
Anfahrt und Wegegeld: Zahlt die Pferde-OP-Versicherung?
Erfahren Sie, warum die Pferde-OP-Versicherung das Wegegeld und die Anfahrt des Tierarztes nicht übernimmt und wie die GOT 2022 diese Kosten regelt.
Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.
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Inhaltsverzeichnis
Ziffer 3.2 d) der Barmenia AVB schließt Wege-, Verweil- und Reisekosten des Tierarztes ausdrücklich aus. Obwohl fast jede Behandlung direkt im Stall stattfindet, trägt der Besitzer die Anfahrtskosten nach der neuen GOT 2022 in jedem Fall selbst.

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Mehr erfahrenAnfahrt und Wegegeld beim Pferd: Wer trägt die Kosten?
Wer ein Pferd besitzt, weiß: Tierärztliche Behandlungen finden im Alltag fast ausnahmslos direkt am Stall statt. Reist die Tierärztin oder der Tierarzt zur Untersuchung an, entstehen neben den reinen Behandlungskosten unvermeidbar Fahrtkosten und Wegegelder. Bei der Frage, ob eine Operationskostenversicherung diese Aufwendungen übernimmt, gilt eine klare Regelung: Die Barmenia Pferde-OP-Versicherung erstattet keine Anfahrtskosten, Wegegelder oder Reiseentschädigungen des behandelnden Veterinärs. Diese Positionen verbleiben grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Pferdehalterin oder des Pferdehalters.
Der Grund für das Entstehen dieser Nebenkosten liegt in der Natur der Pferdemedizin. Im Gegensatz zu Kleintieren wie Hunden oder Katzen lassen sich Pferde bei ersten Krankheitssymptomen oder akuten Unfällen nicht ohne Weiteres in eine Praxis transportieren. Der mobile Einsatz der Veterinäre ist daher der Standard. Auf der anschließenden Honorarrechnung erscheinen die Fahrtausgaben als eigenständige Gebührenpositionen.
- Untersuchungs- und Behandlungsgebühr: Abrechnung der veterinärmedizinischen Leistung am Tier
- Wegegeld nach GOT § 10: Fahrtkostenentschädigung für die An- und Abfahrt des Tierarztes
- Hausbesuchsgebühr nach GOT Ziffer 40: Pauschale für den mobilen Besuch am Stall bei Freizeitpferden
- Arzneimittel und Verbrauchsmaterial: Medizinische Mittel, die vor Ort eingesetzt oder verordnet werden
Für Pferdebesitzer ist es wichtig, die Struktur einer Abrechnung zu verstehen. Auch wenn die Operation selbst sowie die direkte Vor- und Nachbehandlung im Rahmen der vertraglichen Bedingungen abgesichert sind, verbleiben die rein logistischen Anfahrtsgebühren stets beim Halter.
Was besagt Ziffer 3.2 d) der AVB genau?
Der Ausschluss der Anfahrts- und Reisekosten basiert auf den offiziellen Versicherungsbedingungen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Pferde der Barmenia (Stand 01.01.2024, Dokument A 3726-02 01/2024) ist dieser Punkt präzise geregelt. Unter Ziffer 3.2 der AVB sind sämtliche Leistungen aufgeführt, für die ausdrücklich kein Versicherungsschutz besteht. Spezifisch unter Ziffer 3.2 d) heißt es, dass Wege-, Verweil- und Reisekosten des behandelnden Tierarztes von der Erstattung ausgeschlossen sind.
| Leistungsbereich | Status im Vertrag | Beispiele & Begründung nach AVB |
|---|---|---|
| Chirurgischer Eingriff | Versichert | Operationen unter Voll- oder Teilnarkose sowie Sedierung |
| Vor- & Nachbehandlung | Versichert | Voruntersuchung am OP-Tag sowie Nachbehandlung bis Tag 14 |
| Wege- & Reisekosten | Nicht versichert | Kilometergeld und Anfahrtspauschalen nach Ziffer 3.2 d) AVB |
| Verweilgeld | Nicht versichert | Zeitaufwand für Wartezeiten vor Ort am Stall nach Ziffer 3.2 d) AVB |
| Pferdetransport | Nicht versichert | Transportkosten des Pferdes zur Tierklinik nach Ziffer 3.2 e) AVB |
Damit eine Leistungsabwicklung reibungslos verläuft, muss die Tierarztrechnung strikt transparent aufgebaut sein. Die behandelnde Praxis muss die reinen Operations- und Behandlungskosten getrennt von den Wegegeldern ausweisen. So kann die Versicherung die erstattungsfähigen Bestandteile der OP-Vorbereitung und Nachsorge ohne Verzögerung regulieren. Einen detaillierten Überblick über alle versicherten Bausteine bietet unsere umfassende Leistungsübersicht.
Wegegeld nach der GOT 2022: So rechnet der Tierarzt ab
Die Abrechnung von Tierarztkosten in Deutschland unterliegt der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022). Maßgeblich für Fahrtkosten ist § 10 GOT, der ausdrücklich "Wegegeld, Reiseentschädigung" regelt und festlegt, dass Tierärztinnen und Tierärzte als Entschädigung für Besuche Wegegeld oder Reiseentschädigung erhalten. Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, das Wegegeld gemäß den Vorgaben dieser Gebührenordnung in Rechnung zu stellen. Ein willkürlicher Verzicht auf das Wegegeld ist berufsrechtlich untersagt.
