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Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge: Ihr Wegweiser für eine sichere Zukunft

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Wikipedia bietet umfassende Informationen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt detaillierte Informationen zur betrieblichen Altersversorgung bereit.

Eine Publikation der Bundesregierung befasst sich ausführlich mit der betrieblichen Altersversorgung.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Broschüre zur betrieblichen Altersversorgung an.

Das Bundesfinanzministerium erläutert im Glossar den Begriff Altersvorsorge.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht Pressemitteilungen zum Thema Altersvorsorge.

PwC bietet aktuelle Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge für das Jahr 2024.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

28.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist mehr als nur ein Benefit – sie ist ein wichtiger Baustein für die finanzielle Sicherheit im Alter. Viele Arbeitnehmer unterschätzen noch das Potenzial dieser Vorsorgeform, die mit attraktiven staatlichen Förderungen einhergeht. Entdecken Sie, wie Sie als Arbeitnehmer profitieren und was Arbeitgeber wissen müssen.

Das Thema kurz und kompakt

Die arbeitgeberfinanzierte bAV bietet durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlung oft einen Zuschuss von fünfzehn Prozent leisten, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar; rein arbeitgeberfinanzierte Zusagen meist nach drei Jahren und ab dem 21. Lebensjahr.

Die Grundlagen der arbeitgeberfinanzierten bAV verstehen

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusage des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern finanzielle Leistungen für den Ruhestand, bei Invalidität oder für Hinterbliebene zu gewähren. Diese Leistungen können vollständig vom Arbeitgeber getragen oder durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers mitfinanziert werden, wobei der Arbeitgeber seit 2019 bei Neuverträgen oft einen Zuschuss von mindestens fünfzehn Prozent leisten muss, wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart. Die rechtliche Basis bildet das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege, die der Arbeitgeber wählen kann. Diese Flexibilität ermöglicht es, die bAV an die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeiter anzupassen. Die Bedeutung der bAV als zweite Säule der Altersvorsorge wächst stetig.

Quick Facts: Das Wichtigste zur arbeitgeberfinanzierten bAV auf einen Blick

Für einen schnellen Überblick haben wir die Kernpunkte der arbeitgeberfinanzierten bAV zusammengestellt. Arbeitgeber sind nicht generell verpflichtet, eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV anzubieten, aber sie müssen die Entgeltumwandlung ermöglichen. Beiträge sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung steuerfrei (7.728 Euro in 2025) und bis zu vier Prozent sozialversicherungsfrei (3.864 Euro in 2025). Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von fünfzehn Prozent üblich, wenn Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. Rein arbeitgeberfinanzierte Zusagen werden in der Regel nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit und Vollendung des 21. Lebensjahres unverfallbar. Die Vorteile für Arbeitgeber sind vielfältig.

  • Steuer- und Sozialabgabenersparnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

  • Pflicht des Arbeitgebers zum Zuschuss bei Entgeltumwandlung (meist fünfzehn Prozent).

  • Fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage.

  • Unverfallbarkeit der Ansprüche nach bestimmten Fristen oder sofort bei Entgeltumwandlung.

  • Staatliche Förderung und verbesserte Rahmenbedingungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Diese Fakten zeigen die Attraktivität der arbeitgeberfinanzierten bAV als Vorsorgeinstrument. Im Folgenden betrachten wir die Praxis genauer.

Praxis-Teil: So funktioniert die arbeitgeberfinanzierte bAV im Detail

In der Praxis wählt der Arbeitgeber einen der fünf Durchführungswege für die bAV aus. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber beispielsweise eine Rentenversicherung für den Mitarbeiter ab. Die Beiträge können rein arbeitgeberfinanziert sein oder durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers erfolgen, wobei der Arbeitgeber dann oft einen Zuschuss von fünfzehn Prozent leistet. Ein Rechenbeispiel: Wandelt ein Mitarbeiter 100 Euro seines Bruttogehalts um, spart er Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber gibt 15 Euro dazu, sodass insgesamt 115 Euro in den Vertrag fließen. Die genaue Ersparnis und der Nettoaufwand hängen von der individuellen Steuerklasse und dem Einkommen ab. Die Beiträge fließen direkt vom Bruttogehalt in den Vorsorgevertrag. Die Frage, ob eine bAV sinnvoll ist, hängt von solchen Details ab.

