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Impfkostenzusatz: Kosten vermeiden und optimalen Schutz sichern

1 Jun 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Viele Impfungen, besonders für Fernreisen, können schnell mehrere hundert Euro kosten, die nicht immer von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) getragen werden. Eine Impfkostenzusatz-Versicherung schützt Sie vor unerwarteten Ausgaben. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Impfschutz optimieren und Kosten sparen.

The topic in brief and concise terms

Standardimpfungen werden meist von der GKV übernommen, Reiseimpfungen und spezielle Impfungen oft nur als freiwillige Satzungsleistung oder gar nicht.

Eine Impfkostenzusatz-Versicherung kann Kosten für nicht von der GKV getragene Impfungen, insbesondere Reiseimpfungen, abdecken und hohe Einmalausgaben vermeiden.

Die Kosten für einzelne Reiseimpfungen können zwischen 30 und über 100 Euro pro Dosis liegen; oft sind mehrere Dosen notwendig.

Impfkostenübernahme verstehen: Die Grundlagen für Versicherte

Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt Empfehlungen für notwendige Schutzimpfungen in Deutschland heraus. Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen in der Regel die Kosten für diese von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen gemäß § 20i SGB V. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind diese Impfungen meist zuzahlungsfrei. Bei Reiseimpfungen für private Urlaube sieht die Situation jedoch anders aus; hier ist die Kostenübernahme oft eine freiwillige Satzungsleistung der jeweiligen Kasse. Dies führt dazu, dass ohne einen zusätzlichen Impfkostenzusatz schnell Kosten von über einhundert Euro pro Impfung anfallen können. Die genauen Regelungen variieren stark zwischen den einzelnen Krankenkassen, was eine frühzeitige Klärung unerlässlich macht.

Reiseimpfungen: Kostenfaktoren und GKV-Leistungsgrenzen identifizieren

Reiseimpfungen sind ein häufiger Grund für private Zuzahlungen, da sie nicht zum Standardleistungskatalog der GKV gehören. Die Kosten für eine einzelne Reiseimpfung wie Hepatitis A können beispielsweise rund 67 Euro betragen, für Tollwut circa 70 Euro pro Dosis, wobei oft mehrere Dosen für einen vollständigen Schutz nötig sind. Eine Gelbfieberimpfung kann mit etwa 59 Euro zu Buche schlagen. Einige GKVs, wie die BARMER oder hkk, erstatten zwar viele Reiseimpfungen zu einhundert Prozent, wenn sie von der STIKO und dem Auswärtigen Amt empfohlen werden. Viele andere Kassen übernehmen diese Kosten jedoch nur teilweise oder als freiwillige Leistung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, beispielsweise 300 Euro pro Jahr. Es ist daher entscheidend, sich mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt bei seiner Kasse über die genauen Konditionen zu informieren. Eine Reiseimpfkostenzusatzversicherung kann hier wertvolle Dienste leisten.

Folgende Reiseimpfungen werden häufig benötigt und verursachen Kosten:

  • Cholera: circa 63 Euro pro Dosis

  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis): circa 44 Euro pro Dosis

  • Gelbfieber: circa 59 Euro pro Impfung

  • Hepatitis A und B: jeweils circa 53 bis 67 Euro pro Dosis

  • Japanische Enzephalitis: circa 90 Euro pro Dosis

  • Tollwut: circa 70 Euro pro Dosis

  • Typhus: circa 30 Euro pro Dosis

Diese Kosten verdeutlichen das Sparpotenzial durch eine passende Zusatzversicherung.

Impfkostenzusatzversicherung: Finanzielle Entlastung und Leistungsumfang maximieren

Eine Impfkostenzusatz-Versicherung, oft Teil einer ambulanten Zusatzversicherung, schließt die Lücke, die durch die begrenzte Kostenübernahme der GKV entsteht. Solche Versicherungen erstatten typischerweise Kosten für nicht von der GKV gedeckte Impfungen, insbesondere Reiseimpfungen wie gegen Hepatitis A oder Typhus. Anbieter wie AXA übernehmen beispielsweise achtzig Prozent der Kosten für Vorsorgemaßnahmen und Impfungen bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro innerhalb von zwei Jahren. Der monatliche Beitrag für eine solche Absicherung kann bereits bei etwa zwölf Euro beginnen. Dies ist oft günstiger als die Kosten für nur eine oder zwei nicht erstattete Impfserien. Beim Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sollten Sie auf die genauen Leistungseinschlüsse und eventuelle Wartezeiten achten. Einige Tarife decken auch Impfungen ab, die über die STIKO-Empfehlungen hinausgehen oder für nicht-Risikogruppen gedacht sind. So sichern Sie sich umfassenden Schutz im Bereich Gesundheit und Pflege.