- Berechnung pro Doppelkilometer: Bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeugs beträgt der Kilometersatz 3,50 Euro je Doppelkilometer
- Mindestbetrag je Besuch: Ergibt die Kilometerberechnung insgesamt weniger, sind mindestens 13 Euro Wegegeld je Besuch fällig, kurze Anfahrten kosten also nie weniger als diesen Sockelbetrag
- Mehrere Tierhalter: Werden auf einer Fahrt mehrere Pferdebesitzer nacheinander besucht, wird das Wegegeld anteilig berechnet
- Erhöhter Aufwand: Bei widrigen Verkehrsverhältnissen bemisst sich das Wegegeld nach dem Einfachen bis zum Dreifachen dieser Beträge
Durch die strikte gesetzliche Vorgabe des § 10 GOT summieren sich die Anfahrtskosten bei regelmäßigen Besuchen spürbar. Da der Gesetzgeber dem Veterinär keinen Verhandlungsspielraum einräumt, müssen Halter diese Beträge einkalkulieren, auch wenn eine Operationsversicherung den Eingriff selbst abdeckt.
Die Hausbesuchsgebühr: Ziffer 40 GOT als Kostenfaktor
Mit der Inkraftsetzung der überarbeiteten GOT im November 2022 wurde für veterinärmedizinische Besuche außerhalb der Praxisräume eine eigenständige Hausbesuchsgebühr eingeführt. Sie ist im Gebührenverzeichnis der GOT unter der laufenden Nummer 40 als ‚Hausbesuch, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren' verankert.
Bei Pferden, die als Freizeit- oder Hobbytiere gehalten werden, berechnen Tierärzte für jeden Stallbesuch die Hausbesuchsgebühr, die im einfachen Satz 34,50 Euro beträgt. Alle Praxen, die Hausbesuche machen, auch mobile Praxen, sind verpflichtet, diese Gebühr zu berechnen; eine anteilige Berechnung ist im Gegensatz zum Wegegeld nicht vorgesehen, die Gebühr muss je Tierhalterin oder Tierhalter erhoben werden. Sie fällt zusätzlich zum Kilometer-Wegegeld nach § 10 GOT an.
- Pauschale Aufwendung: Gebühr von 34,50 Euro im einfachen Satz für Besuche am Haltungsort des Tieres
- Koppelung an den Stallbesuch: Die Gebühr kompensiert laut der Arbeitsgruppe GOT von Bundestierärztekammer und bpt unter anderem Terminkoordination, Routenplanung, Organisation der benötigten Gerätschaften und die Bevorratungsplanung der mobilen Apotheke
- Einordnung als Reise- und Besuchskosten: Fällt unter die nicht erstattungsfähigen Nebenkosten gemäß Ziffer 3.2 d) AVB
Die Kombination aus Hausbesuchsgebühr und Wegegeld führt dazu, dass ein Tierarztbesuch am Stall bereits vor Beginn der eigentlichen Untersuchung fixe Nebenkosten verursacht. Halter sollten diese Aufwendungen bei der Kalkulation ihrer laufenden Tarifkosten stets berücksichtigen.
Notdienst und Verweilgeld: Gilt der Ausschluss immer?
Im Falle einer akuten Notfallbehandlung am Stall, beispielsweise bei einer schweren Kolik oder einer tiefen Schnittverletzung, ist ein schnelles Eingreifen des Tierarztes überlebenswichtig. Oft verbleibt der Veterinär über mehrere Stunden vor Ort, um den Zustand des Pferdes zu stabilisieren oder die Transportfähigkeit in eine Tierklinik herzustellen.
Für diese Warte- und Überwachungszeiten stellt die Praxis ein sogenanntes Verweilgeld in Rechnung. Auch hier gilt die vertragliche Regelung aus Ziffer 3.2 d) der AVB ausnahmslos: Verweilgeld sowie Anfahrts- und Notdienst-Fahrtzuschläge werden nicht von der Pferde-OP-Versicherung übernommen.
- Ausgeschlossene Notdienst-Nebenkosten: Wegegeld, Notdienst-Anfahrtspauschalen und Verweilgeld des Tierarztes
- Versicherte Notfall-OP: Der operative Eingriff unter Narkose oder Sedierung inklusive chirurgischer Wundversorgung
- Versicherter Notfalltransport: Erstattung der Fahrtkosten eines notfallmäßigen Transports zur Tierklinik zwecks Operation
Auch wenn Wege- und Verweilkosten selbst zu tragen sind, schützt die Versicherung zuverlässig vor den teuren Kernelementen des Notfalls. Sollte während einer Operation ein unvorhergesehenes Narkoserisiko eintreten oder ein chirurgischer Eingriff notwendig werden, übernimmt der Tarif die vertraglich vereinbarten OP-Kosten.
