Finanzierung eines Treppenlifts: So sichern Sie bis zu 4.000 Euro und mehr für barrierefreies Wohnen
09.06.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Die Treppe wird zum unüberwindbaren Hindernis? Das muss nicht das Ende der Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden bedeuten. Entdecken Sie, wie Sie die Finanzierung eines Treppenlifts für barrierefreies Wohnen sichern und dabei Tausende von Euro sparen können.
Das Thema kurz und kompakt
Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für einen Treppenlift beantragen.
Die Restkosten nach Abzug von Zuschüssen können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, was eine ärztliche Bescheinigung erfordert.
Anträge auf Förderungen müssen immer vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts gestellt werden, um den Anspruch nicht zu verlieren.
Wenn jede Stufe zur Herausforderung wird, beeinträchtigt das die Lebensqualität erheblich. Ein Treppenlift kann die entscheidende Lösung sein, um im vertrauten Zuhause mobil und unabhängig zu bleiben. Die Kosten von mehreren tausend Euro sind jedoch für viele eine große Hürde. Dieser Artikel zeigt Ihnen praxisnah, welche Fördertöpfe und Finanzierungswege Ihnen offenstehen. Wir führen Sie durch die Anträge bei der Pflegekasse sowie der KfW-Bank und erklären, wie Sie verbleibende Kosten steuerlich geltend machen, um die finanzielle Belastung deutlich zu senken.
Zuschuss sichern: Die Pflegeversicherung als erste Anlaufstelle
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung eines Treppenlifts ist die Pflegeversicherung. Bereits ab Pflegegrad eins können Sie einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.000 Euro pro anspruchsberechtigter Person für den Einbau.
Wohnen zwei Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, verdoppelt sich der mögliche Zuschuss auf 8.000 Euro. Der maximale Zuschuss für einen Haushalt beträgt 16.000 Euro bei vier anspruchsberechtigten Personen. Wichtig ist, den Antrag auf Kostenzuschuss unbedingt vor dem Kauf und Einbau des Lifts zu stellen. Eine nachträgliche Genehmigung ist in der Regel ausgeschlossen. Für eine reibungslose Abwicklung ist eine gute Vorbereitung entscheidend, wozu auch eine passende Pflegezusatzversicherung beitragen kann. Die richtige Planung im Vorfeld ist somit der erste Schritt zur erfolgreichen Finanzierung.
Staatliche Förderprogramme: Kredite der KfW-Bank prüfen
Eine weitere Säule zur Finanzierung sind die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das bekannte Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455-B)“ ist derzeit leider aufgrund fehlender Bundesmittel ausgesetzt. Eine Antragstellung für diesen direkten Zuschuss von zehn Prozent der Kosten ist aktuell nicht möglich. Es ist jedoch ratsam, die Webseite der KfW im Auge zu behalten, falls das Programm reaktiviert wird.
Als Alternative bietet die KfW den Förderkredit „Altersgerecht Umbauen (159)“ an. Mit diesem Darlehen können Sie bis zu 50.000 Euro für den barrierefreien Umbau finanzieren. Dieser Kredit ist unabhängig vom Alter und auch für Mieter zugänglich. Er eignet sich hervorragend, um die Finanzierungslücke nach Abzug anderer Zuschüsse zu schließen. Ein Modernisierungskredit für den Umbau kann hier eine sinnvolle Ergänzung sein. Die genauen Konditionen sollten Sie direkt bei der KfW oder Ihrer Hausbank erfragen.
Steuervorteile nutzen: Restkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
Nachdem alle Zuschüsse ausgeschöpft sind, können Sie die verbleibenden Kosten für den Treppenlift steuerlich geltend machen. Die Ausgaben werden als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angesetzt. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, das die medizinische Notwendigkeit des Lifts bescheinigt.
