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Broschüre Hinterbliebenenrente: Ihr umfassender Ratgeber für finanzielle Sicherheit im Trauerfall

19.06.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Der Verlust eines geliebten Menschen ist emotional belastend. Zusätzlich entstehen oft finanzielle Sorgen. Diese Broschüre zur Hinterbliebenenrente zeigt Ihnen Wege zur Absicherung auf.

Das Thema kurz und kompakt

Die Hinterbliebenenrente (z.B. Witwenrente, Waisenrente) muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden und wird bis zu zwölf Monate rückwirkend gezahlt.

Man unterscheidet die kleine (25 Prozent) und große Witwenrente (55 Prozent bzw. 60 Prozent), deren Anspruch von Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung abhängt.

Eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags (z.B. 1.038,05 Euro ab Juli 2024) zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Hinterbliebenenrente verstehen: Die Grundlagen für den Ernstfall

Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie soll den finanziellen Ausfall kompensieren, der durch den Tod eines Versicherten entsteht. Anspruchsberechtigt können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und unter Umständen auch geschiedene Ehepartner sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist oft, dass der Verstorbene eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat. Diese Wartezeit kann entfallen, wenn der Tod beispielsweise durch einen Arbeitsunfall eintrat. Die Dauer der Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr betragen haben, um einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente zu begründen, Ausnahmen bestätigen diese Regel bei Unfalltod. Es gibt drei Hauptarten: die Witwen- oder Witwerrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente. Jede dieser Rentenarten hat spezifische Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen, die wir nachfolgend detaillierter betrachten. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation kann eine Beratung zur Rentenversicherung sinnvoll sein.

Die Vielfalt der Hinterbliebenenrenten: Ein detaillierter Blick

Witwen- und Witwerrente: Kleine und Große Rente erklärt

Die Witwen- oder Witwerrente ist die häufigste Form der Hinterbliebenenrente. Man unterscheidet hier zwischen der kleinen und der großen Witwen-/Witwerrente. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Nach neuem Recht wird sie für maximal 24 Monate gezahlt, wenn die Ehe nach 2001 geschlossen wurde oder beide Partner nach dem ersten Januar 1962 geboren sind. Gilt altes Recht (Heirat vor 2002 und ein Partner vor dem zweiten Januar 1962 geboren), kann sie unbegrenzt fließen.

Die große Witwen-/Witwerrente beläuft sich auf 55 Prozent (neues Recht) beziehungsweise 60 Prozent (altes Recht) der Rente des Verstorbenen. Anspruch darauf besteht, wenn der Hinterbliebene bestimmte Altersgrenzen erreicht (z.B. 46 Jahre und vier Monate in 2025, ansteigend auf 47 Jahre bis 2029), erwerbsgemindert ist oder ein minderjähriges beziehungsweise behindertes Kind erzieht. Eine wichtige finanzielle Unterstützung ist das sogenannte „Sterbevierteljahr“: In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe an den hinterbliebenen Partner gezahlt, ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Dies soll eine erste finanzielle Entlastung in der schwierigen Zeit nach dem Verlust bieten und ist ein wichtiger Aspekt der Familienabsicherung.

Waisenrente: Unterstützung für Kinder und junge Erwachsene

Verliert ein Kind einen oder beide Elternteile, kann es eine Waisenrente erhalten. Die Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben) beträgt zehn Prozent, die Vollwaisenrente (beide Elternteile verstorben) 20 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils. Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Eine Verlängerung bis maximal zum 27. Lebensjahr ist möglich, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann. Die Absicherung von Kindern im Todesfall ist ein zentrales Anliegen vieler Eltern.

Erziehungsrente: Eine oft übersehene Leistung für Geschiedene

Die Erziehungsrente ist eine weniger bekannte Form der Hinterbliebenenleistung. Sie kann geschiedenen Ehepartnern zustehen, die ein minderjähriges Kind erziehen und deren Ex-Partner verstorben ist. Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, der Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat und selbst die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der Rentenversicherung erfüllt. Die Erziehungsrente wird aus dem eigenen Versicherungskonto des Erziehenden berechnet und entspricht in der Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Viele Berechtigte kennen diesen Anspruch nicht, obwohl er eine wichtige finanzielle Stütze sein kann.

Anspruch sichern und Rente berechnen: Ihr Weg zur Leistung

Antragsstellung: Den Weg zur Rente richtig gehen

Hinterbliebenenrenten werden nicht automatisch gezahlt, ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ist zwingend erforderlich. Es ist ratsam, den Antrag zeitnah nach dem Todesfall zu stellen. Die Rentenversicherung zahlt Leistungen rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat. Für den Antrag werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie die Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und Angaben zu eigenen Einkünften. Eine sorgfältige Vorbereitung kann die Dauer bis zur Auszahlung verkürzen.

Einkommensanrechnung: Was von Ihrer Rente übrig bleibt

Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen kann auf die Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente angerechnet werden. Dies geschieht nach Ablauf des Sterbevierteljahres. Angerechnet werden 40 Prozent des Nettoeinkommens, das einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag lag beispielsweise zum ersten Juli 2024 bei 1.038,05 Euro (bundeseinheitlich). Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind. Zu den anrechenbaren Einkünften zählen Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen (wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld), Vermögenseinkünfte und auch andere Renten. Ein Beispiel: Beträgt das zu berücksichtigende Nettoeinkommen 1.500 Euro, liegt es um 461,95 Euro über dem Freibetrag (Stand Juli 2024). Davon werden 40 Prozent (184,78 Euro) auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die genaue Berechnung kann komplex sein, eine individuelle Prüfung ist daher oft sinnvoll.

