
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei laufender Behandlung?
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei laufender Behandlung? Erfahren Sie, wie Sofortschutz-Bausteine Kosten decken und welche Tarife sich lohnen.
Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.
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Inhaltsverzeichnis
Eine Zahnzusatzversicherung bei laufender oder angeratener Behandlung abzuschließen ist grundsätzlich schwierig, da bestehende Fälle meist ausgeschlossen sind. Spezielle Sofortschutz-Bausteine bieten jedoch Soforthilfe und übernehmen einen Teil der anfallenden Kosten.

Zahnzusatzversicherung
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Mehr erfahrenStatus quo und Diagnose: Warum reguläre Zahnzusatzversicherungen laufende Behandlungen ausschließen
In der Krankenversicherung gilt ein fundamentales Prinzip: Eine Versicherung schützt vor zukünftigen, ungewissen Ereignissen, nicht vor bereits eingetretenen Schäden. Sobald Ihr Zahnarzt eine Notwendigkeit für Zahnersatz oder eine kieferorthopädische Maßnahme feststellt, gilt der Behandlungsfall rechtlich als eingetreten. Reguläre Tarife einer Zahnzusatzversicherung schließen solche bereits begonnenen oder angeratenen Behandlungen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) daher konsequent aus.
Der genaue Zeitpunkt des Versicherungsfalls richtet sich nicht nach dem Behandlungsbeginn auf dem Stuhl, sondern nach der ersten Dokumentation in der Patientenakte. Sobald ein Befund erhoben, ein Heil- und Kostenplan erstellt oder eine konkrete Empfehlung ausgesprochen wird, gilt die Maßnahme als angeraten. Bei jedem Leistungsantrag prüfen Versicherer diese Krankenakte rückwirkend. Unstimmigkeiten oder verschwiegene Befunde führen regelmäßig zur Verweigerung der Leistung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
- Diagnostizierte Befunde: Karies, fehlende Zähne oder Wurzelentzündungen, die im Zahnstatus vermerkt sind.
- Angeratene Behandlungen: Mündliche oder schriftliche Empfehlungen des Zahnarztes für Kronen, Brücken, Implantate oder KFO.
- Erstellter Heil- und Kostenplan: Offizielle Behandlungs- und Kostenplanung für die Krankenkasse.
- Begonnene Behandlungen: Bereits präparierte Zähne oder gestartete Therapieschritte.
Für Patientinnen und Patienten entsteht dadurch oft ein Dilemma: Wer erst nach der Diagnose handelt, steht bei klassischen Tarifen vor verschlossenen Türen. Glücklicherweise bieten moderne Bausteine und Spezialtarife transparente Ausnahmen, damit hohe Eigenanteile selbst bei bereits geplanten Maßnahmen wirksam abgefedert werden können.
Laufend versus angeraten: Welcher Behandlungsstatus für den Sofortschutz entscheidend ist
Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stehen viele Patientinnen und Patienten vor der Frage, wie Versicherer den Zustand ihrer Zähne rechtlich einstufen. Für die spätere Erstattung ist die exakte Differenzierung zwischen einer angeratenen und einer bereits begonnenen Behandlung maßgeblich. Als angeraten gilt eine Zahnbehandlung, sobald in der Praxis eine Diagnose gestellt, eine konkrete Therapie empfohlen oder ein Heil- und Kostenplan in der Patientenakte vermerkt wird. Von einer laufenden Behandlung spricht man dagegen, sobald die medizinische Maßnahme am Stuhl aktiv gestartet wurde.
- Angeratene Behandlung: Eine medizinische Notwendigkeit (wie Karies, Kronenbedarf oder eine Zahnfehlstellung) wurde diagnostiziert, aber der eigentliche Eingriff hat noch nicht begonnen.
- Laufende Behandlung: Der therapeutische Eingriff hat bereits begonnen, etwa durch das Präparieren eines Zahns, eine Wurzelbehandlung oder das Einsetzen erster KFO-Spangenteile.
- Behandlungsabsicht: Auch von Patienten selbst geplante Behandlungen aufgrund bekannter Beschwerden vor dem Zahnarztbesuch fallen unter Ausschlüsse klassischer Tarife.
