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Private BU-Rente und Hinzuverdienst: Was Sie wissen müssen, um Kürzungen zu vermeiden und Ihre finanzielle Sicherheit zu optimieren
Sie beziehen eine private Berufsunfähigkeitsrente und möchten etwas hinzuverdienen? Das ist oft möglich, birgt aber Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie Ihre BU-Rente schützen und finanzielle Nachteile vermeiden.
Das Thema kurz und kompakt
Bei einer privaten BU-Rente gibt es keine festen Hinzuverdienstgrenzen wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente; entscheidend sind die individuellen Vertragsbedingungen und die Wahrung der "bisherigen Lebensstellung".
Ein Hinzuverdienst sollte achtzig Prozent des früheren Bruttoeinkommens nicht übersteigen, um die BU-Rentenleistung nicht zu gefährden; eine Abstimmung mit dem Versicherer ist unerlässlich.
Die private BU-Rente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert, während ein Hinzuverdienst voll steuerpflichtig ist und sich auch auf Sozialversicherungsbeiträge auswirken kann.
Private BU-Rente und Hinzuverdienst: Die Grundlagen verstehen
Viele Versicherte sind unsicher, ob ein Hinzuverdienst zur privaten Berufsunfähigkeitsrente überhaupt erlaubt ist. Grundsätzlich schließen sich eine private BU-Rente und ein zusätzliches Einkommen nicht aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass die neue Tätigkeit den Status der Berufsunfähigkeit nicht gefährdet. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens fünfzig Prozent für voraussichtlich sechs Monate nicht mehr ausüben können. Ein Hinzuverdienst ist daher oft bis zu einer gewissen Höhe möglich, ohne dass die Leistungen gekürzt werden. Es ist jedoch unerlässlich, dies immer mit Ihrer Versicherungsgesellschaft abzustimmen, um keine Leistungskürzung oder gar den Verlust des Anspruchs zu riskieren. Die genauen Regelungen finden sich in Ihren individuellen Vertragsbedingungen, insbesondere unter dem Stichwort der abstrakten und konkreten Verweisung.
Im Gegensatz zur privaten BU-Rente gibt es bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente feste Hinzuverdienstgrenzen. Für das Jahr 2024 liegt die Grenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente bei 18.558,75 Euro jährlich. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze mindestens 37.117,50 Euro. Wichtig ist, dass eine private BU-Rente nicht als Hinzuverdienst auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet wird. Dies verdeutlicht den unterschiedlichen Charakter der beiden Absicherungsformen und die Notwendigkeit, die jeweiligen Bedingungen genau zu kennen.
Hinzuverdienstgrenzen bei privater BU-Rente: Was gilt konkret?
Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente existieren für die private BU-Rente keine starren, gesetzlich festgelegten Hinzuverdienstgrenzen. Die Versicherer prüfen individuell, ob durch die Aufnahme einer neuen Tätigkeit die ursprüngliche Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Eine gängige Faustregel besagt, dass das neue Einkommen nicht mehr als achtzig Prozent des früheren Bruttoeinkommens betragen sollte. Einige Versicherer orientieren sich auch an einer Grenze von siebzig bis achtzig Prozent. Überschreitet der Hinzuverdienst diese Marke, könnte der Versicherer die Leistung einstellen oder kürzen. Es geht dabei nicht nur um das Einkommen, sondern auch um die sogenannte "bisherige Lebensstellung", die durch das berufliche Einkommen und die soziale Wertschätzung des früheren Berufs definiert wird. Die neue Tätigkeit darf diese Lebensstellung nicht erreichen oder übertreffen.
Folgende Aspekte sind bei der Prüfung durch den Versicherer relevant:
Die Höhe des Einkommens aus der neuen Tätigkeit im Vergleich zum letzten Bruttoeinkommen vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Die soziale Wertschätzung und das Ansehen der neuen Tätigkeit im Vergleich zum alten Beruf.
Der zeitliche Umfang der neuen Tätigkeit; eine Tätigkeit von beispielsweise nur zehn Stunden wöchentlich wird anders bewertet als eine mit 30 Stunden.
Die körperlichen und geistigen Anforderungen der neuen Tätigkeit im Verhältnis zu den Gründen der ursprünglichen Berufsunfähigkeit.
