Vorsorge & Vermögen
Krankentagegeldversicherung
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Barmer Krankentagegeld: Ihr finanzieller Schutzschild bei längerer Krankheit optimieren
Ein Unfall oder eine ernste Krankheit kann schnell zu wochenlanger Arbeitsunfähigkeit führen. Für viele Selbstständige und bestimmte Arbeitnehmergruppen bedeutet dies einen direkten Einkommensverlust. Entdecken Sie, wie das Barmer Krankentagegeld Ihre finanzielle Existenz sichern kann.
The topic in brief and concise terms
Das Barmer Krankentagegeld bietet Selbstständigen und bestimmten Arbeitnehmern flexible Wahltarife (z.B. KGS 22 ab dem 22. Tag, KGS 92 ab dem 92. Tag) zur Absicherung gegen Einkommensverlust bei Krankheit, ergänzend zum gesetzlichen Krankengeld.
Gesetzliches Krankengeld beträgt ca. 70% des Brutto-, max. 90% des Nettoeinkommens und wird i.d.R. ab der 7. Woche für max. 78 Wochen gezahlt, was oft eine Lücke von 20% zum Nettoeinkommen hinterlässt.
Die Wahl des passenden Krankentagegeld-Tarifs erfordert eine genaue Analyse der eigenen finanziellen Situation und des Zeitpunkts, ab dem eine Absicherung benötigt wird; Prämien variieren (z.B. KGS 22: 1,0% der Einnahmen).
Finanzielle Stabilität bei Krankheit: Die Notwendigkeit des Krankentagegeldes verstehen
Eine Arbeitsunfähigkeit trifft viele unerwartet und hart. Arbeitnehmer erhalten in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach springt das gesetzliche Krankengeld ein. Dieses beträgt circa siebzig Prozent des Bruttogehalts, maximal aber neunzig Prozent des Nettogehalts. Für Gutverdiener kann die Lücke zum vorherigen Nettoeinkommen schnell über eintausend Euro betragen. Selbstständige und Freiberufler trifft es oft härter; sie haben häufig ab dem ersten Tag keinen Einkommensersatz. Das Barmer Krankentagegeld bietet hier eine wichtige Absicherungsmöglichkeit. Diese finanzielle Vorsorge ist entscheidend, um laufende Kosten weiterhin decken zu können. Ohne eine solche Absicherung drohen bei längerer Krankheit schnell existenzielle Probleme. Die richtige Planung sichert Ihren Lebensstandard auch im Krankheitsfall. Eine sinnvolle Krankentagegeldversicherung ist daher für viele unerlässlich.
Gesetzliches Krankengeld vs. Privates Krankentagegeld: Die Unterschiede kennen
Das gesetzliche Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es wird nach der Lohnfortzahlung, also meist ab der siebten Woche, für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Das private Krankentagegeld hingegen ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Es schließt die Lücke, die das gesetzliche Krankengeld hinterlässt. Für privat Versicherte ist es oft die einzige Form der Einkommenssicherung bei Krankheit. Der Hauptunterschied liegt in der Leistungshöhe und Flexibilität. Das Krankentagegeld können Sie in der Höhe besser an Ihr Nettoeinkommen anpassen. Die Barmer bietet verschiedene Krankentagegeld-Wahltarife an. Diese ermöglichen eine Absicherung bereits vor dem 43. Tag. Ein klarer Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld ist die Vertragsbasis.
Barmer Krankentagegeld-Wahltarife: Optionen für individuellen Schutz
Die Barmer bietet verschiedene Wahltarife für das Krankentagegeld an, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Diese richten sich vor allem an Selbstständige und Arbeitnehmer ohne mindestens sechswöchige Entgeltfortzahlung. Eine wichtige Voraussetzung ist oft die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes als Basis. Die Prämien für diese Wahltarife werden zusätzlich zum normalen Krankenkassenbeitrag fällig. Hier eine Übersicht der Hauptoptionen:
Krankengeldtarif KGS 22: Leistung ab dem 22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Prämie beträgt eins Komma null Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Krankengeldtarif KGS 92: Leistung ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Prämie hierfür ist null Komma vier Prozent der Einnahmen.
Krankengeldtarif KGK 15: Speziell für Künstler und Publizisten, Leistung ab dem 15. bis zum 42. Tag. Hierfür fällt eine Pauschalprämie von acht Euro monatlich an.