So weisen Versicherer den Behandlungsbeginn nach
Reichen Sie nach Tarifabschluss eine Rechnung zur Erstattung ein, verlangen Versicherer im Leistungsfall meist Einsicht in die zahnärztliche Patientenakte der letzten drei bis fünf Jahre. Das darin vermerkte Erstdiagnosedatum bildet den Stichtag: Liegt der Befund zeitlich vor dem offiziellen Vertragsbeginn, verweigern Standardtarife die Kostenübernahme. Für bereits diagnostizierte oder laufende Fälle bieten spezialisierte Bausteine wie Zahn Sofort verlässliche Abhilfe, indem sie gezielt auch angeratene und begonnene Maßnahmen absichern.
Der Sonderfall Ergänzungsbaustein: Wie Tarife mit Sofortschutz Kosten bei Behandlungsbeginn decken
Moin! Liegt bereits ein Heil- und Kostenplan der Zahnarztpraxis vor oder wurde eine Behandlung im Patientendatenblatt vermerkt, verweigern reguläre Vollversicherungen gewöhnlich die Erstattung für diese spezifische Maßnahme. Eine wichtige Ausnahme bilden spezialisierte Sofortschutz-Bausteine, die als Ergänzung zu einem Haupttarif einer Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden können. Sie greifen genau dann, wenn der Behandlungsbedarf bereits festgestellt wurde, und federn die anstehenden Eigenanteile ab.
Funktionsweise und Tarifkonstruktion im Detail
Ein solcher Ergänzungsbaustein, wie beispielsweise der Baustein Zahn Sofort, funktioniert als zeitlich befristetes Zusatzmodul. Er wird direkt zusammen mit einer regulären Tarifvariante abgeschlossen und deckt ausschließlich die bereits angeratenen oder laufenden Zahnbehandlungen ab. Nach Ablauf einer festen Laufzeit von genau zwei Jahren endet der Baustein und sein Beitrag automatisch, während der reguläre Haupttarif für zukünftige Vorsorgemaßnahmen und Behandlungen aktiv bleibt.
| Tarif-Komponente | Eigenschaften & Leistungen |
|---|---|
| Kombinationspflicht | Nur in Verbindung mit einem Haupttarif buchbar |
| Leistungsinhalt | Erstattung für bereits angeratene und begonnene Behandlungen |
| Leistungsstaffel | Maximal 1.500 Euro Erstattung (max. 750 Euro je Kalenderjahr) |
| Zusatzbeitrag | Fester monatlicher Zusatzbeitrag |
| Vertragslaufzeit | Endet automatisch nach 24 Monaten |
Für Versicherte ergibt sich dadurch eine transparente betriebswirtschaftliche Rechnung: Über die zweijährige Laufzeit fallen feste Zusatzbeiträge an. Dem gegenüber steht ein maximaler Erstattungsanspruch von 1.500 Euro für die anstehende Zahnbehandlung. Durch dieses Prinzip lässt sich der drohende Eigenanteil bei einer begonnenen Maßnahme unmittelbar reduzieren, ohne dass dauerhafte Mehrkosten entstehen.
Leistungsstaffeln und Erstattungsgrenzen: Wie viel Geld bei laufender Behandlung tatsächlich fließt
Wenn der Heil- und Kostenplan bereits vorliegt, reicht ein Blick auf den Erstattungsprozentsatz der Regelversorgung nicht aus. Reguläre Zahnzusatzverträge schließen laufende oder bereits angeratene Behandlungen konsequent aus. Spezielle Sofortschutz-Bausteine bilden hier eine Ausnahme, arbeiten jedoch mit einer festen Leistungsstaffel: So ist die Erstattungssumme auf insgesamt 1.500 Euro begrenzt, wovon maximal 750 Euro pro Kalenderjahr ausgezahlt werden. Bei einem festen monatlichen Zusatzbeitrag und einer automatischen Laufzeit von zwei Jahren lassen sich die Gesamtkosten für den Baustein einfach gegenrechnen.
