prozente autoversicherung übernehmen

Prozente der Autoversicherung clever übernehmen: So sparen Sie bares Geld

14.04.2025

12

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Möchten Sie die günstigen Prozente einer Autoversicherung übernehmen und Ihre Beiträge senken? Viele wissen nicht, dass die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) erhebliche Einsparungen von bis zu siebzig Prozent ermöglichen kann. Erfahren Sie hier, wie Sie legal und effektiv profitieren.

Das Thema kurz und kompakt

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann Versicherungskosten um bis zu siebzig Prozent senken, ist aber an Bedingungen wie Verwandtschaft und Führerscheinbesitzdauer geknüpft.

Der Abgebende verliert seine SF-Klasse unwiderruflich; der Empfänger kann maximal die SF-Jahre übernehmen, die er selbst hätte erreichen können.

Sonderfälle wie Zweitwagenübernahme oder Übertragung nach Todesfall sind möglich, erfordern aber spezifische Nachweise und Fristen.

Schnellüberblick: Das Wichtigste zur Übernahme von Versicherungsprozenten

Die Übernahme von Prozenten einer Autoversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und bietet Sparpotenziale von oft über fünfzig Prozent. Die zentrale Rolle spielt die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), die unfallfreie Jahre belohnt. Eine höhere SF-Klasse bedeutet einen niedrigeren Beitragssatz, der oft mehrere hundert Euro pro Jahr ausmacht. Die Übertragung ist meist innerhalb der Familie oder bei Partnern möglich, wobei der Empfänger nicht mehr Jahre gutgeschrieben bekommt, als er den Führerschein besitzt. Der Abgebende verliert seine SF-Klasse unwiderruflich, was eine sorgfältige Abwägung erfordert. Dieser Mechanismus ist ein wichtiger Hebel zur Optimierung Ihrer Versicherungskosten.

Grundlagen verstehen: Was sind Schadenfreiheitsklassen?

Schadenfreiheitsklassen, kurz SF-Klassen, spiegeln die Anzahl der Jahre wider, die ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. Jedes unfallfreie Jahr führt zu einer besseren SF-Klasse und somit zu einem höheren Schadenfreiheitsrabatt. [5-1] Die Spanne reicht oft von SF-Klasse null für Fahranfänger bis zu SF-Klasse 35 oder sogar SF-Klasse 50 bei einigen Versicherern, was Beitragssätze von unter dreißig Prozent ermöglichen kann. [5-5,-1] Diese Rabatte gelten für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung, nicht jedoch für die Teilkasko. [2-6] Die genaue Höhe des Rabatts variiert je nach Versicherer, da jede Gesellschaft ihre eigene SF-Klassen-Tabelle hat. [2-3] Ein Verständnis dieser Grundlagen ist entscheidend, um die Vorteile einer Übertragung voll auszuschöpfen.

Voraussetzungen prüfen: Wer kann Prozente an wen übertragen?

Die Möglichkeit, Prozente einer Autoversicherung zu übernehmen, ist nicht unbegrenzt, sondern an klare Regeln gebunden. Versicherer erlauben die Übertragung der SF-Klasse üblicherweise nur innerhalb eines eng definierten Personenkreises. Dazu gehören in der Regel:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. [4-3]

  • Eltern und Kinder (auch Stief- oder Adoptivkinder). [2-2]

  • Großeltern und Enkelkinder.

  • Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben (je nach Versicherer).

  • Geschwister (seltener, aber bei manchen Anbietern möglich). [4-3]

Eine zentrale Bedingung ist oft, dass der Empfänger das Fahrzeug des Gebers regelmäßig genutzt hat. Zudem kann der Empfänger maximal so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er selbst seit Erwerb des Führerscheins hätte erfahren können. [2-2] Besitzt jemand beispielsweise seit fünf Jahren den Führerschein, kann er auch nur SF-Klasse fünf übernehmen, selbst wenn der Geber SF-Klasse zwanzig hat. Die genauen Bedingungen legt jeder Versicherer individuell fest, daher ist eine Nachfrage immer ratsam. Die Kenntnis dieser Regeln ist der erste Schritt zur erfolgreichen Übertragung.

Der Übertragungsprozess: Schritt für Schritt zum günstigeren Tarif

Die Übertragung von Prozenten einer Autoversicherung erfordert einige formale Schritte und Dokumente. Zuerst muss der aktuelle Inhaber der SF-Klasse seiner Versicherung den Wunsch zur Übertragung mitteilen und eine Verzichtserklärung unterschreiben. [4-1] Damit gibt er seine SF-Klasse und den damit verbundenen Rabatt unwiderruflich auf. Der Empfänger stellt dann bei seiner (neuen oder bestehenden) Versicherung einen Antrag auf Übernahme der SF-Klasse. Folgende Unterlagen sind typischerweise erforderlich:

  1. Das ausgefüllte Antragsformular der Versicherung (oft als Formular TB28 bezeichnet). [4-3]

  2. Kopie des Führerscheins des Empfängers.

  3. Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis oder die häusliche Gemeinschaft. [4-1]

  4. Gegebenenfalls eine Kopie der Sterbeurkunde, falls die SF-Klasse von einer verstorbenen Person übernommen wird. [3-1]

Die Versicherung prüft die Unterlagen und die Erfüllung der Voraussetzungen, insbesondere die Fahrpraxis des Empfängers. Die Bearbeitungszeit kann einige Tage bis wenige Wochen in Anspruch nehmen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Vertrag des Empfängers mit der neuen, günstigeren SF-Klasse eingestuft. Dieser Prozess sichert Ihnen die gewünschten Beitragsvorteile.