Altes versus Neues Recht: Welche Regelungen für Sie gelten

Bei der Witwen- und Witwerrente spielen das Datum der Eheschließung und die Geburtsdaten der Partner eine Rolle für die Anwendung von altem oder neuem Recht. Das alte Recht gilt, wenn die Ehe vor dem ersten Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem zweiten Januar 1962 geboren ist. Ansonsten findet in der Regel das neue Recht Anwendung, das seit 2002 gilt. Die Unterschiede betreffen vor allem die Höhe der großen Witwenrente (60 Prozent nach altem Recht, 55 Prozent nach neuem Recht) und die Bezugsdauer der kleinen Witwenrente (unbegrenzt nach altem Recht, auf 24 Monate begrenzt nach neuem Recht). Diese Unterscheidung ist auch bei der Planung der Altersvorsorge relevant.

Expertenwissen und juristische Feinheiten zur Hinterbliebenenrente

Wichtige Fristen und Fallstricke vermeiden

Eine wichtige Regelung betrifft Ehen von kurzer Dauer. Bestand die Ehe weniger als ein Jahr, prüft die Rentenversicherung, ob eine sogenannte „Versorgungsehe“ vorlag, die primär zum Zweck der Rentenversorgung geschlossen wurde. In solchen Fällen kann der Anspruch entfallen, es sei denn, der Tod trat unvorhergesehen ein (z.B. durch einen Unfall). Heiratet ein Witwer oder eine Witwe erneut, erlischt der Anspruch auf die bisherige Hinterbliebenenrente. Es kann jedoch ein Anspruch auf eine Rentenabfindung als eine Art „Starthilfe“ für die neue Ehe bestehen. Diese beträgt bei der großen Witwenrente in der Regel das 24-fache der Monatsrente. Überlegungen zur Sterbegeldversicherung können helfen, kurzfristige Kosten im Todesfall abzudecken.

Folgende Punkte sind bei der Antragsstellung und während des Leistungsbezugs besonders zu beachten:

  • Fristgerechte Antragsstellung, um keine Leistungsmonate zu verlieren (maximal zwölf Monate rückwirkend).

  • Meldung aller relevanten Einkünfte zur korrekten Berechnung der Anrechnung.

  • Information an die Rentenversicherung bei Wiederheirat oder Aufnahme einer neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft.

  • Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel von der kleinen zur großen Witwenrente erfüllt sind (z.B. Erreichen der Altersgrenze, Erwerbsminderung).

  • Beachtung der unterschiedlichen Regelungen des alten und neuen Rechts.

Aktuelle Urteile und ihre Bedeutung für Betroffene

Die Rechtsprechung zur Hinterbliebenenrente entwickelt sich stetig. Ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 5 R 3/23 R) stellte beispielsweise klar, dass steuerliche Verlustvorträge das für die Rentenberechnung relevante Einkommen nicht mindern. [6,] Es zählt das tatsächlich verfügbare Einkommen. Dies kann in Einzelfällen zu Rückforderungen führen, wenn Einkommen bisher anders bewertet wurde. Es ist daher wichtig, sich über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten. Die Vorbereitungen für den Todesfall sollten auch eine Prüfung der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unser Experten-Tipp: Frühzeitige Beratung und Vorsorge

Die Regelungen zur Hinterbliebenenrente sind komplex und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Eine frühzeitige und umfassende Information ist entscheidend, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Klären Sie Ihre Ansprüche und berücksichtigen Sie mögliche Versorgungslücken in Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung. Die Deutsche Rentenversicherung bietet hierzu kostenfreie Broschüren und Beratungen an. Auch wir von nextsure unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Situation zu analysieren und passende Lösungen für Ihre Hinterbliebenenabsicherung zu finden. Eine sorgfältige Prüfung des Antrags auf Sterbegeld ist ebenfalls ein wichtiger Schritt.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Welche Voraussetzungen gelten für die Hinterbliebenenrente?

Grundvoraussetzungen sind meist eine mindestens einjährige Ehe/Lebenspartnerschaft und die Erfüllung der Mindestversicherungszeit (fünf Jahre) durch den Verstorbenen. Spezifische Bedingungen gelten für Witwen-/Witwerrente, Waisenrente und Erziehungsrente.

Muss ich die Hinterbliebenenrente beantragen?

Ja, alle Hinterbliebenenrenten müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Sie werden nicht automatisch gezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und ist oft zeitlich begrenzt. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent (oder 60 Prozent bei altem Recht) und setzt höheres Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung voraus.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung?

Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Zum ersten Juli 2024 betrug er bundeseinheitlich 1.038,05 Euro. Einkommen darüber wird zu 40 Prozent angerechnet.

Was passiert mit der Witwenrente bei Wiederheirat?

Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Es kann jedoch ein Anspruch auf eine einmalige Rentenabfindung bestehen.

Wo finde ich eine Broschüre zur Hinterbliebenenrente?

Die Deutsche Rentenversicherung stellt kostenfreie Broschüren wie „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ zur Verfügung, die detaillierte Informationen bieten.

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