Alle diese Tarife haben eine Bindungsfrist von drei Jahren an den Tarif und die Barmer. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie genau, ab wann Sie im Krankheitsfall eine Absicherung benötigen, um den passenden Tarif zu wählen. Die Frage, wie lange Krankentagegeld gezahlt wird, ist hierbei zentral.
Beiträge und Leistungen des Barmer Krankentagegeldes im Detail
Die Höhe des Krankengeldes aus den Barmer Wahltarifen beträgt in der Regel siebzig Prozent Ihres Arbeitseinkommens. Es gibt eine gesetzliche Obergrenze, die im Jahr 2025 bei 128,63 Euro täglich liegt. Die Prämien für die Wahltarife sind prozentuale Aufschläge auf Ihre beitragspflichtigen Einnahmen oder Pauschalbeträge. Zum Beispiel kostet der Tarif KGS 22 zusätzlich eins Komma null Prozent. Der Tarif KGS 92 kostet null Komma vier Prozent. Diese Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Während Sie Krankengeld beziehen, müssen Sie für den Wahltarif keine Prämien zahlen. Eine Anpassung des Krankentagegeldes bei Einkommensänderungen ist oft möglich. Wichtig ist die dreimonatige Karenzzeit bei Neuabschluss eines Wahltarifs, wenn Sie bereits selbstständig sind; diese entfällt bei Unfällen.
Berechnung des individuellen Bedarfs: So ermitteln Sie die richtige Höhe
Um die passende Höhe Ihres Krankentagegeldes zu finden, sollten Sie Ihre monatlichen Fixkosten genau kennen. Listen Sie alle unvermeidbaren Ausgaben auf, wie Miete, Kredite, Versicherungen und Lebenshaltungskosten. Stellen Sie diesen Kosten Ihre Einnahmen im Krankheitsfall gegenüber (z.B. gesetzliches Krankengeld). Die Differenz geteilt durch dreißig ergibt den benötigten Tagessatz. Ein Beispiel: Bei Fixkosten von 2.500 Euro und Krankengeld von 1.700 Euro beträgt die Lücke achthundert Euro. Der Tagessatz sollte also mindestens 26,67 Euro (800 / 30) betragen. Beachten Sie das Bereicherungsverbot: Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Für Selbstständige ist die Kalkulation des durchschnittlichen Gewinns der letzten zwölf Monate eine gute Basis. Es gibt auch Optionen ohne Wartezeit, die aber meist teurer sind.
Experten-Tipps: Worauf Sie beim Abschluss und im Leistungsfall achten sollten
Vor dem Abschluss eines Barmer Krankentagegeld-Tarifs sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Achten Sie auf die Definition der Arbeitsunfähigkeit und eventuelle Ausschlüsse. Die Warte- bzw. Karenzzeiten sind ebenfalls wichtig; bei der Barmer beträgt die Karenzzeit für bereits Selbstständige drei Monate bei Neuabschluss eines Wahltarifs. Melden Sie eine Arbeitsunfähigkeit immer unverzüglich Ihrer Krankenkasse und dem Versicherer. Halten Sie alle Fristen für die Einreichung von Nachweisen ein. Unser Experten-Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Krankheitsgeschichte und Arztbesuche lückenlos. Dies kann bei Problemen, wenn die PKV das Krankentagegeld nicht zahlt, entscheidend sein. Eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein, da das Krankentagegeld bei Eintritt der Berufsunfähigkeit endet.
Folgende Punkte sind bei der Auswahl und im Leistungsfall wichtig:
Prüfen Sie die genauen Bedingungen zur Leistungsvoraussetzung, insbesondere die Definition von Arbeitsunfähigkeit.
Achten Sie auf die Höhe der vereinbarten Leistung und ob diese Ihren Bedarf deckt (mindestens achtzig Prozent des Nettoeinkommens).
Informieren Sie sich über die geltenden Warte- und Karenzzeiten (oft drei Monate).
Klären Sie, welche Nachweise im Leistungsfall erforderlich sind und welche Fristen gelten.
Beachten Sie die maximale Leistungsdauer (gesetzlich meist 78 Wochen).
Prüfen Sie Möglichkeiten zur Beitragsanpassung bei Einkommensänderungen.
Vergleichen Sie die Kosten der verschiedenen Tarife (z.B. KGS 22 mit eins Komma null Prozent Prämie).
Erkundigen Sie sich nach den Kündigungsbedingungen des Wahltarifs (oft drei Jahre Bindung).
Eine sorgfältige Auswahl und Kenntnis der Vertragsdetails sichert Ihnen im Ernstfall die notwendige finanzielle Unterstützung.
