Pferdeverkauf und Versicherung: Die Kündigungsfrist bei Verkauf richtig nutzen
13.10.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Der Verkauf eines Pferdes ist emotional und komplex. Damit die Pferdeversicherung nicht zur Stolperfalle wird, müssen Sie die gesetzlichen Fristen und Regeln kennen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Übergang reibungslos gestalten.
Das Thema kurz und kompakt
Nach einem Pferdeverkauf geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über (§ 95 VVG), sie endet nicht.
Der Käufer und der Versicherer haben ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Kenntnisnahme.
Der Verkäufer kann nach dem Verkauf nicht mehr kündigen, muss den Verkauf aber unverzüglich dem Versicherer melden.
Ein neues Zuhause für Ihr Pferd ist gefunden – ein großer Schritt, der mit vielen administrativen Aufgaben verbunden ist. Eine der wichtigsten ist die Regelung der bestehenden Pferdeversicherung. Anders als viele annehmen, endet der Vertrag nicht automatisch mit dem Verkauf. Das Gesetz sieht einen Übergang der Versicherung auf den neuen Eigentümer vor, was beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Das Verständnis der Kündigungsfrist bei der Pferdeversicherung nach dem Verkauf ist entscheidend, um Deckungslücken oder doppelte Kosten zu vermeiden. Dieser Artikel führt Sie durch die drei entscheidenden Ebenen: die rechtlichen Grundlagen, die praktischen Schritte und die Expertentipps für einen sauberen Abschluss. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.
Vertragsübergang statt Kündigung: § 95 VVG verstehen
Verkaufen Sie Ihr Pferd, endet die Versicherung nicht, sondern geht per Gesetz auf den Käufer über. Diese Regelung findet sich in Paragraph 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Der Käufer tritt in Ihre bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein. Dieser automatische Übergang schützt den neuen Besitzer vor einer sofortigen Deckungslücke von Tag eins an. Für Sie als Verkäufer bedeutet dies, dass Sie den Vertrag nicht selbst kündigen können. Die Police läuft nahtlos weiter, bis eine der Parteien aktiv wird. Eine leistungsstarke Pferdeversicherung bietet Schutz, den der Käufer vielleicht zu schätzen weiß. Diese gesetzliche Grundlage schafft Klarheit für die rund 1,3 Millionen Pferde in Deutschland. Der nächste Schritt betrifft das Kündigungsrecht, das nun dem Käufer und dem Versicherer zusteht.
Das Ein-Monats-Fenster: Sonderkündigungsrecht für Käufer und Versicherer
Nach dem Eigentumsübergang haben sowohl der Käufer als auch die Versicherungsgesellschaft ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht ist in Paragraph 96 des VVG verankert und an eine strikte Frist gebunden. Beide Parteien können den Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen. Die Frist für den Käufer beginnt, sobald er vom Bestehen der Versicherung Kenntnis erlangt. Ein Beispiel: Der Verkauf findet am ersten Mai statt, der Käufer erfährt aber erst am 15. Mai von der Police. Seine Kündigungsfrist läuft somit bis zum 15. Juni. Der Versicherer muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Verkauf kündigen. Das Versäumen dieser Frist von nur 30 Tagen führt zur Fortführung des Vertrags bis zum nächsten regulären Kündigungstermin. Ein geplanter Versicherungswechsel erfordert daher schnelles Handeln. Diese Fristregelung sorgt für eine schnelle Entscheidung und verhindert monatelange Unsicherheit.
Die Rolle des Verkäufers: Informationspflichten und Haftungsrisiken
Obwohl Sie als Verkäufer nicht kündigen können, haben Sie eine entscheidende Aufgabe: die unverzügliche Meldung des Verkaufs an Ihre Versicherung. Diese Mitteilung sollte schriftlich erfolgen und die Daten des Käufers enthalten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, riskieren Sie eine gemeinsame Haftung für die Versicherungsprämie. Konkret bedeutet das: Der Versicherer kann die Prämie für die laufende Periode von Ihnen und dem Käufer fordern. Um dies zu vermeiden, sollten Sie folgende drei Schritte befolgen:
Informieren Sie Ihren Versicherer schriftlich über den Verkauf, idealerweise innerhalb von drei Werktagen.
Übermitteln Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme, um einen Nachweis zu haben.
Diese proaktive Kommunikation schützt Sie vor finanziellen Nachteilen und stellt einen sauberen Übergang sicher. Damit legen Sie den Grundstein für die Entscheidung des Käufers, die Police zu behalten oder zu kündigen.
Käufersicht: Police übernehmen oder neu abschließen?
Der neue Pferdebesitzer steht vor der Wahl: die bestehende Police übernehmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Übernahme kann sinnvoll sein, wenn die Konditionen der alten Pferdehalterhaftpflicht gut sind. Dies erspart eine erneute Gesundheitsprüfung, was bei älteren Tieren mit Vorerkrankungen einen Vorteil von mehreren hundert Euro bedeuten kann. Eine Kündigung ist ratsam, wenn der Markt bessere oder günstigere Angebote bereithält. Ein moderner Tarif kann bei gleichem Preis oft zehn bis 15 Prozent mehr Leistung bieten. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:
Beitragshöhe: Ist der aktuelle Beitrag im Vergleich zu Neuverträgen wettbewerbsfähig?