Pferde-OP Versicherung: Leistungen, die wirklich zählen
Auch wenn Anfahrtskosten, Wegegelder und Verrechnungspauschalen gemäß den Versicherungsbedingungen nicht erstattungsfähig sind, schützt eine spezialisierte Pferde-OP Versicherung vor den massiven finanziellen Risiken operativer Eingriffe. Die Gesamtkosten für chirurgische Eingriffe wie Kolik-Operationen, Arthroskopien oder Wundversorgungen in der Klinik erreichen schnell Beträge im vierstelligen oder fünfstelligen Bereich.
Die Tarife bieten eine gezielte Absicherung für den Ernstfall, damit medizinische Entscheidungen nicht am Budget scheitern. Über den Marktplatz von nextsure lassen sich bedarfsgerechte Tarifvarianten vergleichen und digital verwalten.
- Umfassende OP-Kostenübernahme: Erstattung veterinärmedizinisch notwendiger Operationen unter Vollnarkose, Standnarkose oder Sedierung
- Hohe GOT-Erstattungssätze: Erstattung bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung zur Vermeidung finanzieller Deckungslücken
- Freie Klinikwahl: Ungebundene Auswahl zugelassener Tierkliniken und Fachpraxen weltweit inklusive Auslandsdeckung
- Vor- und Nachsorge inklusive: Übernahme der Voruntersuchung am OP-Tag sowie der Nachbehandlung bis zum 14. Tag nach dem Eingriff
- Stationäre Unterbringung: Erstattung der Kosten für die Unterbringung in der Tierklinik für bis zu 10 Tage
Die klare vertragliche Trennung zwischen nicht versicherten Anfahrtskosten und voll erstattungsfähigen Operationsleistungen sorgt für kalkulierbare Verhältnisse. Eine leistungsstarke Pferde-OP Versicherung stellt sicher, dass Pferdehalter im Notfall optimal abgesichert sind.
Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch ist das Wegegeld nach GOT?
Das Wegegeld ist in § 10 der GOT geregelt: Der Kilometersatz beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges 3,50 Euro je Doppelkilometer, und ergibt die Kilometerberechnung insgesamt weniger, sind mindestens 13 Euro je Besuch fällig. Diese Kosten stellt der Tierarzt bei jedem Stallbesuch in Rechnung.
- Gilt der Ausschluss auch im Notdienst?
Ja, der Ausschluss von Wege-, Verweil- und Reisekosten gilt ausnahmslos auch im Notdienst. Die Kosten für die eigentliche Notfalloperation am Pferd werden jedoch im tariflichen Rahmen der Versicherung übernommen.
- Zahlt eine Krankenversicherung die Anfahrt?
Nein, in der Regel übernehmen auch vollumfängliche Pferdekrankenversicherungen keine Anfahrtskosten. Wege- und Reisekosten des Tierarztes gehören branchenweit zu den gängigen Ausschlüssen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Was ist die Hausbesuchsgebühr für Pferde?
Zusätzlich zum Wegegeld berechnet der Tierarzt nach der laufenden Nummer 40 des GOT-Gebührenverzeichnisses eine Hausbesuchsgebühr, die im einfachen Satz 34,50 Euro beträgt, wenn das Pferd im heimischen Stall behandelt wird. Auch diese Gebühr trägt der Pferdebesitzer vollständig selbst.
- Was bedeutet Verweilgeld auf der Tierarztrechnung?
Verweilgeld wird abgerechnet, wenn der Tierarzt aus medizinischen Gründen längere Zeit am Stall bleiben muss, ohne aktiv zu behandeln. Genau wie das Wegegeld ist auch das Verweilgeld nach den Barmenia AVB von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.
Quellen
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Barmenia
Pferde-OP-Versicherung
OP-Kostenschutz für Pferde bei Krankheit und Unfall, inklusive Diagnostik und Nachbehandlung.
- Wartezeit:
- 3 Monate (Kolik-OP: 5 Tage, Unfall: keine)
- Auslandsschutz:
- weltweit bis 12 Monate
- Höchstentschädigung:
- je nach Schutz laut Versicherungsschein
- OP-Kosten bei Krankheit und Unfall, inkl. Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen
- OP-vorbereitende Untersuchung (Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor)
- Nachbehandlung inkl. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, Lasertherapie
- Tierärztlicher Notdienst bis zum 4-fachen GOT-Satz plus Notdienstgebühr
- Premium-Schutz: bis 5 Physio-Behandlungen (je max. 60 Min.) nach der Nachbehandlungsfrist
- Einmalig je Tier: OP-Kosten bei geburtsbedingt notwendigem Kaiserschnitt
Wichtige Ausschlüsse
- Bei Antragstellung bekannte Krankheiten und Fehlentwicklungen
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Barmenia (Anbieter der Pferde-OP-Versicherung)
Besondere Wartezeiten: 12 Monate für Gelenk-OPs (Chips, OC/OCD, Birkelandfrakturen), 6 Monate für medizinisch notwendige Kastration; Premium-Schutz mit Kündigungsverzicht ab dem 7. Versicherungsjahr.
Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail
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Stand der Informationen: Juli 2026 · Quelle: Produktinformationen (IPID/AVB) der Anbieter