Gesetzliche Grundlagen: SGB V und seine Relevanz für das Krankentagegeld
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Für das Krankengeld sind insbesondere die Paragraphen 44 ff. SGB V relevant. § 44 SGB V definiert den Anspruch auf Krankengeld. Er legt fest, dass Versicherte bei Arbeitsunfähigkeit oder stationärer Behandlung Anspruch haben. Hauptberuflich Selbstständige haben diesen Anspruch oft nur über eine Wahlerklärung. Die Höhe und Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes ist in § 47 SGB V festgelegt. Es beträgt siebzig Prozent des Bruttoeinkommens, maximal neunzig Prozent des Nettoeinkommens, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Die Wahltarife der Barmer für das Krankentagegeld bauen auf diesen gesetzlichen Regelungen auf oder ergänzen sie. Das Verständnis dieser Grundlagen hilft Ihnen, die Notwendigkeit und Ausgestaltung Ihres privaten Krankentagegeldes besser einzuschätzen. Die Kenntnis dieser Paragraphen ist für eine fundierte Entscheidung wichtig.
Ihr nächster Schritt zur finanziellen Sicherheit im Krankheitsfall
Die Absicherung des Einkommens bei längerer Krankheit ist ein wichtiger Baustein Ihrer finanziellen Vorsorge. Das Barmer Krankentagegeld bietet hierfür flexible Lösungen, insbesondere für Selbstständige und bestimmte Arbeitnehmergruppen. Mit einer sorgfältigen Analyse Ihres Bedarfs und der Wahl des passenden Tarifs können Sie eine Versorgungslücke effektiv schließen. Denken Sie daran, dass bereits ein Ausfall von zwanzig Prozent des Nettoeinkommens erhebliche finanzielle Schwierigkeiten verursachen kann. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen. Eine umfassende Absicherung gibt Ihnen die Ruhe, sich im Krankheitsfall voll auf Ihre Genesung zu konzentrieren. Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Risikoanalyse an.
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More useful links
Statistisches Bundesamt (Destatis) bietet Informationen zu Krankenstandstatistiken in Deutschland.
GKV-Spitzenverband stellt einen Bericht über Patientenberatungsdienste in Deutschland bereit.
Bundesgesundheitsministerium informiert über Gesundheitsberichterstattung und -monitoring.
Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht einen Rehabilitationsbericht.
WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) bietet den Fehlzeitenreport 2024 zu Mitarbeiterbindung und krankheitsbedingten Fehlzeiten.
Gesetze im Internet stellt den Paragraphen 48 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) zum Krankengeld zur Verfügung.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert über die Kosten der Arbeitsunfähigkeit.
BARMER bietet ihren Gesundheitsreport an.
Statistisches Bundesamt (Destatis) liefert Informationen zu den Krankheitskosten.
FAQ
Ab wann zahlt das Barmer Krankentagegeld?
Das hängt vom gewählten Wahltarif ab. Der Tarif KGS 22 zahlt ab dem 22. Tag, KGS 92 ab dem 92. Tag und KGK 15 (für Künstler/Publizisten) ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das gesetzliche Krankengeld greift regulär ab dem 43. Tag.
Wie lange zahlt die Barmer Krankentagegeld?
Das Krankengeld (auch aus den Wahltarifen) wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die spezifischen Wahltarife können kürzere Leistungsdauern für bestimmte Zeiträume vorsehen (z.B. KGS 22 bis zum 42. Tag).
Gibt es eine Wartezeit für das Barmer Krankentagegeld?
Ja, wenn Sie bereits selbstständig tätig sind und einen Wahltarif neu buchen, gilt eine dreimonatige Karenzzeit (Wartezeit). Diese entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wird.
Ist das Barmer Krankentagegeld steuerpflichtig?
Privates Krankentagegeld ist in der Regel steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das gesetzliche Krankengeld hingegen schon.
Können Selbstständige bei der Barmer Krankentagegeld versichern?
Ja, die Barmer bietet spezielle Wahltarife für Krankentagegeld an, die sich an hauptberuflich Selbstständige richten, wie die Tarife KGS 22 und KGS 92, sowie KGK 15 für Künstler und Publizisten.
Was passiert, wenn mein Einkommen sich ändert?
Die Prämien für die Barmer Krankentagegeld-Wahltarife KGS 22 und KGS 92 basieren auf Ihren beitragspflichtigen Einnahmen. Bei Einkommensänderungen sollten Sie die Barmer informieren, um die korrekte Beitragshöhe und ggf. Leistungsanspruch sicherzustellen. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes ist oft möglich.