| Behandlungsmaßnahme | Typische Gesamtkosten | Sofortschutz-Erstattung (max.) |
|---|---|---|
| Hochwertige Zahnkrone | 500 bis 1.800 Euro | Maximal 750 Euro im 1. Kalenderjahr |
| Einzelimplantat inkl. Krone | 1.500 bis 3.900 Euro | 1.500 Euro verteilt auf 2 Jahre |
| Umfangreiche Zahnsanierung | über 4.000 Euro | Gedeckelt auf 1.500 Euro Höchstbetrag |
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das eine einfache Gegenrechnung: Bei einer verbleibenden Eigenbeteiligung von 1.500 Euro für ein Implantat halbiert der Sofortschutz Ihre effektive Belastung netto deutlich, da die maximale Erstattung die Tarifbeiträge spürbar übersteigt. Steht lediglich eine kleinere Füllung oder eine einfache Krone an, fällt der Netto-Vorteil geringer aus. Reichen Sie Ihren Heil- und Kostenplan in jedem Fall vor Behandlungsbeginn zur Prüfung ein, um böse Überraschungen bei den Fristen der Kalenderjahre zu vermeiden.
Über den digitalen Vergleich von nextsure finden Sie transparent heraus, ob sich eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz-Baustein für Ihren konkreten Befund lohnt. So treffen Sie eine maßgeschneiderte Wahl und sichern sich die bestmögliche Entlastung für Ihre Zahngesundheit.
Kieferorthopädie für Kinder: Wann Zahnzusatzversicherungen bei KFO-Fehlstellungen leisten
Fast jedes zweite Kind in Deutschland benötigt im Laufe der Kinder- und Jugendzeit eine kieferorthopädische Behandlung. Für Eltern stellt sich dabei vor allem die Frage nach dem richtigen Abschlusszeitpunkt einer passenden Zahnzusatzversicherung. Sofern der Kieferorthopäde oder Zahnarzt bereits eine Fehlstellung diagnostiziert oder im Krankenblatt vermerkt hat, gilt die Maßnahme rechtlich als angeraten oder begonnen. In regulären Standardtarifen sind die Kosten für diese bereits dokumentierte Behandlung dann standardmäßig ausgeschlossen. Deshalb lohnt sich ein frühzeitiger Vergleich, bevor der erste Behandlungsbedarf aktenkundig wird.
Die KIG-Indikationsgruppen verstehen und Versorgungslücken schließen
Ob und in welchem Umfang die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet, hängt von den sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5) ab. Während die GKV bei leichten Fehlstellungen überhaupt keine Kosten übernimmt, deckt sie bei schwereren Befunden lediglich eine zweckmäßige Basisversorgung ab. Hochwertige Kunststoffe, unsichtbare Brackets oder Glattflächenversiegelungen erfordern erhebliche Zuzahlungen aus eigener Tasche.
- KIG 1 bis 2 (Leichte Fehlstellungen): Die gesetzliche Kasse leistet nicht. Leistungsstarke Kindertarife wie Dental Premium übernehmen hier maximal 80 % der Gesamtkosten (maximal 4.000 € Gesamterstattung).
- KIG 3 bis 5 (Schwere Fehlstellungen): Die GKV übernimmt die Grundversorgung. Eine private Absicherung erstattet die verbleibenden Mehrkosten für moderne Kieferorthopädie und Restkosten bis zu festgelegten Höchstsätzen.
- Optimaler Abschlusszeitpunkt: Der ideale Zeitpunkt für den Vertragsabschluss liegt im frühen Kindesalter zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr, noch bevor der Milchzahnwechsel abgeschlossen ist und erste zahnärztliche Befunde dokumentiert werden.
Wer den Abschluss verpasst hat und bereits vor einem unterschriebenen Heil- und Kostenplan steht, muss gezielt nach Spezialtarifen oder Ergänzungsbausteinen suchen. Wir bei nextsure bieten Ihnen transparente Tarifvergleiche, damit Sie auch im Falle bereits angeratener Maßnahmen die finanziell wirtschaftlichste Lösung für Ihr Kind finden.
Gesundheitsfragen und Antragsprüfung: Warum ehrliche Angaben Schutzausschlüsse verhindern
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, trifft im Antrag fast immer auf Gesundheitsfragen zu fehlenden Zähnen, laufenden Behandlungen oder bereits von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt angeratenen Maßnahmen. Nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht bei der Antragstellung eine gesetzliche vorvertragliche Anzeigepflicht. Sämtliche Fragen zu bestehenden Befunden oder geplanten Therapien müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, damit der Versicherungsschutz von Beginn an auf einem sicheren Fundament steht.
