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Beste Zahnzusatzversicherung ab 60 Jahren

Die beste Zahnzusatzversicherung ab 60 Jahren zu finden, erfordert Strategie. Erfahren Sie, wie Sie Zahnstaffel und Beiträge optimal abwägen.

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Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.

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Für Menschen ab 60 dreht sich bei der Zahnzusatzversicherung die Rechnung um. Während das Alter die Beiträge treibt, deckelt die Zahnstaffel oft genau jene Jahre, in denen der erste Zahnersatz fällig wird. Ein strategischer Vergleich schützt vor teuren Überraschungen.

Zahnzusatzversicherung

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Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ab 60 Jahren?

Ja, eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich ab 60 Jahren, wenn die eigenen Zähne weitgehend intakt sind, noch keine umfangreichen Behandlungen angeraten wurden und teurer Zahnersatz in den kommenden Jahren absehbar ist. Nein, sie lohnt sich in der Regel nicht, wenn bereits akuter Behandlungsbedarf für mehrere Zähne besteht oder lediglich die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gewünscht werden. Bei einem späteren Eintrittsalter dreht sich das versicherungsmathematische Verhältnis aus gezahlten Beiträgen und erhaltener Erstattung spürbar um.

Das zentrale Dilemma ab dem 60. Lebensjahr liegt in drei zusammenwirkenden Faktoren: Erstens steigen die Monatsbeiträge im Vergleich zu jüngeren Eintrittsaltern deutlich an, da statistisch gesehen das Risiko für Zahnersatz mit den Lebensjahren zunimmt. Zweitens schrumpft der statistische Zeithorizont, über den Beiträge und Leistungen ausgeglichen werden können. Drittens greift direkt nach Vertragsabschluss eine vertragliche Summenbegrenzung, die sogenannte Zahnstaffel (eine Leistungsdeckelung in den ersten Versicherungsjahren), wodurch aufwendige Sanierungen kurz nach Beginn nicht voll erstattet werden[1].

Die Kernfaktoren für den Abschluss ab 60

Wer mit 60 oder 65 Jahren einen Neuvertrag abschließt, muss seinen individuellen Zahnstatus genau kennen. Während eine reine Brille oder eine Krankenzusatzversicherung oft isolierte Risiken abdeckt, verlangen Zahnversicherer eine exakte Bestandsaufnahme des Gebisses. Im Jahr 2026 verlangen viele Versicherer vor einer Zusage detaillierte Angaben zu bestehendem Zahnersatz, fehlenden Zähnen oder aktuellen Beschwerden.

  • Aktueller Gebisszustand: Keine bereits vom Zahnarzt dokumentierten, angeratenen oder begonnenen Behandlungen.
  • Planungshorizont: Bereitschaft, die ersten Jahre mit begrenzten Erstattungssummen finanziell zu überbrücken.
  • Tarifart: Bewusste Entscheidung zwischen Beiträgen mit oder ohne Rückstellungen für das Älterwerden.
  • Versorgungswunsch: Wunsch nach hochwertigem Zahnersatz wie Keramik-Implantaten statt einfacher Regelversorgung.

Für eine maßgeschneiderte Absicherung empfiehlt sich ein genauer Blick auf eine Zahnversicherung ohne Altersgrenze, um die Annahmekriterien und Staffelungen im Detail abzuwägen.

Die Zahnstaffel: Wenn die Begrenzung den Zahnersatz bremst

Die Zahnstaffel ist eine tarifliche Begrenzung der maximalen Erstattungssumme in den ersten drei bis fünf Kalenderjahren nach Vertragsbeginn. Sie schützt das Versichertenkollektiv davor, dass Personen erst kurz vor einer bereits geplanten Zahnsanierung beitreten und sofort Maximalleistungen abrufen. Nach Ablauf dieser Staffelung leistet der Tarif unbegrenzt im Rahmen der vereinbarten Prozentsätze.

Bei leistungsstarken Tarifen liegt die Erstattungsgrenze für Zahnersatz typischerweise bei 1.500 Euro im ersten Kalenderjahr, 3.000 Euro in den ersten zwei und 6.000 Euro in den ersten vier Kalenderjahren; danach entfällt die Begrenzung[1]. Andere Tarife starten deutlich niedriger und erstatten im ersten Kalenderjahr etwa 900 Euro für Zahnersatz und Zahnbehandlung[1]. Auch bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit (der Verzicht auf die sonst übliche Karenzzeit von acht Monaten vor dem ersten Leistungsanspruch) gilt die Summenbegrenzung der Zahnstaffel ausnahmslos ab dem ersten Tag.

