Vorsorge & Vermögen

Sterbegeldversicherung

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Antrag Sterbegeld Rentenversicherung: So sichern Sie Ihre finanzielle Übergangsphase

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Deutsche Rentenversicherung bietet umfassende Informationen zu Renten an Hinterbliebene.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine Broschüre zur Hinterbliebenenrente als Hilfe in schweren Zeiten bereit.

Das Formular R0500 für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente finden Sie bei der Deutsche Rentenversicherung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet häufig gestellte Fragen zur Hinterbliebenenrente.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht Pressemitteilungen mit relevanten statistischen Daten, auch zu Rententhemen.

Die Verbraucherzentrale beleuchtet, ob sich Sterbegeldversicherungen lohnen.

Wikipedia bietet eine allgemeine Übersicht zum Thema Sterbegeld.

Den Paragraphen 46 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) finden Sie auf gesetze-im-internet.de.

Informationen zur Erbschaftsteuer, insbesondere Paragraph 33, sind auf der Seite des Bundesfinanzministeriums verfügbar.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

06.06.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Der Verlust eines nahen Menschen ist emotional und oft auch finanziell eine Herausforderung. Die Deutsche Rentenversicherung bietet mit dem Sterbevierteljahr eine wichtige finanzielle Stütze. Erfahren Sie hier, wie Sie den Antrag korrekt stellen und was Ihnen zusteht.

Das Thema kurz und kompakt

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt kein klassisches Sterbegeld, sondern das Sterbevierteljahr: drei Monate die volle Rente des Verstorbenen für den hinterbliebenen Partner.

Der Antrag auf das Sterbevierteljahr (Vorschuss) muss bei bereits bestehendem Rentenbezug des Verstorbenen innerhalb von dreißig Tagen beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellt werden.

Parallel zum Sterbevierteljahr muss ein separater Antrag auf Witwen- oder Witwerrente beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden.

Das Sterbevierteljahr verstehen: Mehr als nur ein Begriff

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt kein klassisches Sterbegeld zur Deckung von Bestattungskosten. Stattdessen gibt es das sogenannte Sterbevierteljahr, eine finanzielle Überbrückung für Witwen und Witwer. Für die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weitergezahlt. War der Verstorbene noch kein Rentner, bildet die volle Erwerbsminderungsrente die Berechnungsgrundlage. Das eigene Einkommen der hinterbliebenen Person wird in diesen drei Monaten nicht angerechnet. Diese Leistung soll den Übergang in die neue finanzielle Situation erleichtern. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Vorschuss auf die spätere Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Die korrekte Antragstellung sichert Ihnen diese wichtige erste finanzielle Hilfe.

Anspruchsberechtigung für das Sterbevierteljahr prüfen

Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf das Sterbevierteljahr. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass der Verstorbene in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Zudem muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes bestanden haben und das für mindestens ein Jahr. Ausnahmen von dieser Mindestdauer gelten beispielsweise bei einem Unfalltod. Die hinterbliebene Person darf nicht wieder geheiratet haben und muss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Erfüllen Sie diese Kriterien, steht Ihnen die Leistung für das Sterbevierteljahr grundsätzlich zu. Die Prüfung dieser Punkte ist der erste Schritt vor der eigentlichen Antragsstellung.

Antragsprozess für das Sterbevierteljahr meistern: Zwei Szenarien

Der Antragsprozess für das Sterbevierteljahr unterscheidet sich je nachdem, ob der Verstorbene bereits Rente bezogen hat oder nicht. Bezog der Verstorbene bereits eine Rente, ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig. Der Antrag auf Vorschusszahlung sollte dort innerhalb von dreißig Tagen nach dem Todesfall gestellt werden. Viele Bestattungsunternehmen bieten an, diesen Antrag zu übernehmen. Folgende Unterlagen sind typischerweise notwendig:

  • Die Sterbeurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie.

  • Der Personalausweis des Antragstellers.

  • Die Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen.

  • Gegebenenfalls die Heiratsurkunde.

  • Die Bankverbindung des Antragstellers.

Hat der Verstorbene noch keine Rente bezogen, muss der Antrag auf Witwen- oder Witwerrente direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. In diesem Fall berechnet der Rentenversicherungsträger auch das Sterbevierteljahr. Die frühzeitige Einreichung aller Dokumente beschleunigt die Bearbeitung um mehrere Wochen.

