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Private Krankenversicherung

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Private BU-Rente und Krankengeld gleichzeitig: So sichern Sie Ihr Einkommen doppelt

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Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wikipedia erläutert detailliert das Krankengeld in Deutschland.

Das Bundesgesundheitsministerium stellt offizielle Informationen zum Krankengeld bereit.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) liefert aktuelle Statistiken zum Krankenstand in Deutschland.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) definiert den Begriff der Berufsunfähigkeit in seinem Rentenlexikon.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert umfassend über die Erwerbsminderungsrente.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bietet wichtige Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beleuchtet die Kosten der Arbeitsunfähigkeit in Deutschland.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

18.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Können Sie eine private Berufsunfähigkeitsrente und Krankengeld gleichzeitig beziehen? Viele Versicherte sind unsicher, wie sich diese Leistungen zueinander verhalten. Dieser Artikel klärt auf und zeigt Ihnen, wie Sie finanzielle Nachteile vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

Private BU-Rente und gesetzliches Krankengeld können in der Regel gleichzeitig und ungekürzt bezogen werden.

Beim privaten Krankentagegeld ist Vorsicht geboten: Oft wird die Zahlung bei BU-Rentenbezug eingestellt oder verrechnet.

Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der BU kann finanzielle Unterstützung beschleunigen, bevor die Berufsunfähigkeit abschließend geprüft ist.

Quick Facts: Das Wichtigste zum Thema BU-Rente und Krankengeld in Kürze

Der Bezug von privater Berufsunfähigkeitsrente und gesetzlichem Krankengeld ist grundsätzlich parallel möglich. Ihre Krankenkasse darf das Krankengeld in der Regel nicht kürzen, nur weil Sie eine private BU-Rente erhalten. Ein Urteil des Sozialgerichts Trier bestätigt diese Praxis seit dem Jahr 2011.

Anders verhält es sich oft beim privaten Krankentagegeld. Hier sehen Verträge häufig vor, dass die Zahlung bei Berufsunfähigkeit eingestellt wird. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedingungen genau, um Überraschungen zu vermeiden. Die BU-Rente selbst ist eine Leistung aus einer Summenversicherung und wird daher nicht durch andere Einkünfte wie Krankengeld gekürzt. Beachten Sie jedoch, dass auf Ihre BU-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, wenn Sie gesetzlich versichert sind; dies sind circa achtzehn Prozent. Eine sorgfältige Planung Ihrer finanziellen Absicherung ist daher unerlässlich. Dieser Abschnitt liefert Ihnen die wichtigsten Fakten für einen schnellen Überblick.

Gesetzliches Krankengeld und private BU-Rente: Eine Kombination ohne Abzüge?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob das gesetzliche Krankengeld gekürzt wird, wenn zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsrente fließt. Die gute Nachricht: In der Regel nein. Das gesetzliche Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie erhalten es nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Es beträgt siebzig Prozent des Brutto-, aber maximal neunzig Prozent des Nettoeinkommens.

Die private Berufsunfähigkeitsrente hingegen ist eine Leistung aus einem privatrechtlichen Vertrag. Sie sichert Ihren Lebensstandard, falls Sie Ihren Beruf zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausüben können. Ein Urteil des Sozialgerichts Trier aus dem Jahr 2011 (Aktenzeichen S 5 KR 40/11) hat klargestellt, dass die private BU-Rente nicht auf das gesetzliche Krankengeld angerechnet werden darf. Sie können also beide Leistungen in voller Höhe parallel beziehen. Dies bietet eine wichtige finanzielle Stütze in einer schwierigen Lebensphase. Mehr zum Thema BU-Rente als Einkommen finden Sie in unserem Blog. Die klare Trennung der Systeme sichert Ihre Ansprüche. Die nächste Frage betrifft oft das private Krankentagegeld.

Privates Krankentagegeld: Hier gelten andere Regeln als beim gesetzlichen Krankengeld

Während das gesetzliche Krankengeld neben der BU-Rente meist ungekürzt weiterfließt, sieht es beim privaten Krankentagegeld (KTG) oft anders aus. Das KTG ist eine private Zusatzversicherung, die vor allem für Selbstständige und Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze relevant ist. Viele KTG-Verträge enthalten Klauseln, die eine Leistungseinstellung vorsehen, sobald eine Berufsunfähigkeit festgestellt und eine BU-Rente gezahlt wird. Dies kann zu Problemen führen, insbesondere wenn die BU-Rente rückwirkend bewilligt wird. In solchen Fällen fordern KTG-Versicherer nicht selten bereits gezahltes Krankentagegeld zurück. Achten Sie auf Klauseln zum Rückforderungsausschluss in Ihrem KTG-Vertrag.

