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Betriebliche Altersvorsorge kündigen und auszahlen: Optionen und Konsequenzen klar bewerten

30.05.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sie denken darüber nach, Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu kündigen und sich das Kapital auszahlen zu lassen? Dieser Schritt will gut überlegt sein, denn er birgt oft mehr Nachteile als Vorteile. Wir zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen und welche klügeren Optionen es für Ihre finanzielle Zukunft gibt.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist gesetzlich meist nicht vorgesehen und führt oft zu erheblichen finanziellen Nachteilen durch Steuernachzahlungen.

Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Übertragung des bAV-Vertrags sind in der Regel sinnvoller als eine Kündigung.

Die Auszahlung des bAV-Kapitals erfolgt, selbst wenn eine Kündigung möglich wäre, meist erst zum Renteneintrittsalter.

Die Realität der bAV-Kündigung: Oft nicht möglich und selten vorteilhaft

Viele Arbeitnehmer spielen mit dem Gedanken, ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu kündigen, um schnell an Geld zu gelangen. Die Realität sieht jedoch meist anders aus: Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer ist gesetzlich in der Regel nicht vorgesehen. Der Hauptgrund hierfür ist der Versorgungszweck der bAV; das Kapital soll Ihre Rente im Alter sichern. Eine vorzeitige Auszahlung widerspricht diesem fundamentalen Ziel und ist daher nur in eng definierten Ausnahmefällen denkbar. Die Hürden für eine Kündigung sind bewusst hoch angesetzt. Bedenken Sie, dass der Vertragspartner des Versicherers meist Ihr Arbeitgeber ist, dessen Zustimmung oft erforderlich wäre. Selbst wenn eine Kündigung theoretisch möglich wäre, erfolgt die Auszahlung des Kapitals in den meisten Fällen erst zum regulären Renteneintrittsalter. Eine sofortige Verfügung über das Geld ist also meist eine Illusion. Dieser Umstand macht eine sorgfältige Prüfung der Alternativen unerlässlich.

Hohe Kostenfalle: Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachteile bei Auszahlung

Sollte es in Ausnahmefällen doch zu einer vorzeitigen Auszahlung des bAV-Kapitals kommen, müssen Sie mit empfindlichen finanziellen Nachteilen rechnen. Während der Ansparphase profitieren Sie von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen, da Beiträge aus dem Bruttoeinkommen geleistet werden. Bei einer vorzeitigen Auszahlung werden diese Vorteile rückabgewickelt. Sie müssen die bis dahin gesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Hinzu kommen oft noch Verwaltungsgebühren des Versicherers, die den Auszahlungsbetrag weiter schmälern. Im schlimmsten Fall können diese Nachzahlungen und Kosten das angesparte Kapital sogar übersteigen, was zu einem echten Verlustgeschäft führt. Eine korrekte steuerliche Behandlung ist hier entscheidend. Diese finanziellen Konsequenzen sollten Sie unbedingt in Ihre Überlegungen einbeziehen, bevor Sie den Weg einer Kündigung weiterverfolgen.

Ausnahme Kleinstanwartschaft: Wann eine Abfindung möglich ist

Eine der wenigen Ausnahmen, bei denen eine vorzeitige Auszahlung Ihrer bAV möglich sein kann, ist die sogenannte Kleinstanwartschaft. Von einer Kleinstanwartschaft spricht man, wenn die zu erwartende monatliche Rente aus der bAV einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigt. Für das Jahr 2025 liegt diese Bagatellgrenze bei etwa 37 Euro monatlicher Rente in den alten Bundesländern. Liegt Ihr Anspruch darunter, können Sie unter Umständen eine Abfindung verlangen, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Die genauen Regelungen finden sich im Betriebsrentengesetz (§ 3 BetrAVG). Folgende Punkte sind hierbei relevant:

  • Die Berechnung der Rentenhöhe erfolgt zum Zeitpunkt der Antragstellung.

  • Die Abfindungssumme entspricht dem gebildeten Kapital.

  • Auch bei Abfindung einer Kleinstanwartschaft fallen Steuern und Sozialabgaben an.

  • Der Antrag muss aktiv vom Arbeitnehmer gestellt werden.

Prüfen Sie genau, ob Ihre bAV unter diese Regelung fällt. Selbst wenn dies der Fall ist, sollte die Entscheidung wohlüberlegt sein, da auch hier die Altersvorsorge geschmälert wird. Die Prüfung, ob eine Mitnahme der bAV nicht doch sinnvoller ist, bleibt wichtig.

Sinnvolle Alternative 1: Die Beitragsfreistellung Ihrer bAV

Wenn Sie die laufenden Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge nicht mehr zahlen können oder wollen, ist die Kündigung selten der beste Weg. Eine deutlich flexiblere und oft vorteilhaftere Option ist die Beitragsfreistellung. Dabei stellen Sie die Beitragszahlungen ein, Ihr bisher angespartes Kapital bleibt jedoch im Vertrag erhalten und wird weiterhin verzinst. Ihr Anspruch auf eine spätere, wenn auch geringere, Betriebsrente bleibt bestehen. Die Beitragsfreistellung vermeidet die Nachteile einer Kündigung wie Steuernachzahlungen. In der Regel fallen für die Umstellung geringe Verwaltungsgebühren an. Diese Option gibt Ihnen finanziellen Spielraum, ohne Ihre Altersvorsorge komplett aufzugeben. Sie können die Beitragszahlung oft später wieder aufnehmen. Überlegen Sie, ob dies nicht eine bessere Lösung für Ihre Situation darstellt, anstatt den Wert alter Verträge leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und Fallstricke verstehen

