risikolebensversicherung in kapitallebensversicherung umwandeln

Risikolebensversicherung in Kapitallebensversicherung umwandeln: Chancen und Fallstricke für Ihre Vorsorge

09.04.2025

9

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sie möchten Ihre Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umwandeln und fragen sich, ob das möglich und sinnvoll ist? Viele Versicherte nutzen diese Option, um neben dem Hinterbliebenenschutz auch Kapital für das Alter aufzubauen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie achten müssen.

Das Thema kurz und kompakt

Die Umwandlung einer Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung ist oft innerhalb der ersten zehn Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich (Umtauschrecht).

Höhere Beiträge und geringere Flexibilität bei finanziellen Engpässen sind wesentliche Nachteile der Kapitallebensversicherung im Vergleich zur reinen Risikopolice.

Alternativ zur Umwandlung können eine bestehende Risikolebensversicherung und ein separater Sparvertrag (z.B. ETF, private Rentenversicherung) mehr Flexibilität und potenziell bessere Renditen bieten.

Grundlagen verstehen: Von der Risiko- zur Kapitallebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sichert ausschließlich das Todesfallrisiko ab und zahlt eine vereinbarte Summe an die Begünstigten, falls die versicherte Person innerhalb der Laufzeit verstirbt. Sie dient primär dem Hinterbliebenenschutz, beispielsweise für Familien oder zur Absicherung eines Darlehens von über 100.000 Euro. Dem gegenüber kombiniert die Kapitallebensversicherung den Todesfallschutz mit einem Sparvorgang. Ein Teil der Beiträge fließt in den Kapitalaufbau, der am Ende der Laufzeit oder im Todesfall – oft inklusive Zinsen und Überschussbeteiligungen – ausgezahlt wird. Die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung sind daher typischerweise um 30 bis 50 Prozent höher als bei einer reinen Risikopolice. Diese grundlegenden Unterschiede sind entscheidend, wenn Sie eine Umwandlung Ihrer Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen.

Das Umtauschrecht: Ihr Weg zur Umwandlung

Viele Versicherer bieten ein sogenanntes Umtauschrecht an, das es Ihnen ermöglicht, Ihre bestehende Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Dieses Recht ist in der Regel auf die ersten zehn Jahre nach Vertragsbeginn befristet. Der größte Vorteil dabei ist oft, dass für die Umwandlung keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, solange die Versicherungssumme nicht erhöht wird. Das bedeutet, selbst wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit Abschluss der Risikopolice verschlechtert hat, können Sie in den Genuss einer kapitalbildenden Versicherung kommen. Beachten Sie jedoch, dass einige Versicherer für die Ausübung dieses Rechts spezifische Fristen setzen, beispielsweise muss der Antrag bis zu drei Monate vor dem gewünschten Umwandlungszeitpunkt gestellt werden. Die genauen Bedingungen finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen. Die Prüfung dieser Details ist ein wichtiger Schritt, bevor Sie die Versicherung umstellen.

Chancen und Vorteile der Umwandlung abwägen

Die Umwandlung einer Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung kann mehrere Vorteile bieten, wenn sich Ihre Lebensumstände oder finanziellen Ziele ändern. Der offensichtlichste Vorteil ist der zusätzliche Aufbau von Kapital für die Altersvorsorge, während der Todesfallschutz bestehen bleibt. Haben Sie beispielsweise nach fünf Jahren Vertragslaufzeit mehr finanziellen Spielraum, ermöglicht die Umwandlung, dieses zusätzliche Geld für die Zukunft anzulegen. Ein weiterer Pluspunkt ist die bereits erwähnte Möglichkeit, dies oft ohne erneute Gesundheitsprüfung zu tun, was besonders wertvoll sein kann, wenn zwischenzeitlich gesundheitliche Probleme aufgetreten sind. So sichern Sie sich eine kombinierte Absicherung, die an Ihre neue Lebensphase angepasst ist. Überlegen Sie, welche Absicherung aktuell passt.

Mögliche Nachteile und Kostenfaktoren berücksichtigen

Trotz der Vorteile gibt es auch Nachteile und Kosten, die bei der Umwandlung einer Risikolebensversicherung zu bedenken sind. Die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung sind signifikant höher, da sie den Sparanteil beinhalten. Möchten Sie beispielsweise eine Todesfallsumme von 200.000 Euro beibehalten, können die Monatsbeiträge um 50 Euro oder mehr steigen. Ein wichtiger Aspekt ist die geringere Flexibilität bei finanziellen Engpässen: Wird eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei gestellt, ruht nicht nur der Sparvorgang, sondern oft auch der Todesfallschutz oder wird zumindest stark reduziert. Bei getrennten Verträgen (Risikoabsicherung und separater Sparplan) könnten Sie im Notfall einen Vertrag pausieren, während der andere weiterläuft. Zudem sind die Renditen klassischer Kapitallebensversicherungen in den letzten fünfzehn Jahren oft gesunken. Wägen Sie diese Punkte sorgfältig ab, bevor Sie Ihre Lebensversicherung umwandeln.

Praxisbeispiel: Wann lohnt sich die Umwandlung?

Stellen Sie sich eine junge Familie vor: Der Hauptverdiener, 30 Jahre alt, hat vor fünf Jahren eine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro abgeschlossen, um Partner und Kind abzusichern. Nun, mit 35 Jahren, ist das Einkommen gestiegen und es besteht der Wunsch, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Eine Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung könnte hier sinnvoll sein, da die Gesundheitsprüfung wahrscheinlich entfällt und die bereits vergangene Laufzeit angerechnet wird. Die monatliche Mehrbelastung von beispielsweise 70 Euro wird als investierbar angesehen. Würde er jetzt eine neue Kapitallebensversicherung abschließen, wäre aufgrund des höheren Eintrittsalters der Beitrag für die gleiche Leistung teurer, und eine Gesundheitsprüfung wäre unumgänglich. Hier zeigt sich der Nutzen des Umtauschrechts. Es ist jedoch ratsam, die Alternativen zu prüfen.