Leistungsstaffel versus Realaufwand

Tritt kurz nach dem 60. Geburtstag eine unvorhergesehene Fraktur eines Backenzahns auf, die ein Implantat mit Knochenaufbau erfordert, übersteigen die realen Gesamtkosten die Deckelung des ersten Jahres bei weitem: Ein Einzelimplantat inklusive Krone kostet zwischen 1.600 und 3.500 Euro[2], ein zusätzlich nötiger Knochenaufbau sowie Leistungen wie 3D-Diagnostik oder Bohrschablone erhöhen die Rechnung weiter[2]. Der verbleibende Betrag muss dann trotz Versicherungsschutz aus eigener Tasche vorgelegt werden.

VertragsphaseTypische Erstattungsgrenze für ZahnersatzBeispielaufwand ImplantatFolge für den Eigenanteil
1. Kalenderjahrrund 1.500 EUR[1]bis zu 3.500 EUR[2]Großer Teil der Rechnung bleibt beim Patienten
2. Kalenderjahrrund 3.000 EUR (kumuliert)[1]bis zu 3.500 EURDeutlich kleinerer, aber weiter spürbarer Restbetrag
3. Kalenderjahrrund 4.500 EUR (kumuliert)[1]bis zu 3.500 EURMeist nur noch ein geringer Restbetrag
Nach vier bis fünf JahrenKeine anfängliche Begrenzung mehrbis zu 3.500 EURErstattung im Rahmen des vereinbarten Tarifprozentsatzes

Wer einen Neuabschluss mit 60 Jahren plant, muss diesen zeitlichen Puffer einkalkulieren. Vor größeren Eingriffen sollte stets ein verbindlicher Heil- und Kostenplan (ein schriftlicher Behandlungs- und Kostenvoranschlag des Zahnarztes) eingereicht werden, wie im Ratgeber zum erläutert wird.

Kassenzuschuss und Eigenanteil bei Implantaten

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz ausschließlich über einen befundorientierten Festzuschuss (ein gesetzlich definierter Pauschalbetrag für den zahnärztlichen Befund). Nach § 55 Absatz 1 SGB V beträgt dieser Festzuschuss altersunabhängig exakt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der sogenannten Regelversorgung (die medizinisch ausreichende, zweckmäßige Standardversorgung)[3].

Versicherte können diesen Zuschuss über ein lückenlos geführtes Bonusheft (der Nachweis regelmäßiger jährlicher Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt) erhöhen: Bei lückenloser Vorsorge über fünf Kalenderjahre steigt der Festzuschuss auf 70 Prozent, bei zehn Kalenderjahren auf maximal 75 Prozent der Regelversorgung gemäß § 55 Absatz 1 Satz 5 SGB V[3]. Für ein Implantat zahlt die Kasse jedoch keinen Zuschuss zum Einsetzen der künstlichen Zahnwurzel, sondern ausschließlich den Festzuschuss für die Krone, die auch bei einer herkömmlichen Brücke erstattet worden wäre.

Rechenbeispiel: Hochwertiges Einzelimplantat im Jahr 2026

Das folgende Rechenbeispiel veranschaulicht die finanzielle Lücke bei einem typischen Backenzahn-Implantat mit Vollkeramikkrone im Jahr 2026 bei einem Patienten mit 10 Jahren lückenlosem Bonusheft:

  1. Gesamtrechnung für Implantat, Aufbau und Krone am oberen Ende der Marktspanne: rund 3.500 Euro[2].
  2. Angesetzte Kosten der Regelversorgung (Brücke aus Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich): 921,60 Euro[4].
  3. Festzuschuss der Krankenkasse bei über zehn Jahre lückenlos geführtem Bonusheft: bis zu 691 Euro[4].
  4. Verbleibender Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: die Differenz zwischen Gesamtrechnung und Festzuschuss, also der weit überwiegende Teil der Rechnung.
  5. Erstattung eines leistungsstarken Tarifs, der nach Ablauf der Zahnstaffel den Restbetrag vollständig übernimmt: dieser gesamte Differenzbetrag.
  6. Tatsächlicher Eigenanteil mit Zusatzversicherung: 0 Euro.

Ohne private Zusatzdeckung tragen Versicherte bei modernen Versorgungsformen mehr als drei Viertel der Kosten selbst. Wer sich über Hochleistungstarife informieren möchte, findet weiterführende Einblicke im Überblick zur Zahnzusatzversicherung für Implantate.

Alterungsrückstellung: Beitragskonstanz oder steigende Kosten?