Die Auszahlung im Rentenalter kann als lebenslange Rente, einmalige Kapitalzahlung oder in Raten erfolgen. Diese Auszahlungen sind dann steuerpflichtig, wobei der persönliche Steuersatz im Alter oft niedriger ist. Zudem fallen auf Leistungen aus der bAV Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei es seit 2020 einen Freibetrag gibt (187,25 Euro in 2025 für die Krankenversicherung). Die genauen Konditionen und Möglichkeiten sollten immer individuell geprüft werden. Die Möglichkeit, die bAV bei Jobwechsel mitzunehmen, ist ein weiterer wichtiger Aspekt.

Experten-Tiefe: Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungstipps

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage der bAV. Es regelt unter anderem den Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG), die Unverfallbarkeit von Anwartschaften (§ 1b BetrAVG) und die Insolvenzsicherung (§ 7 ff. BetrAVG). Aktuelle Urteile, wie beispielsweise zur Höhe des Arbeitgeberzuschusses bei Entgeltumwandlung oder zur Anpassung von Betriebsrenten, prägen die Rechtslandschaft kontinuierlich. Arbeitgeber sollten die Versorgungsordnung klar und verständlich gestalten und die Informationspflichten gegenüber den Mitarbeitern ernst nehmen. Unser Experten-Tipp: Eine sorgfältige Dokumentation aller Vereinbarungen zur bAV vermeidet spätere Unklarheiten und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen. Die steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen ist im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 3 Nr. 63 EStG für die Beitragsphase und § 19 sowie § 22 Nr. 5 EStG für die Leistungsphase, geregelt. Es ist ratsam, sich bei der Einrichtung und Verwaltung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge fachkundig beraten zu lassen, um alle rechtlichen und steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Fallstricke zu vermeiden. Dies betrifft auch die Frage, wie man die bAV steuerlich absetzen kann.

Wichtige Aspekte für Arbeitgeber sind:

  1. Auswahl des passenden Durchführungsweges unter Berücksichtigung von Kosten, Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken.

  2. Erfüllung der Zuschusspflicht von fünfzehn Prozent bei Entgeltumwandlung, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

  3. Beachtung der Unverfallbarkeitsfristen (drei Jahre Betriebszugehörigkeit und vollendetes 21. Lebensjahr bei rein arbeitgeberfinanzierten Zusagen).

  4. Sicherstellung der Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) für bestimmte Durchführungswege.

  5. Klare Kommunikation der bAV-Regelungen an die Mitarbeiter.

Diese Punkte helfen, eine solide und attraktive arbeitgeberfinanzierte bAV zu implementieren. Die Frage, was bei Kündigung mit der bAV geschieht, ist ebenfalls relevant.

Steuerliche Aspekte und Sozialabgaben: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Für Arbeitnehmer ist die arbeitgeberfinanzierte bAV besonders attraktiv, da Beiträge bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei sind. Im Jahr 2025 können bis zu 7.728 Euro (acht Prozent der BBG West) steuerfrei und bis zu 3.864 Euro (vier Prozent der BBG West) sozialabgabenfrei in bestimmte bAV-Verträge eingezahlt werden. Dies führt zu einer direkten Ersparnis beim Nettogehalt. Ein Beispiel: Bei einer Entgeltumwandlung von 200 Euro monatlich kann die Nettoersparnis durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis bei über 80 Euro liegen, abhängig von der Steuerklasse. Die nachgelagerte Besteuerung im Alter ist ein wichtiger Punkt: Die ausgezahlte Betriebsrente muss versteuert werden. Allerdings ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter oft niedriger. Zudem fallen auf die Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei ein Freibetrag von 187,25 Euro (Stand 2025) für die Krankenversicherung gilt. Überlegungen zur Kündigung und Auszahlung der bAV sollten gut bedacht sein, da dies meist Nachteile mit sich bringt.