Fristen und Formulare: Den Überblick behalten

Die wichtigste Frist ist die Dreißig-Tage-Frist für den Antrag auf Vorschusszahlung beim Renten Service der Deutschen Post AG, wenn der Verstorbene Rentner war. Wird diese Frist versäumt, geht der Anspruch auf die volle Rentenzahlung für das Sterbevierteljahr nicht verloren, die Auszahlung erfolgt dann aber später mit der regulären Hinterbliebenenrente. Das Antragsformular für den Vorschuss ist online beim Renten Service der Deutschen Post AG erhältlich. Für den eigentlichen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es ebenfalls Formularpakete, die online oder bei Beratungsstellen erhältlich sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Antragsformulare zu kümmern. Die Bearbeitungsdauer kann, je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen, zwischen vier und zwölf Wochen variieren.

Experten-Tipps für den Antrag und darüber hinaus

Unser Experten-Tipp: Sammeln Sie frühzeitig alle notwendigen Dokumente wie Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und Rentenunterlagen des Verstorbenen. Eine vollständige Einreichung beschleunigt den Prozess erheblich. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder von Versicherungsämtern der Kommunen kostenfrei beraten. Denken Sie daran, dass das Sterbevierteljahr steuerpflichtig sein kann, ebenso wie die spätere Hinterbliebenenrente. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann hier sinnvoll sein. Für die Deckung der eigentlichen Bestattungskosten, die schnell mehrere tausend Euro betragen können, ist eine private Vorsorge durch eine Sterbegeldversicherung oder eine Risikolebensversicherung empfehlenswert, da die gesetzliche Rentenversicherung hierfür keine Leistung vorsieht. Informieren Sie sich auch über die Regelungen bei Zusatzversorgungskassen, falls der Verstorbene dort Ansprüche hatte.

Weitere finanzielle Aspekte im Todesfall berücksichtigen

Neben dem Sterbevierteljahr und der Hinterbliebenenrente gibt es weitere finanzielle Aspekte zu beachten. Kosten für die Bestattung können schnell viertausend bis zehntausend Euro oder mehr betragen. Prüfen Sie, ob private Versicherungen wie eine Risikolebensversicherung oder eine Unfallversicherung mit Todesfallleistung bestehen. Manchmal leisten auch Arbeitgeber oder Gewerkschaften Sterbegelder. Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung kann eine wichtige finanzielle Stütze sein. Klären Sie auch, wie lange die Auszahlung einer Lebensversicherung dauert. Eine gute Vorbereitung für den Todesfall kann Hinterbliebenen viele Sorgen abnehmen. Informieren Sie sich auch generell darüber, was die Rentenversicherung leistet.

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FAQ

Zahlt die Rentenversicherung noch Sterbegeld?

Nein, die Deutsche Rentenversicherung zahlt kein klassisches Sterbegeld mehr. Stattdessen gibt es das Sterbevierteljahr, bei dem die Rente des Verstorbenen für drei Monate an den hinterbliebenen Partner weitergezahlt wird.

Wer hat Anspruch auf das Sterbevierteljahr?

Anspruch haben hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, wenn der Verstorbene gesetzlich rentenversichert war, die Partnerschaft mindestens ein Jahr bestand und der Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat und in Deutschland wohnt.

Wo beantrage ich das Sterbevierteljahr?

Wenn der Verstorbene bereits Rentner war, beantragen Sie den Vorschuss beim Renten Service der Deutschen Post AG. Bezog der Verstorbene noch keine Rente, stellen Sie den Antrag auf Hinterbliebenenrente direkt beim Rentenversicherungsträger, der dann auch das Sterbevierteljahr berechnet.

Ist der Antrag auf Sterbevierteljahr dasselbe wie der Antrag auf Witwenrente?

Nein, der Antrag auf das Sterbevierteljahr (Vorschusszahlung) ist nicht identisch mit dem formellen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente. Letzterer muss separat beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.

Welche Frist gilt für den Antrag auf Sterbevierteljahr?

Der Antrag auf Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr sollte innerhalb von dreißig Tagen nach dem Tod des Rentenbeziehers beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellt werden.

Was passiert nach dem Sterbevierteljahr?

Nach Ablauf des Sterbevierteljahres wird die reguläre Witwen- oder Witwerrente gezahlt. Auf diese wird dann das eigene Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet.

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