Einige Versicherer bieten jedoch auch Tarife an, bei denen das KTG parallel zur BU-Rente gezahlt wird, zumindest für eine Übergangszeit. Es ist daher entscheidend, die genauen Bedingungen Ihres Krankentagegeldvertrages zu prüfen. Hier eine kurze Checkliste, was Sie beachten sollten:

  • Prüfen Sie die Definition von Berufsunfähigkeit im KTG-Vertrag.

  • Klären Sie, ob eine Anrechnung oder Einstellung der KTG-Zahlung bei BU-Leistung vorgesehen ist.

  • Achten Sie auf Regelungen zur rückwirkenden Leistungsgewährung der BU und mögliche KTG-Rückforderungen.

  • Informieren Sie sich über eventuelle Fristen zur Meldung der Berufsunfähigkeit an den KTG-Versicherer.

Diese Punkte helfen Ihnen, Fallstricke zu umgehen. Die Koordination beider Versicherungsleistungen ist komplex, aber machbar.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel): Eine Brücke zur BU-Rente

Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine wichtige finanzielle Brücke schlagen. Sie leistet bereits, wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum, oft sechs Monate, ununterbrochen krankgeschrieben sind (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt genügt). Der Vorteil: Sie erhalten Leistungen in Höhe der vereinbarten BU-Rente, ohne dass bereits die oft langwierige Prüfung der Berufsunfähigkeit abgeschlossen sein muss. Die Leistungsdauer aus der AU-Klausel ist meist auf achtzehn bis sechsunddreißig Monate begrenzt. Die AU-Klausel beschleunigt die finanzielle Unterstützung erheblich.

Beachten Sie, dass Leistungen aus der AU-Klausel und Krankentagegeld sich ebenfalls beeinflussen können. Einige KTG-Versicherer stellen ihre Zahlungen ein, sobald Leistungen aus einer AU-Klausel fließen. Klären Sie dies unbedingt mit Ihren Versicherern. Die AU-Klausel ist besonders für Selbstständige interessant, die keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben. Erfahren Sie mehr über den Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld. Die genauen Bedingungen der AU-Klausel variieren je nach Anbieter und Tarif. Als Nächstes betrachten wir die Abzüge von Ihrer BU-Rente.

Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Urteile verstehen

Die rechtliche Grundlage für das Krankengeld findet sich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). § 47 SGB V regelt beispielsweise Höhe und Dauer des Krankengeldes. Die Berufsunfähigkeit in der privaten Versicherung ist hingegen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen definiert, oft angelehnt an § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen Arbeitsunfähigkeit (AU) und Berufsunfähigkeit (BU). AU ist meist ein vorübergehender Zustand, während BU eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung darstellt, den zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als fünfzig Prozent auszuüben.

Das bereits erwähnte Urteil des Sozialgerichts Trier (Az. S 5 KR 40/11) vom 26. Mai 2011 ist zentral für die Frage des gleichzeitigen Bezugs von Krankengeld und privater BU-Rente. Es besagt, dass eine Anrechnung der privaten BU-Rente auf das gesetzliche Krankengeld nicht statthaft ist. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherten erheblich. Für privat Krankenversicherte mit Krankentagegeldanspruch gilt dieses Urteil jedoch nicht direkt; hier sind die Vertragsbedingungen maßgeblich. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten mit dem Versicherer kann eine Beratung durch Experten sinnvoll sein. Die Kenntnis dieser Grundlagen hilft Ihnen, Ihre Ansprüche besser einzuschätzen. Nun zu konkreten Handlungsempfehlungen.

Praxis-Teil: So optimieren Sie Ihre Absicherung und vermeiden Fallstricke

Um im Leistungsfall optimal abgesichert zu sein und finanzielle Nachteile durch den gleichzeitigen Bezug von privater BU-Rente und Krankengeld (oder Krankentagegeld) zu vermeiden, sollten Sie einige Punkte beachten. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer bestehenden Verträge ist der erste Schritt. Achten Sie auf die genauen Definitionen von Arbeits- und Berufsunfähigkeit. Klären Sie die Bedingungen für eine mögliche Anrechnung oder Verrechnung von Leistungen. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation mit beiden Versicherern ist oft hilfreich.

