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Berufshaftpflicht Hundesitter: Ihr Schutz vor unkalkulierbaren Risiken

2 Nov 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Moment der Unachtsamkeit in der Hundebetreuung kann finanzielle Folgen von über 100.000 Euro nach sich ziehen. Eine Berufshaftpflicht für Hundesitter ist daher kein Luxus, sondern eine grundlegende Notwendigkeit für jeden, der gewerblich mit Hunden arbeitet. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Risiko minimieren.

The topic in brief and concise terms

Als gewerblicher Hundesitter haften Sie persönlich für Schäden, die während der Betreuung entstehen (§ 834 BGB).

Eine private Haftpflichtversicherung ist für eine berufliche Tätigkeit als Hundesitter in der Regel nicht ausreichend.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Summen von bis zu 15 Millionen Euro.

Die gewerbliche Betreuung von Hunden ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mehr als nur Tierliebe erfordert. Ein unvorhergesehener Vorfall, wie ein Biss oder ein Verkehrsunfall, kann schnell zu Schadensersatzforderungen führen, die Ihre Existenz bedrohen. Die gesetzliche Haftung für Tieraufseher ist streng geregelt und macht eine spezielle Absicherung unerlässlich. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt anhand von Praxisbeispielen die finanziellen Gefahren auf und bietet konkrete Handlungsempfehlungen, wie eine passgenaue Berufshaftpflicht für Hundesitter Sie schützt.

Risikoanalyse: Finanzielle Folgen im Schadensfall verstehen

Die Betreuung fremder Hunde birgt erhebliche finanzielle Risiken, die oft unterschätzt werden. Ein Personenschaden, bei dem ein Hund einen Menschen verletzt, kann Kosten von mehreren hunderttausend Euro verursachen. Selbst ein kleiner Sachschaden, wie ein zerkratztes Auto, führt schnell zu Reparaturkosten von über 2.000 Euro. Ohne eine Berufshaftpflicht für Hundesitter tragen Sie dieses finanzielle Risiko vollständig allein. Die richtige Haftpflichtversicherung für Haustiersitter ist daher die Basis Ihrer beruflichen Absicherung. Die Analyse möglicher Schadensfälle ist der erste Schritt zu einem soliden Schutzkonzept.

Gesetzliche Haftung: Die entscheidenden Paragraphen für Hundesitter

Grundsätzlich haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier verursacht, wie es § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festlegt. Als gewerblicher Hundesitter fallen Sie jedoch unter § 834 BGB, die Haftung des Tieraufsehers. Das bedeutet, Sie können direkt in Haftung genommen werden, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen. Ein Gericht prüft im Schadensfall, ob Sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. Sie müssen nachweisen, dass der Schaden auch bei größter Sorgfalt entstanden wäre, um der Haftung zu entgehen. Eine private Haftpflichtversicherung reicht hierfür in den meisten Fällen nicht aus. Die Kenntnis dieser rechtlichen Grundlagen ist entscheidend für Ihre berufliche Tätigkeit.

Leistungsumfang: Was eine gute Hundesitter-Versicherung abdeckt

Eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung für Hundesitter bietet Schutz bei den drei wichtigsten Schadensarten. Sie deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, oft mit Versicherungssummen zwischen drei und 15 Millionen Euro. Ein guter Tarif sollte die folgenden Punkte einschließen:

  • Schäden am betreuten Hund durch Ihr Verschulden.

  • Mietsachschäden an Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfindet.

  • Verlust von Schlüsseln des Hundehalters.

  • Forderungsausfalldeckung, falls Sie selbst geschädigt werden.

Achten Sie darauf, dass auch Schäden ohne Leine abgedeckt sind, sofern keine gesetzliche Leinenpflicht missachtet wurde. Eine umfassende Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung kann hier zusätzliche Sicherheit bieten. Die genaue Prüfung der Vertragsdetails ist vor dem Abschluss unerlässlich.