Unverfallbarkeit und Portabilität: Ihre Ansprüche bei Jobwechsel

Ein wichtiger Aspekt der bAV ist die Unverfallbarkeit der Ansprüche. Beiträge, die Arbeitnehmer selbst durch Entgeltumwandlung leisten, sind sofort unverfallbar. Das bedeutet, der Anspruch bleibt auch bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen bestehen. Für rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge gilt seit 2018: Die Anwartschaft wird unverfallbar, wenn der Mitarbeiter bei Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat. Bei einem Jobwechsel kann das angesparte Kapital unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden (Portabilität). Dies erfordert oft die Zustimmung des neuen Arbeitgebers und hängt vom Durchführungsweg ab. Alternativ kann der Vertrag beim alten Arbeitgeber beitragsfrei gestellt oder privat fortgeführt werden, falls der Durchführungsweg dies zulässt. Die genauen Regelungen zur Mitnahme der bAV sollten im Einzelfall geklärt werden.

Fazit und Ausblick: Die arbeitgeberfinanzierte bAV als Zukunftsmodell

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist ein wertvolles Instrument zur Schließung der Rentenlücke und zur Mitarbeitermotivation. Durch staatliche Förderungen, Steuer- und Sozialabgabenersparnisse profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die verschiedenen Durchführungswege bieten Flexibilität, erfordern aber auch eine sorgfältige Auswahl und Gestaltung. Die kontinuierliche Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, zeigt die wachsende Bedeutung der bAV. Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine Chance auf eine höhere Altersversorgung mit oft nur geringem Nettoaufwand. Arbeitgeber können sich als attraktive Arbeitgeber positionieren und die Mitarbeiterbindung stärken. Eine frühzeitige und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema ist für beide Seiten empfehlenswert. Die arbeitgeberfinanzierte bAV bleibt ein zentraler Pfeiler der Altersversorgung in Deutschland.

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FAQ

Wie hoch sind die steuerfreien Beiträge zur arbeitgeberfinanzierten bAV?

Im Jahr 2025 können Beiträge bis zu 7.728 Euro (acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West) steuerfrei in bestimmte Durchführungswege der bAV eingezahlt werden. Davon sind bis zu 3.864 Euro (vier Prozent der BBG West) auch sozialversicherungsfrei.

Wann werden meine Ansprüche aus einer arbeitgeberfinanzierten bAV unverfallbar?

Ansprüche aus Entgeltumwandlung (Eigenbeiträge des Arbeitnehmers) sind sofort unverfallbar. Rein arbeitgeberfinanzierte Zusagen werden in der Regel unverfallbar, wenn Sie bei Ausscheiden aus dem Unternehmen mindestens 21 Jahre alt sind und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat.

Welche Durchführungswege gibt es bei der arbeitgeberfinanzierten bAV?

Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage). Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg aus.

Muss ich auf die Auszahlung meiner arbeitgeberfinanzierten bAV Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Ja, die Leistungen aus der bAV sind im Alter in der Regel voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Zudem fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei es für die Krankenversicherung einen Freibetrag gibt (187,25 Euro in 2025).

Was ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV?

Wenn Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart, muss er in der Regel einen Zuschuss von fünfzehn Prozent des Umwandlungsbetrags leisten.

Kann ich meine arbeitgeberfinanzierte bAV kündigen und mir auszahlen lassen?

Eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung der bAV ist in der Regel nicht vorgesehen und oft mit Nachteilen verbunden. Die bAV dient der langfristigen Altersvorsorge und wird normalerweise erst bei Renteneintritt ausgezahlt.

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