Die Kündigung und Auszahlung einer bAV ist ein komplexes Feld, das durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird. Zentral ist § 1b BetrAVG, der die Unverfallbarkeit von Anwartschaften regelt. Das bedeutet, dass Ihre Ansprüche nach einer bestimmten Zeit (meist drei Jahre Betriebszugehörigkeit und Mindestalter 21) auch bei Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten bleiben. Eine Kündigung mit sofortiger Auszahlung ist jedoch, wie erwähnt, nur in Ausnahmefällen wie der Kleinstanwartschaft (§ 3 BetrAVG) vorgesehen. Unser Experten-Tipp: Unterschätzen Sie nicht die Zustimmungspflicht des Arbeitgebers. Da der Arbeitgeber oft der Versicherungsnehmer ist, kann er einer Kündigung widersprechen, um seine eigenen Verpflichtungen aus der Versorgungszusage nicht zu gefährden. Bei einer arbeitgeberfinanzierten bAV sind die Hürden noch höher. Eine Optimierung von Abgaben ist eher im Rentenbezug als durch Kündigung zu erreichen. Holen Sie sich im Zweifel immer fachkundigen Rat, um teure Fehler zu vermeiden.

Langfristige Perspektive: Warum die bAV ein wichtiger Baustein bleibt

Trotz möglicher finanzieller Engpässe oder veränderter Lebenspläne sollte die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge nicht unterschätzt werden. Sie stellt neben der gesetzlichen Rente und privater Vorsorge eine der drei Säulen der Altersversorgung in Deutschland dar. Durch die staatliche Förderung in der Ansparphase (Steuer- und Sozialabgabenersparnis) und den oft verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss (mindestens fünfzehn Prozent bei Entgeltumwandlung) ist sie ein attraktives Vorsorgeinstrument. Eine Kündigung und Auszahlung der bAV führt nicht nur zu finanziellen Nachteilen, sondern schmälert auch Ihre zukünftige Rente und damit Ihren Lebensstandard im Alter. Denken Sie langfristig und prüfen Sie alle Alternativen sorgfältig. Ist eine bAV grundsätzlich sinnvoll für Ihre Situation? Meistens ja. Bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen, kann eine professionelle Beratung helfen, die für Sie passende Lösung zu finden und Ihre Altersvorsorge zu optimieren. Auch die Möglichkeit, Beiträge zur bAV steuerlich abzusetzen, ist ein wichtiger Vorteil.

Fazit: Kündigung der bAV nur im Notfall – Alternativen prüfen!

Die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen und auszuzahlen ist nur in sehr seltenen Fällen eine gute Idee und oft gar nicht möglich. Die finanziellen Nachteile durch Steuernachzahlungen und den Verlust von Sozialversicherungsbeiträgen wiegen schwer. Besser ist es, Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder die Übertragung des Vertrags bei einem Arbeitgeberwechsel zu prüfen. Diese Optionen erhalten zumindest einen Teil Ihrer wertvollen Altersvorsorge. Eine fundierte Entscheidung erfordert eine genaue Analyse Ihrer Situation. Wägen Sie die kurzfristige Notwendigkeit gegen die langfristigen Folgen für Ihre Rente ab. Denken Sie daran, dass bereits kleine monatliche Beiträge über viele Jahre eine beachtliche Zusatzrente ergeben können. Eine vorzeitige Kündigung anderer Versicherungen sollte ebenfalls gut überlegt sein. Wir von nextsure unterstützen Sie gerne dabei, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die beste Strategie für Ihre Altersvorsorge zu entwickeln.

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FAQ

Unter welchen Bedingungen ist eine Kündigung der bAV überhaupt möglich?

Eine Kündigung ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich, z.B. bei einer sogenannten Kleinstanwartschaft (sehr geringe zu erwartende Rente) oder manchmal mit Zustimmung des Arbeitgebers, wobei die Auszahlung meist trotzdem erst im Rentenalter erfolgt.

Welche steuerlichen Folgen hat die Auszahlung einer bAV?

Bei einer Auszahlung, insbesondere vorzeitig, müssen die während der Ansparphase erhaltenen Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das Kapital ist voll steuerpflichtig, und es fallen Sozialabgaben an.

Was bedeutet 'Unverfallbarkeit' bei der bAV?

Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ihre Ansprüche aus der bAV auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten bleiben, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Mindestdauer der Zusage, Mindestalter) erfüllt sind. Dies ist in § 1b BetrAVG geregelt.

Kann mein Arbeitgeber die Kündigung meiner bAV ablehnen?

Ja, da der Arbeitgeber in der Regel der Versicherungsnehmer des bAV-Vertrags ist, ist seine Zustimmung zur Kündigung meist erforderlich. Er kann diese ablehnen, um den Versorgungszweck sicherzustellen.

Wie hoch ist die Bagatellgrenze für Kleinstanwartschaften aktuell?

Die Bagatellgrenze für eine mögliche Abfindung einer Kleinstanwartschaft liegt für das Jahr 2025 bei einer monatlichen Rente von ca. 37 Euro (West). Dieser Wert kann jährlich angepasst werden.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung meiner bAV?

Die gängigsten und meist besseren Alternativen sind die Beitragsfreistellung des Vertrags, die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber oder in manchen Fällen die private Weiterführung.

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