Folgende Punkte sprechen in diesem Szenario für eine Umwandlung:

  • Keine neue Gesundheitsprüfung für den 35-Jährigen.

  • Kombination von Todesfallschutz und Altersvorsorge in einem Vertrag.

  • Nutzung des gestiegenen Einkommens für langfristigen Vermögensaufbau.

  • Die Versicherungssumme von 250.000 Euro bleibt für die Familie erhalten.

Diese Überlegungen helfen, die persönliche Situation besser einzuschätzen.

Experten-Tiefe: Rechtliche und steuerliche Aspekte

Aus rechtlicher Sicht ist das Umtauschrecht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrages verankert. Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Regelung zur Umwandlung von Risiko- in Kapitallebensversicherungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die dies erzwingt; es ist eine vertragliche Option. § 167 VVG regelt zwar eine Form der Umwandlung, zielt aber auf den Pfändungsschutz nach § 851c ZPO ab und ist für den hier besprochenen Zweck meist nicht direkt relevant. Steuerlich ist zu beachten: Wurde die Risikolebensversicherung nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen, sind die Erträge aus der späteren Kapitallebensversicherung in der Regel steuerpflichtig (oft hälftig, wenn bestimmte Voraussetzungen wie eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfüllt sind). Die Umwandlung selbst löst meist keine unmittelbare Steuerpflicht aus, aber die spätere Auszahlung der Kapitallebensversicherung unterliegt den dann geltenden steuerlichen Regelungen. Unser Experten-Tipp: Lassen Sie die genauen Auswirkungen auf Ihre Police von einem Fachmann prüfen, da individuelle Vertragsdetails entscheidend sind. Eine Beratung zur Steuer ist hier oft sinnvoll.

Alternativen zur Umwandlung prüfen

Bevor Sie Ihre Risikolebensversicherung umwandeln, sollten Sie Alternativen in Betracht ziehen. Eine Möglichkeit ist, die bestehende Risikopolice unverändert weiterzuführen und parallel einen separaten Sparvertrag abzuschließen. Dies könnte ein ETF-Sparplan, ein Banksparplan oder eine private Rentenversicherung sein. Diese Trennung von Risikoabsicherung und Kapitalaufbau bietet oft mehr Flexibilität. Bei finanziellen Engpässen könnten Sie beispielsweise den Sparplan temporär aussetzen, ohne Ihren Todesfallschutz zu gefährden – ein Vorteil gegenüber der Kapitallebensversicherung, bei der oft beides gekoppelt ist. Zudem können Sie so die Anlageform für Ihren Sparanteil freier und möglicherweise renditestärker wählen. Ein Vergleich der Gesamtkosten und der erwarteten Renditen über einen Zeitraum von beispielsweise 20 Jahren ist hier aufschlussreich. Wägen Sie ab, ob die Bequemlichkeit eines Kombiprodukts die potenziellen Nachteile bei Flexibilität und Rendite überwiegt. Manchmal ist auch eine Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung eine Option, falls diese bereits besteht und finanziell drückt, oder die Prüfung der Dynamik bei Altverträgen.

Hier sind einige separate Sparformen als Alternative:

  1. ETF-Sparpläne für potenziell höhere Renditen bei breiter Risikostreuung.

  2. Klassische Banksparpläne mit festen Zinsen für sicherheitsorientierte Sparer.

  3. Private Rentenversicherungen (fondsgebunden oder klassisch) für gezielte Altersvorsorge.

  4. Festgeldkonten für mittelfristige Anlagen mit garantiertem Zins.

  5. Bausparverträge, falls später Wohneigentum geplant ist.

Diese Optionen bieten unterschiedliche Rendite-Risiko-Profile.

Fazit: Eine individuelle Entscheidung mit Weitblick


FAQ

Wie lange habe ich Zeit, meine Risikolebensversicherung umzuwandeln?

Das Umtauschrecht ist meist auf die ersten zehn Jahre nach Vertragsabschluss begrenzt. Die genaue Frist finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Benötige ich für die Umwandlung eine neue Gesundheitsprüfung?

In der Regel ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, wenn Sie das Umtauschrecht nutzen und die Versicherungssumme nicht erhöhen. Bei einer Erhöhung der Summe wird meist eine neue Prüfung fällig.

Sind die Beiträge nach der Umwandlung höher?

Ja, die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung sind deutlich höher, da zusätzlich zum Risikoschutz ein Sparanteil für den Kapitalaufbau enthalten ist.

Welche Nachteile hat die Umwandlung?

Die Hauptnachteile sind höhere Beiträge, geringere Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten (da oft Risiko- und Sparanteil gekoppelt sind) und potenziell niedrigere Renditen im Vergleich zu modernen, separaten Anlageformen.

Kann ich die Versicherungssumme bei der Umwandlung anpassen?

Ja, oft ist eine Anpassung möglich. Eine Reduzierung der Todesfallsumme kann die Beiträge senken. Eine Erhöhung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.

Was ist, wenn mein Vertrag kein Umtauschrecht enthält?

Ohne vertraglich vereinbartes Umtauschrecht ist eine direkte Umwandlung meist nicht ohne Weiteres möglich. Sie müssten dann die Risikolebensversicherung kündigen (was oft keinen Rückkaufswert ergibt) und eine neue Kapitallebensversicherung abschließen, inklusive neuer Gesundheitsprüfung und zu dann gültigen Konditionen.

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