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Wohngebäudeversicherung

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Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel: Ihr Leitfaden für einen nahtlosen Übergang inklusive Musterbrief

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Bundesministerium der Justiz bietet den vollständigen Text des Paragraphen 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der den automatischen Übergang des Versicherungsverhältnisses bei Eigentumswechsel regelt.

Bundesministerium der Justiz stellt den Paragraphen 96 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bereit, der das Kündigungsrecht des Versicherers und des Erwerbers detailliert beschreibt.

Bundesministerium der Justiz informiert über Paragraph 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Gesamtrechtsnachfolge, beispielsweise im Erbrecht, erläutert.

GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) veröffentlicht Medieninformationen zur Wohngebäudeversicherung, einschließlich aktueller Anpassungen des Anpassungsfaktors.

Verbraucherzentrale bietet umfassende Informationen zu Preiserhöhungen und der korrekten Kündigung von Wohngebäudeversicherungen.

Verbraucherservice Bayern stellt einen Finanzkompass mit detaillierten Informationen zur Wohngebäudeversicherung bereit.

Statistisches Bundesamt (Destatis) bietet offizielle Statistiken und Informationen zum Thema Wohnen in Deutschland.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

07.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Hauskauf ist aufregend, doch was passiert mit der Wohngebäudeversicherung? Erfahren Sie, wie Sie Versicherungslücken vermeiden und Ihre Rechte als neuer Eigentümer optimal nutzen.

Das Thema kurz und kompakt

Bei einem Hauskauf geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, dieser hat jedoch ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht nach Grundbucheintragung.

Sowohl Verkäufer als auch Käufer müssen den Versicherer über den Eigentümerwechsel informieren; ein Musterbrief kann die Kündigung durch den Käufer erleichtern.

Im Erbfall gibt es kein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung, bei Zwangsversteigerung geht sie nicht automatisch über.

Quick Facts: Das Wichtigste zum Versicherungsübergang auf einen Blick

Beim Hauskauf geht die bestehende Wohngebäudeversicherung gemäß Paragraph 95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) automatisch auf den Käufer über. Dieser Übergang erfolgt mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch, nicht bereits mit dem Notartermin. Der Käufer hat ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht nach Grundbucheintragung. Verkäufer und Käufer sind verpflichtet, den Eigentümerwechsel dem Versicherer unverzüglich zu melden. Für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Erwerber oft gesamtschuldnerisch. Diese Regelungen sichern einen ununterbrochenen Versicherungsschutz für die Immobilie während des gesamten Übergangsprozesses.

Praxis-Leitfaden: So handeln Sie beim Eigentümerwechsel richtig

Der Eigentümerwechsel einer Immobilie erfordert von Käufer und Verkäufer Aufmerksamkeit bezüglich der Wohngebäudeversicherung. Der Verkäufer muss den Käufer über die bestehende Police informieren und alle Unterlagen übergeben. Beide Parteien, Käufer und Verkäufer, können den Versicherer über den Verkauf in Kenntnis setzen; eine Kopie des Grundbuchauszugs dient als Nachweis. Für den neuen Eigentümer beginnt die einmonatige Frist für das Sonderkündigungsrecht mit der Grundbucheintragung oder ab Kenntnisnahme der Versicherung. Hier ein Beispiel für einen Musterbrief zur Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Versicherungsgesellschaft XY
Versicherungsallee 2
54321 Versicherungsstadt

Musterstadt, den TT.MM.JJJJ

Betreff: Sonderkündigung der Wohngebäudeversicherung Nr. [] aufgrund Eigentümerwechsel – Objekt: []

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß Paragraph 96 VVG Gebrauch und kündige die oben genannte Wohngebäudeversicherung für das Objekt [] aufgrund des Eigentümerwechsels.

Der Eigentümerwechsel wurde am [] im Grundbuch eingetragen. Eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs liegt diesem Schreiben bei.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungsdatums.

Mit freundlichen Grüßen

[]
Max Mustermann

Wichtig ist, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis zu haben. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Eine sorgfältige Prüfung, ob der bestehende Vertrag den eigenen Bedürfnissen entspricht, ist vor einer Kündigung ratsam. Der Schutz für Ihr neues Heim sollte oberste Priorität haben.

Expertenwissen: Rechtliche Feinheiten und Optimierungspotenziale

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage für den Übergang der Wohngebäudeversicherung. Paragraph 95 VVG regelt den automatischen Übergang des Vertrages auf den Erwerber. Paragraph 96 VVG gesteht dem Erwerber ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Recht besteht einen Monat lang ab Eintragung ins Grundbuch oder ab dem Zeitpunkt, an dem der neue Eigentümer von der Versicherung Kenntnis erlangt. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie den bestehenden Versicherungsumfang genau. Oftmals entsprechen ältere Verträge nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen oder es gibt günstigere Angebote mit besseren Leistungen. Eine umfassende Deckung ist entscheidend.

Folgende Punkte sollten Sie als neuer Eigentümer beachten:

  • Informationspflicht: Der Verkäufer muss Sie über die bestehende Versicherung informieren.

  • Meldepflicht: Der Eigentümerwechsel muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden.