Es ist entscheidend, jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dem BU-Versicherer umgehend zu melden. Dieser wird dann prüfen, ob und inwieweit die Voraussetzungen für den Leistungsbezug weiterhin gegeben sind. Eine Teilzeitarbeit im alten Beruf ist ebenfalls kritisch, wenn die Arbeitszeit fünfzig Prozent der früheren Arbeitszeit übersteigt.
Steuerliche Behandlung von BU-Rente und Hinzuverdienst optimieren
Die private Berufsunfähigkeitsrente zählt zu den sogenannten abgekürzten Leibrenten und muss versteuert werden. Allerdings wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn und der voraussichtlichen Laufzeit der Rente abhängt. Beträgt die Rentenlaufzeit beispielsweise 22 Jahre, liegt der Ertragsanteil bei 22 Prozent (Beispielrechnung, genaue Werte sind tabellarisch festgelegt). Von diesem Ertragsanteil ist dann noch der persönliche Steuersatz und der Grundfreibetrag relevant. Oftmals liegt der steuerpflichtige Anteil so niedrig, dass nur geringe oder gar keine Steuern anfallen, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Ein Online-Rechner kann hier erste Anhaltspunkte liefern.
Ein zusätzlicher Hinzuverdienst muss selbstverständlich ebenfalls versteuert werden. Dieser wird zusammen mit dem Ertragsanteil der BU-Rente und eventuellen weiteren Einkünften (z.B. aus Kapitalvermögen oder Vermietung) zur Ermittlung des zu versteuernden Gesamteinkommens herangezogen. Dies kann dazu führen, dass Sie durch den Hinzuverdienst in einen höheren Steuersatz rutschen. Es ist ratsam, die steuerlichen Auswirkungen eines Hinzuverdienstes vorab mit einem Steuerberater zu klären, um Überraschungen bei der jährlichen Steuererklärung zu vermeiden. Informationen zur Besteuerung und Tabellenwerte sind hierbei hilfreich.
Sozialversicherungsbeiträge: Auswirkungen auf Netto-BU-Rente und Hinzuverdienst
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen spielen auch die Steuern eine wichtige Rolle für die Nettohöhe Ihrer BU-Rente und Ihres Hinzuverdienstes. Sind Sie privat krankenversichert, zahlen Sie Ihre Beiträge in der Regel unverändert weiter, unabhängig von der BU-Rente oder einem Hinzuverdienst. Für gesetzlich Krankenversicherte (GKV) ist die Situation komplexer. Beziehen Sie ausschließlich eine private BU-Rente, müssen Sie sich in der GKV freiwillig versichern. Der Beitragssatz liegt dann bei vierzehn Prozent (ermäßigter Satz ohne Krankengeldanspruch) zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und des Beitrags zur Pflegeversicherung (aktuell 3,4 Prozent bzw. 4,0 Prozent für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr ohne Elterneigenschaft). Ein Hinzuverdienst aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt zu regulären Sozialversicherungsbeiträgen auf dieses Einkommen.
Eine vorteilhaftere Situation kann sich ergeben, wenn Sie neben der privaten BU-Rente auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen. In diesem Fall können Sie unter Umständen in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden dann nur auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und eventuelle weitere beitragspflichtige Einnahmen (z.B. Versorgungsbezüge) erhoben, die private BU-Rente bleibt jedoch beitragsfrei. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt zudem die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, der auf die gesetzliche Rente anfällt. Prüfen Sie daher genau, welche Konstellation für Sie zutrifft, um unnötige Abzüge zu vermeiden. Die Frage, ob eine Kombination aus EM-Rente und privater BU-Rente krankenversicherungspflichtig ist, hängt von diesen Details ab.
