Autokredit mit Inzahlungnahme: So steigern Sie den Wert Ihres Altwagens und senken die Finanzierungskosten
24.06.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Sie möchten ein neues Auto kaufen und Ihr altes Fahrzeug direkt beim Händler in Zahlung geben? Das ist bequem, aber oft verlieren Sie dabei mehrere hundert Euro. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Autokredit mit der Inzahlungnahme Ihres alten Fahrzeugs optimal kombinieren, um bis zu 15 Prozent mehr für Ihren Gebrauchten zu erzielen.
Das Thema kurz und kompakt
Kombinieren Sie einen Autokredit mit einer Inzahlungnahme, um den Kaufprozess zu vereinfachen, aber verhandeln Sie Neuwagenpreis und Altwagenwert immer getrennt.
Ermitteln Sie den Wert Ihres Gebrauchtwagens vor dem Händlerbesuch mit kostenlosen Online-Tools wie DAT oder Mobile.de, um eine solide Verhandlungsbasis zu haben.
Schließen Sie im Inzahlungnahme-Vertrag die Sachmängelhaftung explizit aus, um sich vor späteren Forderungen des Händlers wegen Mängeln am Altfahrzeug zu schützen.
Der Kauf eines neuen Autos ist ein großer Schritt, der oft mit einer Finanzierung verbunden ist. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Wohin mit dem alten Fahrzeug? Die Inzahlungnahme beim Händler scheint die einfachste Lösung zu sein, denn rund drei Viertel aller Neuwagenkäufer nutzen diese Option. Doch dieser Komfort hat seinen Preis. Händler nutzen oft eine Mischkalkulation, die es für Sie unübersichtlich macht, den wahren Wert Ihres Altwagens und den tatsächlichen Preis des Neuwagens zu erkennen. Dieser Artikel führt Sie durch den Prozess, zeigt Ihnen, wie Sie den Wert Ihres Autos realistisch einschätzen, effektiv verhandeln und rechtliche Fehler vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur bequem, sondern auch finanziell klug handeln.
Prozess-Effizienz: Die Inzahlungnahme als Anzahlung nutzen
Die Kombination aus Autokredit und Inzahlungnahme vereinfacht den Fahrzeugwechsel erheblich. Der vom Händler ermittelte Wert Ihres Gebrauchtwagens wird direkt als Anzahlung für den Neuwagen verrechnet. Dies reduziert die benötigte Kreditsumme und senkt Ihre monatlichen Raten um bis zu 25 Prozent, abhängig vom Wert des Altfahrzeugs. Ein Beispiel: Bei einem Neuwagenpreis von 30.000 Euro und einem Inzahlungnahmewert von 7.500 Euro müssen nur noch 22.500 Euro finanziert werden. Der größte Vorteil liegt in der Abwicklung aus einer Hand, was Zeit und Aufwand spart. Sie bringen Ihr altes Auto zum Händler und fahren mit dem neuen nach Hause, ohne sich um den Privatverkauf kümmern zu müssen. Dieser Komfort ist der Hauptgrund, warum sich die Mehrheit der Käufer für diesen Weg entscheidet. Doch um den Prozess optimal zu nutzen, ist eine genaue Kenntnis des Fahrzeugwerts unerlässlich.
Wertmaximierung: Den realistischen Preis Ihres Gebrauchtwagens ermitteln
Ein Händler bietet Ihnen für die Inzahlungnahme oft einen niedrigeren Preis als bei einem Privatverkauf. Um nicht mehrere tausend Euro zu verlieren, sollten Sie den Wert Ihres Fahrzeugs vorab selbst ermitteln. Hierfür gibt es etablierte und meist kostenfreie Online-Dienste:
Die Fahrzeugbewertung der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ist kostenlos und berücksichtigt Fahrzeuge bis zu einem Alter von zwölf Jahren.
Online-Portale wie Mobile.de oder Autoscout24 bieten ebenfalls kostenlose Bewertungen an, die auf Basis von hunderttausenden echten Verkaufsanzeigen erfolgen.
Der ADAC bietet in Kooperation mit der DAT ebenfalls eine kostenlose Online-Bewertung an, die als gute erste Orientierung dient.
Ein realistischer Wert ist Ihre stärkste Verhandlungsgrundlage. Beachten Sie, dass der Händler-Einkaufspreis immer unter dem potenziellen Privatverkaufspreis liegt, da der Händler eine Marge und eventuelle Reparaturkosten einkalkulieren muss. Eine gute Vorbereitung schützt Sie vor einem Angebot, das 20 Prozent unter dem Marktwert liegt.
Verhandlungsgeschick: Preisverhandlungen für Neuwagen und Altfahrzeug trennen
Händler neigen dazu, den Preis für den Neuwagen und das Angebot für die Inzahlungnahme zu einem Paket zu schnüren. Dies erschwert die Transparenz und führt oft zu einem schlechteren Gesamtergebnis für Sie. Ein Nachlass von zehn Prozent auf den Neuwagen klingt gut, kann aber durch einen um 1.500 Euro zu niedrig angesetzten Wert für Ihr Altfahrzeug wieder aufgehoben werden. Verhandeln Sie daher immer beide Posten getrennt. Nennen Sie erst Ihren Wunsch, das alte Auto in Zahlung zu geben, nachdem Sie den Preis für das neue Fahrzeug final ausgehandelt haben. Diese Trennung gibt Ihnen die Kontrolle über beide Transaktionen. Mit einer fundierten, unabhängigen Bewertung Ihres Gebrauchtwagens in der Hand können Sie dem Händlerangebot selbstbewusst begegnen. Eine passende Kfz-Versicherung rundet den Autokauf ab und sichert Sie für die Zukunft ab.