Hier sind einige konkrete Handlungsempfehlungen:

  1. Stellen Sie sicher, dass die Höhe Ihrer BU-Rente ausreichend ist, um auch nach Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen und Steuern Ihren Lebensunterhalt zu decken (mindestens achtzig Prozent des Nettoeinkommens).

  2. Prüfen Sie Ihren Krankentagegeldvertrag auf Klauseln zur Leistungsminderung oder -einstellung bei Bezug einer BU-Rente.

  3. Achten Sie bei BU-Verträgen auf eine gute AU-Klausel für eine schnellere Erstleistung.

  4. Dokumentieren Sie alle Arztbesuche, Diagnosen und Krankschreibungen lückenlos.

  5. Melden Sie eine mögliche Berufsunfähigkeit und auch längere Arbeitsunfähigkeit fristgerecht an Ihre Versicherer.

  6. Holen Sie bei Bedarf Unterstützung durch spezialisierte Berater oder Fachanwälte für Versicherungsrecht ein, gerade bei der Beantragung von Leistungen.

Unser Experten-Tipp: Lassen Sie Ihre Verträge regelmäßig, beispielsweise alle fünf Jahre, oder bei größeren Lebensveränderungen (Heirat, Kinder, Jobwechsel) überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die richtige Strategie sichert Ihr Einkommen langfristig.

nextsure: Ihr Partner für maßgeschneiderte Absicherungslösungen

Die Thematik rund um private BU-Rente und Krankengeld gleichzeitig ist komplex. Als digitales Versicherungsportal ist es unsere Mission bei nextsure, Ihnen maßgeschneiderte und leicht verständliche Versicherungslösungen anzubieten. Wir helfen Ihnen, den Durchblick im Versicherungsdschungel zu behalten und Ihre finanzielle Zukunft optimal abzusichern. Mit unserem Fokus auf Nischenprodukte und vollständige Digitalisierung bieten wir Ihnen einen modernen und effizienten Zugang zu Ihrem Versicherungsschutz. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und finden die passenden Bausteine für Ihre Sicherheit.

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihre bestehenden Verträge zu verstehen und eventuelle Versorgungslücken zu identifizieren. Wir beraten Sie fachkundig zu Themen wie der optimalen Höhe Ihrer BU-Rente oder der sinnvollen Ergänzung durch eine Krankentagegeldversicherung. Nutzen Sie unsere Expertise für Ihre finanzielle Gelassenheit. Wir begleiten Sie von der Analyse bis zum Abschluss und stehen Ihnen auch im Leistungsfall zur Seite. Ihre Absicherung ist unser Anliegen.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wie lange erhalte ich Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse?

Gesetzliches Krankengeld wird wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in den ersten sechs Wochen wird hierauf angerechnet.

Was passiert, wenn meine private BU-Rente rückwirkend bewilligt wird, ich aber schon Krankentagegeld erhalten habe?

In diesem Fall kann es sein, dass der Krankentagegeldversicherer die bereits geleisteten Zahlungen zurückfordert, da viele Verträge eine Leistung bei Berufsunfähigkeit ausschließen. Prüfen Sie Ihre KTG-Bedingungen.

Ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU-Versicherung immer sinnvoll?

Eine AU-Klausel kann sehr sinnvoll sein, da sie oft schneller leistet als die eigentliche BU-Rente. Sie überbrückt die Zeit der Krankschreibung, bis die Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Besonders für Selbstständige ohne Krankengeldanspruch ist sie eine Überlegung wert.

Welche Rolle spielt das Sozialgericht Trier beim Thema BU-Rente und Krankengeld?

Das Sozialgericht Trier hat 2011 geurteilt (Az. S 5 KR 40/11), dass die private Berufsunfähigkeitsrente nicht auf das gesetzliche Krankengeld angerechnet werden darf. Dieses Urteil ist eine wichtige Referenz.

Wie hoch sollte meine private Berufsunfähigkeitsrente idealerweise sein?

Ihre BU-Rente sollte mindestens achtzig Prozent Ihres Nettoeinkommens abdecken, um Ihren Lebensstandard sowie Abzüge für Krankenversicherung und Steuern finanzieren zu können.

Was kann nextsure für mich tun?

nextsure bietet als digitales Versicherungsportal umfassende Beratung und maßgeschneiderte Absicherungslösungen. Wir helfen Ihnen, Ihre Verträge zu optimieren und Versorgungslücken zu schließen, auch beim Thema private BU-Rente und Krankengeld.

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