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Wann ist es zu spät für eine Zahnzusatzversicherung?

Lohnt sich eine sofortige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit? Erfahren Sie, wann es zu spät ist und welche Tarife bei angeratenen Behandlungen leisten.

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Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.

Wann ist es zu spät für eine Zahnzusatzversicherung? Wer Schutz ohne Wartezeit wählt, sichert sich sofort ab. Doch bei bereits angeratenen Behandlungen leisten nur spezielle Sofort-Bausteine. Wir zeigen, wie Sie die richtige Variante wählen und hohe Eigenanteile vermeiden.

Zahnzusatzversicherung

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GKV-Zuschuss und Eigenanteil: Warum Zahnbehandlungen teuer werden

Wer beim Zahnarzt die Diagnose für eine Krone, eine Brücke oder gar ein Implantat erhält, erschrickt oft beim Blick auf den Heil- und Kostenplan. Grund dafür ist das Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung: Die GKV zahlt für Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss, der standardmäßig genau 60 Prozent der sogenannten Regelversorgung abdeckt. Diese Regelversorgung sichert zwar eine medizinische Grundversorgung ab, entspricht aber selten modernsten ästhetischen oder funktionellen Ansprüchen.

Bonusheft mildert den Eigenanteil nur begrenzt

Selbst wer sein Bonusheft über viele Jahre hinweg lückenlos führt, deckt nur einen Teil der Basiskosten ab. Bei fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent, bei zehn Jahren erreicht er das gesetzliche Maximum von 75 Prozent. Der Haken dabei: Der prozentuale Zuschuss bezieht sich immer nur auf die günstige Standardtherapie. Wünschen Sie sich beispielsweise ein zahnfarbenes Keramikimplantat anstelle einer einfachen Metallbrücke, bleibt der Kassenzuschuss betragsmäßig identisch. Den verbleibenden Differenzbetrag müssen Sie vollständig selbst tragen.

VersorgungstypGKV-FestzuschussTypischer Eigenanteil ohne Zusatzschutz
Regelversorgung (z. B. Metallkrone)Nur Anteilig (mehr mit Bonusheft)Gering bis moderat
Hochwertiger Zahnersatz (z. B. Keramikimplantat)Fester Betrag der RegelversorgungMehrere Hundert bis Tausende Euro
Kieferorthopädie für KinderKeine Übernahme (kein GKV-Anspruch)Vollständige Eigenleistung

Noch deutlicher wird die Schutzlücke bei kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder oder umfangreichen Zahnsanierungen. Liegt etwa bei leichten Zahnfehlstellungen keine hohe medizinische Indikationsgruppe vor, leistet die GKV gar nicht. Auch Vorbeugungsmaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung gehören meist nicht zum Pflichtkatalog. Eine vorausschauend abgeschlossene Zahnzusatzversicherung fängt diese hohen Eigenanteile zuverlässig ab und schützt vor unerwarteten finanziellen Belastungen.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Was Sofortschutz wirklich bedeutet

Klassische Tarife sahen in der Vergangenheit häufig eine dreimonatige allgemeine Wartezeit sowie bis zu acht Monate für Zahnersatz oder Kieferorthopädie vor. Moderne Angebote für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit verzichten vollständig auf diese Karenzzeit. Der Versicherungsschutz greift somit unmittelbar ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Treten nach dem Abschluss neue Zahnschmerzen auf oder wird überraschend eine Behandlung notwendig, übernimmt der Versicherer die tariflichen Kosten ab dem ersten Tag.

Der Begriff Sofortschutz führt jedoch gelegentlich zu Missverständnissen. Ein Verzicht auf Wartezeiten bedeutet keineswegs, dass Versicherungsgesellschaften unbegrenzte Sofortleistungen erbringen. Um das finanzielle Risiko zu steuern, nutzen die Anbieter zentrale Instrumente: die vertragliche Summenstaffel in den ersten Versicherungsjahren sowie den strikten Ausschluss bereits vor Vertragsabschluss bekannter oder vom Zahnarzt angeratener Schäden.