Abgrenzung zu anderen Policen: Warum die Privathaftpflicht nicht genügt

Viele Hundesitter gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihre private Haftpflichtversicherung oder die Hundehalterhaftpflichtversicherung des Besitzers ausreicht. Die private Haftpflicht deckt jedoch in der Regel nur unentgeltliche Gefälligkeiten ab, keine gewerbliche Tätigkeit. Die Versicherung des Halters kann Sie zwar entlasten, aber bei einer nachgewiesenen Pflichtverletzung Ihrerseits wird dessen Versicherer versuchen, Sie in Regress zu nehmen. Nur eine Betriebshaftpflichtversicherung ist explizit auf die Risiken einer professionellen Hundebetreuung ausgelegt. Diese klare Trennung schützt Sie vor Deckungslücken im Ernstfall.

Experten-Tipps zur Auswahl der richtigen Versicherung

Bei der Auswahl Ihrer Berufshaftpflicht für Hundesitter sollten Sie auf entscheidende Details achten. Eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro ist ratsam, da Personenschäden sehr teuer werden können. Prüfen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall; null bis 150 Euro sind ein fairer Wert. Unser Experten-Tipp: Achten Sie auf eine Klausel, die auch Schäden am betreuten Tier selbst abdeckt, denn dies ist keine Standardleistung. Klären Sie zudem, ob auch die Betreuung von Listenhunden im Versicherungsschutz enthalten ist, falls Sie diese Rassen betreuen. Eine sorgfältige Auswahl sichert Ihnen den bestmöglichen Schutz.

Vertragsgestaltung und Dokumentation für Ihre Sicherheit

Neben der Versicherung ist eine saubere Dokumentation Ihr wichtigstes Werkzeug zur Risikominimierung. Schließen Sie mit jedem Kunden einen schriftlichen Betreuungsvertrag ab. Dieser sollte die Pflichten beider Seiten klar regeln. Halten Sie darin alle Besonderheiten des Hundes fest, wie bekannte Unverträglichkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten. Lassen Sie sich immer einen Nachweis über die bestehende Hundehalterhaftpflicht des Besitzers zeigen. Eine lückenlose Dokumentation kann im Schadensfall entscheidend sein, um Ihre Sorgfalt nachzuweisen. So schaffen Sie eine professionelle und rechtlich solide Grundlage für Ihre Tätigkeit.

Ihre individuelle Risikoanalyse

Die Absicherung als Hundesitter ist mehr als nur der Abschluss einer Versicherung; es ist ein integraler Bestandteil Ihrer Professionalität. Eine unzureichende Absicherung gefährdet nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden. Mit einer passgenauen Berufshaftpflicht für Hundesitter schützen Sie sich wirksam vor den finanziellen Folgen unvorhersehbarer Ereignisse. Sie zeigen damit Verantwortung und schaffen eine sichere Basis für Ihre tägliche Arbeit mit den Vierbeinern. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Welche Versicherungssumme ist für eine Hundesitter-Haftpflicht sinnvoll?

Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro, da insbesondere Personenschäden sehr hohe Kosten verursachen können.

Deckt die Versicherung auch Schäden, die der Hund in meiner Wohnung anrichtet?

Ja, eine gute Berufshaftpflicht für Hundesitter sollte sogenannte Mietsachschäden abdecken. Prüfen Sie diesen Punkt in den Vertragsbedingungen.

Bin ich auch versichert, wenn ich nur gelegentlich und gegen eine kleine Bezahlung auf einen Hund aufpasse?

Sobald Sie für Ihre Tätigkeit eine Bezahlung erhalten, gilt sie als gewerblich. In diesem Fall ist eine Berufshaftpflichtversicherung notwendig, da die private Haftpflicht nicht mehr greift.

Was ist der Unterschied zur Hundehalterhaftpflicht?

Die Hundehalterhaftpflicht versichert den Besitzer des Hundes gegen Schäden, die sein Tier verursacht. Die Berufshaftpflicht für Hundesitter versichert Sie als gewerblichen Betreuer gegen Haftungsansprüche, die während Ihrer Aufsicht entstehen.

Sind Schäden am betreuten Hund selbst mitversichert?

Dies ist nicht in allen Tarifen Standard. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung darauf, dass Schäden am betreuten Tier explizit eingeschlossen sind, falls Ihnen dieser Schutz wichtig ist.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Der Geltungsbereich kann variieren. Viele Versicherungen bieten europaweiten oder sogar weltweiten Schutz, oft mit zeitlichen Begrenzungen pro Auslandsaufenthalt. Klären Sie dies vorab mit Ihrem Versicherer.

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