Bei der Wahl des Tarifs ab 60 Jahren spielt das Kalkulationsmodell eine entscheidende Rolle. Der Markt unterscheidet grundsätzlich zwischen Tarifen mit und Tarifen ohne Alterungsrückstellung (ein Sparanteil im Monatsbeitrag, der das steigende Krankheitsrisiko im Alter abfedern soll). Beide Modelle weisen spezifische Vor- und Nachteile auf, die sich je nach verbleibender Vertragslaufzeit unterschiedlich auswirken.

Tarife ohne Alterungsrückstellung (nach Art der Schadenversicherung kalkuliert) sind in jüngeren Jahren günstig, da sie lediglich das aktuelle Risiko des jeweiligen Altersabschnitts einpreisen. Mit dem Erreichen bestimmter Altersgrenzen steigt der monatliche Beitrag stufenweise an, bei manchen Tarifen etwa alle zehn Jahre[5]. Für eine 60-jährige Person bedeutet dies, dass der Beitrag im weiteren Verlauf planmäßig mit dem Alter angehoben wird.

Vergleich der Kalkulationsmodelle ab 60 Jahren

Tarife mit Alterungsrückstellung (nach Art der Lebensversicherung kalkuliert) beinhalten von Beginn an einen Sparanteil. Sie starten mit einem höheren Monatsbeitrag, bleiben dafür im weiteren Lebensverlauf kalkulatorisch stabil und steigen nur dann, wenn allgemeine Kosten im Gesundheitswesen oder die Schadensquoten der Versicherer steigen.

KriteriumTarif ohne AlterungsrückstellungTarif mit Alterungsrückstellung
Einstiegsbeitrag ab 60Moderat bis gehobenTendenziell höher
Beitragsentwicklung im AlterSteigt regelmäßig mit Erreichen neuer AltersgruppenKalkulatorisch stabil über die Gesamtlaufzeit
Geeignet fürKürzere bis mittlere PlanungshorizonteLangfristige Absicherung bis ins hohe Seniorenalter
Wechsel flexibel möglichJa, ohne Verlust angesparter KapitalanteileKündigung führt zum Verlust der Rückstellung

Für Menschen ab 60 Jahren lohnt sich der Vergleich genau: Wer eine Absicherung für die kommenden 10 bis 15 Jahre sucht, fährt mit stabil kalkulierten Beiträgen oft planungssicherer, während flexible Schadenversicherungs-Tarife bei absehbarem kürzerem Schutzbedarf kurzfristig Liquidität schonen.

Fehlende Zähne: Risikozuschlag oder Ausschluss?

Ein kritischer Prüfstein beim Abschluss ab 60 Jahren ist der aktuelle Zahnbestand. Ein Risikozuschlag (ein prozentualer oder fester monatlicher Mehrbeitrag für bestehende Vorerkrankungen) wird von vielen Versicherern erhoben, wenn bei Antragstellung Zähne fehlen, die noch nicht durch festen oder herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden. Andere Anbieter wählen stattdessen den vollständigen Leistungsausschluss (die vertragliche Klausel, dass für bestimmte Zähne keine Erstattung erfolgt).

Im Jahr 2026 handhaben die Gesellschaften fehlende Zähne nach klar definierten Kriterien. Bis zu zwei oder drei fehlende, nicht ersetzte Zähne können bei ausgewählten Tarifen gegen einen monatlichen Aufpreis von beispielsweise 5 bis 15 Euro pro Zahn mitversichert werden. Fehlen mehr als drei oder vier Zähne, lehnen die meisten Anbieter einen Neuabschluss ab oder schließen die Versorgung dieser Lücken unwiderruflich aus.

Wichtige Annahmekriterien für Zähne ab 60

Vor der Antragstellung sollten Sie folgende Punkte anhand Ihrer zahnärztlichen Patientenakte prüfen:

  • Vollständigkeit der Angaben: Falsche Angaben zu fehlenden Zähnen führen zum Verlust des gesamten Versicherungsschutzes.
  • Bereits vorhandener Zahnersatz: Intakte Kronen oder Brücken zählen in der Regel als vollwertig ersetzt und erfordern meist keinen Zuschlag.
  • Aktuelle Behandlungspläne: Ist eine Extraktion oder Überkronung bereits in der Karteikarte vermerkt, greift der reguläre Versicherungsschutz dafür nicht.
  • Zuschlagskosten prüfen: Rechnen Sie nach, ob ein dauerhafter Risikozuschlag über mehrere Jahre wirtschaftlich sinnvoll bleibt.

Um herauszufinden, welche Tarife Ihren individuellen Zahnstatus ohne überhöhte Zuschläge aufnehmen, starten Sie jetzt Ihren persönlichen Tarifvergleich bei nextsure: Vergleichen Sie Konditionen transparent und finden Sie die optimale Absicherung für Ihr Profil.