  • Sofortiger Schutz bei Neuerkrankungen: Kein Warten von 3 bis 8 Monaten bei Behandlungen, deren Notwendigkeit erst nach Abschluss entsteht.
  • Summenstaffel in den Anfangsjahren: Die maximale Erstattungssumme ist in den ersten 36 bis 48 Monaten gestaffelt gedeckelt.
  • Keine rückwirkende Abdeckung im Standardtarif: Bereits diagnostizierte Mängel oder laufende Behandlungen bleiben im regulären Soforttarif unberücksichtigt.
  • Gesundheitsfragen bleiben relevant: Auch ohne Wartezeit verlangen Tarife korrekte Angaben zum aktuellen Gebisszustand.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bietet damit eine hervorragende Grundlage, um ab Tag eins vor künftigen finanziellen Überraschungen geschützt zu sein. Für bereits konkret angekündigte Behandlungsfälle existieren gesonderte Lösungsansätze, die gezielt evaluiert werden müssen.

Angeratene oder laufende Behandlung: Kann man noch rückwirkend versichern?

Sobald ein Zahnarzt eine Diagnose stellt, Röntgenbilder einen Handlungsbedarf zeigen oder ein Eintrag in der Patientenakte erfolgt, gilt eine Zahnbehandlung versicherungstechnisch bereits als angeraten. Liegt zudem ein Heil- und Kostenplan vor, ist die Maßnahme konkret geplant. Für die meisten klassischen Verträge einer Zahnzusatzversicherung gilt in diesem Moment ein klarer Ausschluss: Behandlungen, die vor dem Abschluss der Police begonnen oder medizinisch angeraten wurden, sind in regulären Tarifen vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Spezielle Sofort-Bausteine als Ergänzung

Wenn der Behandlungsbedarf bereits feststeht, bieten ausgewählte Anbieter spezielle Bausteine für den Sofortschutz an. Ein Beispiel hierfür ist der Ergänzungsbaustein Zahn Sofort der Bayerischen, der gezielt für bereits angeratene oder begonnene Maßnahmen abschließbar ist. Solche Akut-Optionen gleichen jedoch keine unbegrenzten Zahnarztrechnungen aus, sondern folgen festen tariflichen Rahmenbedingungen.

  • Begrenzte Höchstleistung: Der Sofort-Baustein übernimmt im festgelegten Rahmen begrenzte Beträge für die akute Maßnahme.
  • Feste Mindestvertragslaufzeit: Die Zusatzvereinbarung wird meist für zwei Jahre abgeschlossen und endet danach automatisch.
  • Fester Monatsbeitrag: Der Baustein ergänzt den gewählten Basistarif gegen einen festen Aufpreis.

Wer also erst beim Anblick des Heil- und Kostenplans aktiv wird, kann seinen Eigenanteil zwar durch gezielte Ergänzungstarife abfedern, erhält aber nie die volle Flexibilität eines rechtzeitig abgeschlossenen Schutzes. Um hohe Zuzahlungen bei künftigen Eingriffen dauerhaft zu vermeiden, lohnt sich der vorausschauende Abschluss einer passenden Versicherung vor der ersten Diagnose.

Sonderfall Kieferorthopädie bei Kindern: Wann der richtige Zeitpunkt ist

Bei der Absicherung von Kindern im Bereich Kieferorthopädie gilt ein besonders enges Zeitfenster. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten ausschließlich ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3 (KIG 3), was mittelerschweren bis schweren Fehlstellungen entspricht. Leichte Fehlstellungen der Indikationsgruppen KIG 1 und KIG 2 stuft die GKV hingegen als rein kosmetisch ein. Ohne eine private Zusatzversicherung tragen Eltern die gesamten Kosten für Diagnose, Zahnspange und Nachsorge komplett selbst.

