Gesundheit & Pflege

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Gesetzliche Krankenversicherung und Brille: So sichern Sie sich Ihre Kostenerstattung

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Bundesgesundheitsministerium bietet umfassende Informationen zu Hilfsmitteln im deutschen Gesundheitssystem.

GKV-Spitzenverband stellt das offizielle Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen bereit.

Wikipedia bietet einen detaillierten Überblick über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.

Verbraucherzentrale informiert über die Bedingungen, unter denen Krankenkassen die Kosten für eine neue Brille übernehmen.

Kassenärztliche Bundesvereinigung bietet Informationen zu Hilfsmitteln aus ärztlicher Sicht und deren Verordnung.

SGB V §33 enthält den genauen Gesetzestext zu den Leistungen der Krankenkassen für Hilfsmittel.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) erläutert die Richtlinien und Regelungen zu Hilfsmitteln im Rahmen der veranlassten Leistungen.

AOK informiert über ihre spezifischen Leistungen bei Seh- und Hörschwächen, einschließlich Sehhilfen und Brillen.

Barmer bietet detaillierte Informationen zur Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen durch ihre Krankenkasse.

Techniker Krankenkasse (TK) informiert über ihre Leistungen und die Bedingungen für die Kostenübernahme von Brillen und Kontaktlinsen.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

06.04.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Viele Brillenträger fragen sich, wann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Brille übernimmt. Die Antwort ist oft komplex, doch mit dem richtigen Wissen können Sie bares Geld sparen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die Voraussetzungen und gibt praktische Tipps.

Das Thema kurz und kompakt

Erwachsene erhalten meist nur bei starker Sehbehinderung (z.B. über sechs Dioptrien) einen Zuschuss für Brillengläser von der GKV, Kinder unter 18 Jahren in der Regel immer.

Die GKV übernimmt nur Kosten für Standard-Brillengläser bis zu einem Festbetrag; Brillengestelle und Extras müssen selbst bezahlt werden.

Eine ärztliche Verordnung ist für den erstmaligen Zuschuss zwingend erforderlich; Zusatzversicherungen können helfen, die Restkosten zu decken.

Quick Facts: Brille und GKV – Das Wichtigste in Kürze

Die Kostenübernahme für Brillen durch die gesetzliche Krankenversicherung ist klar geregelt. Erwachsene Versicherte tragen die Kosten meist selbst, es sei denn, es liegt eine erhebliche Sehbeeinträchtigung vor. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die Kosten für Brillengläser in der Regel übernommen. Die Krankenkasse bezuschusst dabei nur die Brillengläser, nicht das Gestell. Es gelten Festbeträge, die je nach Sehstärke variieren können.

Voraussetzungen für Erwachsene: Wann zahlt die Kasse?

Erwachsene erhalten von der gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss für Brillengläser nur bei starker Fehlsichtigkeit. Dies ist der Fall bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien. Liegt eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) vor, muss diese mehr als vier Dioptrien betragen. Eine weitere Voraussetzung ist eine Sehfähigkeit von maximal dreißig Prozent trotz bestmöglicher Korrektur. Die Kosten für das Brillengestell müssen Erwachsene stets selbst tragen. Für eine gesetzliche Krankenversicherung ist die medizinische Notwendigkeit entscheidend. Diese Regelungen wurden durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) seit 2017 präzisiert. Ein Zuschuss wird auch gewährt, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.

Folgende Bedingungen müssen für eine Kostenübernahme bei Erwachsenen erfüllt sein:

  • Kurz- oder Weitsichtigkeit: über sechs Dioptrien

  • Hornhautverkrümmung: über vier Dioptrien

  • Maximale Sehschärfe mit Korrektur: unter oder gleich dreißig Prozent

  • Therapeutische Sehhilfen bei Augenverletzungen oder -erkrankungen

Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach bundesweit geltenden Festbeträgen, die zwischen zehn und etwa 112 Euro pro Glas liegen können. Denken Sie daran, dass für die erste Verordnung immer ein Rezept vom Augenarzt notwendig ist.

