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Pferdehaftpflicht und Helmpflicht-Klausel: So sichern Sie 100 % Leistung

27.09.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Sturz vom Pferd kann schnell passieren und schwere Kopfverletzungen verursachen. Doch was passiert, wenn Sie dabei keinen Helm getragen haben? Viele Reiter riskieren unwissentlich massive Kürzungen ihrer Versicherungsleistungen.

Das Thema kurz und kompakt

Das Reiten ohne Helm kann zu einer Kürzung der Versicherungsleistung um bis zu 30 Prozent führen, auch ohne gesetzliche Helmpflicht.

Grundlage für die Kürzung ist meist der Mitverschuldens-Paragraph § 254 BGB, den Gerichte regelmäßig anwenden.

Pferdehalter sollten eine Helmpflicht mit Reitbeteiligungen vertraglich festhalten, um ihr eigenes Haftungsrisiko zu minimieren.

Reiten ist für viele mehr als nur ein Hobby, doch jeder Ritt birgt Risiken. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist die finanzielle Absicherung für den Fall, dass durch Ihr Pferd ein Schaden entsteht. Kommt jedoch ein Reiter zu Schaden und trägt dabei keinen Helm, kann dies weitreichende Folgen haben. Versicherer und Gerichte prüfen dann, ob eine Mitschuld vorliegt, was zu erheblichen Leistungskürzungen führen kann. Dieser Artikel erklärt die sogenannte Pferdehaftpflicht Helmpflicht-Klausel, beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des Mitverschuldens und zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch auf volle Entschädigung wahren.

Kostenfalle Reitunfall: 30 Prozent Leistungsabzug ohne Helm vermeiden

Ein Reitunfall ohne Helm kann schnell zu einer finanziellen Katastrophe werden. Stellt ein Gericht eine Mitschuld des verletzten Reiters fest, drohen Abzüge von bis zu 30 Prozent der Schadenssumme. Bei Behandlungskosten und Verdienstausfall von beispielsweise 100.000 Euro bedeutet das eine Lücke von 30.000 Euro. Diese Summe müssten Sie aus eigener Tasche zahlen, obwohl eine umfassende Pferdehaftpflicht besteht. Gerichte argumentieren, dass das Tragen eines Helms zum allgemeinen Verkehrsbewusstsein gehört und zumutbar ist.

Das Nichttragen eines Helms wird als fahrlässige Außerachtlassung der eigenen Sicherheit gewertet. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein in einem anderen Fall machte deutlich, wie wichtig die Einhaltung von Sicherheitsstandards ist. Auch wenn es keine gesetzliche Helmpflicht gibt, etabliert die Rechtsprechung eine klare Verantwortung für den Reiter. Diese finanzielle Gefahr lässt sich durch das Tragen einer einfachen Schutzausrüstung komplett vermeiden. Die rechtliche Grundlage dafür ist oft nicht einmal eine Klausel im Vertrag, sondern ein allgemeiner Rechtsgrundsatz.

Vertragsdetails prüfen: Die Helmpflicht-Klausel in Ihrer Police

Einige Versicherer haben eine explizite „Pferdehaftpflicht Helmpflicht-Klausel“ in ihren Bedingungen verankert. Diese Klausel regelt vertraglich, welche Konsequenzen das Reiten ohne Helm hat. Ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen ist daher unerlässlich. Suchen Sie nach Formulierungen, die sich auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers oder Sicherheitsvorschriften beziehen.

Mögliche Ausgestaltungen einer solchen Klausel sind vielfältig. Hier sind vier häufige Varianten:

  • Leistungsausschluss: Die Versicherung zahlt bei Kopfverletzungen gar nicht, wenn kein Helm getragen wurde.

  • Prozentuale Kürzung: Der Vertrag legt eine feste Kürzung, beispielsweise um 25 Prozent, fest.

  • Verweis auf Gesetze: Die Police verweist allgemein auf die gesetzliche Rechtslage zum Mitverschulden.

  • Keine Regelung: Der Vertrag enthält keine Aussage, wodurch die allgemeine Rechtsprechung greift.