Der einzig richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer passenden Zahnzusatzversicherung ist daher, bevor der Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Fehlstellung offiziell im Patientendatenblatt vermerkt. Sobald im Untersuchungsheft ein Vermerk steht oder eine kieferorthopädische Beratung dokumentiert ist, gilt die Behandlung versicherungsrechtlich als angeraten. Nachträglich abgeschlossene Tarife greifen für diese Diagnose nicht mehr, da laufende oder bereits diagnostizierte Fälle vom Regelschutz ausgeschlossen sind.

  • Frühzeitiger Abschluss im Vorschulalter: Ein Abschluss zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr stellt sicher, dass der Vertrag aktiv ist, bevor Milchzahnlücken oder bleibende Zähne erste Fehlstellungen zeigen.
  • Schutz bei KIG 1 und KIG 2: Gute Kindertarife leisten bereits bei leichten Zahnfehlstellungen, bei denen die Kasse keinerlei Kosten übernimmt.
  • Übernahme von Mehrleistungen bei KIG 3 bis 5: Bei schweren Fehlstellungen zahlt die GKV lediglich eine Standardversorgung. Zusatzversicherungen decken private Mehrkosten für unauffällige Keramik-Brackets, Mini-Brackets oder hochelastische Bögen ab.
  • Verzicht auf Wartezeiten beachten: Tarife ohne Wartezeit ermöglichen sofortige Leistung ab Vertragsbeginn, sofern vor Abschluss noch keine Diagnose dokumentiert wurde.

Ein rechtzeitiger Vergleich schützt Eltern vor überraschenden Zuzahlungen, die im Behandlungsverlauf schnell mehrere tausend Euro erreichen können. Wir bei nextsure unterstützen Sie dabei, transparente Kindertarife mit maßgeschneiderten KFO-Leistungen zu vergleichen, bevor die erste Empfehlung auf dem Papier steht.

Die Gesundheitsfragen im Antrag: Warum ehrliche Angaben entscheidend sind

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, steht im Antrag vor den Gesundheitsfragen des Versicherers. Hier verlangen die Anbieter präzise Auskünfte über den aktuellen Gebisszustand. Fehlende, bereits gezogene oder behandlungsbedürftige Zähne müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Diese Pflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern rechtlich verankert: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer hier Unwahrheiten angibt oder bekannte Diagnosen verschweigt, riskiert im Ernstfall den gesamten Versicherungsschutz.

Typische Abfragen und Konsequenzen bei Falschangaben

  • Fehlende Zähne: Unversorgte Zahnlücken erhöhen das Risiko für Folgeschäden und sind im Antrag korrekt zu beziffern.
  • Angeratene Behandlungen: Bereits vom Zahnarzt dokumentierte Kronen, Füllungen oder Brücken müssen offen gelegt werden.
  • Laufende Befunde: Chronische Vorerkrankungen wie Parodontitis oder bestehender Behandlungsbedarf sind wahrheitsgemäß anzugeben.
  • Kieferorthopädie: Bei Kindern ist der aktuelle Befundstand vor Vertragsabschluss exakt festzuhalten.

Kommt es später zur Einreichung einer Heil- und Kostenplan-Abrechnung, prüft der Versicherer häufig die Patientenakte beim behandelnden Zahnarzt. Stellt sich dabei heraus, dass eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt, kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten oder die Erstattung komplett verweigern. Das bedeutet: Sie bleiben auf den angefallenen Kosten sitzen und verlieren Ihre bisher eingezahlten Beiträge. Wir empfehlen daher maximale Transparenz beim Antrag. Wenn bereits Behandlungen angeraten wurden, bieten spezielle Bausteine wie Zahn-Sofort-Tarife eine verlässliche Option, um bestehende Lücken ohne Risiko legal abzusichern.

