nextsure

Kameraversicherung: Was die Hausratversicherung nicht abdeckt

Kameraversicherung im Überblick: Welche Schäden die Hausratversicherung nicht abdeckt, was unterwegs und bei gewerblicher Nutzung passiert und was eine eigene

Jetzt Tarif berechnen

Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.

Veröffentlicht am

Zuletzt aktualisiert am

9 Min. Lesezeit

Ja, Ihre Kamera ist zu Hause über die Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Feuer versichert. Nein, unterwegs nicht: einfacher Diebstahl, Sturz- und Bruchschäden sowie gewerbliche Nutzung sind typische Lücken, die eine eigene Kameraversicherung schließt.

Kameraequipmentversicherung

Kameraequipmentversicherung

Sichern Sie Ihr wertvolles Kamera-Equipment umfassend gegen Schäden, Diebstahl und Verlust mit der Kameraequipmentversicherung von nextsure. Maßgeschneiderter Schutz für Profis und Hobbyfotografen.

Mehr erfahren

Was die Hausratversicherung für die Kamera wirklich leistet

Ja, die Kamera ist zu Hause meist über die Hausratversicherung mitversichert, aber nur gegen bestimmte Gefahren und nur innerhalb der Wohnung. Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter ein Hindernis überwindet und in einen verschlossenen Raum eindringt, etwa ein aufgebrochenes Türschloss oder ein eingeschlagenes Fenster. Die Hausratversicherung ersetzt Hausrat, der durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Leitungswasser oder Überspannung zerstört oder beschädigt wird[1]. Wer Fenster und Türen offen oder gekippt lässt, riskiert dagegen, dass der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzt[1].

Der entscheidende Haken: Der Schutz gilt für die Wohnung, nicht für das Fotografieren. Die Kamera zählt zum normalen Hausrat, nicht zu den Wertsachen: Zu den Wertsachen mit eigenen Entschädigungsgrenzen gehören Bargeld, Schmuck, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Antiquitäten, während Computer und andere Elektrogeräte unter den normalen Hausrat fallen[1]. Das klingt erst einmal gut, denn es bedeutet keine zusätzliche Entschädigungsgrenze. Es ändert aber nichts an den gedeckten Gefahren, und genau dort liegt die Lücke.

  • Zu Hause gedeckt: Einbruchdiebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Überspannung[1].
  • Nicht gedeckt: der einfache Diebstahl, also die Wegnahme ohne Einbruch und ohne Gewalt. Ersetzt wird nur, was aus einem verschlossenen Raum oder einem gesicherten Behältnis entwendet wird[2].
  • Nicht gedeckt, auch zu Hause: Sturz- und Bruchschäden sowie Schäden durch Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung. Sie tauchen im Gefahrenkatalog der Hausratversicherung gar nicht auf[1].

Wer die Kamera also nur zu Hause vom Tisch fallen lässt oder das Objektiv gegen die Tür stößt, sitzt trotz Hausratversicherung auf den Kosten. Und wer fotografiert, tut das meist nicht zu Hause. Genau dort, wo die Kamera tatsächlich im Einsatz ist, endet der Schutz der Hausratversicherung in der Regel.

Unterwegs und im Urlaub: die vier typischen Deckungslücken

Unterwegs gilt die Hausratversicherung nur noch eingeschränkt. Die sogenannte Außenversicherung greift, wenn Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung ist, weltweit, aber immer befristet: Die Frist variiert je nach Anbieter und reicht von einigen Wochen bis zu sechs Monaten[2]. Sie zahlt zudem nur bei denselben Gefahren wie zu Hause, also etwa bei Einbruchdiebstahl aus dem Hotelzimmer oder einem aufgebrochenen Spind, nicht beim einfachen Diebstahl[2]. Von Raub spricht man erst, wenn jemand Gewalt anwendet oder glaubhaft mit Gewalt droht[3]. Diese vier Lücken bleiben regelmäßig ungedeckt:

  • Einfacher Diebstahl unterwegs: Nimmt jemand die Kamera vom Stuhl, während Sie in der Eisdiele sitzen, ist das einfacher Diebstahl und damit nicht versichert[2].
  • Entwendung aus Fahrzeug oder Zelt: Ein Wohnmobil gilt nach Darstellung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Rechtsprechung nicht als eigener Raum, deshalb greift die Außenversicherung bei Diebstahl aus Wohnwagen, Wohnmobil, Vorzelt oder Zelt in der Regel nicht[2].
  • Sturz, Bruch, Sand und Flüssigkeit: Diese Schäden stehen in keinem Gefahrenkatalog der Hausratversicherung, egal ob am Strand, auf dem Festival oder zu Hause[1].
  • Zeitliche Grenze: Der Schutz der Außenversicherung ist befristet, je nach Anbieter auf einige Wochen bis sechs Monate. Bei längeren Aufenthalten oder Einlagerungen läuft er also ab, während die Ausrüstung noch außer Haus ist[2].

Ein Beispiel macht es konkret: Sie legen die Kamera neben sich auf die Bank, und während Sie kurz zum Kiosk gehen, ist sie verschwunden. Weil kein Hindernis überwunden und keine Gewalt angewendet wurde, gilt das nicht als Einbruchdiebstahl oder Raub, sondern als einfacher Diebstahl, und der ist in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht versichert[3]. Genau solche Situationen, Markt, Festival, Straßenfotografie, sind aber der Normalfall des Fotografierens außerhalb der eigenen vier Wände.

Gewerbliche Nutzung: wann private Tarife enden

Die klare Regel lautet: Private Tarife und die Hausratversicherung sind auf privaten Hausrat ausgerichtet. Bei Auftragsarbeiten und gewerblicher Nutzung greifen sie nicht. Das ist der häufigste Irrtum bei diesem Thema. Wer mit der Kamera Geld verdient, braucht eine eigene Lösung, denn die private Police deckt gewerbliche Risiken grundsätzlich nicht ab.

Die Unterscheidung, die den Fall entscheidet, verläuft bei der entgeltlichen Nutzung. Gelegentliche Fotos für den eigenen Blog sind etwas anderes als bezahlte Auftragsarbeiten. Sobald ein Honorar fließt, ein Kunde das Ergebnis abnimmt oder die Fotos der Werbung dienen, ist die Nutzung entgeltlich und damit gewerblich. Auch in der Wohnung endet der private Schutz an dieser Grenze: Ein Arbeitszimmer, das steuerlich anerkannt ist, fällt in der Regel nicht mehr unter die Hausratpolice, sondern erfordert eine separate Absicherung[1]. Für gewerbliche Nutzung sind eigene Elektronik- oder Fotoversicherungen für Gewerbekunden vorgesehen, die Equipment, Studioinventar und Auslandseinsätze absichern.

Ob Ihr Fall darunter fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt davon ab, wie oft Sie entgeltlich fotografieren, in welchem Umfang und mit welcher Ausrüstung. Genau hier lohnt sich eine Einordnung durch eine unabhängige Beratung, bevor im Schadensfall die Leistung verweigert wird, weil die Nutzung nicht privat war.

Was eine Kameraversicherung stattdessen deckt (Marktstand 2026)

Eine eigene Kameraversicherung schließt genau die Lücken, die die Hausratversicherung offenlässt. Typischer Leistungsumfang am Markt 2026: weltweiter Schutz gegen Sturz-, Bruch-, Sand- und Flüssigkeitsschäden, Kurzschluss und Vandalismus, während Diebstahl meist als optionaler Baustein dazukommt[4]. Anders als die Hausratversicherung arbeitet ein solcher Tarif nicht mit einem kurzen Gefahrenkatalog, sondern listet ausdrücklich auf, welche Schäden ausgeschlossen sind.

Die über nextsure vermittelte Kameraversicherung (Risikoträger ist die Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland) sichert Kameras und Kameraequipment inklusive Originalzubehör weltweit ab[4]. Versichert sind neue und gebrauchte Geräte, die im Versicherungszertifikat über ihre Seriennummer eindeutig identifiziert sind.

  • Im Basisumfang enthalten: Sturz-, Bruch-, Sand- und Flüssigkeitsschäden, mechanisch einwirkende Gewalt, Brand, Überspannung, Kurzschluss, Vandalismus sowie Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung[4].
  • Optional als Diebstahl-Baustein: Diebstahl bei sicherer Mitführung im Blick- oder Körperkontakt, Einbruchdiebstahl aus verschlossenem Pkw oder verschlossenem Raum sowie Raub und Plünderung[4].
  • Nicht versichert: Abhandenkommen durch Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren, Schäden unter Herstellergarantie, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln[4].
  • Meldepflichten: Schaden binnen 14 Tagen online melden, bei Diebstahl, Raub oder Vandalismus binnen 24 Stunden Polizei anzeigen[4].