Das Finanzamt zieht von den Gesamtkosten eine sogenannte zumutbare Belastung ab, deren Höhe von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt. Liegen die Kosten für den Lift beispielsweise bei 8.000 Euro und Ihr Zuschuss der Pflegekasse bei 4.000 Euro, können Sie die restlichen 4.000 Euro ansetzen. Wichtig ist, dass erhaltene Zuschüsse von den Gesamtkosten abgezogen werden müssen, bevor Sie diese in der Steuererklärung angeben. Die verbleibende Summe kann Ihre Steuerlast spürbar senken und ist eine oft übersehene Möglichkeit, die monatlichen Ausgaben zu reduzieren. So wird die finanzielle Last auf mehrere Schultern verteilt.
Praktische Umsetzung: Ein Leitfaden für die Antragstellung
Eine strukturierte Vorgehensweise ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Anträge. Halten Sie sich an die richtige Reihenfolge, um keine Fördergelder zu verlieren. Hier ist eine empfohlene Vorgehensweise:
Pflegegrad beantragen: Falls noch nicht vorhanden, stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad. Dies ist die Grundvoraussetzung für den Zuschuss.
Angebote einholen: Holen Sie mindestens zwei bis drei detaillierte Kostenvoranschläge von verschiedenen Treppenlift-Anbietern ein.
Antrag bei der Pflegekasse: Reichen Sie den Antrag auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ zusammen mit den Kostenvoranschlägen bei der Pflegekasse ein.
Zusage abwarten: Beginnen Sie erst mit dem Einbau, nachdem Sie die schriftliche Zusage der Pflegekasse erhalten haben.
Restfinanzierung klären: Prüfen Sie, ob ein Kredit für den Treppenlift zur Deckung der Restkosten notwendig ist.
Diese schrittweise Herangehensweise stellt sicher, dass Sie alle Finanzierungsoptionen optimal ausschöpfen.
Weitere nützliche Links
Die KfW bietet Informationen zur Förderung von Barrierereduzierung in bestehenden Immobilien.
Die KfW stellt ihr Förderprodukt "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)" für Bestandsimmobilien vor.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert über Zuschüsse für Wohnungsanpassungen im Rahmen der häuslichen Pflege.
Unter Gesetze im Internet finden Sie den § 40 SGB XI, der Leistungen zur Wohnungsanpassung regelt.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt eine Tabelle zum Thema barrierefreies Wohnen bereit.
Die Verbraucherzentrale bietet wichtige Informationen zur Planung und Umsetzung von Treppenliften.
Die Deutsche Rheuma-Liga veröffentlicht einen Artikel über Hilfen zur Treppenüberwindung ohne Lift.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung bietet umfassende Informationen zur Wohnungsanpassung.
Der VdK informiert in einem Artikel über die Eignung von Treppensteighilfen für Alltag und Notfälle.
FAQ
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift?
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift mit bis zu 4.000 Euro pro Person mit anerkanntem Pflegegrad. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro ansteigen.
Gibt es aktuell einen KfW-Zuschuss für Treppenlifte?
Nein, das Zuschussprogramm KfW 455-B für barrierefreie Umbauten ist derzeit ausgesetzt, da keine Bundesmittel zur Verfügung stehen. Als Alternative bietet die KfW den zinsgünstigen Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ an.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag bei der Pflegekasse?
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel einen Nachweis über Ihren Pflegegrad, eine Beschreibung der geplanten Maßnahme und mindestens einen Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens für den Treppenlift.
Was bedeutet „zumutbare Belastung“ bei der steuerlichen Absetzung?
Die „zumutbare Belastung“ ist ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen, bevor sich außergewöhnliche Belastungen steuermindernd auswirken. Die Höhe wird vom Finanzamt festgelegt und richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.
Können auch Mieter einen Zuschuss für einen Treppenlift beantragen?
Ja, auch als Mieter können Sie einen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Sie benötigen jedoch die Zustimmung Ihres Vermieters für den Einbau des Treppenlifts.
Was passiert, wenn mein Antrag auf einen Zuschuss abgelehnt wird?
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, den Widerspruch gut zu begründen und gegebenenfalls weitere Nachweise, wie ein ausführlicheres ärztliches Gutachten, beizufügen.