Rechtssicherheit: Sachmängelhaftung bei der Inzahlungnahme ausschließen
Ein oft übersehenes Risiko bei der Inzahlungnahme ist die Sachmängelhaftung. Geben Sie als Privatperson ein Fahrzeug an einen Händler, haften Sie grundsätzlich für Mängel, die Ihnen bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 117/12) bestätigt, dass ohne einen expliziten Ausschluss der Gewährleistung der Verkäufer bis zu zwei Jahre für Mängel haftbar gemacht werden kann. Lassen Sie daher immer einen Gewährleistungsausschluss in den Vertrag aufnehmen. Formulierungen wie „Gekauft wie gesehen und probegefahren, unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“ sind hier entscheidend. Besondere Zusicherungen, wie zum Beispiel „unfallfrei“, hebeln diesen Ausschluss jedoch aus, wenn sie sich als falsch herausstellen. Eine genaue Prüfung des Vertrags schützt Sie vor Forderungen, die schnell vierstellige Beträge erreichen können.
Experten-Tipp: Altkredit bei der Inzahlungnahme korrekt ablösen
Was passiert, wenn Ihr altes Auto noch finanziert ist? Auch dann ist eine Inzahlungnahme möglich. Der Händler löst den bestehenden Kredit bei Ihrer Bank ab. Der dafür benötigte Betrag wird vom Inzahlungnahmewert Ihres Fahrzeugs abgezogen. Ist der Wert des Autos höher als die Restschuld, wird die Differenz als Anzahlung für den Neuwagen genutzt. Ist die Restschuld höher, müssen Sie die Differenz ausgleichen. Beachten Sie die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer alten Bank. Diese ist gesetzlich auf maximal ein Prozent der Restschuld begrenzt, wenn der Vertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Klären Sie die genaue Restschuld und die Höhe der Entschädigung vorab mit Ihrer Bank, um eine transparente Abrechnung mit dem Händler sicherzustellen. Eine Umschuldung eines Autokredits kann hier eine Alternative sein.
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Weitere nützliche Links
Statistisches Bundesamt bietet eine interaktive Grafik zur Preisentwicklung im Bereich Auto und Verkehr.
ADAC stellt umfassende Informationen und Services zu Gebrauchtwagenpreisen beim Kauf und Verkauf von Autos bereit.
Deutsche Automobil Treuhand (DAT) bietet detaillierte Informationen zur Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen.
Verbraucherzentrale informiert über die Rechte von Kreditnehmern bei Kreditverträgen.
Deutsche Bundesbank veröffentlicht Statistiken zu Zinssätzen und Renditen, insbesondere zu Konsumentenkrediten an private Haushalte.
Deutsche Automobil Treuhand (DAT) bietet aktuelle Nachrichten und Analysen zum Gebrauchtwagenmarkt.
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt offizielle Statistiken zum Fahrzeugbestand in Deutschland zur Verfügung.
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen bietet Marktzahlen und Informationen zum Thema Leasing.
FAQ
Wie kann ich den besten Preis bei einer Inzahlungnahme erzielen?
Um den besten Preis zu erzielen, sollten Sie Ihr Fahrzeug vor der Bewertung reinigen und kleinere Mängel beheben. Legen Sie alle Dokumente wie das Scheckheft und Rechnungen für Reparaturen oder Sonderausstattungen bereit. Verhandeln Sie den Preis des Neuwagens, bevor Sie die Inzahlungnahme ansprechen, und nutzen Sie eine unabhängige Fahrzeugbewertung als Grundlage.
Was ist der Unterschied zwischen Inzahlungnahme und Ankauf?
Bei einer Inzahlungnahme verkaufen Sie Ihr altes Auto an denselben Händler, bei dem Sie ein neues kaufen, wobei der Wert verrechnet wird. Ein reiner Ankauf bedeutet, dass Sie Ihr Auto an einen Händler oder eine Plattform verkaufen, ohne dort ein anderes Fahrzeug erwerben zu müssen. Der Ankauf bietet oft mehr Flexibilität und bessere Vergleichsmöglichkeiten.
Welche Unterlagen benötige ich für die Inzahlungnahme?
Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), den letzten Hauptuntersuchungsbericht, das Scheckheft, alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel sowie Rechnungen über Reparaturen und den Kauf von Zubehör.
Haftet der Händler für mein altes Auto?
Nein, umgekehrt. Als privater Verkäufer haften Sie gegenüber dem Händler für Mängel, es sei denn, die Sachmängelhaftung wird im Vertrag explizit ausgeschlossen. Dies ist ein wichtiger Punkt, den Sie vertraglich festhalten sollten, um sich abzusichern.
Was ist eine Eroberungsprämie?
Eine Eroberungsprämie ist ein zusätzlicher Rabatt, den manche Hersteller oder Händler gewähren, wenn Sie bei der Inzahlungnahme von einer Fremdmarke auf deren Marke wechseln. Diese Prämie kann mehrere hundert bis über tausend Euro betragen und soll den Markenwechsel für Sie attraktiver machen.
Sollte ich mein Auto vor der Inzahlungnahme abmelden?
Nein, das ist in der Regel nicht nötig und oft auch nicht gewünscht. Der Händler übernimmt die Abmeldung des Fahrzeugs als Teil des Service. Dies erspart Ihnen den Gang zur Zulassungsstelle und stellt sicher, dass das Fahrzeug direkt nach der Übergabe umgemeldet wird.