Expertenwissen Impfkosten: Gesetzliche Grundlagen und STIKO-Empfehlungen navigieren

Die rechtliche Basis für die Kostenübernahme von Schutzimpfungen durch die GKV ist § 20i Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Dieser Paragraph legt fest, dass Versicherte Anspruch auf Schutzimpfungen haben, deren Details der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) basierend auf STIKO-Empfehlungen festlegt. Die STIKO-Empfehlungen umfassen Standardimpfungen, Indikationsimpfungen (für Risikogruppen) und Impfungen bei beruflichem Risiko. Wichtig ist: Kommt der G-BA einer neuen STIKO-Empfehlung nicht binnen zwei Monaten nach, müssen GKVs die Kosten vorläufig tragen. Für private Reiseimpfungen gilt dies jedoch meist nicht; hier greifen oft nur Satzungsleistungen der Kassen. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie die Satzung Ihrer Krankenkasse genau oder ziehen Sie eine Infektionstagegeldversicherung in Betracht, die eventuell auch Impfnebenwirkungen abdeckt. Die Kosten für eine einzelne Impfdosis können, wie bei Bexsero gegen Meningokokken B, über einhundert Euro betragen.

Die STIKO empfiehlt unter anderem Impfungen gegen:

  1. Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Polio – als Standard für alle.

  2. Masern, Mumps, Röteln (MMR) – für Kinder und ggf. Erwachsene.

  3. Influenza (Grippe) – jährlich für Risikogruppen und Ältere (oft von Kassen für alle übernommen).

  4. Pneumokokken – für Säuglinge, Ältere und Risikogruppen.

  5. Hepatitis B – für Säuglinge, Jugendliche und Risikogruppen.

  6. Humane Papillomviren (HPV) – für Mädchen und Jungen zwischen neun und vierzehn Jahren.

  7. FSME – für Personen in Risikogebieten.

  8. Varizellen (Windpocken) – für Kinder und bestimmte Erwachsene.

Die genauen und aktuellen Empfehlungen finden sich stets beim Robert Koch-Institut.

GKV vs. Zusatzschutz: Ein Kosten-Nutzen-Vergleich für Impfungen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet einen soliden Basisschutz, insbesondere für Standardimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden und meist komplett kostenfrei sind. Bei Reiseimpfungen oder speziellen Indikationsimpfungen, die nicht unter die Regelversorgung fallen, können jedoch schnell Kosten von mehreren hundert Euro pro Person anfallen. Eine Familie mit zwei Kindern, die eine Fernreise plant, kann leicht mit Impfkosten von 500 bis über 1.000 Euro konfrontiert sein. Eine Impfkostenzusatz-Versicherung für beispielsweise zwölf bis zwanzig Euro pro Monat und Person kann diese finanzielle Belastung deutlich reduzieren. Über einen Zeitraum von zwei Jahren zahlen Sie vielleicht 288 bis 480 Euro Beitrag, können aber bis zu 2.000 Euro an Impfkosten erstattet bekommen. Dies zeigt, dass sich ein solcher Zusatzschutz oft schon bei einer einzigen größeren Reise oder für Personen mit häufigem Bedarf an nicht standardmäßig gedeckten Impfungen lohnt. Es ist eine Abwägung zwischen den garantierten monatlichen Kosten und dem potenziellen Risiko hoher Einmalausgaben. Für Personen, die Wert auf umfassenden Schutz legen, ist eine freiwillige Krankenversicherung mit entsprechenden Zusatzbausteinen eine überlegenswerte Option.

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FAQ

Was genau ist ein Impfkostenzusatz?

Ein Impfkostenzusatz ist in der Regel eine private Zusatzversicherung, die Kosten für Schutzimpfungen übernimmt, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden. Dies betrifft häufig Reiseimpfungen oder Impfungen außerhalb der STIKO-Standardempfehlungen für bestimmte Alters- oder Risikogruppen.

Übernimmt meine GKV die Kosten für Grippeimpfungen?

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Grippeimpfung, oft auch für Personen, die nicht zu den von der STIKO definierten Risikogruppen gehören. Die BARMER beispielsweise erstattet die Grippeimpfung für alle Versicherten. Es ist ratsam, dies bei Ihrer spezifischen Kasse zu prüfen.

Sind Impfungen für beruflich bedingte Reisen abgedeckt?

Ja, wenn Reiseimpfungen aufgrund eines beruflich oder durch eine Ausbildung bedingten Auslandsaufenthalts notwendig sind, besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die GKV, sofern dies in der Schutzimpfungs-Richtlinie auf Basis von STIKO-Empfehlungen festgelegt ist. Alternativ ist oft der Arbeitgeber kostentragungspflichtig.

Welche Unterlagen benötige ich zur Kostenerstattung von Impfungen?

Für die Kostenerstattung reichen Sie üblicherweise die Originalrechnung des Arztes und das Rezept bzw. die Rechnung der Apotheke für den Impfstoff bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung ein. Einige Kassen, wie die hkk, ermöglichen dies auch online oder per App.

Gibt es Höchstgrenzen für die Erstattung von Impfkosten?

Ja, sowohl bei freiwilligen Leistungen der GKV als auch bei Zusatzversicherungen gibt es oft jährliche oder mehrjährige Höchstgrenzen für die Erstattung. Diese können beispielsweise bei 300 Euro pro Jahr (bei einigen GKVs) oder 2.000 Euro in zwei Jahren (bei Zusatzversicherungen) liegen.

Deckt eine normale Auslandskrankenversicherung auch Impfkosten vor der Reise ab?

Eine Standard-Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen während der Reise ab, nicht aber die Kosten für Impfungen, die vor der Reise als Prophylaxe durchgeführt werden. Dafür ist eine Impfkostenzusatz-Versicherung oder eine GKV-Satzungsleistung zuständig.

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