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Kaninchen-Versicherung (Cleos Welt)

Strukturiertes Faktenblatt zur Kaninchen-Versicherung von Cleos Welt. Grundlage ist die unten verlinkte Produktseite des Anbieters mit den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); nextsure vermittelt den Abschluss direkt beim Anbieter.

Produkt
Kaninchen-Versicherung (Cleos Welt)
Anbieter
Cleos Welt (cleos.de) – Vermittler: Cleo & You GmbH, Elbberg 6, 22767 Hamburg (Versicherungsvertreter gem. § 34d Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GewO), support@cleos.de
Risikoträger
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen
Quelle
https://www.cleos.de/produkt/kaninchen-versicherung (Produktseite des Anbieters; dort sind Produktdatenblatt (IPID), Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen verlinkt. Abgerufen: 23.07.2026)

Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.

Was ist versichert?

  • Tierkrankenversicherung für das in der Police angegebene Tier – schützt vor den finanziellen Folgen von Krankheitskosten infolge eines Versicherungsfalls; gilt für die Tierart "Kleinsäuger" gemäß B.2.
  • Leistungsfall (B.7.1): Operationen inkl. vorbereitender Untersuchung/Diagnose, Heilbehandlungen und Nachbehandlungen – erstattet bis zum vereinbarten GOT-Höchstsatz. Zusätzlich: Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo-/Ektoparasiten) sowie Unterbringungs-/Verpflegungskosten bei Klinikaufenthalten.
  • Besondere Erkrankung mit eigener (6-monatiger) Wartezeit, bei Kaninchen praxisrelevant (B.7.2 c): Operationen infolge einer Malokklusion (Biss-Fehlstellung des Kiefers oder eines/mehrerer Zähne) – bei Kaninchen wegen des lebenslangen Zahnwachstums eine der häufigsten OP-Indikationen.
  • Legenot (B.7.2 a) betrifft weibliche Vögel/Reptilien und ist für Kaninchen nicht einschlägig; Otitis (B.7.2 b) ist artübergreifend möglich.
  • Zusätzlich mitversichert (B.7.3): Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate bei stationärer Verabreichung infolge versicherter Behandlung/OP; Telediagnostik/Teleberatung durch einen Tierarzt; Heilbehandlungen/Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen (nach 6 Monaten Wartezeit).
  • Optional gegen Vereinbarung (B.7.4): Impfungen und Parasitenmittel; prophylaktische Blutchecks; Verhaltenstherapien; Kastration/Sterilisation; Physiotherapie/Osteopathie/Heilpraktiker-Leistungen (12 Wochen); tierärztlicher Notdienst.
  • Zahnzusatzschutz, sofern vereinbart (B.7.5): Zahnextraktionen, Zahnfüllungen, Zahnersatz, Zahnkorrekturen, prophylaktische Zahnreinigungen/Zahnsteinentfernung/Zahnpolitur und Zahnkürzungen – bei Kaninchen wegen des dauerhaften Zahnwachstums besonders relevant, ergänzt die im Grundschutz enthaltene Malokklusions-OP (B.7.2 c).

Welche Tarife und Summen gibt es?

  • Bedingungswerk: TKKT-02-2506, Stand 06.2025 – identisch für alle unter B.2 versicherbaren Tierarten (Kleinsäuger, Vögel, Reptilien).
  • Maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr auf die individuell in der Police vereinbarte Versicherungssumme begrenzt (B.3); konkrete Beträge nur in der Police, nicht im AVB.
  • Altersanpassung (B.10): jährliche Beitragserhöhung von 3 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres; kein Sonderkündigungsrecht dadurch.
  • Drei Tarife für Kaninchen (laut Produktseite, Stand: Juli 2026):
    • Basis: ab 34,99 €/Monat, bis zu 3.000 € Erstattung pro Jahr, 3-facher GOT-Satz.
    • Standard: ab 48,99 €/Monat, bis zu 5.000 € Erstattung pro Jahr, 3-facher GOT-Satz.
    • Rundum: ab 62,99 €/Monat, unbegrenzte Erstattung pro Jahr, 4-facher GOT-Satz, inkl. 200 € jährlichem Vorsorgebudget.
  • Selbstbeteiligung laut Produktseite: 0 € in allen drei Tarifen.
  • Zahnzusatzschutz (optionaler Baustein, laut Produktseite): ab 20,00 €/Monat, 500 € jährlich für Zahnextraktionen/-korrekturen plus 200 € Zahn-Vorsorge-Budget.

