Gesundheit & Pflege
Private Krankenversicherung
zählt eine private bu-rente als einkommen bei der krankenkasse
Private BU-Rente und Krankenkasse: Wann Beiträge fällig werden und wie Sie Ihre Finanzen optimieren
Viele fragen sich: Zählt eine private BU-Rente als Einkommen bei der Krankenkasse? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Dieser Artikel beleuchtet die Details und gibt Ihnen klare Handlungsempfehlungen.
Das Thema kurz und kompakt
Ob eine private BU-Rente als Einkommen bei der Krankenkasse zählt, hängt vom Versicherungsstatus (pflicht- oder freiwillig versichert in der GKV) und dem Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ab.
Freiwillig GKV-Versicherte zahlen auf ihre private BU-Rente in der Regel den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).
Pflichtversicherte in der KVdR (oft bei gleichzeitigem Bezug einer gesetzl. Erwerbsminderungsrente) zahlen meist keine Beiträge auf die private BU-Rente.
Krankenkassenbeiträge auf private BU-Renten verstehen: Die Grundlagen
Die Frage, ob eine private BU-Rente als Einkommen bei der Krankenkasse zählt, beschäftigt viele Versicherte. Grundsätzlich müssen auch Bezieher einer BU-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht. Die Höhe dieser Beiträge hängt jedoch von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Bei gesetzlich Versicherten ist entscheidend, ob sie als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied eingestuft werden. Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Beitragspflicht der privaten BU-Rente.
Für privat Krankenversicherte (PKV) ändert sich durch den Bezug einer BU-Rente in der Regel nichts an ihren regulären Beiträgen. Diese werden einkommensunabhängig kalkuliert und sind daher auch bei Berufsunfähigkeit in voller Höhe weiterzuzahlen. Lediglich der Beitrag für ein eventuell vorhandenes Krankentagegeld kann entfallen. Es ist ratsam, die Höhe der BU-Rente so zu kalkulieren, dass auch die PKV-Beiträge davon gedeckt werden können. Die Situation stellt sich für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich komplexer dar.
Gesetzlich Versicherte: Pflicht oder freiwillig – ein entscheidender Unterschied
Für Mitglieder der GKV ist der Status – pflichtversichert oder freiwillig versichert – ausschlaggebend dafür, ob und wie die private BU-Rente verbeitragt wird. Beziehen Sie zusätzlich zu Ihrer privaten BU-Rente eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente und erfüllen die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), insbesondere die sogenannte 9/10-Regelung, bleiben Sie in der GKV pflichtversichert. In diesem Fall werden auf die private BU-Rente keine Krankenversicherungsbeiträge fällig. Die Beiträge bemessen sich dann ausschließlich nach der Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Die 9/10-Regelung besagt, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein müssen.
Anders sieht es aus, wenn Sie ausschließlich eine private BU-Rente beziehen und keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. In diesem Szenario werden Sie in der Regel als freiwilliges Mitglied in der GKV eingestuft. Als freiwilliges Mitglied sind nach § 240 SGB V grundsätzlich alle Einnahmen beitragspflichtig, die zum Lebensunterhalt dienen – dazu zählt auch die private BU-Rente. Sie müssen dann den vollen Beitragssatz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) auf Ihre BU-Rente entrichten. Für das Jahr 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur GKV 14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Hinzu kommen Beiträge zur Pflegeversicherung. Eine sorgfältige Planung des Hinzuverdienstes ist hier wichtig.
Beitragshöhe für freiwillig Versicherte: So wird gerechnet
Freiwillig in der GKV versicherte BU-Rentenbezieher müssen auf ihre private BU-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Bemessungsgrundlage ist die Brutto-BU-Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich liegt. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent im Jahr 2025 (der tatsächliche Satz hängt von Ihrer Krankenkasse ab). Da Sie als freiwillig Versicherter beide Anteile (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) tragen, summiert sich dies auf 17,1 Prozent (14,6 % + 2,5 %).
Auch Beiträge zur Pflegeversicherung sind fällig. Der allgemeine Satz liegt 2025 bei 3,6 Prozent. Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent, also insgesamt 4,2 Prozent. Bei mehreren Kindern gibt es Abschläge. Ein Rechenbeispiel: Bei einer privaten BU-Rente von 2.000 Euro und einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent sowie Kinderlosigkeit fallen rund 342 Euro für die Krankenversicherung (2.000 Euro * 17,1 %) und 84 Euro für die Pflegeversicherung (2.000 Euro * 4,2 %) an. Das sind insgesamt 426 Euro monatlich. Diese Abzüge sollten Sie unbedingt bei der Festlegung Ihrer BU-Rentenhöhe berücksichtigen. Es ist auch relevant, ob Sie trotz BU-Rente arbeiten.
Hier eine Übersicht der typischen Beitragssätze für freiwillig Versicherte (Stand 2025):
Krankenversicherung allgemein: 14,6 Prozent
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV: 2,5 Prozent
Pflegeversicherung (mit Kindern/unter 23 J.): 3,6 Prozent
Pflegeversicherung (kinderlos, über 23 J.): 4,2 Prozent (3,6 % + 0,6 % Zuschlag)
Abschläge Pflegeversicherung: 0,25 Prozentpunkte pro Kind (ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren) vom Arbeitnehmeranteil
Diese Sätze gelten bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro (2025).
