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Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre: Fristen und Fallstricke verstehen

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Verbraucherzentrale bietet detaillierte Informationen zur Risikovoranfrage bei Versicherungen, insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen.

Auf gesetze-im-internet.de finden Sie den vollständigen Text des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von 2008, das die rechtlichen Grundlagen für Versicherungen in Deutschland regelt.

Das Bundesgesundheitsministerium informiert über das Patientendaten-Schutz-Gesetz und dessen Auswirkungen auf den Umgang mit Gesundheitsdaten.

Destatis, das Statistische Bundesamt, veröffentlicht Pressemitteilungen und statistische Daten, die auch für die Einschätzung von Risiken im Versicherungsbereich relevant sein können.

Die Deutschen Versicherer (GDV) bieten auf ihrer Webseite Informationen zu Gesundheitsfragen im Rahmen von Versicherungsanträgen.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

27.04.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die Gesundheitsfragen bei einer Risikolebensversicherung sind entscheidend, oft mit einem Rückblick auf die letzten fünf Jahre. Fehler können teuer werden, doch mit dem richtigen Wissen sichern Sie Ihre Liebsten zuverlässig ab. Erfahren Sie hier, worauf es ankommt.

Das Thema kurz und kompakt

Die Gesundheitsfragen bei einer Risikolebensversicherung beziehen sich bei ambulanten Behandlungen oft auf die letzten fünf Jahre, bei stationären Aufenthalten auf zehn Jahre.

Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben sind entscheidend, da falsche Informationen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, selbst nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist bei Arglist (dann zehn Jahre).

Eine sorgfältige Vorbereitung, ggf. mit Einsicht in die Krankenakte und Nutzung einer anonymen Risikovoranfrage, minimiert Risiken.

Quick Facts: Gesundheitsfragen und die Fünf-Jahres-Perspektive

Die Gesundheitsprüfung ist ein Standardverfahren beim Abschluss einer Risikolebensversicherung. Versicherer erfragen üblicherweise ambulante Behandlungen der letzten fünf Jahre. Für stationäre Aufenthalte oder Operationen kann der Zeitraum bis zu zehn Jahre betragen. Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es in der Regel nicht, da dies gesetzlich in § 19 VVG verankert ist. Die wahrheitsgemäße Beantwortung ist entscheidend für die Gültigkeit Ihres Vertrages. Schon kleinste Ungenauigkeiten können später zu Problemen führen. Diese erste Orientierung hilft Ihnen, die Relevanz der Fünf-Jahres-Frist bei den Gesundheitsfragen zur Risikolebensversicherung einzuordnen.

Praxis-Teil: Gesundheitsfragen im Detail – Was Versicherer wissen wollen

Versicherer stellen Gesundheitsfragen, um Ihr individuelles Risiko einschätzen zu können. Typischerweise umfassen die Fragen zu den letzten fünf Jahren ambulante Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen. Ein Beispiel: Max Mustermann hatte vor drei Jahren eine ambulant behandelte Sportverletzung am Knie. Diese muss er angeben. Hätte er vor sieben Jahren eine Blinddarmoperation (stationär), fiele dies in den oft gefragten Zehn-Jahres-Zeitraum für Krankenhausaufenthalte. Es geht nicht nur um schwere Erkrankungen; auch wiederholte Beschwerden oder psychische Behandlungen sind relevant. Die genaue Dokumentation Ihrer Gesundheitshistorie ist hier Gold wert. Eine sorgfältige Vorbereitung, eventuell durch Einsicht in Ihre Patientenakte, ist daher sehr empfehlenswert. So stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben den Anforderungen entsprechen und Sie nicht unbewusst eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen. Die folgenden Punkte verdeutlichen, welche Informationen typischerweise abgefragt werden:

  • Ambulante ärztliche Behandlungen der letzten fünf Jahre (z.B. Hausarzt, Facharzt).

  • Stationäre Krankenhausaufenthalte der letzten zehn Jahre (inklusive Operationen und Kuren).

  • Bestehende chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes, Bluthochdruck).

  • Psychische Erkrankungen oder Behandlungen in den letzten fünf bis zehn Jahren.

  • Geplante ärztliche Behandlungen oder Operationen.