Leistungsumfang: Deckt die Police alle Bedürfnisse des neuen Halters ab, zum Beispiel Reitbeteiligungen?
Gesundheitszustand: Könnten Vorerkrankungen einen Neuabschluss erschweren oder verteuern?
Selbstbeteiligung: Passt die vereinbarte Selbstbeteiligung zur Risikobereitschaft des Käufers?
Die Analyse dieser vier Punkte hilft dem Käufer, innerhalb der einmonatigen Frist die richtige wirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Als nächstes beleuchten wir ein oft übersehenes Detail: die Prämienzahlung in der Übergangsphase.
Haftpflicht vs. OP-Versicherung: Gibt es Unterschiede bei der Kündigung?
Die gesetzlichen Regelungen zum Übergang und zur Kündigung gelten für Sachversicherungen, wozu Tierversicherungen zählen. Es gibt daher grundsätzlich keinen Unterschied zwischen einer Pferdehaftpflicht und einer Pferde-OP-Versicherung. Bei beiden Vertragsarten geht die Police auf den Käufer über, und beide Parteien haben das einmonatige Sonderkündigungsrecht. In der Praxis versuchen manche Versicherer bei OP- oder Krankenversicherungen, den Käufer zu einem Neuvertrag mit erneuter Gesundheitsprüfung zu drängen. Rechtlich ist jedoch der Übergang des bestehenden Vertrages die Basis. Bestehen Sie als Käufer auf Ihrem Recht, den alten Vertrag zu den bestehenden Konditionen zu übernehmen, falls dies für Sie vorteilhaft ist. Eine gute Pferdekrankenversicherung ohne neue Wartezeiten kann einen Wert von über 500 Euro darstellen. Die Kenntnis dieser Rechtslage stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich.
Weitere nützliche Links
Die offizielle Plattform Gesetze im Internet bietet den vollständigen Text von § 96 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von 2008, der die Kündigung von Versicherungsverträgen regelt.
Die Verbraucherzentrale erklärt umfassend, wann und wie man einen Versicherungsvertrag kündigen kann und welche Schritte dabei zu beachten sind.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) stellt aktuelle Zahlen und Fakten rund um das Thema Pferd in Deutschland bereit.
Statista bietet eine detaillierte Statistik zum persönlichen Pferdebesitz in Deutschland, basierend auf Umfragedaten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) liefert offizielle Statistiken zum Viehbestand in Deutschland, einschließlich aktueller Daten zu Pferden.
Finanztip erläutert verschiedene Sonderkündigungsrechte, die auch im Kontext von Versicherungsverträgen relevant sein können und Verbrauchern wichtige Informationen bieten.
FAQ
Kann ich als Verkäufer die Pferdeversicherung kündigen?
Nein, nach dem Verkauf des Pferdes geht das Kündigungsrecht auf den Käufer über. Ihre einzige Aufgabe ist es, den Verkauf dem Versicherer zu melden. Nur der Käufer oder der Versicherer können die Police innerhalb der Monatsfrist beenden.
Was passiert, wenn der Käufer die Kündigungsfrist verpasst?
Versäumt der Käufer die einmonatige Kündigungsfrist, läuft der Versicherungsvertrag auf ihn weiter. Er kann dann nur noch ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, was oft eine Bindung von bis zu einem Jahr bedeutet.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch für eine Pferde-OP-Versicherung?
Ja, die Regelungen der Paragraphen 95 und 96 VVG gelten für alle Tierversicherungen, die als Sachversicherung eingestuft werden. Das schließt Pferdehaftpflicht-, Pferde-OP- und Pferdekrankenversicherungen ein.
Wer zahlt die Versicherung, wenn das Pferd mitten im Monat verkauft wird?
Gesetzlich haften Verkäufer und Käufer als Gesamtschuldner für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode. Es ist daher sehr empfehlenswert, im Kaufvertrag genau zu regeln, wer die Kosten ab dem Übergabedatum trägt.
Muss der Käufer eine neue Gesundheitsprüfung machen?
Wenn der Käufer den bestehenden Vertrag übernimmt, ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Dies ist ein großer Vorteil bei älteren Pferden oder Tieren mit Vorerkrankungen. Nur bei einem Neuabschluss wird eine Gesundheitsprüfung fällig.
Wie weise ich der Versicherung den Verkauf nach?
Am besten weisen Sie den Verkauf durch eine Kopie des Kaufvertrags nach. Daraus sollten der Name des Käufers, das Verkaufsdatum und die Daten des Pferdes klar hervorgehen. Eine schriftliche Mitteilung mit diesen Informationen ist ebenfalls ausreichend.