Der Beitrag richtet sich nach dem Neuwert der Ausrüstung, der gewählten Selbstbeteiligung, also dem Anteil, den Sie im Schadensfall selbst tragen, und der Versicherungssumme. Die Höhe der Versicherungssumme ist im Produktdatenblatt nicht beziffert, sie ergibt sich aus dem Versicherungszertifikat[4]. Ob ein Tarif im Einzelfall angenommen wird und wie der konkrete Schutz aussieht, entscheidet immer der Versicherer anhand seiner Annahmeentscheidung und der Vertragsunterlagen. Eine Zusage zu Deckung oder Annahme kann ein allgemeiner Artikel nicht geben.

Ausrüstung dokumentieren: Seriennummern, Werte, Rechenbeispiel

Unabhängig davon, ob Sie eine eigene Police abschließen, lohnt sich eine saubere Dokumentation. Im Versicherungszertifikat wird jedes Gerät über seine Seriennummer oder seine IMEI identifiziert, also die weltweit eindeutige Kennung mobiler Geräte. Ohne diese Nummer ist ein Gerät nicht versicherbar[4]. Bewahren Sie Kaufbelege auf und fotografieren Sie die Ausrüstung, das erleichtert im Schadensfall den Nachweis, was vorhanden war und was es wert ist[1].

Grundlage für Versicherungssumme und Beitrag ist der Neuwert der gesamten Ausrüstung, also Gehäuse, Objektive und Originalzubehör zusammengerechnet. Je höher dieser Neuwert und je niedriger der Selbstbehalt, desto höher der Beitrag. Gehen Sie Ihre Ausrüstung dazu Position für Position durch:

PositionHinweis
KameragehäuseNeuwert erfassen, Seriennummer notieren
Objektivejedes Objektiv einzeln mit Neuwert und Seriennummer erfassen
Zubehörnur Originalzubehör ist mitversichert, separat oder nachträglich gekauftes nicht[4]
Neuwert gesamtSumme der Positionen, Grundlage für Versicherungssumme und Beitrag

Höhere Versicherungssummen und niedrigere Selbstbehalte erhöhen den Beitrag. Welcher Tarif am Ende passt, hängt von diesen Kriterien ab. Ein allgemeiner Artikel kann das nicht entscheiden und keinen Tarif als den besten ausweisen.

Fazit: zu Hause gut geschützt, unterwegs meist nicht

Die allgemeine Regel in einem Satz: Die Hausratversicherung deckt die Kamera zu Hause gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Feuer, nicht aber die Risiken des Fotografierens selbst. Einfacher Diebstahl unterwegs, Sturz- und Bruchschäden sowie gewerbliche Nutzung bleiben ungedeckt. Wer nur zu Hause fotografiert, braucht meist nichts Zusätzliches. Wer unterwegs arbeitet oder Aufträge annimmt, braucht eine eigene Lösung.

Welcher Schutz für Sie passt, hängt von Ihrer Nutzung, dem Wert der Ausrüstung und den Risiken ab, die Sie selbst tragen wollen. Tarife und Bedingungen ändern sich laufend, ein Blick auf den aktuellen Marktstand lohnt sich daher vor jedem Abschluss.

Wenn Sie wissen möchten, ob ein eigener Tarif für Ihre Nutzung sinnvoll ist, können Sie ein Beratungsgespräch buchen und Ihre Ausrüstung Position für Position gemeinsam durchgehen.

Häufig gestellte Fragen

Ist meine Kamera über die Hausratversicherung versichert?

Ja, aber nur eingeschränkt: Zu Hause ist die Kamera als Teil des Hausrats gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer und Leitungswasserschäden versichert. Sturz-, Bruch- und Bedienfehler-Schäden sind auch zu Hause nicht gedeckt, und unterwegs gilt der Schutz nur in engen Grenzen über die Außenversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl?

