Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?

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Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen: So maximieren Sie Ihre Rückerstattung

18.07.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Eine gute Zahnzusatzversicherung schützt vor hohen Kosten, doch wussten Sie, dass Sie einen Teil der Beiträge vom Finanzamt zurückbekommen können? Viele Versicherte lassen diese Chance ungenutzt, weil die Regeln komplex erscheinen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen und was dabei entscheidend ist.

Das Thema kurz und kompakt

Beiträge zur Zahnzusatzversicherung sind als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich absetzbar, unterliegen aber Höchstbeträgen.

Für Angestellte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro; dieser wird oft schon durch die Basis-Krankenversicherung erreicht.

Besonders Studierende, Familienversicherte und Beamte können von der Absetzbarkeit profitieren, da ihre Beiträge zur Basisversorgung oft niedriger sind.

Jedes Jahr geben Versicherte in Deutschland mehrere hundert Euro für eine Zahnzusatzversicherung aus, um sich gegen hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz und Behandlungen abzusichern. Was viele nicht wissen: Diese Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast senken. Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung angegeben werden. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Verständnis der geltenden Höchstbeträge und der korrekten Eintragung in der Anlage Vorsorgeaufwand. Dieser Artikel führt Sie durch die drei entscheidenden Ebenen: die Grundlagen, konkrete Praxisbeispiele und Expertentipps für Ihre Steuererklärung.

Grundlagen: So behandelt das Finanzamt Ihre Versicherung

Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung gelten steuerlich als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ gemäß Paragraf zehn des Einkommensteuergesetzes (EStG). Sie gehören damit in dieselbe Kategorie wie beispielsweise Beiträge zur Haftpflicht- oder Unfallversicherung. Das Finanzamt unterscheidet diese klar von den Beiträgen zur Basis-, Kranken- und Pflegeversicherung, die fast immer in voller Höhe absetzbar sind. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gibt es jedoch strikte jährliche Obergrenzen, die den steuerlichen Vorteil oft begrenzen. Diese Systematik zu verstehen, ist der erste Schritt, um Ihr Potenzial zur Steuerersparnis zu prüfen. Die korrekte Einordnung ist entscheidend für die weiteren Schritte in Ihrer Versicherung und Steuer.

Diese Unterscheidung ist der Grund, warum eine Absetzbarkeit nicht in jedem Fall zu einer direkten Steuererstattung führt. Es kommt darauf an, wie viel „Platz“ noch unterhalb der gesetzlichen Höchstbeträge verbleibt, nachdem Ihre primären Versicherungsbeiträge angerechnet wurden.

Limitierender Faktor: Die jährlichen Höchstbeträge

Der entscheidende Punkt bei der Absetzbarkeit sind die gesetzlichen Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner liegt diese Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr. Selbstständige, die ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, können bis zu 2.800 Euro geltend machen. In den meisten Fällen werden diese Summen bereits allein durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vollständig ausgeschöpft. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 45.000 Euro zahlt jährlich bereits über 4.000 Euro allein für die Krankenversicherung und erreicht den Höchstbetrag somit spielend. Daher führt die Angabe der Zahnzusatzversicherung bei vielen Steuerpflichtigen zu keiner zusätzlichen Steuerersparnis.

Für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppeln sich die Höchstbeträge entsprechend auf 3.800 Euro (beide angestellt) oder bis zu 5.600 Euro (beide selbstständig). Trotz der höheren Grenzen bleibt die Herausforderung dieselbe, da auch die gemeinsamen Beiträge zur Basisversorgung entsprechend höher sind. Eine genaue Prüfung, welche Versicherungen absetzbar sind, ist daher unerlässlich.

Praxis-Szenarien: Vier Fälle, in denen sich die Absetzung lohnt

Obwohl die Höchstbeträge eine Hürde darstellen, gibt es vier typische Konstellationen, in denen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung steuerlich wirksam geltend machen können. Besonders Geringverdiener und kostenfrei Mitversicherte profitieren oft. In diesen Fällen sind die Beiträge zur Basisversorgung so niedrig, dass der Höchstbetrag von 1.900 Euro nicht erreicht wird.

Hier sind vier Beispiele, in denen eine Anrechnung wahrscheinlich ist:

  • Studierende: Sie zahlen oft reduzierte Beiträge zur Krankenversicherung, wodurch unter dem Höchstbetrag von 1.900 Euro noch Spielraum für Zusatzversicherungen bleibt.

  • Kostenfrei Familienversicherte: Ehepartner oder Kinder, die in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, zahlen keine eigenen Beiträge und können den vollen Höchstbetrag für ihre privaten Zusatzversicherungen nutzen.

  • Beamte mit Beihilfeanspruch: Da die Beihilfe einen Großteil der Krankheitskosten deckt, sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung oft niedrig genug, um den Grenzwert nicht zu überschreiten.