Ausblick und die Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung

Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen und hochwertige Materialien entwickeln sich kontinuierlich weiter. Wie sich die Eigenanteile in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig genau gestalten werden, lässt sich heute nicht verbindlich beziffern. Fest steht jedoch, dass der befundbezogene Festzuschuss der Kassen auch künftig nur die medizinische Basisversorgung abdecken wird und hochwertige Keramiklösungen mit privaten Zuzahlungen verbunden bleiben.

Für die Wahl des passenden Schutzes gilt zunächst die allgemeine Regel: Je früher eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger ist der monatliche Beitrag und desto schneller ist die Zahnstaffel durchlaufen. Ab dem 60. Lebensjahr entscheidet jedoch vor allem die Unterscheidung, ob Ihr Gebiss aktuell vollversorgt und beschwerdefrei ist oder ob bereits umfangreiche Zahnlücken und angeratene Behandlungen vorliegen. Ein allgemeiner Ratgeber kann Ihre persönlichen Zahnarztbefunde, Ihre individuellen Versorgungswünsche und Ihr Budget im Einzelfall nicht abschließend bewerten.

Der sinnvollste nächste Schritt ist daher eine transparente Gegenüberstellung marktführender Tarife. Als digitaler Marktplatz und Vermittler unterstützt nextsure Sie bei der Orientierung: Die Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen maßgeschneiderte Tarifoptionen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe, die Sie digital und unkompliziert vergleichen können. Nutzen Sie den Online-Vergleich und finden Sie die Lösung, die exakt zu Ihrem Lebensabschnitt passt.

Häufig gestellte Fragen

Bis zu welchem Alter kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Die meisten Anbieter ermöglichen den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch noch mit 60 Jahren oder älter. Ein striktes Höchsteintrittsalter gibt es bei vielen modernen Tarifen nicht mehr, jedoch steigen die monatlichen Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter deutlich an.

Leistet die Versicherung sofort, wenn ich ab 60 abschließe?

Oft gibt es keine Wartezeiten mehr, aber fast alle Tarife haben eine Zahnstaffel

Wie hoch ist der Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz?

Der altersunabhängige Festzuschuss deckt 60 Prozent der Kosten für die einfache Regelversorgung. Wenn Sie Ihr Bonusheft zehn Jahre lückenlos geführt haben, steigt dieser Zuschuss auf 75 Prozent.

Was passiert, wenn mir bei Abschluss schon Zähne fehlen?

Bereits fehlende, noch nicht ersetzte Zähne führen bei der Antragsprüfung in der Regel zu einem dauerhaften Risikozuschlag auf den monatlichen Beitrag oder werden vom zukünftigen Versicherungsschutz komplett ausgeschlossen.

Sollte ich ab 60 einen Tarif mit oder ohne Alterungsrückstellung wählen?

Tarife mit Alterungsrückstellung sind zu Beginn teurer, die Beiträge bleiben im Alter aber konstanter. Tarife ohne Rückstellung starten günstiger, werden mit jedem Geburtstag jedoch spürbar teurer. Die Wahl hängt vom persönlichen Budget und Planungshorizont ab.

Quellen

  1. [1]test-zahnzusatzversicherung.de
  2. [2]zpk-herne.de
  3. [3]gesetze-im-internet.de
  4. [4]verbraucherzentrale.de
  5. [5]allianz.de

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Zahnzusatzversicherung

Vier Zahnzusatztarife von der Basisabsicherung bis zum Rundumschutz, inklusive Kinder-Tarifen mit Kieferorthopädie.

Beitrag Dental Medium:
5,69-32,30 EUR/Monat je nach Alter
Beitrag Dental Luxus:
9,20-54,50 EUR/Monat je nach Alter
Wartezeit:
keine (AZM/AZL)
  • Zahnbehandlung: 75 % (Dental Medium) bzw. 100 % (Dental Luxus)
  • Zahnersatz: 75 % (AZM, Regelversorgung 100 %) bzw. 100 % (AZL)
  • Zahnprophylaxe: 100 % bis 90 EUR/Jahr (AZM) bzw. bis 140 EUR/Jahr (AZL)
  • Keine Wartezeiten in Dental Medium und Dental Luxus
  • Kinder-Tarife mit KFO: Dental Clever 9,68 EUR/Monat, Dental Premium 18,76 EUR/Monat
  • Stiftung Warentest SEHR GUT (1,5) für Dental Premium (Finanztest 2/25)
Wichtige Ausschlüsse
  • Erstattungsbegrenzungen in den ersten 48 Monaten: AZM 600-2.400 EUR, AZL 1.000-4.000 EUR (gestaffelt)
  • Keine expliziten Leistungsausschlüsse in den vorliegenden Unterlagen genannt
  • Stiftung Warentest „SEHR GUT (0,6)“, Finanzen 07/2025 (285 Tarife im Test)

