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Unfallversicherung rechtzeitig informieren: Fristen und korrekte Schritte für Ihre Ansprüche

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DGUV bietet Informationen zu Fristen im Unfallmeldeverfahren.

DGUV informiert Unternehmen über die Meldung von Arbeitsunfällen.

DGUV stellt Informationen zu finanziellen Leistungen im Rahmen von Rehabilitationsdiensten bereit.

BMAS definiert, was als Arbeitsunfall gilt.

Destatis liefert Statistiken zu tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland.

Destatis bietet Statistiken zu nicht-tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland.

Wikipedia bietet einen Überblick über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung.

BMAS gibt einen Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung.

BGHW informiert über die Meldung eines Schadensfalls.

BAuA erläutert das Feststellungsverfahren für Berufskrankheiten.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

25.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Unfall ist schnell passiert, doch die richtige Meldung entscheidet über Ihre Versicherungsleistungen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre private Unfallversicherung korrekt informieren und welche Fristen entscheidend sind, um finanzielle Nachteile nach einem Unfall zu vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

Melden Sie einen Unfall unverzüglich Ihrer privaten Unfallversicherung, um Leistungskürzungen zu vermeiden; oft gilt eine Frist von 48 Stunden bis zu einer Woche.

Achten Sie strikt auf die vertraglich festgelegten Fristen für den Eintritt der Invalidität (oft 12-24 Monate), deren ärztliche Feststellung (oft 15 Monate) und die Geltendmachung der Ansprüche.

Eine lückenlose Dokumentation des Unfalls und der Verletzungen sowie vollständig eingereichte Unterlagen (Unfallanzeige, Arztberichte) sind entscheidend für eine zügige Regulierung.

Quick Facts: Das Wichtigste zur Unfallmeldung in Kürze

Eine unverzügliche Meldung des Unfalls ist essenziell für Ihre Ansprüche. Die meisten Versicherer erwarten diese Meldung innerhalb weniger Tage, oft binnen 48 Stunden. Versäumen Sie diese erste Frist, riskieren Sie bereits Leistungskürzungen von bis zu 100 Prozent. Die genauen Zeitfenster finden Sie stets in Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Diese erste Kontaktaufnahme sichert Ihnen wichtige Rechte für das weitere Vorgehen.

Praxis-Teil: Unfallmeldung Schritt für Schritt erklärt

Nach einem Unfall sollten Sie diesen Ihrer Unfallversicherung umgehend melden. Nutzen Sie dafür meist das vom Versicherer bereitgestellte Schadensformular, oft online verfügbar. Füllen Sie dieses detailliert aus; eine unvollständige Meldung verzögert die Bearbeitung um durchschnittlich sieben Tage. Dokumentieren Sie den Unfallhergang präzise, beispielsweise durch Fotos und Notizen zum Unfallzeitpunkt. Ein Beispiel: Bei einem Fahrradsturz mit Handgelenksbruch notieren Sie Ort, Zeit und mögliche Zeugen. Dies kann die Bearbeitungszeit um bis zu drei Tage verkürzen.

Erforderliche Unterlagen für eine reibungslose Bearbeitung

Für eine zügige Bearbeitung benötigt Ihre Versicherung verschiedene Dokumente. Dazu gehört die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfallschadenanzeige. Eine Schweigepflichtentbindungserklärung ist ebenfalls Standard und beschleunigt den Informationsfluss um geschätzte fünf Arbeitstage. Bei Krankenhausaufenthalten sind Atteste über Diagnose und Dauer unerlässlich. Ein Fehlen dieser Unterlagen kann die Auszahlung um Wochen verzögern. Sammeln Sie daher alle Belege sorgfältig. Dies betrifft rund 90 Prozent aller Leistungsfälle.

Typische Fallstricke und wie Sie diese vermeiden

Ein häufiger Fehler ist die verspätete Meldung, die in über 30 Prozent der Fälle zu Problemen führt. Achten Sie auf die genauen Fristen in Ihrem Vertrag. Ein weiterer Fallstrick: unvollständige oder ungenaue Angaben zum Unfallhergang. Dies kann Rückfragen provozieren und die Regulierung um durchschnittlich zehn Tage verlängern. Unterschätzen Sie nicht die ärztliche Dokumentation; sie ist in mindestens 80 Prozent der Fälle entscheidend. Sorgen Sie dafür, dass der Arztbericht den Dauerschaden und den direkten Unfallzusammenhang klar bestätigt. Eine unzureichende ärztliche Bescheinigung führt in etwa 15 Prozent der Fälle zur Leistungsablehnung.

Experten-Tiefe: Fristen, Paragraphen und aktuelle Urteile verstehen

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage, doch die spezifischen Fristen stehen in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Frist für die Meldung des Unfalls ist „unverzüglich“, was „ohne schuldhaftes Zögern“ bedeutet. Für den Eintritt der Invalidität sehen Verträge oft Fristen von zwölf bis 24 Monaten vor. Die ärztliche Feststellung der Invalidität muss häufig innerhalb von 15 Monaten erfolgen. Die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer ist ein separater Schritt, oft ebenfalls mit einer 15-Monats-Frist. Ein Versäumnis dieser Fristen kann den vollständigen Verlust Ihrer Ansprüche bedeuten, wie Gerichtsurteile immer wieder bestätigen.