Kinder und Jugendliche: Bessere Chancen auf Kostenübernahme

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind die Regelungen zur Kostenübernahme einer Brille durch die gesetzliche Krankenversicherung deutlich großzügiger. Grundsätzlich werden die Kosten für die Brillengläser übernommen, wenn eine Fehlsichtigkeit vorliegt. Die Dioptrienwerte spielen hierbei, anders als bei Erwachsenen, meist keine Rolle für den grundsätzlichen Anspruch. Auch hier gilt: Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die Gläser, nicht für das Brillengestell. Es ist wichtig zu wissen, dass für Kinder unter 14 Jahren bei jeder Änderung der Korrektionswerte ein neues augenärztliches Rezept erforderlich ist. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren kann bei einer Änderung der Sehstärke nach der Erstverordnung auch der Optiker eine Folgeverordnung ausstellen. Eine Zusatzversicherung für Kinderbrillen kann helfen, die verbleibenden Kosten zu decken. Bis zur Vollendung der allgemeinen Schulpflicht können sogar die Gläser für eine Sportbrille bezuschusst werden.

Der Weg zur Brille auf Rezept: Schritt für Schritt erklärt

Um einen Zuschuss für Ihre Brille von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, müssen Sie einige Schritte beachten. Zunächst ist ein Besuch beim Augenarzt unumgänglich, um einen Sehtest durchführen zu lassen und eine Verordnung (Rezept) für die Brille zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Erstverordnung. Die Kosten für diesen Sehtest beim Arzt übernimmt die Krankenkasse, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Mit dem Rezept gehen Sie dann zu einem Optiker, der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Der Optiker berät Sie zu den passenden Gläsern und rechnet den Festbetrag direkt mit der Krankenkasse ab. Sie zahlen beim Optiker nur den eventuellen Differenzbetrag zu höherwertigen Gläsern, die Kosten für das Gestell und die gesetzliche Zuzahlung. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Kassenanteils, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Sehhilfe für Erwachsene. Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist für die Brille meist nicht erforderlich. Reichen Sie keine Rechnung nachträglich ein, da dies in der Regel nicht erstattet wird. Für einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse sollten Sie sich vorab informieren.

Die notwendigen Schritte sind:

  1. Augenarzt aufsuchen und Sehtest machen lassen.

  2. Bei medizinischer Notwendigkeit ein Brillenrezept ausstellen lassen (kein Privatrezept).

  3. Mit dem Rezept zu einem Vertragsoptiker Ihrer Krankenkasse gehen.

  4. Brille anpassen lassen und über mögliche Mehrkosten beraten lassen.

  5. Der Optiker rechnet den Festbetrag direkt mit der Krankenkasse ab.

  6. Sie begleichen den Restbetrag und die gesetzliche Zuzahlung beim Optiker.

Vergessen Sie nicht, dass die Kasse nur für Standardgläser aufkommt; Extras wie Entspiegelungen oder spezielle Härtungen müssen Sie in der Regel selbst bezahlen.

Zusatzversicherungen: Eine sinnvolle Ergänzung?

Da die gesetzliche Krankenversicherung oft nur einen Bruchteil der Kosten für eine Brille deckt, kann eine private Krankenzusatzversicherung für Sehhilfen eine überlegenswerte Option sein. Solche Versicherungen können die Kosten für Brillengestelle, höherwertige Gläser, spezielle Beschichtungen oder auch Kontaktlinsen übernehmen, die von der GKV nicht bezahlt werden. Die Leistungen und Prämien variieren stark zwischen den Anbietern und Tarifen. Achten Sie bei der Auswahl einer Zusatzversicherung auf die Höhe der Erstattungssätze, eventuelle Wartezeiten und jährliche Obergrenzen. Viele Tarife erstatten beispielsweise alle zwei Jahre einen bestimmten Betrag für eine neue Brille. Für Familien kann eine Brillenversicherung besonders interessant sein, um die wiederkehrenden Kosten für Kinderbrillen abzufedern. Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig, um eine Versicherung zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht. Eine gute Sehhilfenversicherung kann die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.