  • Minijobber: Wer einen Minijob ausübt und pauschale Sozialversicherungsbeiträge zahlt, dessen individuelle Vorsorgeaufwendungen können ebenfalls unter der Grenze von 1.900 Euro liegen.

Diese Beispiele zeigen, dass eine pauschale Aussage nicht möglich ist und eine individuelle Prüfung immer sinnvoll ist.

Experten-Tipps für die korrekte Eintragung in der Steuererklärung

Die korrekte Angabe in der Steuererklärung ist entscheidend, um die Chance auf eine Steuerersparnis zu wahren. Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung gehören in die „Anlage Vorsorgeaufwand“. Das Finanzamt benötigt diese Information, um die abzugsfähigen Beträge zu prüfen, selbst wenn am Ende keine Erstattung herausspringt. Falscheinträge können zu Rückfragen oder einer falschen Berechnung führen.

So tragen Sie die Werte korrekt ein:

  1. Gesetzlich Versicherte: Nutzen Sie die Zeile 22 der Anlage Vorsorgeaufwand für „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen“.

  2. Privat Versicherte: Für sie ist die Zeile 27 vorgesehen, um die Beiträge für Wahl- und Zusatzleistungen einzutragen.

  3. Datenübermittlung prüfen: Die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung werden von Ihrer Krankenkasse direkt elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Unser Experten-Tipp: Fordern Sie bei Ihrer Versicherung eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge für das Finanzamt an. Viele Versicherer stellen diese inzwischen automatisch im Kundenportal bereit. Dieses Dokument listet die abzugsfähigen Wahl- und Zusatzleistungen separat auf und erleichtert Ihnen die Eintragung erheblich. So stellen Sie sicher, dass Sie wissen, wo die Versicherungen einzutragen sind.

Fazit: Ein sinnvoller Schutz mit potenziellem Steuervorteil

Die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung steuerlich abzusetzen, ist ein willkommener Bonus, sollte aber nicht der Hauptgrund für den Abschluss sein. Der primäre Wert liegt im Schutz vor hohen Zuzahlungen, die schnell mehrere tausend Euro erreichen können. Für die meisten Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen führt die Absetzung aufgrund der bereits ausgeschöpften Höchstbeträge nicht zu einer direkten Steuererstattung. Dennoch profitieren bestimmte Personengruppen wie Studierende, Familienversicherte oder Beamte spürbar. Unabhängig vom steuerlichen Effekt ist es immer ratsam, die Beiträge in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt prüft die Anrechnung automatisch, sodass Ihnen kein Nachteil entsteht. Die eigentliche Frage ist nicht, was eine Zahnzusatzversicherung kostet, sondern welchen finanziellen Schutz sie bietet.

Letztlich ist die Absicherung Ihrer Zahngesundheit eine wichtige Investition in Ihr Wohlbefinden. Der mögliche Steuervorteil ist dabei eine angenehme Begleiterscheinung, die Ihre finanzielle Planung abrundet.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wie hoch ist der Höchstbetrag für die Absetzung der Zahnzusatzversicherung?

Der Höchstbetrag gilt für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen. Er liegt bei 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte und bei 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler.

Muss ich dem Finanzamt einen Nachweis über die Beiträge schicken?

Nein, in der Regel nicht. Die Daten zu Ihren Basis-Krankenversicherungsbeiträgen werden elektronisch übermittelt. Für die Zusatzversicherung genügt die Eintragung in der Steuererklärung. Fordern Sie aber zur Sicherheit eine Beitragsbescheinigung von Ihrer Versicherung an, um die korrekten Werte zur Hand zu haben.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnlichen Belastungen?

Vorsorgeaufwendungen sind Ihre Versicherungsbeiträge, mit denen Sie für Risiken wie Krankheit vorsorgen. Außergewöhnliche Belastungen sind hingegen konkret angefallene Krankheitskosten, die Sie selbst tragen mussten, wie zum Beispiel der Eigenanteil einer Zahnarztrechnung.

Profitieren Ehepaare von höheren Freibeträgen?

Ja, bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung werden die Höchstbeträge addiert. Sind beide Partner angestellt, liegt der gemeinsame Höchstbetrag bei 3.800 Euro. Allerdings werden auch die gemeinsamen Beiträge zur Basisversorgung gegengerechnet.

Ich bin Student. Lohnt sich die Angabe für mich?

Ja, für Studierende lohnt es sich oft. Da die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung relativ niedrig sind, wird der Höchstbetrag von 1.900 Euro in der Regel nicht erreicht, wodurch sich die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung steuermindernd auswirken können.

Wo finde ich die genauen Beträge für meine Steuererklärung?

Ihre Krankenkasse und Ihre private Zusatzversicherung stellen Ihnen jährlich eine Bescheinigung zur Verfügung, die alle relevanten Beträge für die Steuererklärung auflistet. Diese finden Sie meist im Online-Kundenportal.

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