    Advigon Zahnzusatzversicherung Dental Luxus (AZL)

  • MORGEN & MORGEN M&M Rating Zahnzusatz: 5 Sterne „Ausgezeichnet“ (08/2023)

    Advigon Versicherung AG, Dental Luxus (AZL)

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Erstattungsbegrenzungen entfallen bei Unfall, nach dem 48. Monat oder bei anerkannter Vorversicherung.

Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail

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die Bayerische

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatz in drei Tarifen (Smart, Komfort, Prestige) ohne Wartezeit, im Top-Tarif mit 100 % Erstattung.

Erstattung:
je nach Tarif 75-100 %
Wartezeit:
keine
Zahnreinigung:
80-200 EUR/Jahr je nach Tarif
Baustein Zahn Sofort:
29,90 EUR/Monat, endet nach 2 Jahren
  • Zahnersatz und Zahnbehandlung: Smart 75 %, Komfort 80-100 %, Prestige 100 %
  • Professionelle Zahnreinigung in allen Tarifen (80-200 EUR pro Kalenderjahr)
  • Keine Wartezeiten in allen drei Tarifvarianten
  • Kieferorthopädie: 1.500 EUR (inkl. GKV-Leistung) bzw. 2.000 EUR (ohne GKV-Leistung) in Komfort und Prestige
  • Prestige inkl. Bleaching und Happybrush Schallzahnbürste
  • Stiftung Warentest 07/2025: Zahn Prestige Testsieger mit sehr gut (0,5)
Wichtige Ausschlüsse
  • Vor Abschluss angeratene oder begonnene Behandlungen (nur über Baustein Zahn Sofort versichert)
  • Pauschaler Abzug von 40 % bei Ärzten ohne Kassenzulassung
  • Erstattung maximal bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz
  • Im Ausland maximal die Inlandsleistung
  • Stiftung Warentest „SEHR GUT (0,5)“, Ausgabe 07/2025 (285 Tarife im Test)

    die Bayerische, Tarif ZAHN Prestige

  • ASCORE „Tarif des Jahres 2024“ (Krankenzusatz Zahn)

    die Bayerische, Zahn Prestige 2023

  • Levelnine Rating „EXZELLENT“ (Stand 11/2024, gültig bis 11/2025)

    die Bayerische, Tarif ZAHN Prestige

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Leistungsstaffel: im 1. Kalenderjahr 500 EUR (Smart), 1.250 EUR (Komfort) bzw. 1.500 EUR (Prestige), ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt, Begrenzungen entfallen auch bei Unfall.

Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail

Advigon Zahnzusatzversicherung: Leistungen Dental Medium (AZM) und Dental Luxus (AZL)

LeistungDental Medium (AZM)Dental Luxus (AZL)
Zahnbehandlung75 %100 %
Schmerztherapie75 %100 %
Zahnprophylaxe100 % bis 90 EUR/Jahr100 % bis 70 EUR/Maßnahme, bis 140 EUR/Jahr
Zahnersatz75 % (100 % Regelversorgung)100 %
Monatsbeitrag je nach Alter5,69-32,30 EUR9,20-54,50 EUR

die Bayerische Zahnzusatzversicherung: Tarifvergleich Smart, Komfort, Prestige

LeistungSmartKomfortPrestige
Zahnersatz (über Regelversorgung)75 %80-90 %100 %
Zahnersatz (bis Regelversorgung)75 %100 %100 %
Zahnbehandlung75 %100 %100 %
Professionelle Zahnreinigung80 EUR/Kalenderjahr100 EUR je Behandlung, max. 150 EUR/Jahr100 EUR je Behandlung, max. 200 EUR/Jahr
Kieferorthopädienicht enthalten1.500 EUR (inkl. GKV) / 2.000 EUR (ohne GKV)1.500 EUR (inkl. GKV) / 2.000 EUR (ohne GKV)
Bleachingnicht enthaltennicht enthaltenenthalten
Beispiel Jahresbeitrag (33 Jahre)152,40 EUR244,80 EUR (Land) / 321,60 EUR (Stadt)405,60 EUR (Land) / 529,20 EUR (Stadt)

Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.

Stand der Informationen: Juli 2026 · Quelle: Produktinformationen (IPID/AVB) der Anbieter