Sonderfälle meistern: Prozente übernehmen bei Zweitwagen und Todesfall

Besondere Lebenssituationen erfordern spezielle Regelungen bei der Übernahme von Versicherungsprozenten. Bei einem Zweitwagen ist es oft möglich, die SF-Klasse des Erstwagens für die Einstufung des Zweitwagens zu nutzen oder eine verbesserte Sondereinstufung zu erhalten. [6-2,6-3] Wird der Zweitwagen später beispielsweise vom Kind übernommen, kann oft die für den Zweitwagen erfahrene SF-Klasse übertragen werden. [2-2] Im Todesfall eines Versicherungsnehmers können nahe Angehörige, wie der Ehepartner oder die Kinder, dessen SF-Klasse übernehmen. [3-1,3-2] Hierfür ist in der Regel die Vorlage der Sterbeurkunde notwendig, und die Übernahme muss meist innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall beantragt werden. [3-3,3-4] Wichtig ist, dass der Erbe das Fahrzeug des Verstorbenen auch tatsächlich weiternutzt und oft auch schon vorher regelmäßig gefahren ist. [3-1] Diese Optionen bieten auch in komplexen Fällen Wege zur Kostenersparnis.

Fallstricke umgehen: Was Sie bei der Übertragung beachten müssen

Obwohl die Übernahme von Prozenten einer Autoversicherung attraktiv ist, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um Nachteile zu vermeiden. Der Geber verliert seine SF-Klasse und den Rabatt endgültig; eine Rückübertragung ist ausgeschlossen. [3,4-3] Dies sollte besonders bedacht werden, falls der Geber plant, zukünftig wieder ein Fahrzeug zu versichern, da er dann neu eingestuft wird, oft in SF-Klasse null oder SF-Klasse einhalb. [2-2] Die Übertragung lohnt sich für Fahranfänger oft erst nach einigen Jahren eigener Fahrpraxis, da sie nur die SF-Jahre anrechnen können, die ihrer Führerscheinbesitzdauer entsprechen. [2-6] Übertragen werden können nur die tatsächlich erfahrenen SF-Klassen, nicht Sondereinstufungen oder ein gewährter Rabattschutz. [-1] Eine Übertragung ist zudem nur einmal möglich; eine Aufteilung der SF-Klasse auf mehrere Personen oder Verträge ist nicht vorgesehen. [6-4] Eine sorgfältige Planung schützt vor unerwünschten Konsequenzen.

Experten-Tiefe: Rechtliche Aspekte und Gestaltungstipps

Die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen ist zwar gängige Praxis, aber keine gesetzliche Verpflichtung der Versicherer. [2-5] Die genauen Bedingungen sind in den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) des jeweiligen Versicherers festgelegt, orientieren sich aber oft an den Empfehlungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). [-2] Unser Experten-Tipp: Klären Sie immer vorab mit beiden beteiligten Versicherern die genauen Modalitäten und Fristen. Eine Frist für die Übertragung nach Vertragsbeendigung des Gebers beträgt oft sechs bis zwölf Monate. Es ist auch möglich, die SF-Klasse bei einem Versicherungswechsel mitzunehmen, der neue Versicherer wird jedoch nur die „echten“ schadenfreien Jahre anerkennen, keine Sondereinstufungen. [-1,6-2] Prüfen Sie, ob eine Übertragung auf einen Firmenwagen mit späterer Rückübertragungsmöglichkeit besteht, falls Sie einen Dienstwagen nutzen. [-3] Diese Detailkenntnisse helfen, das Maximum herauszuholen.

Optimierungspotenzial nutzen: Wann lohnt sich die Übernahme besonders?


Ihr nächster Schritt zu günstigeren Beiträgen


FAQ

Welche Unterlagen benötige ich, um Prozente einer Autoversicherung zu übernehmen?

Sie benötigen in der Regel ein ausgefülltes Antragsformular (oft TB28), eine Verzichtserklärung des Gebers, Kopien der Führerscheine beider Parteien und einen Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis oder die häusliche Gemeinschaft. Bei Übernahme von Verstorbenen ist zusätzlich die Sterbeurkunde erforderlich.

Lohnt sich die Übernahme von Prozenten für Fahranfänger?

Für absolute Fahranfänger lohnt sich die Übernahme oft nur bedingt, da sie nur wenige oder gar keine Jahre angerechnet bekommen. Sinnvoller ist es meist, wenn der Fahranfänger bereits einige Jahre Fahrpraxis und somit Führerscheinbesitz nachweisen kann.

Kann ich die übernommene SF-Klasse zu einer anderen Versicherung mitnehmen?

Ja, die übernommene Schadenfreiheitsklasse kann bei einem Versicherungswechsel in der Regel zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Der neue Versicherer wird jedoch nur die tatsächlich erfahrenen, regulären SF-Jahre anerkennen, keine Sondereinstufungen.

Ist die Übertragung von Versicherungsprozenten kostenlos?

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse selbst ist bei den meisten Versicherern gebührenfrei. Es können jedoch indirekte Kosten durch Vertragsänderungen oder die neue Prämienkalkulation entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen SF-Klasse und Schadenfreiheitsrabatt?

Die SF-Klasse gibt die Anzahl der unfallfreien Jahre an. Der Schadenfreiheitsrabatt ist der prozentuale Nachlass auf den Versicherungsbeitrag, der sich aus der SF-Klasse ergibt. Übertragen wird die SF-Klasse, der konkrete Rabatt in Prozent kann je nach Versicherer variieren.

Kann man auch nur einen Teil der Prozente übertragen?

Nein, eine teilweise Übertragung oder Aufteilung der Schadenfreiheitsklasse ist nicht möglich. Es kann immer nur die gesamte SF-Klasse des abgebenden Vertrags auf einen neuen Vertrag übertragen werden.

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