  • Angaben zu Nikotin- oder Alkoholkonsum sowie gefährlichen Hobbys.

  • Medikamenteneinnahme über einen längeren Zeitraum.

  • Frühere Anträge auf Personenversicherungen und deren Ergebnis.

Diese genaue Betrachtung der Gesundheitsfragen hilft, die Anforderungen der Versicherer besser zu verstehen.

Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und Fristen bei den Gesundheitsfragen

Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen ergibt sich aus § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Eine Verletzung dieser vorvertraglichen Anzeigepflicht kann gravierende Folgen haben. Der Versicherer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzufechten. Diese Rechte des Versicherers verjähren in der Regel nach fünf Jahren ab Vertragsschluss, sofern der Versicherungsfall nicht vorher eingetreten ist (§ 21 Abs. 3 VVG). Unser Experten-Tipp: Diese Fünf-Jahres-Frist gilt jedoch nicht bei arglistiger Täuschung. Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen, um sich einen Vorteil zu verschaffen (z.B. einen günstigeren Tarif), kann der Versicherer den Vertrag auch noch nach zehn Jahren anfechten (§ 21 Abs. 3 VVG i.V.m. § 22 VVG, § 123 BGB). Ein Beispiel: Anna verschweigt bewusst eine diagnostizierte chronische Erkrankung, die erst nach sechs Jahren zu ihrem Tod führt. Der Versicherer könnte die Leistung aufgrund arglistiger Täuschung verweigern. Die Beweislast für eine arglistige Täuschung liegt beim Versicherer. Es ist daher unerlässlich, alle Fragen, insbesondere die zu den Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung über 5 Jahre, korrekt zu beantworten. Eine Familienabsicherung durch Risikolebensversicherung basiert auf Vertrauen und korrekten Angaben. Die Kenntnis dieser Fristen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist entscheidend für einen dauerhaft gesicherten Versicherungsschutz.

Handlungsempfehlungen: So meistern Sie die Gesundheitsfragen souverän

Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zur korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und überstürzen Sie nichts. Fordern Sie bei Bedarf Auszüge Ihrer Krankenakte bei Ärzten und Ihrer Krankenkasse an. Dies hilft, Erinnerungslücken zu schließen und korrekte Angaben zu Diagnosen und Behandlungszeiträumen zu machen. Unser Experten-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. Dabei werden Ihre Gesundheitsdaten anonymisiert an mehrere Versicherer weitergeleitet, um die Annahmewahrscheinlichkeit und mögliche Konditionen zu prüfen, ohne dass eine Ablehnung in der Hinweis- und Informationsdatenbank der Versicherer (HIS) vermerkt wird. Dies ist besonders bei Vorerkrankungen ein sinnvoller Schritt. Dokumentieren Sie Ihre Antworten und bewahren Sie Kopien des Antrags auf. Eine sinnvolle Risikolebensversicherung steht und fällt mit der Ehrlichkeit bei Antragsstellung. Beachten Sie folgende Schritte für eine erfolgreiche Antragsstellung:

  1. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Beantwortung aller Fragen.

  2. Konsultieren Sie Ihre Ärzte und fordern Sie ggf. Ihre Patientenakte an.

  3. Beantworten Sie jede Frage wahrheitsgemäß und vollständig – auch vermeintliche Kleinigkeiten.

  4. Achten Sie genau auf die abgefragten Zeiträume (oft fünf Jahre ambulant, zehn Jahre stationär).

  5. Geben Sie auch geplante Behandlungen oder Untersuchungen an.

  6. Nutzen Sie bei Unsicherheiten oder Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage.

  7. Lassen Sie sich bei komplexen Fällen von einem unabhängigen Experten beraten.

  8. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags und aller Unterlagen sorgfältig auf.

Mit diesen konkreten Schritten minimieren Sie das Risiko von Problemen im Leistungsfall. Die genaue Beachtung der Fünf-Jahres-Frist bei den Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung ist dabei ein wichtiger Aspekt.