Sonderfall betriebliche BU-Rente und weitere Einkunftsarten
Stammt Ihre Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), zum Beispiel einer Direktversicherung, ist diese grundsätzlich voll beitragspflichtig in der GKV und PV. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind, da solche Leistungen als Versorgungsbezüge im Sinne des § 229 SGB V gelten. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Sie Prämienanteile aus versteuertem Einkommen selbst eingezahlt haben; hierzu gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1660/08).
Haben Sie neben der privaten BU-Rente weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen, werden diese bei freiwillig Versicherten ebenfalls zur Beitragsbemessung herangezogen. Die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Eine interessante Konstellation kann sich ergeben, wenn ein freiwillig versicherter BU-Bezieher eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, deren Entgelt über der Minijob-Grenze (556 Euro ab Januar 2025) liegt. Dadurch kann eine Pflichtversicherung entstehen, die dazu führt, dass die private BU-Rente nicht mehr beitragspflichtig ist. Dies ist jedoch ein komplexer Einzelfall, der genauer Prüfung bedarf. Die Kombination mit Krankengeld ist ebenfalls ein Spezialfall.
Handlungsempfehlungen: So sichern Sie Ihre Finanzen optimal ab
Um finanzielle Überraschungen im Leistungsfall zu vermeiden, ist eine vorausschauende Planung entscheidend. Kalkulieren Sie bereits bei Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die möglichen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern mit ein. Die vereinbarte BU-Rente sollte hoch genug sein, um Ihren Lebensstandard auch nach diesen Abzügen zu sichern. Eine Faustregel besagt, dass etwa siebzig bis achtzig Prozent des letzten Nettoeinkommens abgesichert werden sollten. Überprüfen Sie regelmäßig die Höhe Ihrer Absicherung, besonders bei Gehaltssteigerungen oder veränderten Lebensumständen.
Informieren Sie Ihre Krankenkasse umgehend, wenn Sie eine private BU-Rente beziehen, um Ihren korrekten Versicherungsstatus und die Beitragshöhe klären zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bisher pflichtversichert waren und nun möglicherweise als freiwilliges Mitglied eingestuft werden. Unser Experten-Tipp: Lassen Sie sich von unabhängiger Seite beraten, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und die optimale Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermitteln. Eine frühzeitige und umfassende Beratung kann Ihnen später viel Ärger und finanzielle Einbußen ersparen. Denken Sie auch an die Möglichkeit einer Familienversicherung, falls die Einkommensgrenzen dies zulassen.
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Weitere nützliche Links
Statista bietet eine Statistik zur Verteilung der Ursachen von Berufsunfähigkeit in Deutschland.
Statista zeigt die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit bis zum Renteneintrittsalter von 65 Jahren auf.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert über 7 wichtige Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unter Die Versicherer finden Sie Informationen zu den häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner.
Eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung bietet detaillierte Informationen zur Krankenversicherung von Rentnern im PDF-Format.
Die Stiftung Warentest gibt Tipps, wie Rentner im Alter günstig krankenversichert sein können.
FAQ
Zählt meine private BU-Rente als Einkommen bei der Krankenkasse, wenn ich freiwillig versichert bin?
Ja, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, wird Ihre private Berufsunfähigkeitsrente in der Regel als beitragspflichtiges Einkommen gewertet. Sie müssen darauf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.
Was passiert, wenn ich eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente und eine private BU-Rente beziehe?
Wenn Sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllen (insbesondere die 9/10-Regel), sind Sie pflichtversichert. In diesem Fall zahlen Sie auf Ihre private BU-Rente keine Krankenversicherungsbeiträge. Die Beiträge bemessen sich dann nur nach der gesetzlichen Rente.
Wie hoch ist der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf die BU-Rente für freiwillig Versicherte im Jahr 2025?
Für 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,5 Prozent). Da Sie als freiwillig Versicherter beide Anteile tragen, sind das zusammen ca. 17,1 Prozent, plus Beiträge zur Pflegeversicherung.
Muss ich auch auf eine BU-Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung Krankenkassenbeiträge zahlen?
Ja, Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, auch BU-Renten, sind als Versorgungsbezüge in der Regel voll beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Kann ich mich von den Beiträgen auf die private BU-Rente befreien lassen?
Eine direkte Befreiung ist nicht vorgesehen. Die Beitragspflicht hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab. Unter bestimmten Umständen (z.B. Pflichtversicherung in der KVdR) fallen keine Beiträge auf die private BU-Rente an.
Was sollte ich bei der Höhe meiner privaten BU-Rente bezüglich der Krankenkassenbeiträge beachten?
Sie sollten die möglichen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung (und Steuern) bereits bei der Festlegung der Rentenhöhe einkalkulieren, damit Ihre Netto-BU-Rente zur Deckung Ihres Lebensunterhalts ausreicht.