Was ist nicht versichert?

  • Vorsätzliche Schadenverursachung; Vorerkrankungen, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt sind; Leistungen innerhalb der Wartezeit.
  • Vorsorge-/freiwillige Untersuchungen ohne Zusammenhang mit Krankheit, Unfall oder Operation.
  • Kaninchenspezifische Ausschlüsse (B.8.8 n und u):
    • Untersuchung, Diagnose und Heilbehandlung wegen Myxomatose und Rabbit Haemorrhagic Disease (RHD) bei Kaninchen – sofern der Bestand des Impfschutzes nicht durch einen internationalen Impfpass nachgewiesen werden kann.
    • Schäden durch Encephalitozoon cuniculi (EC) – es sei denn, das Tier wurde maximal ein Jahr vor Versicherungsbeginn negativ auf EC getestet.
  • Aus der Ausschlussliste B.8.8 weiter relevant: reguläre Zahnleistungen bei Säugetieren, außer Zahnzusatzschutz ist vereinbart; Zahnleistungen zum Erhalt des Zucht-/Rassestandards (ästhetisch); Behandlungen durch den Versicherungsnehmer selbst oder Angehörige; Wege-, Verweil-, Besuchs- und Transportkosten; Trächtigkeitsuntersuchung und zuchthygienische Maßnahmen; Kastration/Sterilisation (außer separat vereinbart); Chip-Kennzeichnung.
  • Deckungsbeschränkungen u. a. bei: Krieg, Erdbeben und Überschwemmung, Epidemien und Pandemien.

Welche Selbstbeteiligung und Wartezeiten gelten?

  • Selbstbeteiligung (B.4): sofern vereinbart, laut Police, pro Rechnungseinreichung (Kalendertag) in Abzug gebracht.
  • Allgemeine Wartezeit (B.6.1): 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
  • Wartezeit für Malokklusion als besondere Erkrankung (B.6.2): 6 Monate ab Versicherungsbeginn, inkl. zugehöriger Diagnostik sowie Vor-/Nachbehandlung.
  • Ohne Wartezeit (B.6.3): Unfälle – ausgenommen besondere Erkrankungen/Operationen und angeborene Fehlentwicklungen, die wartezeitpflichtig bleiben.
  • Vorversicherung (B.6.4): Laufzeit eines unmittelbaren Vorvertrags mit vergleichbarem Deckungsumfang wird als Wartezeit angerechnet.
  • EC-Test-Frist: Nachweis eines negativen Encephalitozoon-cuniculi-Tests darf höchstens ein Jahr vor Versicherungsbeginn liegen, sonst greift der Ausschluss B.8.8 u.

Was ist sonst wichtig?

  • Geltungsbereich (B.9): Bundesrepublik Deutschland; im Ausland maximal 12 Monate Versicherungsschutz im Umfang der deutschen GOT.
  • Obliegenheiten (C): tierärztlich empfohlene Impf- und Vorsorgemaßnahmen durchführen – im AVB als Beispiel ausdrücklich für Kaninchen genannt: Impfungen gegen Myxomatose und Rabbit Haemorrhagic Disease (RHD) (C.4).
  • Artgerechte Haltung (C.5): Für Kaninchen hält der Versicherungsnehmer ausdrücklich die Anforderungen gemäß § 35 TierSchNutztV (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) ein – die einzige im AVB per Gesetzesverweis konkretisierte Haltungsobliegenheit für eine bestimmte Tierart.
  • Kündigung: 14 Tage Frist zum Monatsende durch den Versicherungsnehmer, 3 Monate durch den Versicherer zum Vertragsablauf; automatische Verlängerung um ein Jahr ohne fristgerechte Kündigung bei mind. 1 Jahr Laufzeit.
  • Beitragszahlung: unverzüglich nach Versicherungsbeginn; monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, i. d. R. per Lastschrift.

Welche Testsiegel und Bewertungen gibt es?

  • Auf der Produktseite ausgewiesen: 4,5 von 5 Sternen bei 210 Bewertungen (Google).
  • Angezeigte Auszeichnungen/Badges: TÜV-Zertifikat, Focus Money, "Kundenfavorit".

Alle Angaben stammen von der oben als Quelle verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort verlinkten Vertragsunterlagen; maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Zuletzt geprüft: 23. Juli 2026. Übersicht: Fakten über nextsure.