Sonderfälle und Details: Was über die Fünf-Jahres-Frist hinausgeht

Obwohl die Fünf-Jahres-Frist für ambulante Behandlungen oft im Fokus steht, gibt es Aspekte, die darüber hinausgehen. Wie erwähnt, fragen Versicherer bei stationären Behandlungen oder Operationen meist einen Zeitraum von zehn Jahren ab. Bestimmte Erkrankungen wie Krebs oder HIV-Infektionen müssen oft unabhängig vom Zeitraum angegeben werden. Auch Fragen nach gefährlichen Hobbys oder Berufen sind üblich und zeitlich nicht immer begrenzt. Unser Experten-Tipp: Achten Sie auf die genaue Fragestellung im Antrag. Manche Versicherer formulieren Fragen sehr weit, z.B. „Litten Sie jemals unter...?“. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Auch wenn Sie eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung suchen, werden Sie feststellen, dass dies kaum seriös möglich ist. Die genaue Kenntnis der verschiedenen Abfragezeiträume und die exakte Beantwortung aller Fragen sind entscheidend. Diese Details zeigen, dass eine pauschale Betrachtung der Fünf-Jahres-Frist nicht ausreicht.

Ihr nächster Schritt zur optimalen Absicherung

Die Gesundheitsfragen, insbesondere die korrekte Angabe von Informationen aus den letzten fünf Jahren, sind ein kritischer Punkt beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Eine sorgfältige und ehrliche Beantwortung schützt Sie und Ihre Liebsten vor bösen Überraschungen im Leistungsfall. Die Komplexität der Fragestellungen und die möglichen langfristigen Konsequenzen machen eine fundierte Vorbereitung und gegebenenfalls eine professionelle Beratung sinnvoll. Wir bei nextsure unterstützen Sie dabei, den Durchblick zu behalten und die für Ihre Situation passende Absicherung zu finden. Unsere Mission ist es, Ihnen maßgeschneiderte und leicht verständliche Versicherungslösungen anzubieten. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Muss ich jeden Arztbesuch der letzten fünf Jahre angeben?

Ja, wenn der Versicherer pauschal nach Arztbesuchen, Untersuchungen oder Behandlungen in den letzten fünf Jahren fragt, sollten Sie diese angeben. Dazu gehören auch Routineuntersuchungen oder vermeintliche Kleinigkeiten, sofern sie im abgefragten Zeitraum liegen und unter die Fragestellung fallen.

Was ist, wenn ich eine Krankheit vergesse anzugeben?

Das Vergessen einer Krankheit kann als fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht gewertet werden. Die Folgen hängen vom Einzelfall ab und können von einer Vertragsanpassung bis zur Kündigung reichen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind die Konsequenzen schwerwiegender. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Versicherer oder einen Berater.

Gilt die Fünf-Jahres-Frist auch für psychische Erkrankungen?

Versicherer fragen oft auch nach psychischen Erkrankungen und Behandlungen. Die Abfragezeiträume können hier variieren, oft sind es fünf bis zehn Jahre. Lesen Sie die spezifische Frage im Antrag genau durch, da psychische Erkrankungen für die Risikoprüfung sehr relevant sind.

Was bedeutet arglistige Täuschung im Kontext der Gesundheitsfragen?

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn Sie dem Versicherer bewusst und gewollt falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrer Gesundheit machen, um einen Versicherungsschutz zu erhalten, den Sie bei wahrheitsgemäßen Angaben nicht oder nur zu schlechteren Konditionen bekommen hätten. In diesem Fall kann der Versicherer den Vertrag auch noch nach zehn Jahren anfechten.

Kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen, wenn ich in den letzten 5 Jahren krank war?

Das hängt von der Art und Schwere der Erkrankung sowie vom Versicherer ab. Auch mit Vorerkrankungen ist ein Abschluss oft möglich, eventuell mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Eine anonyme Risikovoranfrage kann hier Klarheit schaffen.

Wie kann nextsure mir bei den Gesundheitsfragen helfen?

Wir von nextsure beraten Sie umfassend zu den Gesundheitsfragen und unterstützen Sie bei der korrekten Antragsstellung. Wir helfen Ihnen, die Fragen richtig zu interpretieren und können bei Bedarf eine anonyme Risikovoranfrage für Sie durchführen, um Ihre Versicherungschancen optimal auszuloten.

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