Imker Haftpflichtversicherung Kosten 35 Völker: Ein Leitfaden zur Risiko- und Kostenoptimierung
23.09.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Ein einziger Bienenstich kann für Sie als Imker finanzielle Folgen haben, die Ihre Existenz bedrohen. Die Haltung von 35 Völkern erhöht dieses Risiko statistisch um ein Vielfaches. Erfahren Sie, wie eine spezialisierte Haftpflichtversicherung nicht nur gesetzlich absichert, sondern auch Kostenfallen vermeidet.
Das Thema kurz und kompakt
Als Halter von 35 Bienenvölkern unterliegen Sie der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung nach § 833 BGB.
Die Kosten für eine Imker-Haftpflichtversicherung sind über einen Imkerverband oft schon für 30 bis 70 Euro pro Jahr zu haben und decken meist bis zu 50 Völker ab.
Eine private Haftpflichtversicherung ist für Imkereien dieser Größe in der Regel unzureichend, da sie Bienenschäden oft ausschließt oder die Völkerzahl stark begrenzt.
Die Imkerei ist eine Leidenschaft, die ökologischen und wirtschaftlichen Wert schafft. Doch mit der Anzahl der Völker, beispielsweise bei einer Betriebsgröße von 35, wächst auch die Verantwortung. Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie als Tierhalter für alle Schäden, die Ihre Bienen verursachen – und das ohne eigenes Verschulden. Ein allergischer Schock eines Passanten oder ein Bienenschwarm, der Sachschaden anrichtet, kann schnell Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen. Dieser Artikel zeigt Ihnen praxisnah, wie die Imker Haftpflichtversicherung die Kosten für 35 Völker kalkuliert, welche Leistungen unverzichtbar sind und wie Sie Ihren Schutz optimieren.
Kostenanalyse: Ihre Investition in Sicherheit für 35 Bienenvölker
Die Kosten einer Imker Haftpflichtversicherung für 35 Völker sind überraschend gering im Vergleich zum potenziellen Risiko. Statt hoher Einzelprämien pro Volk profitieren Imker oft von Pauschal- oder Staffelbeiträgen über Imkerverbände. Die Jahresprämie für eine Haftpflichtversicherung, die eine Völkerzahl von bis zu 50 abdeckt, liegt häufig zwischen 30 und 70 Euro. Diese Investition sichert Sie gegen Forderungen in Millionenhöhe ab. Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Bienenschäden explizit aus oder decken nur bis zu drei Völker ab. Eine private Haftpflichtversicherung reicht daher für 35 Völker in neun von zehn Fällen nicht aus. Die Mitgliedschaft in einem Landesverband des Deutschen Imkerbundes (DIB) beinhaltet oft eine sogenannte Imker-Global-Versicherung, die den Haftpflichtschutz bereits einschließt. So verteilen sich die Kosten auf eine große Gemeinschaft, was die Prämie für den Einzelnen auf wenige Euro pro Monat reduziert. Dieser geringe Betrag steht im krassen Gegensatz zu möglichen Schadensersatzforderungen, die schnell 10.000 Euro übersteigen können.
Risikobewertung: Typische Schadensfälle und ihre finanziellen Folgen
Die Gefährdungshaftung für Tierhalter bedeutet, dass Sie für das unberechenbare Verhalten Ihrer Bienen haften. Ein typischer Fall ist ein Bienenstich bei einem Passanten, der eine allergische Reaktion auslöst. Die Behandlungskosten und ein mögliches Schmerzensgeld können sich auf über 15.000 Euro summieren. Ein weiteres häufiges Szenario ist ein ausgeschwärmtes Volk. Setzt sich ein Schwarm von 20.000 Bienen in einem Rollladenkasten fest, können für die Entfernung und Reparatur Kosten von bis zu 2.500 Euro anfallen. Selbst kleinere Vorfälle wie Bienenkot auf der Nachbarswäsche können zu Forderungen von 200 Euro für die Reinigung führen. Die Deckungssumme Ihrer Versicherung sollte daher mindestens zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Ohne eine adäquate Haftpflichtversicherung tragen Sie diese Kosten allein. Die folgende Liste zeigt häufige Schadensfälle auf:< br>
Personenschäden durch Stiche (Arztkosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden durch Schwärme (Verunreinigung von Fassaden, Autos)
Beschädigung fremden Eigentums beim Einfangen eines Schwarmes
Verunreinigung durch Bienenkot auf Terrassenmöbeln oder Fahrzeugen
Produkthaftungsschäden durch verunreinigten Honig
Diese Beispiele verdeutlichen, wie schnell die finanzielle Belastung den Jahresbeitrag der Versicherung um ein Tausendfaches übersteigen kann.
Leistungsvergleich: Unverzichtbare Bausteine Ihrer Bienenhalterhaftpflicht
Bei der Auswahl der richtigen Police für Ihre 35 Völker kommt es auf die Details im Kleingedruckten an. Eine hohe Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro ist die Basis für einen soliden Schutz. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch sogenannte Vermögensschäden abdeckt, die beispielsweise aus einem Verdienstausfall des Geschädigten resultieren können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mitversicherung der Produkthaftung. Wenn Sie Ihren Honig verkaufen, haften Sie für dessen Qualität. Eine Verunreinigung kann zu Rückrufaktionen und Schadensersatzforderungen von hunderten Kunden führen. Viele Verbandsversicherungen decken dieses Risiko bis zu einer Summe von 250.000 Euro ab. Prüfen Sie zudem, ob auch Tätigkeiten wie die Teilnahme an Märkten oder die Durchführung von Kursen in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind. Eine gute Bienenhalterhaftpflicht sollte auch eine Forderungsausfalldeckung beinhalten. Diese leistet, wenn Sie selbst durch einen Dritten geschädigt werden, dieser aber nicht zahlen kann. So bleiben Sie nicht auf Ihren eigenen Kosten sitzen.