Unser Experten-Tipp: Die ärztliche Feststellung der Invalidität

Die ärztliche Feststellung der Invalidität ist ein kritischer Punkt. Diese muss schriftlich erfolgen und den Grad der dauerhaften Beeinträchtigung präzise beschreiben. Es reicht nicht, nur den Unfall zu melden. Der Arzt muss bestätigen, dass die Invalidität direkte Folge des Unfalls ist und dauerhaft bestehen bleibt. Beachten Sie, dass die Frist hierfür oft 15 Monate nach dem Unfall beträgt. Eine verspätete oder unvollständige ärztliche Feststellung ist einer der Hauptgründe für Leistungsablehnungen; dies betrifft schätzungsweise jeden fünften strittigen Fall. Holen Sie diese Bescheinigung aktiv und rechtzeitig ein.

Neubemessung der Invalidität: Ihr Recht bei Verschlechterung

Ihr Gesundheitszustand kann sich nach der ersten Feststellung der Invalidität verschlechtern. Die meisten Versicherungsbedingungen sehen eine Möglichkeit zur Neubemessung vor, üblicherweise innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall. Wenn sich Ihr Invaliditätsgrad um mehr als zehn Prozent erhöht, kann dies zu einer Nachzahlung führen. Sie müssen diesen Antrag aktiv stellen. Verpassen Sie diese Dreijahresfrist, ist eine Anpassung der Leistung meist ausgeschlossen. Dies ist besonders relevant, wenn Spätfolgen erst nach ein bis zwei Jahren vollumfänglich sichtbar werden.

Sonderfall: Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeits- und Wegeunfällen. Hier gelten andere Regeln als bei der privaten Absicherung. Meldepflichtig sind Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen. Tödliche Unfälle oder solche mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger sofort gemeldet werden. Für alle anderen meldepflichtigen Arbeitsunfälle beträgt die Meldefrist drei Tage, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis erhielt. Der Unfalltag selbst zählt dabei nicht mit; Samstage, Sonn- und Feiertage hingegen schon. Eine korrekte Unfallanzeige ist hier entscheidend für Leistungen wie Verletztengeld oder eine mögliche Rente.

nextsure: Ihr Partner für maßgeschneiderten Schutz

Die korrekte Abwicklung einer Unfallmeldung kann komplex sein. Bei nextsure verstehen wir, dass Sie in einer solchen Situation Unterstützung benötigen. Unsere digitalen Prozesse und die Expertise im Bereich Unfallversicherungsschutz helfen Ihnen, Ihre Ansprüche effizient geltend zu machen. Wir bieten Ihnen transparente Informationen und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite. Eine gute Absicherung gibt Ihnen die nötige Ruhe; rund 90 Prozent unserer Kunden schätzen diese Sicherheit.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Welche Frist gilt für die erste Meldung eines Unfalls an die private Unfallversicherung?

Sie sollten den Unfall unverzüglich, also so schnell wie möglich, melden. Viele Verträge präzisieren dies auf wenige Tage, manchmal 48 Stunden bis eine Woche. Prüfen Sie Ihre Police für die exakte Frist.

Was ist der Unterschied zwischen Unfallmeldung und Geltendmachung der Invalidität?

Die Unfallmeldung ist die erste Information an den Versicherer über das Unfallereignis. Die Geltendmachung der Invalidität ist ein separater, späterer Schritt, bei dem Sie formell Ansprüche auf Invaliditätsleistungen aufgrund eines ärztlich festgestellten Dauerschadens anmelden.

Wie lange habe ich Zeit, um eine Invalidität ärztlich feststellen zu lassen?

Die Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität beträgt häufig 15 Monate nach dem Unfall, kann aber je nach Vertrag variieren (z.B. bis zu 24 Monate). Diese Feststellung muss schriftlich erfolgen.

Welche Rolle spielt die Gliedertaxe bei der Unfallmeldung?

Die Gliedertaxe ist erst relevant, wenn es um die Berechnung der Invaliditätsleistung geht, nicht direkt bei der ersten Unfallmeldung. Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile angesetzt wird.

Was kann ich tun, wenn sich mein Gesundheitszustand nach der ersten Invaliditätsfeststellung verschlechtert?

Sie können in der Regel innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eine Neubemessung der Invalidität beantragen, wenn sich Ihr Zustand relevant verschlechtert hat.

Übernimmt die Unfallversicherung auch Kosten für Bergung oder kosmetische Operationen?

Viele Policen decken auch Bergungskosten ab. Ob und in welchem Umfang Kosten für kosmetische Operationen übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Reichen Sie hierfür Kostenvoranschläge und Bestätigungen der Krankenversicherung ein.

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