vertragsabschluss.
Kostenfalle Zahnspange: Warum die GKV oft nicht ausreicht
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine Zahnspange nur unter strengen Voraussetzungen. Maßgeblich ist die Einstufung in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), die den Schweregrad der Fehlstellung in fünf Stufen einteilen. Eine Kostenübernahme erfolgt erst ab KIG-Stufe 3, also bei einer ausgeprägten Fehlstellung, die medizinisch notwendig behandelt werden muss.
Leichtere Fehlstellungen der Stufen KIG 1 und 2 gelten als ästhetisches Problem, deren Behandlungskosten von bis zu 4.000 Euro vollständig privat getragen werden müssen. Selbst bei einer Kostenübernahme durch die GKV (KIG 3-5) müssen Eltern zunächst einen Eigenanteil von zwanzig Prozent vorstrecken. Dieser Betrag wird zwar nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet, stellt aber für viele Familien eine finanzielle Belastung dar. Hinzu kommen Kosten für moderne und komfortablere Optionen, die über die Standardversorgung hinausgehen.
Leistungsumfang: Das deckt eine gute Kinder- Zahnversicherung ab
Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung schließt genau die Lücken, die die GKV hinterlässt. Sie reduziert nicht nur den Eigenanteil, sondern erweitert den Zugang zu hochwertigen Versorgungsoptionen. Ein zentraler Vorteil ist die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen auch bei den KIG-Stufen 1 und 2. Damit sichern Sie Ihrem Kind eine notwendige Korrektur, auch wenn sie nicht unter die strenge GKV-Regelung fällt.
Darüber hinaus decken viele Tarife wichtige Zusatzleistungen ab, die schnell mehrere hundert Euro kosten können. Dazu gehören zum Beispiel:
Moderne Behandlungsmethoden: Kosten für unauffällige Keramikbrackets oder innenliegende Zahnspangen, die bis zu 1.500 Euro mehr kosten können, werden anteilig oder voll übernommen.
Professionelle Zahnreinigung: Besonders bei Trägern von festen Zahnspangen ist eine intensive Prophylaxe wichtig, um das Kariesrisiko zu senken. Viele Tarife erstatten die Kosten von 80 bis 120 Euro pro Reinigung.
Fissurenversiegelung: Der Schutz der Backenzähne vor Karies wird oft nur für die zwei hintersten Mahlzähne von der GKV bezahlt. Eine private Versicherung deckt die Versiegelung aller Backenzähne ab.
Hochwertige Füllungen: Anstelle von Amalgam werden die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen zu 100 Prozent erstattet.
Ein Rechenbeispiel: Eine Zahnspange kostet 4.500 Euro. Die GKV leistet bei KIG 3 den Regelsatz von 3.000 Euro. Für Zusatzleistungen wie bessere Brackets und einen Retainer zur Stabilisierung fallen 1.500 Euro an. Eine gute Versicherung übernimmt davon neunzig Prozent, also 1.350 Euro.
Der richtige Zeitpunkt: Wann Sie die Versicherung abschließen sollten
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnversicherung für Ihr Kind ist zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr. In diesem Alter ist das Milchgebiss meist vollständig, aber eine eventuelle Zahnfehlstellung wurde in der Regel noch nicht ärztlich diagnostiziert. Dies ist entscheidend, denn Versicherungen leisten nicht für bereits festgestellte oder angeratene Behandlungen. Schließen Sie den Vertrag ab, bevor der Kieferorthopäde einen Behandlungsbedarf attestiert.
Ein früher Abschluss sichert Ihnen nicht nur günstigere Beiträge von oft unter 15 Euro pro Monat, sondern verhindert auch Leistungsausschlüsse. Sobald eine Diagnose im Raum steht, ist es für einen leistungsstarken Vertrag oft zu spät. Eine frühzeitige Absicherung ist daher eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen für die Zahngesundheit Ihres Kindes.
Vertragsdetails im Fokus: Darauf müssen Sie bei der Tarifwahl achten
Nicht jeder Tarif ist gleich gut. Um die beste Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind zu finden, sollten Sie auf mehrere Kriterien achten. Die Höhe der Erstattung für Kieferorthopädie ist das wichtigste Merkmal. Sie sollte bei mindestens achtzig, besser neunzig Prozent liegen und auch für die KIG-Stufen 1 und 2 gelten.