  • Prämienzahlung: Klären Sie mit dem Verkäufer die Aufteilung der Prämie für die laufende Periode.

  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Entscheiden Sie innerhalb eines Monats, ob Sie den Vertrag behalten oder kündigen möchten.

  • Nahtloser Schutz: Schließen Sie gegebenenfalls rechtzeitig einen neuen Vertrag ab, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Im Falle einer Erbschaft greift das Sonderkündigungsrecht übrigens nicht; der Vertrag geht auf den Erben über und kann nur regulär gekündigt werden. Bei einer Zwangsversteigerung geht die Versicherung nicht automatisch über; der Erwerber muss sich selbst um Versicherungsschutz kümmern. Eine genaue Kenntnis dieser Regelungen hilft, Fallstricke zu vermeiden und den Versicherungsschutz optimal zu gestalten.

Der Musterbrief im Detail: Formulierungen und notwendige Angaben

Ein korrekt formulierter Musterbrief ist entscheidend, um den Eigentümerwechsel der Wohngebäudeversicherung reibungslos zu gestalten, insbesondere wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten. Der Brief sollte immer schriftlich und idealerweise per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um einen Zugangsnachweis zu haben. Achten Sie darauf, alle relevanten Daten korrekt anzugeben. Dazu gehören Ihre vollständige neue Adresse, die genaue Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsscheinnummer und die Adresse des versicherten Objekts. Das Datum des Eigentümerwechsels, also der Grundbucheintragung, ist ein zentraler Punkt und muss unbedingt genannt werden. Eine Kopie des Grundbuchauszugs als Nachweis des Eigentumsübergangs sollte dem Schreiben beigelegt werden. Fordern Sie im Schreiben explizit eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie das Datum der Vertragsbeendigung an. Dies schafft Klarheit und beugt Missverständnissen vor. Ein korrekt verfasster Brief ist hier Gold wert.

Sonderfall Erbschaft und Zwangsversteigerung: Abweichende Regelungen

Nicht jeder Eigentümerwechsel erfolgt durch einen klassischen Kauf. Bei einer Erbschaft geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den oder die Erben über. Anders als beim Kauf haben Erben jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann nur regulär zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen. Der Erbe tritt vollständig in die Rechte und Pflichten des bisherigen Versicherungsnehmers ein. Ein weiterer Sonderfall ist der Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Hier geht die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht automatisch auf den Ersteigerer über. Der Ersteigerer muss sich aktiv um einen neuen Versicherungsschutz kümmern, um keine Deckungslücke zu riskieren. Es ist ratsam, sich bereits vor dem Versteigerungstermin über passende Versicherungsmöglichkeiten zu informieren. Diese Unterscheidungen sind wichtig, um im jeweiligen Fall korrekt zu handeln und den Versicherungsschutz sicherzustellen.

nextsure an Ihrer Seite: Individuelle Beratung für optimalen Schutz

Der Wechsel der Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf kann komplex sein. Bei nextsure verstehen wir, dass jeder Immobilienkauf und jede Lebenssituation einzigartig ist. Deshalb bieten wir Ihnen mehr als nur Standardlösungen. Unsere Experten analysieren Ihre spezifische Situation und den bestehenden Versicherungsschutz. Wir helfen Ihnen dabei, zu entscheiden, ob eine Übernahme der alten Police sinnvoll ist oder ob ein neuer, maßgeschneiderter Vertrag, beispielsweise mit einer wichtigen Elementarschadenversicherung, die bessere Wahl für Ihr neues Zuhause darstellt. Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten, von der Prüfung der Altverträge bis hin zur Kündigung und dem Abschluss einer neuen, passgenauen Wohngebäudeversicherung. So können Sie sich entspannt auf Ihr neues Heim freuen, wissend, dass Ihr Eigentum bestens geschützt ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich Versicherungen.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über?

Ja, laut Paragraph 95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung mit dem Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) auf den Käufer über. Dies dient dem lückenlosen Schutz der Immobilie.

Kann ich die übernommene Wohngebäudeversicherung kündigen?

Ja, als neuer Eigentümer haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eintragung im Grundbuch oder Kenntnisnahme von der Versicherung kündigen.

Wer zahlt die Prämie der Wohngebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel?

Für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer in der Regel gesamtschuldnerisch. Eine genaue Absprache im Kaufvertrag ist empfehlenswert.

Was muss ich dem Versicherer beim Eigentümerwechsel mitteilen?

Sie sollten dem Versicherer den Eigentümerwechsel unter Angabe der Versicherungsnummer, der Adresse des Objekts und des Datums des Grundbucheintrags mitteilen. Eine Kopie des Grundbuchauszugs ist als Nachweis beizufügen.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Erbschaft?

Nein, im Falle einer Erbschaft geht die Wohngebäudeversicherung auf den Erben über, es besteht jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann nur regulär gekündigt werden.

Was ist bei einer Zwangsversteigerung bezüglich der Wohngebäudeversicherung zu beachten?

Bei einer Zwangsversteigerung geht die Wohngebäudeversicherung nicht automatisch auf den Erwerber über. Der Ersteigerer muss sich selbst um einen neuen Versicherungsschutz kümmern.

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