Summenstaffel und Zahnstaffel: Die Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren

Selbst bei einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit erstatten Risikoträger in den ersten Jahren meist nicht direkt unbegrenzte Rechnungsbeträge. Um die Tarife bezahlbar zu halten und die Versichertengemeinschaft vor unkalkulierbaren Sofortkosten direkt nach Vertragsabschluss zu schützen, nutzen Gesellschaften eine sogenannte Summenstaffel oder Leistungsstaffel. Diese vereinbart maximale Erstattungsbeträge für die ersten ein bis vier Jahre. Erst ab dem vierten oder fünften Versicherungsjahr entfällt diese vertragliche Obergrenze vollständig, sodass der vereinbarte Prozentsatz ohne betragsmäßige Begrenzung greift.

Kalenderjahr versus Versicherungsjahr als Erstattungszeitraum

Bei der Wahl der passenden Variante verdient die genaue Abrechnungslogik der Summenstaffel besondere Aufmerksamkeit. Rechnet ein Tarif nach Kalenderjahren ab, endet das erste Staffeljahr bereits am Ende des laufenden Jahres. Wer beispielsweise im Herbst eine Zahnzusatzversicherung abschließt, erreicht schon zu Beginn des neuen Jahres das zweite Staffeljahr und gelangt somit deutlich schneller an höhere Erstattungsbudgets. Bei Verträgen mit Abrechnung nach Versicherungsjahren zählt dagegen strikt der Zwölf-Monats-Zeitraum ab dem vereinbarten Vertragsbeginn.

  • Schrittweiser Anstieg der Erstattungsbudgets: In den ersten vier Jahren steigen die Höchstbeträge meist stufenweise an.
  • Sofortiger Entfall bei Unfällen: Führt ein unvorhergesehener Unfall zu einer Zahnbehandlung oder Zahnersatz, heben die meisten Versicherer die Summenbegrenzung sofort auf.
  • Spezifische Grenzen je Leistungsbereich: Die Begrenzungen unterscheiden sich häufig zwischen Zahnersatz, Prophylaxe und Kieferorthopädie, was Vergleiche der Leistungsstaffeln unverzichtbar macht.

Wer größere zahnärztliche Maßnahmen wie Implantate oder Kronen plant, sollte die jeweiligen Jahreshöchstgrenzen vorausschauend einkalkulieren. Ein rechtzeitiger Abschluss der Zahnzusatzversicherung sorgt dafür, dass im Behandlungsfall die volle Leistung ohne anfängliche Erstattungsgrenzen bereitsteht.

Checkliste für die Variantenwahl: Welcher Tarif passt zu Ihrer Situation?

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stehen gesetzlich Versicherte häufig vor einer unübersichtlichen Auswahl an Tarifvarianten. Wer rechtzeitig vorsorgt, bevor ein konkreter Befund vorliegt, profitiert von voller Leistung und unkomplizierter Abwicklung. Steht eine Zahnbehandlung oder kieferorthopädische Maßnahme bereits bevor, erfordert die Entscheidung eine genaue Prüfung der Bedingungen, um spätere Erstattungsabsagen zu vermeiden.

  • Akuter Behandlungsstatus: Klären Sie ab, ob der Zahnarzt bereits eine Maßnahme angeraten, geplant oder in der Patientenakte vermerkt hat. Bei bestehenden Befunden sind Standardtarife oft ausgeschlossen.
  • Summenstaffel in den ersten Jahren: Prüfen Sie die Erstattungsgrenzen in den ersten ein bis vier Jahren genau, damit die Höchstsätze zu Ihren erwarteten Behandlungskosten passen.
  • Beitragsentwicklung im Alter: Viele Policen steigen mit dem Erreichen des Alters im Beitrag an. Achten Sie auf die Kalkulationsart der Beiträge.
  • GOZ-Höchstsätze: Der gewählte Tarif sollte Behandlungen mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstatten.