Experten-Tipps: Risiken minimieren und Chancen nutzen
Um Ihre private BU-Rente bei einem Hinzuverdienst nicht zu gefährden, sollten Sie strategisch vorgehen. Unser Experten-Tipp: Klären Sie bereits vor Abschluss einer BU-Versicherung, wie der Versicherer mit dem Thema Hinzuverdienst umgeht und welche Klauseln im Vertrag enthalten sind. Eine gute BU-Versicherung sollte klare und faire Regelungen zur konkreten Verweisung und zur Einkommensanrechnung enthalten. Während des Leistungsbezugs ist es ratsam, jede geplante Tätigkeit vorab mit dem Versicherer oder einem unabhängigen Berater zu besprechen. Dokumentieren Sie die Kommunikation sorgfältig. Ein Hinzuverdienst kann nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch die soziale Teilhabe und das Selbstwertgefühl stärken, wenn er die Grenzen der Berufsunfähigkeit nicht überschreitet. Beachten Sie, dass auch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur BU-Versicherung während der Ansparphase ein wichtiger Aspekt der Vorsorge ist.
Aktuelle Urteile, beispielsweise des Bundesgerichtshofs (BGH), können ebenfalls relevant sein, etwa zur Bewertung der Vergleichstätigkeit (z.B. BGH, Urteil vom 20.12.2017 – IV ZR 11/16). Diese Urteile setzen oft Maßstäbe für die Auslegung von Vertragsklauseln. Es kann sich lohnen, bei Unklarheiten oder Streitigkeiten mit dem Versicherer fachanwaltlichen Rat einzuholen. Eine proaktive und informierte Herangehensweise ist der beste Schutz für Ihre Ansprüche. Denken Sie daran, dass die Möglichkeit, Berufsunfähigkeitskosten steuerlich geltend zu machen, Ihre finanzielle Gesamtplanung beeinflusst.
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Weitere nützliche Links
Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gesetze im Internet enthält den Gesetzestext zu vorvertraglichen Anzeigepflichten im Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 VVG).
Gesetze im Internet stellt den Gesetzestext zur Besteuerung von Einkünften, einschließlich Renten, im Einkommensteuergesetz (§ 22 EStG) bereit.
FAQ
Welche Rolle spielt die "abstrakte Verweisung" beim Hinzuverdienst zur BU-Rente?
Die abstrakte Verweisung erlaubt dem Versicherer, Sie auf jede andere Tätigkeit zu verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten, auch wenn Sie keinen solchen Job haben. Moderne Verträge enthalten meist nur noch die "konkrete Verweisung", die erst greift, wenn Sie tatsächlich eine neue, zumutbare Tätigkeit ausüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Hat ein Hinzuverdienst Auswirkungen auf meine Krankenversicherung bei Bezug einer privaten BU-Rente?
Ja, das ist möglich. Sind Sie gesetzlich versichert, zahlen Sie auf die BU-Rente und den Hinzuverdienst Beiträge. Bei Bezug einer zusätzlichen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann die BU-Rente unter Umständen beitragsfrei bleiben. Privatversicherte zahlen ihre Beiträge meist unverändert weiter.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente bezüglich des Hinzuverdienstes?
Die private BU-Rente hat flexible, vertraglich geregelte Hinzuverdienstmöglichkeiten, die sich an der "bisherigen Lebensstellung" orientieren (oft ca. achtzig Prozent des alten Einkommens). Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat feste jährliche Hinzuverdienstgrenzen (z.B. 18.558,75 Euro bei voller EM-Rente in 2024).
Kann ich trotz privater BU-Rente mein altes Kleingewerbe weiterführen?
Das ist im Einzelfall zu prüfen und hängt von der Art und dem Umfang des Gewerbes sowie Ihrem BU-Vertrag ab. Wichtig ist, dass die Tätigkeit und der daraus erzielte Gewinn Ihre Berufsunfähigkeit nicht in Frage stellen und die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Melden Sie dies unbedingt Ihrem Versicherer.
Beeinflusst die soziale Wertschätzung meiner neuen Tätigkeit den BU-Rentenanspruch?
Ja, neben dem Einkommen ist auch die soziale Wertschätzung der neuen Tätigkeit im Vergleich zum alten Beruf ein Kriterium. Die neue Tätigkeit darf Ihre "bisherige Lebensstellung" nicht erreichen oder übertreffen.
Sollte ich meinen Versicherer kontaktieren, bevor ich eine neue Tätigkeit aufnehme?
Unbedingt. Eine vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer ist dringend zu empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihren Leistungsanspruch nicht zu gefährden. Holen Sie sich idealerweise eine schriftliche Bestätigung.