Finanzierung eines Treppenlifts für barrierefreies Wohnen sichern

Finanzierung eines Treppenlifts: So sichern Sie bis zu 4.000 Euro und mehr für barrierefreies Wohnen

09.06.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die Treppe wird zum unüberwindbaren Hindernis? Das muss nicht das Ende der Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden bedeuten. Entdecken Sie, wie Sie die Finanzierung eines Treppenlifts für barrierefreies Wohnen sichern und dabei Tausende von Euro sparen können.

Das Thema kurz und kompakt

Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für einen Treppenlift beantragen.

Die Restkosten nach Abzug von Zuschüssen können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, was eine ärztliche Bescheinigung erfordert.

Anträge auf Förderungen müssen immer vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts gestellt werden, um den Anspruch nicht zu verlieren.


Zuschuss sichern: Die Pflegeversicherung als erste Anlaufstelle

Der wichtigste Baustein für die Finanzierung eines Treppenlifts ist die Pflegeversicherung. Bereits ab Pflegegrad eins können Sie einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.000 Euro pro anspruchsberechtigter Person für den Einbau.

Wohnen zwei Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, verdoppelt sich der mögliche Zuschuss auf 8.000 Euro. Der maximale Zuschuss für einen Haushalt beträgt 16.000 Euro bei vier anspruchsberechtigten Personen. Wichtig ist, den Antrag auf Kostenzuschuss unbedingt vor dem Kauf und Einbau des Lifts zu stellen. Eine nachträgliche Genehmigung ist in der Regel ausgeschlossen. Für eine reibungslose Abwicklung ist eine gute Vorbereitung entscheidend, wozu auch eine passende Pflegezusatzversicherung beitragen kann. Die richtige Planung im Vorfeld ist somit der erste Schritt zur erfolgreichen Finanzierung.

Staatliche Förderprogramme: Kredite der KfW-Bank prüfen

Eine weitere Säule zur Finanzierung sind die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das bekannte Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455-B)“ ist derzeit leider aufgrund fehlender Bundesmittel ausgesetzt. Eine Antragstellung für diesen direkten Zuschuss von zehn Prozent der Kosten ist aktuell nicht möglich. Es ist jedoch ratsam, die Webseite der KfW im Auge zu behalten, falls das Programm reaktiviert wird.

Als Alternative bietet die KfW den Förderkredit „Altersgerecht Umbauen (159)“ an. Mit diesem Darlehen können Sie bis zu 50.000 Euro für den barrierefreien Umbau finanzieren. Dieser Kredit ist unabhängig vom Alter und auch für Mieter zugänglich. Er eignet sich hervorragend, um die Finanzierungslücke nach Abzug anderer Zuschüsse zu schließen. Ein Modernisierungskredit für den Umbau kann hier eine sinnvolle Ergänzung sein. Die genauen Konditionen sollten Sie direkt bei der KfW oder Ihrer Hausbank erfragen.

Steuervorteile nutzen: Restkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen

Nachdem alle Zuschüsse ausgeschöpft sind, können Sie die verbleibenden Kosten für den Treppenlift steuerlich geltend machen. Die Ausgaben werden als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angesetzt. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, das die medizinische Notwendigkeit des Lifts bescheinigt.

Das Finanzamt zieht von den Gesamtkosten eine sogenannte zumutbare Belastung ab, deren Höhe von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt. Liegen die Kosten für den Lift beispielsweise bei 8.000 Euro und Ihr Zuschuss der Pflegekasse bei 4.000 Euro, können Sie die restlichen 4.000 Euro ansetzen. Wichtig ist, dass erhaltene Zuschüsse von den Gesamtkosten abgezogen werden müssen, bevor Sie diese in der Steuererklärung angeben. Die verbleibende Summe kann Ihre Steuerlast spürbar senken und ist eine oft übersehene Möglichkeit, die monatlichen Ausgaben zu reduzieren. So wird die finanzielle Last auf mehrere Schultern verteilt.

Praktische Umsetzung: Ein Leitfaden für die Antragstellung

Eine strukturierte Vorgehensweise ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Anträge. Halten Sie sich an die richtige Reihenfolge, um keine Fördergelder zu verlieren. Hier ist eine empfohlene Vorgehensweise:

  1. Pflegegrad beantragen: Falls noch nicht vorhanden, stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad. Dies ist die Grundvoraussetzung für den Zuschuss.

  2. Angebote einholen: Holen Sie mindestens zwei bis drei detaillierte Kostenvoranschläge von verschiedenen Treppenlift-Anbietern ein.

  3. Antrag bei der Pflegekasse: Reichen Sie den Antrag auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ zusammen mit den Kostenvoranschlägen bei der Pflegekasse ein.

  4. Zusage abwarten: Beginnen Sie erst mit dem Einbau, nachdem Sie die schriftliche Zusage der Pflegekasse erhalten haben.

  5. Restfinanzierung klären: Prüfen Sie, ob ein Kredit für den Treppenlift zur Deckung der Restkosten notwendig ist.

Diese schrittweise Herangehensweise stellt sicher, dass Sie alle Finanzierungsoptionen optimal ausschöpfen.

Experten-Tipps: Fallstricke vermeiden und Finanzierung optimieren

Bei der Finanzierung eines Treppenlifts gibt es einige Details, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden können. Unser Experten-Tipp: Achten Sie auf die genauen Anforderungen der Kostenträger. Die Pflegekasse verlangt oft eine plausible Begründung, warum der Lift die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert.

Dokumentieren Sie den gesamten Prozess lückenlos, von der ärztlichen Bescheinigung bis zu den Angeboten. Einige Anbieter von Treppenliften bieten Unterstützung bei der Antragstellung an – ein Service, der Ihnen viel Arbeit abnehmen kann. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Eine professionelle Beratung, wie sie nextsure anbietet, kann helfen, Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Förderung für Ihre individuelle Situation zu sichern. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur mobil bleiben, sondern auch finanziell entlastet werden.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift?

Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift mit bis zu 4.000 Euro pro Person mit anerkanntem Pflegegrad. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro ansteigen.

Gibt es aktuell einen KfW-Zuschuss für Treppenlifte?

Nein, das Zuschussprogramm KfW 455-B für barrierefreie Umbauten ist derzeit ausgesetzt, da keine Bundesmittel zur Verfügung stehen. Als Alternative bietet die KfW den zinsgünstigen Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ an.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag bei der Pflegekasse?

Für den Antrag benötigen Sie in der Regel einen Nachweis über Ihren Pflegegrad, eine Beschreibung der geplanten Maßnahme und mindestens einen Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens für den Treppenlift.

Was bedeutet „zumutbare Belastung“ bei der steuerlichen Absetzung?

Die „zumutbare Belastung“ ist ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen, bevor sich außergewöhnliche Belastungen steuermindernd auswirken. Die Höhe wird vom Finanzamt festgelegt und richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.

Können auch Mieter einen Zuschuss für einen Treppenlift beantragen?

Ja, auch als Mieter können Sie einen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Sie benötigen jedoch die Zustimmung Ihres Vermieters für den Einbau des Treppenlifts.

Was passiert, wenn mein Antrag auf einen Zuschuss abgelehnt wird?

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, den Widerspruch gut zu begründen und gegebenenfalls weitere Nachweise, wie ein ausführlicheres ärztliches Gutachten, beizufügen.

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