Ein digitaler Vergleich zeigt transparente Leistungsunterschiede auf und unterstützt Sie dabei, genau die Zahnzusatzversicherung zu finden, die optimal zu Ihrem Zahnstatus und Budget passt.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sofort?

Ja, Tarife ohne Wartezeit verzichten auf die klassische Wartezeit. Versicherte können Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung oder neue Behandlungen direkt ab dem ersten Tag nach Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Allerdings unterliegen die Erstattungen in den ersten Jahren einer Summenstaffel.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn der Zahnarzt bereits eine Behandlung angeraten hat?

Reguläre Tarife leisten nicht für Behandlungen, die vor Vertragsabschluss vom Zahnarzt diagnostiziert oder angeraten wurden. Es gibt jedoch spezielle Zahn-Sofort-Bausteine, die auch bei bereits angeratenen Maßnahmen leisten, allerdings mit begrenzten Erstattungssummen.

Was bedeutet die Summenstaffel bei einer Zahnzusatzversicherung?

Die Summenstaffel begrenzt den maximalen Erstattungsbetrag in den ersten Versicherungsjahren. Ab einem bestimmten Jahr entfällt die Begrenzung bei den meisten Anbietern vollständig.

Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden?

Der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Kinder-Zahnzusatzversicherung liegt vor der ersten Feststellung einer Fehlstellung durch den Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Sobald eine Zahnspange angeraten ist, verweigern Versicherer die Leistung für diese Maßnahme.

Wie hoch ist der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnersatz?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt standardmäßig nur einen Teil der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Festzuschuss. Die verbleibenden Kosten müssen Versicherte als Eigenanteil selbst tragen.

Quellen

  1. [1]Zahnzusatzversicherung
  2. [2]verbraucherzentrale.de
  3. [3]muenchener-verein.de
  4. [4]ottonova.de
  5. [5]da-direkt.de
  6. [6]kv-fux.de
  7. [7]dzvs.de
  8. [8]gesetze-im-internet.de
  9. [9]verbraucherzentrale.de
  10. [10]wuerttembergische.de

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Zahnzusatzversicherung

Vier Zahnzusatztarife von der Basisabsicherung bis zum Rundumschutz, inklusive Kinder-Tarifen mit Kieferorthopädie.

Beitrag Dental Medium:
5,69-32,30 EUR/Monat je nach Alter
Beitrag Dental Luxus:
9,20-54,50 EUR/Monat je nach Alter
Wartezeit:
keine (AZM/AZL)
  • Zahnbehandlung: 75 % (Dental Medium) bzw. 100 % (Dental Luxus)
  • Zahnersatz: 75 % (AZM, Regelversorgung 100 %) bzw. 100 % (AZL)
  • Zahnprophylaxe: 100 % bis 90 EUR/Jahr (AZM) bzw. bis 140 EUR/Jahr (AZL)
  • Keine Wartezeiten in Dental Medium und Dental Luxus
  • Kinder-Tarife mit KFO: Dental Clever 9,68 EUR/Monat, Dental Premium 18,76 EUR/Monat
  • Stiftung Warentest SEHR GUT (1,5) für Dental Premium (Finanztest 2/25)
Wichtige Ausschlüsse
  • Erstattungsbegrenzungen in den ersten 48 Monaten: AZM 600-2.400 EUR, AZL 1.000-4.000 EUR (gestaffelt)
  • Keine expliziten Leistungsausschlüsse in den vorliegenden Unterlagen genannt
  • Stiftung Warentest „SEHR GUT (0,6)“, Finanzen 07/2025 (285 Tarife im Test)

    Advigon Zahnzusatzversicherung Dental Luxus (AZL)

  • MORGEN & MORGEN M&M Rating Zahnzusatz: 5 Sterne „Ausgezeichnet“ (08/2023)

    Advigon Versicherung AG, Dental Luxus (AZL)

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Erstattungsbegrenzungen entfallen bei Unfall, nach dem 48. Monat oder bei anerkannter Vorversicherung.

Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail

Logo von die Bayerischedie Bayerische

die Bayerische

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatz in drei Tarifen (Smart, Komfort, Prestige) ohne Wartezeit, im Top-Tarif mit 100 % Erstattung.

Erstattung:
je nach Tarif 75-100 %
Wartezeit:
keine
Zahnreinigung:
80-200 EUR/Jahr je nach Tarif
Baustein Zahn Sofort:
29,90 EUR/Monat, endet nach 2 Jahren
  • Zahnersatz und Zahnbehandlung: Smart 75 %, Komfort 80-100 %, Prestige 100 %
  • Professionelle Zahnreinigung in allen Tarifen (80-200 EUR pro Kalenderjahr)
  • Keine Wartezeiten in allen drei Tarifvarianten
  • Kieferorthopädie: 1.500 EUR (inkl. GKV-Leistung) bzw. 2.000 EUR (ohne GKV-Leistung) in Komfort und Prestige
  • Prestige inkl. Bleaching und Happybrush Schallzahnbürste
  • Stiftung Warentest 07/2025: Zahn Prestige Testsieger mit sehr gut (0,5)
Wichtige Ausschlüsse
  • Vor Abschluss angeratene oder begonnene Behandlungen (nur über Baustein Zahn Sofort versichert)
  • Pauschaler Abzug von 40 % bei Ärzten ohne Kassenzulassung
  • Erstattung maximal bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz
  • Im Ausland maximal die Inlandsleistung
  • Stiftung Warentest „SEHR GUT (0,5)“, Ausgabe 07/2025 (285 Tarife im Test)

    die Bayerische, Tarif ZAHN Prestige

  • ASCORE „Tarif des Jahres 2024“ (Krankenzusatz Zahn)

    die Bayerische, Zahn Prestige 2023

  • Levelnine Rating „EXZELLENT“ (Stand 11/2024, gültig bis 11/2025)

    die Bayerische, Tarif ZAHN Prestige

Tarif bei die Bayerische berechnen

Leistungsstaffel: im 1. Kalenderjahr 500 EUR (Smart), 1.250 EUR (Komfort) bzw. 1.500 EUR (Prestige), ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt, Begrenzungen entfallen auch bei Unfall.

Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail

Advigon Zahnzusatzversicherung: Leistungen Dental Medium (AZM) und Dental Luxus (AZL)

LeistungDental Medium (AZM)Dental Luxus (AZL)
Zahnbehandlung75 %100 %
Schmerztherapie75 %100 %
Zahnprophylaxe100 % bis 90 EUR/Jahr100 % bis 70 EUR/Maßnahme, bis 140 EUR/Jahr
Zahnersatz75 % (100 % Regelversorgung)100 %
Monatsbeitrag je nach Alter5,69-32,30 EUR9,20-54,50 EUR

die Bayerische Zahnzusatzversicherung: Tarifvergleich Smart, Komfort, Prestige

LeistungSmartKomfortPrestige
Zahnersatz (über Regelversorgung)75 %80-90 %100 %
Zahnersatz (bis Regelversorgung)75 %100 %100 %
Zahnbehandlung75 %100 %100 %
Professionelle Zahnreinigung80 EUR/Kalenderjahr100 EUR je Behandlung, max. 150 EUR/Jahr100 EUR je Behandlung, max. 200 EUR/Jahr
Kieferorthopädienicht enthalten1.500 EUR (inkl. GKV) / 2.000 EUR (ohne GKV)1.500 EUR (inkl. GKV) / 2.000 EUR (ohne GKV)
Bleachingnicht enthaltennicht enthaltenenthalten
Beispiel Jahresbeitrag (33 Jahre)152,40 EUR244,80 EUR (Land) / 321,60 EUR (Stadt)405,60 EUR (Land) / 529,20 EUR (Stadt)

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Stand der Informationen: Juli 2026 · Quelle: Produktinformationen (IPID/AVB) der Anbieter