Auch ohne explizite Klausel kann Ihre Leistung gekürzt werden. Ein Vergleich von Pferdehaftpflicht-Tarifen hilft, Anbieter mit transparenten und fairen Bedingungen zu finden. Doch selbst der beste Vertrag schützt nicht vor den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Gesetzliche Grundlage: Wie § 254 BGB Ihre Ansprüche reduziert

Der entscheidende juristische Hebel ist der Paragraph 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Mitverschulden. Er besagt, dass ein Geschädigter, der zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, nur einen Teil seines Schadens ersetzt bekommt. Beim Reitunfall ohne Helm argumentieren Versicherer, dass die Kopfverletzungen bei Nutzung eines Helms geringer ausgefallen oder ganz vermieden worden wären. Diese Argumentation wird von deutschen Gerichten regelmäßig bestätigt.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) weist darauf hin, dass bei Pferdesportunfällen rund 25 Prozent der Verletzungen den Kopf betreffen. Diese Zahl unterstreicht die Notwendigkeit eines Kopfschutzes. Gerichte sehen das Reiten ohne Helm als erkennbares Risiko, das der Reiter bewusst eingeht. Damit wird die Verantwortung geteilt, selbst wenn der Pferdehalter grundsätzlich für das von seinem Tier ausgehende Risiko haftet. Diese Regelung betrifft nicht nur den Pferdebesitzer selbst, sondern alle, die mit dem Pferd zu tun haben.

Haftungsfalle Fremdreiter: Schutz für Reitbeteiligungen optimieren

Die Mitverschuldensregel gilt auch für Fremdreiter und Reitbeteiligungen, was für den Pferdehalter heikel ist. Verletzt sich eine Reitbeteiligung ohne Helm, kürzt Ihre Pferdehalterhaftpflichtversicherung möglicherweise die Zahlung an den Geschädigten. Dies kann zu erheblichen finanziellen Forderungen direkt gegen Sie als Halter führen und die persönliche Beziehung belasten. Sichern Sie sich daher mehrfach ab.

Befolgen Sie diese vier Schritte, um Ihr Risiko zu minimieren:

  1. Vereinbaren Sie schriftlich im Reitbeteiligungsvertrag eine ausnahmslose Helmpflicht.

  2. Prüfen Sie, ob Ihre Police das Risiko für Fremdreiter explizit und ausreichend abdeckt.

  3. Klären Sie Ihre Reitbeteiligung nachweislich über die versicherungsrechtlichen Konsequenzen auf.

  4. Sorgen Sie für eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro.

Eine klare Kommunikation und vertragliche Regelung sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch die Personen, denen Sie Ihr Pferd anvertrauen.

FAQ

Was genau ist eine Pferdehaftpflicht Helmpflicht-Klausel?

Eine Helmpflicht-Klausel ist eine spezielle Bedingung im Versicherungsvertrag, die die Folgen des Reitens ohne Helm regelt. Sie kann von einer prozentualen Leistungskürzung bis hin zum vollständigen Ausschluss der Haftung für Kopfverletzungen reichen.

Wie hoch kann die Kürzung der Versicherungsleistung ausfallen?

Gerichte haben in verschiedenen Fällen eine Mitschuld von 20 bis 30 Prozent angenommen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, aber mit einer Kürzung in dieser Größenordnung muss gerechnet werden.

Bin ich sicher, wenn in meiner Police keine Helmpflicht-Klausel steht?

Nein. Auch ohne explizite Klausel greift die gesetzliche Regelung zum Mitverschulden (§ 254 BGB). Versicherer werden sich darauf berufen, um die Leistungen zu kürzen, und bekommen vor Gericht oft Recht.

Welche Art von Helm ist für den vollen Versicherungsschutz erforderlich?

Es sollte immer ein speziell zum Reiten konzipierter und geprüfter Helm sein, der einer gültigen Sicherheitsnorm entspricht (z.B. VG1 01.040 2014-12). Fahrrad- oder Skihelme bieten keinen adäquaten Schutz und werden nicht anerkannt.

Wie kann ich als Pferdehalter meine Reitbeteiligung zur Helmpflicht anhalten?

Die sicherste Methode ist ein schriftlicher Reitbeteiligungsvertrag, in dem eine ausnahmslose Helmpflicht für den Umgang mit dem Pferd und das Reiten festgelegt wird. Dies schafft Klarheit und schützt Sie rechtlich.

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