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter in einen abgeschlossenen Raum eindringt, etwa eine Wohnung oder ein Hotelzimmer aufbricht. Einfacher Diebstahl ist die Wegnahme ohne Einbruch und ohne Gewalt, etwa wenn jemand die Kamera am Marktstand entwendet. Die Hausratversicherung ersetzt nur den Einbruchdiebstahl, den einfachen Diebstahl nicht.

Ist meine Kamera im Urlaub versichert?

Grundsätzlich ja, über die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung, meist weltweit und für vorübergehende Aufenthalte. Die Frist ist aber begrenzt und reicht je nach Anbieter von einigen Wochen bis zu sechs Monaten. Gedeckt sind nur Einbruch in ein Gebäude, etwa ins Hotelzimmer, und Raub. Wird die Kamera auf offener Straße weggenommen, gilt das als einfacher Diebstahl und ist nicht versichert.

Zahlt die Hausratversicherung, wenn die Kamera herunterfällt?

Nein. Sturz-, Bruch- und Bedienfehler-Schäden sind in der Hausratversicherung nicht versichert, auch nicht zu Hause. Genau diese Schäden gehören zum Kern einer Kameraversicherung, die Sturz, Bruch, Sand- und Flüssigkeitsschäden weltweit abdeckt.

Was passiert, wenn ich mit der Kamera Geld verdiene?

Bei gewerblicher Nutzung, also bezahlten Auftragsarbeiten, greifen private Tarife und die Hausratversicherung in der Regel nicht, Fotoequipment gilt dann als Betriebsvermögen. Dafür sind eigene Elektronik- oder Foto-Versicherungen für Gewerbekunden vorgesehen. Wer nur privat fotografiert, für den reicht ein privater Tarif.

Was kostet eine Kameraversicherung?

Der Beitrag richtet sich nach dem Neuwert der Ausrüstung, dem Selbstbehalt und der Versicherungssumme. Günstige Tarife für einzelne Geräte beginnen im niedrigen einstelligen Euro-Bereich pro Monat, hochwertige Ausrüstung kostet entsprechend mehr. Der konkrete Preis hängt vom individuellen Tarif ab.

Wird die Kamera auch bei Diebstahl aus dem Auto ersetzt?

Über die Hausratversicherung nur, wenn das Auto in einem geschlossenen Gebäude wie einem Parkhaus oder einer Tiefgarage stand, nicht bei Straßenparkplätzen. In einer Kameraversicherung ist Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Kfz, etwa aus dem nicht einsehbaren Kofferraum, typischerweise Teil des optionalen Diebstahlbausteins.

Quellen

  1. [1]dieversicherer.de
  2. [2]dieversicherer.de
  3. [3]axa.de
  4. [4]nextsure.de

Direkt online abschließen

Geprüfte Partner-Tarife ohne Mehrkosten. Der Button führt Sie direkt zum Rechner des Anbieters.

Logo von HepsterHepster

Kameraversicherung

Weltweiter Schutz für neue und gebrauchte Kameras inklusive Original-Zubehör.

Geltungsbereich:
weltweit
Akkuverschleiß-Grenze:
bis 60 % Restleistung, Gerät max. 4 Jahre alt
Mindestlaufzeit:
3 Monate (Monatsabo)
  • Sturz-, Bruch-, Sand- und Flüssigkeitsschäden
  • Brand, Explosion, Überspannung, Kurzschluss, Sabotage, Vandalismus
  • Akku- und Displayschäden sowie Akkuverschleiß (sofern kein Garantiefall)
  • Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
  • Diebstahl-Baustein: Diebstahl, Einbruchdiebstahl aus Pkw oder Wohnung, Raub
Wichtige Ausschlüsse
  • Verlieren und Vergessen außerhalb der versicherten Diebstahl-Tatbestände
  • Geräte ohne bekannte Serien-/IMEI-Nummer
  • Schäden unter Gewährleistung oder Herstellergarantie
  • Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln
  • Trusted Shops: 4,5/5 „Sehr gut“ (2.600 Bewertungen)

    hepster insgesamt (Anbieterbewertung, alle Versicherungen)

Tarif bei Hepster berechnen

Schadenmeldung binnen 14 Tagen online; Diebstahl binnen 24 Stunden bei der Polizei anzeigen. Risikoträger: Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland

Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail

Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.

Stand der Informationen: Juli 2026 · Quelle: Produktinformationen (IPID/AVB) der Anbieter