Welche Konsequenzen drohen bei unvollständigen Angaben?
- Rücktritt vom Vertrag: Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und die Leistungsübernahme rückwirkend verweigern.
- Leistungsfreiheit und Nachberechnung: Wer bereits geplante Behandlungen verschweigt, erhält für diese Maßnahmen keine Erstattung; zudem können Beitragsnachzahlungen gefordert werden.
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Werden relevante Befunde bewusst verschwiegen, ist der Vertrag von Anfang an nichtig und gezahlte Beiträge verbleiben in der Regel beim Versicherer.
In der Praxis holen Versicherungsgesellschaften im Leistungsfall eine Entbindung von der Schweigepflicht ein und prüfen die Behandlungsakte beim behandelnden Zahnarzt retrospektiv. Wurde eine Diagnose vor dem Vertragsabschluss dokumentiert, führt dies ohne passenden Schutz zum sofortigen Leistungsausschluss. Spezialisierte Tarife oder Bausteine wie der Ergänzungsbaustein Zahn Sofort lösen dieses Problem transparent, indem sie angeratene Maßnahmen gezielt einschließen, ohne dass Sie unkalkulierbare Risiken bei der Antragsprüfung eingehen müssen. Wir unterstützen Sie bei nextsure dabei, den passenden Tarif ohne bürokratische Stolperfallen auszuwählen.
Variantenwahl und Entscheidungshilfe: Welches Tarifmodell sich bei konkretem Behandlungsbedarf lohnt
Stehen Sie oder Ihre Kinder kurz vor einer Zahnbehandlung oder liegt bereits ein Heil- und Kostenplan der Praxis vor, entscheidet die Wahl des passenden Tarifmodells über mehrere hundert Euro Ersparnis. Viele gesetzlich Versicherte stehen vor dem Dilemma: Soll ein spezieller Baustein für angeratene Behandlungen gewählt werden oder reicht ein regulärer Volltarif? Eine nüchterne Gegenüberstellung der Gesamtkosten und der zu erwartenden Erstattung schafft eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
| Tarifvariante | Abdeckung bei laufendem Befund | Beitragsstruktur | Optimales Szenario |
|---|---|---|---|
| Regulärer Tarif (ohne Sofortschutz) | Ausschluss bereits angeratener oder begonnener Behandlungen | Attraktiver Monatsbeitrag ohne Risikozuschlag | Rein vorsorglicher Schutz für künftige Behandlungen |
| Spezialtarif mit Soforthilfe | Maximal 1.500 € Erstattung innerhalb von 24 Monaten | Zusätzlicher Festbeitrag für die vereinbarte Laufzeit | Konkreter Behandlungsbedarf bei Zahnersatz oder KFO |
Die mathematische Abwägung vor dem Abschluss
Die mathematische Entscheidung ist simpel: Sobald eine Diagnose oder ein Heil- und Kostenplan in der Patientenakte dokumentiert ist, leisten klassische Policen für diese spezifische Maßnahme nicht mehr. Ein zeitlich befristeter Sofortschutz-Baustein schlägt mit einem festen monatlichen Zusatzbeitrag zu Buche. Wenn der verbleibende Eigenanteil für Implantate, Kronen oder Kieferorthopädie diese Gesamtkosten spürbar übersteigt, bringt der Baustein einen klaren finanziellen Nettogewinn.
Ist die geplante Maßnahme hingegen medizinisch noch nicht aktenkundig oder steht primär die Vorsorge sowie die professionelle Zahnreinigung im Vordergrund, bietet eine Hochleistungs- Zahnzusatzversicherung im Standardtarif das langfristig beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Dadurch vermeiden Sie temporäre Beitragsaufschläge und profitieren von dauerhaft hohen Erstattungssätzen bei künftigen Eingriffen. Wir empfehlen daher, vor Tarifauswahl den genauen Status der Patientenakte mit Ihrer Zahnarztpraxis transparent abzuklären.