Aktuelle Urteile und Entwicklungen im Bereich Sehhilfen

Die Rechtslage bezüglich der Kostenübernahme für Sehhilfen durch die gesetzliche Krankenversicherung ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. April 2024 (Az. B 3 KR 16/22 R) bestätigte beispielsweise den Anspruch eines schielenden Kindes mit starker Sehschwäche auf Versorgung mit speziellen Bifokal-Kunststoffgläsern, da hier die therapeutische Versorgung im Vordergrund stand. Die Hilfsmittelrichtlinie sieht in solchen therapeutischen Fällen oft keine Einschränkungen bezüglich des Brechungsindexes der Gläser vor, anders als bei Brillen, die nur der Sehschärfenverbesserung dienen. Ein weiteres Urteil verdeutlichte, dass auch bei Bürgergeld-Bezug zunächst der Anspruch gegenüber der Krankenkasse auf Reparatur einer Brille geprüft wird, wenn die medizinischen Voraussetzungen nach § 33 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB V erfüllt sind (z.B. über sieben Dioptrien). Es ist ratsam, sich über aktuelle Urteile zu informieren, da diese die Auslegung der Gesetze beeinflussen können. Die Augenarzt-Vorsorge durch die Krankenkasse ist ein wichtiger Baustein zur Früherkennung von Sehschwächen. Entwicklungen wie das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) von 2017 haben bereits zu Anpassungen geführt, insbesondere für stark fehlsichtige Erwachsene.

Optimieren Sie Ihre Versorgung: Kontaktieren Sie uns

Die Regelungen zur Kostenübernahme für Brillen durch die gesetzliche Krankenversicherung können komplex sein. Mit den richtigen Informationen und einer guten Planung können Sie jedoch Ihre Ansprüche geltend machen und Kosten sparen. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden. Wir bei nextsure unterstützen Sie gerne dabei, den Durchblick im Versicherungsdschungel zu behalten und Ihre Absicherung zu optimieren. Nutzen Sie unsere Expertise für Ihre Augengesundheit. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Welche Kosten für eine Brille übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt für Erwachsene nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für Brillengläser, meist bei starker Fehlsichtigkeit (über sechs Dioptrien Kurz-/Weitsichtigkeit, über vier Dioptrien Hornhautverkrümmung) oder wenn die Sehschärfe trotz Korrektur maximal dreißig Prozent beträgt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die Kosten für Brillengläser in der Regel übernommen. Die Kosten für das Brillengestell und Extras wie Entspiegelungen werden nicht übernommen. Es gelten Festbeträge für die Gläser.

Benötige ich immer ein Rezept vom Augenarzt für eine Brille?

Ja, für die erstmalige Bezuschussung von Brillengläsern durch die gesetzliche Krankenversicherung ist immer eine ärztliche Verordnung (Rezept) vom Augenarzt notwendig. Für Folgeverordnungen bei Erwachsenen kann unter Umständen eine Refraktionsbestimmung durch den Optiker ausreichen, wenn sich die Werte um mindestens 0,5 Dioptrien geändert haben. Bei Kindern unter 14 Jahren ist immer ein neues Rezept vom Augenarzt nötig.

Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse für Brillengläser?

Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag für Brillengläser. Dieser Betrag ist abhängig von der Sehstärke und der Art des Glases und liegt typischerweise zwischen zehn und 112 Euro pro Glas. Den Restbetrag für teurere Gläser sowie die Kosten für das Gestell und Extras müssen Sie selbst tragen.

Übernimmt die Krankenkasse auch Kosten für Kontaktlinsen?

Die Kosten für Kontaktlinsen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur in medizinisch zwingend notwendigen Ausnahmefällen übernommen, zum Beispiel bei sehr hohen Dioptrienwerten (oft über acht Dioptrien), bestimmten Augenerkrankungen oder wenn eine Brille nicht getragen werden kann. Die Kosten für Pflegemittel werden nie erstattet.

Was ist mit Arbeitsplatzbrillen oder Bildschirmbrillen?

Die Kosten für eine spezielle Arbeitsplatz- oder Bildschirmbrille werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Hier ist in der Regel der Arbeitgeber in der Pflicht, wenn die Notwendigkeit nach den Arbeitsschutzrichtlinien besteht.

Kann ich die Kosten für meine Brille von der Steuer absetzen?

Ja, die Kosten für eine selbst bezahlte Brille können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sofern sie die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen.

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