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Pferdehaftpflicht für Reitbeteiligung: Warum sie für Halter und Reiter unverzichtbar ist

16.11.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Eine Reitbeteiligung entlastet Sie finanziell und zeitlich, birgt aber auch Haftungsrisiken von bis zu mehreren Millionen Euro. Ohne die passende Pferdehaftpflicht für die Reitbeteiligung kann ein Unfall schnell existenzbedrohend werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich und Ihre Reitbeteiligung lückenlos absichern.

Das Thema kurz und kompakt

Als Pferdehalter haften Sie gemäß § 833 BGB auch für Schäden, die Ihre Reitbeteiligung verursacht.

Eine Pferdehaftpflicht ist für Halter unverzichtbar und muss das Fremdreiterrisiko explizit einschließen.

Ein schriftlicher Reitbeteiligungsvertrag, der die Versicherungssituation klar regelt, ist für beide Seiten essenziell.

Die gemeinsame Leidenschaft für Pferde verbindet Halter und Reitbeteiligungen. Doch wer haftet, wenn das Pferd unter der Aufsicht der Reitbeteiligung einen Schaden verursacht? Laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) trifft den Halter eine Gefährdungshaftung, die ihn auch ohne eigenes Verschulden in die Verantwortung nimmt. Eine solide Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Dieser Artikel erklärt die drei wichtigsten Ebenen der Absicherung: von den schnellen Fakten über praxisnahe Fallbeispiele bis hin zu juristischen Expertentipps für Ihren Reitbeteiligungsvertrag.

Gefährdungshaftung verstehen: Die rechtliche Grundlage für Pferdehalter

Als Pferdehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht, und zwar unbegrenzt. Diese sogenannte Gefährdungshaftung ist in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert und gilt verschuldensunabhängig. Verursacht Ihr Pferd beispielsweise einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, können die Forderungen schnell sechs- oder siebenstellige Beträge erreichen. Diese Haftung gilt auch dann vollständig, wenn Ihre Reitbeteiligung das Pferd betreut. Ein schriftlicher Vertrag kann zwar Pflichten regeln, hebt aber Ihre grundsätzliche Verantwortung als Halter nicht auf. Die richtige Pferdehaftpflicht ist somit die einzige Möglichkeit, dieses finanzielle Risiko abzuwenden. Das Verständnis dieser gesetzlichen Grundlage ist der erste Schritt zur korrekten Absicherung.

Versicherungsschutz prüfen: Ist die Reitbeteiligung automatisch mitversichert?

Eine Standard-Pferdehaftpflicht reicht oft nicht aus, um eine Reitbeteiligung abzusichern. Sie benötigen einen Tarif, der das „Fremdreiterrisiko“ oder die „Reitbeteiligung“ explizit einschließt. In vielen Verträgen muss die Reitbeteiligung sogar namentlich genannt werden, um im Schadensfall vollen Schutz zu genießen. Prüfen Sie daher Ihre Police auf diese Klauseln. Ein Beispiel: Ihre Reitbeteiligung ist im Gelände unterwegs, das Pferd scheut und beschädigt ein parkendes Auto. Ohne den Einschluss des Fremdreiterrisikos würde Ihre Versicherung die Regulierung des Schadens von rund 3.000 Euro verweigern. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme mindestens zehn Millionen Euro beträgt. Ein umfassender Pferdehaftpflicht-Vergleich hilft, die passenden Tarife zu finden. Als Nächstes betrachten wir die Haftungsfrage, wenn die Reitbeteiligung selbst zu Schaden kommt.

Unfall der Reitbeteiligung: Wer haftet bei Personenschäden?

Verletzt sich die Reitbeteiligung selbst, wird die Haftungsfrage komplex. Lange Zeit versuchten Halter, ihre Haftung durch Klauseln im Reitbeteiligungsvertrag auszuschließen. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen jedoch, dass solche pauschalen Haftungsausschlüsse oft unwirksam sind, insbesondere bei Personenschäden. Das Landgericht Saarbrücken entschied 2024, dass die Tierhalterhaftung auch bei einem Sturz der Reitbeteiligung greift und der Halter für Behandlungskosten von rund 4.000 Euro aufkommen muss. Eine gute Pferdeversicherung sollte daher auch Eigenschäden oder Ansprüche der Reitbeteiligung abdecken. Folgende Punkte sind entscheidend:

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (z. B. Krankenkassen) abdeckt.

  2. Stellen Sie sicher, dass Ansprüche der Reitbeteiligung gegen den Halter mitversichert sind.

  3. Empfehlen Sie Ihrer Reitbeteiligung zusätzlich den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

  4. Dokumentieren Sie die Versicherungsdetails klar im Reitbeteiligungsvertrag.

Unser Experten-Tipp: Ein stillschweigender Haftungsausschluss wird von Gerichten nur noch selten angenommen. Verlassen Sie sich nie allein auf mündliche Absprachen. Die vertragliche Gestaltung ist daher ein zentraler Baustein Ihrer Absicherung.


Der Reitbeteiligungsvertrag: Mehr als nur eine Formsache

Ein detaillierter Reitbeteiligungsvertrag ist unerlässlich, um Missverständnisse zu vermeiden und die Haftung klar zu regeln. Er schafft für beide Seiten Rechtssicherheit und sollte weit mehr als nur die Kostenbeteiligung von beispielsweise 150 Euro monatlich festhalten. Neben den Nutzungszeiten und Pflichten wie Stallarbeit sind vor allem die versicherungsrechtlichen Aspekte entscheidend. Halten Sie schriftlich fest, dass eine Pferdehaftpflichtversicherung besteht und die Reitbeteiligung explizit mitversichert ist. Lassen Sie sich von der Reitbeteiligung das Bestehen einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung bestätigen. Ein gut aufgesetzter Vertrag schützt nicht nur im Schadensfall, sondern stärkt auch das Vertrauensverhältnis. Er ist die Basis für eine funktionierende Partnerschaft rund ums Pferd und definiert auch, wer bei einem Ausbruch haftet.

FAQ

Ist eine Pferdehaftpflicht für eine Reitbeteiligung notwendig?

Ja, sie ist absolut notwendig. Zwar ist sie keine gesetzliche Pflicht, aber der Pferdehalter haftet unbegrenzt für alle Schäden, die das Pferd verursacht – auch wenn die Reitbeteiligung reitet. Eine Pferdehaftpflicht, die Reitbeteiligungen einschließt, schützt den Halter vor existenzbedrohenden Kosten.

Welche Versicherung zahlt, wenn das Pferd einen Dritten schädigt?

In diesem Fall leistet die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters, vorausgesetzt, das Fremd- oder Gastreiterrisiko ist mitversichert. Sie übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Deckt die Versicherung auch Schäden an geliehenen Sachen?

Ja, viele moderne Tarife decken auch Mietsachschäden ab. Das ist wichtig, wenn das Pferd zum Beispiel einen gemieteten Pferdeanhänger oder eine Box in einem fremden Stall beschädigt. Prüfen Sie die genauen Bedingungen in Ihrer Police.

Was passiert, wenn die Reitbeteiligung gegen vertragliche Absprachen verstößt?

Verstößt die Reitbeteiligung grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen Absprachen (z.B. Springreiten trotz Verbots) und es entsteht ein Schaden, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder die Reitbeteiligung in Regress nehmen. Der Schutz gegenüber dem geschädigten Dritten bleibt aber meist bestehen.

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