Häufig gestellte Fragen
- Zahlt eine Zahnzusatzversicherung, wenn der Heil- und Kostenplan schon vorliegt?
Standardtarife zahlen nicht, wenn der Heil- und Kostenplan vor Vertragsabschluss bereits vom Zahnarzt erstellt oder der Krankenkasse vorgelegt wurde. In diesem Fall gilt die Behandlung als angeraten und ist ausgeschlossen. Lediglich Spezialtarife mit einem expliziten Sofortschutz-Baustein übernehmen auch nach Erstellung des Heil- und Kostenplans Teile der Kosten.
- Wie viel Geld zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung?
Tarife mit Sofortschutz-Baustein decken die Kosten nicht unbegrenzt, sondern arbeiten mit festen Erstattungsobergrenzen. Häufig liegt die Höchsterstattung bei insgesamt 1.500 Euro, verteilt auf die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit mit maximal 750 Euro pro Kalenderjahr. Der verbleibende Eigenanteil muss weiterhin selbst getragen werden.
- Was gilt als bereits angeratene oder laufende Zahnbehandlung?
Eine Behandlung gilt als angeraten, sobald ein Zahnarzt in der Patientenakte einen entsprechenden Befund oder eine Therapieempfehlung dokumentiert hat. Dazu zählen mündliche Empfehlungen für Kronen oder Implantate, gezogene Zähne mit Lücken sowie KFO-Einstufungen bei Kindern. Laufend ist eine Behandlung ab dem ersten aktiven Eingriffsschritt.
- Kann man eine Zahnzusatzversicherung nach der Behandlung wieder kündigen?
Bei Verträgen mit Sofortschutz-Baustein endet der Zusatzbaustein oft automatisch nach einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Der Hauptvertrag läuft danach als reguläre Zahnzusatzversicherung weiter. Eine ordentliche Kündigung ist unter Beachtung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist möglich.
- Lohnt sich ein Sofortschutz-Tarif bei einer anstehenden Behandlung finanziell?
Ein Sofortschutz-Tarif lohnt sich, wenn die zu erwartende Zuzahlung für den Zahnersatz höher ist als die Summe der Zusatzbeiträge über die vereinbarte Mindestlaufzeit. Beläuft sich der Eigenanteil beispielsweise auf 1.500 Euro und übersteigt die Erstattung die Gesamtzusatzkosten des Bausteins deutlich, entsteht ein finanzieller Vorteil.
Quellen
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Advigon
Zahnzusatzversicherung
Vier Zahnzusatztarife von der Basisabsicherung bis zum Rundumschutz, inklusive Kinder-Tarifen mit Kieferorthopädie.
- Beitrag Dental Medium:
- 5,69-32,30 EUR/Monat je nach Alter
- Beitrag Dental Luxus:
- 9,20-54,50 EUR/Monat je nach Alter
- Wartezeit:
- keine (AZM/AZL)
- Zahnbehandlung: 75 % (Dental Medium) bzw. 100 % (Dental Luxus)
- Zahnersatz: 75 % (AZM, Regelversorgung 100 %) bzw. 100 % (AZL)
- Zahnprophylaxe: 100 % bis 90 EUR/Jahr (AZM) bzw. bis 140 EUR/Jahr (AZL)
- Keine Wartezeiten in Dental Medium und Dental Luxus
- Kinder-Tarife mit KFO: Dental Clever 9,68 EUR/Monat, Dental Premium 18,76 EUR/Monat
- Stiftung Warentest SEHR GUT (1,5) für Dental Premium (Finanztest 2/25)
Wichtige Ausschlüsse
- Erstattungsbegrenzungen in den ersten 48 Monaten: AZM 600-2.400 EUR, AZL 1.000-4.000 EUR (gestaffelt)
- Keine expliziten Leistungsausschlüsse in den vorliegenden Unterlagen genannt
Stiftung Warentest „SEHR GUT (0,6)“, Finanzen 07/2025 (285 Tarife im Test)
Advigon Zahnzusatzversicherung Dental Luxus (AZL)
MORGEN & MORGEN M&M Rating Zahnzusatz: 5 Sterne „Ausgezeichnet“ (08/2023)
Advigon Versicherung AG, Dental Luxus (AZL)
Erstattungsbegrenzungen entfallen bei Unfall, nach dem 48. Monat oder bei anerkannter Vorversicherung.
Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail
die Bayerische
Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatz in drei Tarifen (Smart, Komfort, Prestige) ohne Wartezeit, im Top-Tarif mit 100 % Erstattung.
- Erstattung:
- je nach Tarif 75-100 %
- Wartezeit:
- keine
- Zahnreinigung:
- 80-200 EUR/Jahr je nach Tarif
- Baustein Zahn Sofort:
- 29,90 EUR/Monat, endet nach 2 Jahren
- Zahnersatz und Zahnbehandlung: Smart 75 %, Komfort 80-100 %, Prestige 100 %
- Professionelle Zahnreinigung in allen Tarifen (80-200 EUR pro Kalenderjahr)
- Keine Wartezeiten in allen drei Tarifvarianten
- Kieferorthopädie: 1.500 EUR (inkl. GKV-Leistung) bzw. 2.000 EUR (ohne GKV-Leistung) in Komfort und Prestige
- Prestige inkl. Bleaching und Happybrush Schallzahnbürste
- Stiftung Warentest 07/2025: Zahn Prestige Testsieger mit sehr gut (0,5)
Wichtige Ausschlüsse
- Vor Abschluss angeratene oder begonnene Behandlungen (nur über Baustein Zahn Sofort versichert)
- Pauschaler Abzug von 40 % bei Ärzten ohne Kassenzulassung
- Erstattung maximal bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz
- Im Ausland maximal die Inlandsleistung
Stiftung Warentest „SEHR GUT (0,5)“, Ausgabe 07/2025 (285 Tarife im Test)
die Bayerische, Tarif ZAHN Prestige
ASCORE „Tarif des Jahres 2024“ (Krankenzusatz Zahn)
die Bayerische, Zahn Prestige 2023
Levelnine Rating „EXZELLENT“ (Stand 11/2024, gültig bis 11/2025)
die Bayerische, Tarif ZAHN Prestige
Leistungsstaffel: im 1. Kalenderjahr 500 EUR (Smart), 1.250 EUR (Komfort) bzw. 1.500 EUR (Prestige), ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt, Begrenzungen entfallen auch bei Unfall.
Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail
Advigon Zahnzusatzversicherung: Leistungen Dental Medium (AZM) und Dental Luxus (AZL)
| Leistung | Dental Medium (AZM) | Dental Luxus (AZL) |
|---|---|---|
| Zahnbehandlung | 75 % | 100 % |
| Schmerztherapie | 75 % | 100 % |
| Zahnprophylaxe | 100 % bis 90 EUR/Jahr | 100 % bis 70 EUR/Maßnahme, bis 140 EUR/Jahr |
| Zahnersatz | 75 % (100 % Regelversorgung) | 100 % |
| Monatsbeitrag je nach Alter | 5,69-32,30 EUR | 9,20-54,50 EUR |
die Bayerische Zahnzusatzversicherung: Tarifvergleich Smart, Komfort, Prestige
| Leistung | Smart | Komfort | Prestige |
|---|---|---|---|
| Zahnersatz (über Regelversorgung) | 75 % | 80-90 % | 100 % |
| Zahnersatz (bis Regelversorgung) | 75 % | 100 % | 100 % |
| Zahnbehandlung | 75 % | 100 % | 100 % |
| Professionelle Zahnreinigung | 80 EUR/Kalenderjahr | 100 EUR je Behandlung, max. 150 EUR/Jahr | 100 EUR je Behandlung, max. 200 EUR/Jahr |
| Kieferorthopädie | nicht enthalten | 1.500 EUR (inkl. GKV) / 2.000 EUR (ohne GKV) | 1.500 EUR (inkl. GKV) / 2.000 EUR (ohne GKV) |
| Bleaching | nicht enthalten | nicht enthalten | enthalten |
| Beispiel Jahresbeitrag (33 Jahre) | 152,40 EUR | 244,80 EUR (Land) / 321,60 EUR (Stadt) | 405,60 EUR (Land) / 529,20 EUR (Stadt) |
Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.
Stand der Informationen: Juli 2026 · Quelle: Produktinformationen (IPID/AVB) der Anbieter