Achten Sie außerdem auf folgende Punkte in den Vertragsbedingungen:
Leistungsstaffel: In den ersten Jahren ist die Erstattung oft begrenzt. Ein guter Tarif sollte bereits im ersten Jahr mindestens 1.000 Euro für Kieferorthopädie leisten.
Wartezeiten: Viele Tarife sehen eine Wartezeit von acht Monaten vor, bevor Leistungen für Kieferorthopädie in Anspruch genommen werden können. Einige Anbieter verzichten jedoch darauf.
Geltungsbereich: Der Tarif sollte moderne Techniken wie unsichtbare Schienen, Retainer zur Nachsorge und funktionsanalytische Leistungen explizit einschließen.
Prophylaxe-Leistungen: Die Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen sollte mindestens einmal, besser zweimal pro Jahr ohne hohe Zuzahlung möglich sein.
Ein genauer Vergleich der Konditionen schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen im Leistungsfall und sichert die bestmögliche Versorgung.
Fazit: Vorausschauend handeln und Kosten sparen
Ja, Sie können und sollten eine Zahnversicherung für Ihr Kind abschließen, um finanzielle Risiken zu minimieren und eine erstklassige Versorgung zu sichern. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur einen Bruchteil der möglichen Kosten, insbesondere bei leichteren Fehlstellungen und modernen Behandlungsmethoden. Eine gute Police für unter 20 Euro im Monat kann Ihnen vierstellige Beträge ersparen.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt im frühzeitigen Handeln und einem sorgfältigen Vergleich der Tarife. So schaffen Sie die Basis für ein gesundes Lächeln Ihres Kindes, ohne Ihr Budget zu sprengen. Die richtige Absicherung gibt Ihnen die Freiheit, Entscheidungen im Sinne der Gesundheit und nicht des Geldbeutels zu treffen.
Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.
More useful links
Gesundheitliche Chancengleichheit bietet eine Meldung zur Zahngesundheit von Kindern in Deutschland, die zwar auf Weltspitzenniveau ist, aber nicht alle Kinder gleichermaßen erreicht.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informiert über Maßnahmen zur Vermeidung frühkindlicher Karies.
Bundeszahnärztekammer (BZAEK) stellt Informationen zur Prävention in der Kinder- und Jugendzahnmedizin bereit.
Bundesgesundheitsministerium bietet Informationen zu den empfohlenen Zahnvorsorgeuntersuchungen.
GKV-Spitzenverband enthält eine Pressemitteilung zum Thema Zahngesundheit.
Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) bietet umfassende Informationen und Ressourcen zur Kinderzahnheilkunde.
FAQ
Ab welchem Alter kann ich eine Zahnversicherung für mein Kind abschließen?
Sie können eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind oft schon ab der Geburt abschließen. Sinnvoll ist ein Abschluss spätestens im Alter von drei bis fünf Jahren, da hier das Milchgebiss komplett ist und in der Regel noch keine Fehlstellungen diagnostiziert wurden.
Was passiert, wenn ich kündige, bevor die Behandlung abgeschlossen ist?
Wenn Sie den Vertrag kündigen, endet auch der Leistungsanspruch. Bereits begonnene Behandlungen müssen dann ab dem Kündigungszeitpunkt vollständig selbst bezahlt werden. Auch der Anspruch auf Rückerstattung des GKV-Eigenanteils kann gefährdet sein.
Sind Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen für Kinder üblich?
Ja, für den Bereich Kieferorthopädie gilt oft eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Einige Tarife bieten jedoch auch einen sofortigen Schutz ohne Wartezeiten an, was ein wichtiges Vergleichskriterium ist.
Deckt die Versicherung auch eine unauffällige oder „unsichtbare“ Zahnspange ab?
Leistungsstarke Tarife übernehmen auch die Mehrkosten für ästhetisch ansprechendere Lösungen. Dazu gehören zahnfarbene Keramikbrackets, innenliegende Lingualtechnik oder durchsichtige Aligner-Schienen, die von der GKV nicht bezahlt werden.
Was ist der Unterschied zwischen dem Eigenanteil und privaten Zusatzleistungen?
Der Eigenanteil sind die zwanzig Prozent der Regelversorgungskosten, die Sie bei einer Kassenleistung (KIG 3-5) vorstrecken und später zurückerhalten. Private Zusatzleistungen sind alle Kosten für Behandlungen, die über den Standard der GKV hinausgehen (z.B. bessere Materialien) und komplett selbst getragen werden müssen.
Kann ich die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen.