Rechtliche Tiefe: Warum § 833 BGB für Imker so entscheidend ist
Das Fundament der Imkerhaftung ist § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph regelt die Tierhalterhaftung und etabliert eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, Sie haften allein aus der Tatsache heraus, dass Sie durch die Bienenhaltung eine potenzielle Gefahrenquelle schaffen. Ein Verschulden Ihrerseits ist nicht notwendig. Anders als bei Haustieren wie Hunden oder Pferden können sich Imker nicht entlasten, indem sie nachweisen, die erforderliche Sorgfalt beachtet zu haben. Gerichte stufen Bienen aufgrund ihrer fehlenden Beherrschbarkeit nicht als Haustiere im Sinne des § 833 Satz 2 BGB ein. Ein Urteil des OLG Bamberg bestätigte, dass bereits die räumliche Nähe eines Bienenstandes zu einem Schadensort ausreicht, um die Haftung des Imkers zu begründen. Unser Experten-Tipp: Dokumentieren Sie den Standort Ihrer Völker genau und halten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Meldung bei der zuständigen Veterinärbehörde ein. Dies schafft im Schadensfall Klarheit und ist oft eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Die Kenntnis dieser rechtlichen Rahmenbedingungen unterstreicht die Notwendigkeit einer spezialisierten Versicherung.
Nächster Schritt: Von der Analyse zur passenden Absicherung
Die Analyse der Kosten und Risiken für eine Imkerei mit 35 Völkern zeigt klar: Eine spezialisierte Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Die potenziellen Schadenssummen übersteigen die geringen jährlichen Versicherungskosten um ein Vielfaches. Die rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 833 BGB lassen keinen Spielraum für Diskussionen über die Haftungsfrage. Mit dem Wissen um die entscheidenden Leistungspunkte und Optimierungsstrategien können Sie nun eine fundierte Entscheidung treffen. Der richtige Versicherungsschutz gibt Ihnen die Freiheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Faszination der Bienenhaltung und die Produktion von hochwertigem Honig. Sichern Sie Ihre Leidenschaft und Ihr Vermögen ab.
Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.
Weitere nützliche Links
Der Deutsche Imkerbund ist die Dachorganisation der Imker in Deutschland und bietet umfassende Informationen zur Bienenhaltung.
Auf der Website des Deutschen Imkerbundes finden Sie aktuelle Zahlen und Fakten rund um die Imkerei in Deutschland.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht detaillierte Versorgungsbilanzen für Honig.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt umfassende Statistiken zum Thema Bienen bereit.
Eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) beleuchtet die 'Zahl der Woche' zum Thema Bienen.
Die Landwirtschaftskammer bietet wertvolle Informationen zur Bienenkunde und Imkerei.
Informationen zur Förderung der Bienenhaltung im ländlichen Raum sind ebenfalls bei der Landwirtschaftskammer verfügbar.
FAQ
Wie viele Bienenvölker sind in meiner privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Das hängt stark von Ihrem Vertrag ab. Viele private Haftpflichtversicherungen decken die Bienenhaltung gar nicht oder nur bis zu einer sehr geringen Anzahl von ein bis drei Völkern ab. Bei 35 Völkern ist fast immer eine separate Imker-Haftpflichtversicherung notwendig.
Bin ich über den Imkerverein automatisch haftpflichtversichert?
In den meisten Fällen ja. Die Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Imkerbund (DIB) angeschlossenen Landesverband beinhaltet in der Regel eine sogenannte Imker-Global-Versicherung, die einen umfassenden Haftpflichtschutz bietet. Prüfen Sie die Satzung Ihres Vereins für genaue Details.
Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung?
Bei der Verschuldenshaftung müssen Sie einen Schaden nur ersetzen, wenn Ihnen ein schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nachgewiesen wird. Die Gefährdungshaftung nach § 833 BGB für Tierhalter greift jedoch auch ohne Verschulden. Allein das Halten der Tiere begründet die Haftung für daraus entstehende Schäden.
Deckt die Versicherung auch Schäden an meinen eigenen Bienenvölkern ab?
Nein, die Imker-Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden ab, die Ihre Bienen bei Dritten verursachen. Schäden an Ihren eigenen Völkern durch Diebstahl, Sturm oder Vandalismus erfordern eine separate Sachversicherung, die oft als Zusatzbaustein angeboten wird.
Was sollte die Deckungssumme meiner Imker-Haftpflicht mindestens betragen?
Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens zehn, besser 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gerade bei Personenschäden mit lebenslangen Folgen können die Kosten schnell in die Millionen gehen.
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich meine Bienen an einen anderen Standort bringe (Wanderimkerei)?
In der Regel ja. Die meisten Imker-Haftpflichtversicherungen gelten auch für die Wanderimkerei innerhalb Deutschlands. Bei Wanderungen ins Ausland sollten Sie die genauen Bedingungen Ihrer Police prüfen, da hier Einschränkungen bestehen können.








